474 Ergebnisse für „ausbildung berufsausbildung“

Leserforumvon Hammer | Familienrecht | 4 Antworten | 25.12.2003 17:32
Besteht eine weitere Unterhaltspflicht der Eltern nach der nichterfolgreichen Berufsausbildung des Kindes? ... Die Eltern müssen ihm jedoch eine Ausbildung gewähren. ... Anders würde es höchstens aussehen, wenn das Kind geistig nicht in der Lage war, die Ausbildung erfolgreich zu beenden.
Leserforumvon Paul0309 | Familienrecht | 1 Antwort | 05.10.2008 16:50
Zt. mit dem Thema Berufsausbildung und Minderjährigkeit. ... Nun ist es so, daß meine älteste Tochter nächstes Jahr eine Ausbildung beginnt. ... Habe ich das Recht Auskunft über Schule und Berufsausbildung zu verlangen??
Leserforumvon muriel1984 | Familienrecht | 4 Antworten | 15.06.2004 15:29
Bis zu diesem Zeitpunkt hat mein Vater auch immer Unterhalt gezalht, jetzt aber habe ich einen Brief von Ihm erhalten das er die Zahlungen einstellen will da ich ja einen Berufsausbildung gemacht habe. ... Eine Ausnahme besteht dann, wenn du die Berufsausbildung durch ein Studium o.ä. sinnvoll fortsetzt. ... ) Ob nun schulische Ausbildung oder betriebliche.... egal!
Leserforumvon totti71 | Familienrecht | 6 Antworten | 06.07.2011 13:57
Sie hat eine schulische Berufsausbildung im Mai beendet und will im September zum Studium. ... Muss ich, da sie ja bereits eine Ausbildung beendet hat, noch Unterhalt zahlen? Wird der Unterhalt in der Zeit zwischen Ausbildung und Studium gekürzt?
Leserforumvon nat21 | Familienrecht | 15 Antworten | 27.10.2005 08:34
Am 28.10.2005 von Deejay2307 Dann wäre doch die Ausbildung Deine erste gewesen, sprich Du hast eigentlich schon eine abgeschlossene Berufsausbildung. Dein Vater muss nur für die erste Berufsausbildung Unterhalt zahlen. ... Wenn Du zusätzlich noch eine Ausbildung in einem Betrieb anfängst, ist das Deine Sache, gilt aber als zweite Berufsausbildung.
Leserforumvon TheJibe | Familienrecht | 2 Antworten | 22.11.2009 15:36
Realschule erlangt und daraufhin eine Berufsausbildung zum Elektroniker für Betriebstechnik begonnen. Wärend dieser Ausbildung habe ich an einer Abendschule meine allgemeine Fachhochschulreife erworben. ... Meine Frage: Habe ich trotz meiner abgeschlossenen Berufsausbildung und der kurzen Erwerbstätigkeit anspruch auf Unterhalt von meinem Vater?
Leserforumvon Mananblack | Familienrecht | 8 Antworten | 08.06.2017 20:54
Guten Tag, es geht hier um den Kindesunterhalt während der Berufsausbildung, die ich momentan absolviere. Ich bin momentan dabei auszuziehen und wenn ich das richtig verstanden habe, muss mir mein Vater bis Vollendung der Ausbildung Unterhalt zahlen. ... Am 8.6.2017 von Mananblack Zitat (von edy):Hallo Mananblack, Erwachsene in Ausbildung mit eigener Wohnung haben einen Bedarf von 735€ .
Leserforumvon guest-12311.02.2015 10:42:43 | Familienrecht | 29 Antworten | 29.08.2011 14:05
Dennoch folgendes: Tochter (17,) ist ab August 2011 wieder (nach Abruch der ersten Ausbildung nach nur 6 Monaten) in Berufsausbildung und hat einen Nettoverdienst von 315,50 Euro (vorbehaltlich der Neuberechnung des JA). ... Die erste Ausbildung wurde nach nem halben Jahr abgebrochen. ... FSJ, dann wieder ohne Arbeit, Ausbildung, dann abgebrochen, ohne Arbeit, Wohnung, nicht Wohnung, wieder Ausbildung.
Leserforumvon Orisha | Familienrecht | 3 Antworten | 24.07.2007 19:08
Ich schließe diese Woche mein Studium nach 6 Semestern ab als Bachelor of Arts (deutsch/Englisch), die ist jedoch keine abgeschlossene Berufsausbildung. Nun beginne ich eine Ausbildung und wollte wissen: Wie berechnet sich jetzt mein Unterhalt? ... Ob dir überhaupt etwas zusteht hängt davon ab, ob deine Berufsausbildung nun als Fortsetzung des Studiums gilt oder nicht.
Leserforumvon Kasper22 | Familienrecht | 7 Antworten | 09.03.2006 11:52
Meine Frage: Zählt diese 1-jährige Ausbildung als Berufsausbildung im klassischen Sinne? Da nach abgeschlossener Berufsausbildung ja kein Anspruch auf Unterhalt mehr vorhanden ist oder eben nicht? ... Die dreijährige Ausbildung erfolgt im Wesentlichen im Ausbildungsbetrieb und in der Berufsschule.
Leserforumvon MaWa99 | Familienrecht | 11 Antworten | 26.06.2017 12:44
Aber nicht nach Beendigung der Ausbildung/des Studiums. ... Es handelte sich hier um eine Berufsausbildung welche im April beendet wurde. ... Tochter ist weder in Ausbildung noch zwischen zwei Etappen.
Leserforumvon heikemaus | Familienrecht | 19 Antworten | 09.04.2008 10:49
Falls die Ausbildung abgebrochen wurde ,muss man schauen ,inwie weit der Vater das Recht auf eine zügig abgeschlossene Berufsausbildung geltend machen kann .Eventuell gilt es beim ertsen Abruch als *Umorientierung* . ... Gilt das als Berufsausbildung ? ... Am 9.4.2008 von hh Das gilt zwar auch aus meiner Sicht als Berufsausbildung.
Leserforumvon PitSchnigges71 | Familienrecht | 13 Antworten | 11.03.2013 10:13
Abitur keine Berufsausbildung, Abitur oder Freiwilligenjahr beginnt. ... Das FSJ ist keine Ausbildung. ... Natürlich geht Dich die Berufsausbildung (also die Wahl des Berufs) gar nichts an.
Leserforumvon hennry | Familienrecht | 2 Antworten | 10.01.2006 15:57
Hallo wer hat auch solche erfahrungen gemacht tochter 18 jahre hat eine ausbildung als kinderpflegerin gemacht und macht jetzt weiter als sozialassistentin und will weiter unterhalt ,wir haben im jahr 05 für sie bafög beantragt und sie hat auch bafög für 4 momate bekommen sie hat sich wohl zu fein gefühlt um es selber zumachen und nun meine frage muss sie sich für die zeit wo sie kein bafög bezogen hat anrechnen lassen ?? ... Dieses scheint ja zuzutreffen da Du schreibst das sie eine Ausbildung zur Kinderpflegerin gemacht hat. Da Deine Tochter eine abgeschlossene Berufsausbildung hat, muss sie ihre weitere Ausbildung - wie immer die auch aussehen mag - selber zahlen.
Leserforumvon das_Dirk | Familienrecht | 2 Antworten | 20.07.2019 10:11
Berufsausbildung anzustreben und verlangt jetzt finanzielle Unterstutzung von mir (Vater). ... Danke für eine schnelle Information Am 20.7.2019 von wirdwerden Die Tochter ist nicht in einer Ausbildung. Abendschule ist keine Ausbildung iSd Gesetzes, Ausnahmen gibt es klar.
Leserforumvon Mustermann012b | Familienrecht | 22 Antworten | 21.06.2007 20:54
Deine Ausbildung ist abgeschlossen und deine Eltern sind dir nach Familienrecht bis zum Abschluss der ersten Berufsausbildung zum Unterhalt verpflichtet. ... Deine Eltern brauchen das Risiko einer Arbeitslosigkeit nach der finanzierten ersten Berufsausbildung nicht tragen. ... Regelmäßig ist nur Unterhalt bis zum Ende einer ersten Berufsausbildung zu zahlen, Ausnahmen sind dann eben darauf aufbauende weiterführende Ausbildungen.
Leserforumvon guest-12321.07.2014 13:22:57 | Familienrecht | 1 Antwort | 19.07.2011 08:10
Dann wurde auch eine Ausbildung abgeschlossen. Es ist eine Schule, in der das Fachabitur erworben wird, aber auch eine abgeschlossene Berufsausbildung.
Leserforumvon zitronensprudel | Familienrecht | 3 Antworten | 28.07.2014 16:29
Hallo Leute, volljähriges Kind, eigene Wohnung, Schulabschluss „mittlere Reife", abgeschlossene Berufsausbildung und Berufspraxis von ca. einem Jahr, hat sich vor wenigen Monaten entschlossen, die FOS zu besuchen. ... Das ist im Einzelfall zu prüfen und hängt in erster Linie von der Frage ab, inwiefern die Ausbildung des Kindes noch als zielstrebig bezeichnet werden kann und inwiefern den Eltern eine weitere Finanzierung der Ausbildung noch zuzumuten ist. ... Bei volljährigen, erwachsenen Kindern (die zudem noch eine Berufsausbildung abgeschlossen haben) sind Sie gegenüber keiner Stelle zur Auskunft verpflichtet.
Leserforumvon DevilsAngel1986 | Familienrecht | 12 Antworten | 29.06.2009 22:27
Du hast doch 5 Jahre lang eben keine Ausbildung gemacht! ... Die Unterhaltspflicht endet, wenn du ein Berufsausbildung abgeschlossen hast, nicht mit Verlassen der Schule! ... Mit Beendigung der Schule endet keinesfalls die Unterhaltspflicht,Berufsausbildung muß schon sein.
Leserforumvon Vanessa82 | Familienrecht | 0 Antworten | 27.06.2003 18:28
Ich bin in einer Berufsausbildung (verdiene etwa 500 Euro netto), wohne in einer 1-Raum-Whg (kostet 320Euro Miete), bekomme von meinem Vater derzeit 200 Euro für die Miete dazu (was er mir freiwillig zahlt, wie er behauptet) und ich weiß nicht, wie ich meinen Lebensunterhalt hier bestreiten soll, da meine Ausgaben größer als die Einnahmen sind. ... Bei meiner Mutter und ihrem Freund könnte ich zwar wohnen, wäre aber dann mit dem Ergebnis, dass ich meine Ausbildung aufgeben müsste, da die Entfernung zu groß ist.
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