Mein Noch-Ehemann hätte theoretisch Anspruch auf Trennungsunterhalt, da er nur 500 € brutto verdient. ... Würde er entsprechend seiner tatsächlichen Arbeit entlohnt, hätte ich Anspruch auf Trennungsunterhalt. ... Ist der Bruder denn im Arbeitgeberverband, sonst gibts auch keinen Tarif.
Mein Bruder und ich leben bei meinem Vater in dem gemeinsamen Haus. ... Am 27.3.2006 von Mister XYZ Ja, der Anspruch ist gerechtfertigt, da man auf Trennungsunterhalt (also den Unterhalt zwischen Trennung und Scheidung) nicht verzichten kann. ... Sobald die Ehe geschieden ist, besteht kein Anspruch mehr auf Trennungsunterhalt und der dann evtl. zu zahlende nacheheliche Unterhalt ist an ganz andere Voraussetzungen gebunden.
Für meinen Bruder ist klar !!! ... Deine Mutter kann bis zur Scheidung Trennungsunterhalt verlangen. ... Der Rest wird geteilt als Anspruch und dein Vater muss Ausgleichszahlung leisten.
Nun geht es um den Trennungsunterhalt. ... Mein Bruder und seine Ex handhabten das genauso. ... Wenn sie tatsächlich keinen Anspruch auf die Steuerrückerstattung hat, dann ist dies eine Überlegung wert.
Da deine Frau anwaltlich vertreten ist, wird sie vermutlich das machen, was in dieser Situation angeraten ist: sie wird ihren Anwalt den Kindesunterhalt und Trennungsunterhalt berechnen lassen und dich auffordern diesen Betrag freiwillig zu titulieren und dann auch zu zahlen. ... Dann wird der Kindes- und Trennungsunterhalt vom Gericht festgelegt und tituliert.
Entweder zahlt dein Bruder sie aus oder deine Mutter verkauft das Haus. ... Sie hat sich getrennt, möchte wahrscheinlich Trennungsunterhalt und zudem bei Zugewinngemeinschaft auch noch Geld und Gegenstände vom Ex. ... Vielleicht kann dein Bruder einen Kredit aufnehmen?
frau arbeitet seit heirat auf 20 stunden die woche verdient ungefähr 800 euro netto. sie bemüht sich nicht um mehrstunden oder einen zusätzlichen 400 eurojob. die hat keine gesundheitlichen einschrenkungen, also könnte einen vollzeitjob annehmen. er verdient 1800 euro netto. er hat vor der ehe ein haus gekauft, wo sie nicht im grundbuch mit steht und auch keinen anspruch drauf hat. aber ich träge den abtrag und all die nebenkosten. das tat ichja auch während der ehe. nun verlangt meine ex-frau 650 euro ehegattenunterhalt. sie hatte schon trennungsunerhalt versucht so viel wie es geht zu bekommen erst 688, dann 288 € nun hat die richterin einen vorschlag von nur noch 1000 euro in monatlich 200 euro-raten. den haben wir zugestimmt. sie lebt bei ihren bruder und zahlt dort auch keine miete. frage: wieviel kann sie von mir verlangen, wenn überhaupt? ... Normal würde ich hier kein Anspruch auf EU mehr sehen. ... Eigentlich hatte ich gedacht, das die 1000 euro jetzt alles ist, was sie bekommt. und danach eigentlich keinen anspruch mehr hat.
Sie steht nicht im Grundbuch, nur mein Bruder und ich sind Eigentümer. ... Vielen Dank für jede art von Hilfe & info ----------------- "" Am 19.12.2009 von Sir Berry Hallo Toby, ihr seid noch nicht geschieden, da steht ihr Trennungsunterhalt zu. Faustformel: Ihr Einkommen minus 1/7 oder minus 1/10 falls Süddeutschland plus Dein Einkommen minus (s.o) die Summe durch zwei ist euer jeweiliger Anspruch.
Auf TU besteht Anspruch. ... Auch wenn du es anders empfindest ... rein rechtlich hat deine Frau Anspruch auf Trennungsunterhalt dir gegenüber ... dass sie keinen fordert, würde ich eher als Zeichen versuchter Fairness zu werten neigen ... ... Ich denke das meine Frau finanzielle Unterstützung durch ihre Brüder erhält.
Nachdem er ausgezogen ist hat er gesagt, wenn ich zuviel Trennungsunterhalt will würde er sich kündigen lassen! ... Um Trennungsunterhalt kommt er nicht herum - über die Höhe wird man sich doch wohl einigen können, bei der Verdienstgröße steht dir vermutlich nicht wenig zu. ... Für seine Kumpel und seinen Bruder fällt mir kein Wort mit P ein aber für die hat er auch immer Zeit.
Bekommst du Trennungsunterhalt? ... Bekommst du Trennungsunterhalt? Nein, warum, habe ich darauf Anspruch?
Ich habe 2 ältere Brüder (32 und 30) und 2 Schwestern (25 und 17). ... DIe Mutter geht nicht arbeiten, was aber nicht sagt woher die ihr Geld hat, das Taschengeld vom Ehemann sein könnte, Trennungsunterhalt, Geld aus Vermögen, Rente oder was auch immer. ... Darauf hat hat er auch einen gesetzlichen Anspruch.
hallo zusammen, ich bräuchte einige meinungen zu meiner geschichte bzw. hoffe sehr, dass mir der ein oder andere einen rat geben kann. seit einem jahr lebe ich (40) von meinem mann (48) getrennt. die ehe bestand 11 jahre. ich habe mich getrennt und bin im oktober 06 auch ausgezogen. ich habe 11 jahre die kranke mutter meines mannes (die 4/05 verstarb) sowie den psychisch kranken bruder meines mannes gepflegt. ... Aber bitte überleg auch einmal, was fairer ist: Im Zweifelsfall deinen Ex, mit dem du Jahre eine Partnerschaft geführt und für den du viel getan hast, finanziell in Anspruch zu nehmen oder die Allgemeinheit. ... Was hätte er denn bezahlen müssen, wenn er professionelle Pflege in Anspruch nehmen musste.
Dir steht nämlich erst mal Trennungsunterhalt zu. nach der Scheidung auf Grund der langen Ehezeit auch nachehelicher Unterhalt. ... Dir steht die Hälfte vom Zugewinn zu, dir stehen Ansprüche aus dem Versorgungsausgleich zu und dir stehen Trennungsunterhalt und nachehelicher Unterhalt zu. ... Solltest du der Scheidung nicht zustimmen wird erst nach 3 Jahren geschieden ( und bis dahin Trennungsunterhalt). lg edy ----------------- "Mein Motto: irgendwie geht's schon" Am 27.1.2011 von Loddar Hallo, lass dich jetzt bloß nicht einschüchtern. quote:Dies bedeutet, dass seine Rentenanwartschaften, die auf mich übertragen werden, auf meinem Rentenkonto gutgeschrieben werden Da dein Mann schon Rentenempfänger ist, werden m.E deinem Rentenkonto keine Punkte mehr gutgeschrieben.
Es darf aber unter keinen Umständen belästigende persönliche Besuche bei meinem Bruder oder E-Mails oder Anrufe geben. ... Meine andere Verpflichtung ist Trennungsunterhalt für dich. ... Ich glaube, dass diese Berechnungen großzügig von meiner Seite sind und ich weniger zahlen könnte, wenn ich Rechtsbeistand in Anspruch nähme.
Welche Ansprüche hast du: Du erhältst von deinem Mann für die Zeit der Scheidung Trennungsunterhalt. ... Meine Eltern und mein Bruder sind 600 km entfernt.
Dies hat sie doch mehrfach getan und er soll jetzt von dem wenigen Geld noch über 700,-€ (400,-€ für den Sohn und 300,-€ für sie) an sie an Trennungsunterhalt zahlen? ... Sie wird aber nicht zustimmen, denn dann hätte sie ja nur noch Anspruch auf ein Jahr Unterhalt nach der Scheidung.
Wenn es also bei der Rollenverteilung bleibt, dann musst Du Unterhalt für die drei Kinder zahlen, zuzüglich Trennungsunterhalt für die Zeit bis zur Scheidung. Was hinterher ist, was den Trennungsunterhalt angeht, das ist eine ganz andere Frage.
Frau und Sohn sind weg
4,2 von 5 Sterne
Hallo erst einmal, ich bin aufgrund der bei mir eingetreten Situation neu hier. Mein Problem ist, dass mich meine Frau verlassen hat und den gemeinsamen Sohn mitgenommen hat. Mich hat vor über 2 Wochen der KIGA informiert, dass meine Frau den Sohn abgeholt hat und sich mit den Worten verabschiedet hat: "So, ab morgen kommt er nicht mehr in den Kindergaten."