1.101 Ergebnisse für „ausbildung einkommen eltern“

Leserforumvon ninschen | Familienrecht | 5 Antworten | 30.09.2009 15:58
Meine erste Ausbildung haben meine Eltern mir nicht finanziert. D.h. ich habe während der 3 Jahre kein Unterhalt von meinen Eltern erhalten. ... Diese scheinst du mit eigenem Einkommen gestemmt zu haben. quote:Einen Anspruch auf elternunabhängiges Bafög hab ich nicht!
Leserforumvon SMeliR | Familienrecht | 2 Antworten | 21.07.2005 23:04
Aber: Dies gilt nur, sofern deine Eltern leistungsfähig sind, denn privilegiert bist du nicht mehr, sobald du ausziehst!! Und: Deine Eltern können verlangen, dass du daheim wohnen bleibst und der Unterhalt weiterhin in Naturalien gezahlt wird. BEIDE Elternteile sind anteilig barunterhaltspfichtig - Auch deine Mutter, sofern sie über Einkommen verfügt!!
Leserforumvon hetti08 | Familienrecht | 8 Antworten | 04.11.2016 11:17
Wenn die Tochter nun ankommt mit "Die Ausbildung, die jetzt fertig ist, wurde mir von den Eltern aufgezwungen, und entspricht nicht meinen persönlichen Neigungen und Interessen oder bietet keine Perspektiven auf dem Arbeitsmarkt", dann stehen die Chancen der Eltern, noch eine zweite Ausbildung finanzieren zu müssen, nicht so ganz schlecht. ... ABER, VORSICHT: Wenn das volljährige Kind bei seinen Eltern lebt, zählt das als "Bedarfsgemeinschaft", d.h. die Einkommen von Eltern und Kind werden zusammengerechnet, und wenn dann das Pro-Kopf-Einkommen zu hoch ist, gibt's kein ALG 2 für das Kind. ... Unabhängig von der Ausbildung sind Eltern, Kinder, Großeltern und Enkel gegeneinander nämlich unterhaltspflichtig.
Leserforumvon Benny85 | Familienrecht | 2 Antworten | 16.12.2004 23:53
Hallo,ich werde im August meine erste Ausbildung beginnen,in der ich monatlich 500€ Netto erhalte.Da ich noch zuhause wohne,würde ich nach Beginn der Ausbildung gerne in eine eigene Wohnung ziehen.Meine Eltern behaupten,ich könne mir das nicht leisten und mir würde kein Geld ihrerseits zustehen.Jetzt würde ich gerne wissen ob bzw. wieviel Geld mir in diesem Fall zustehen würde.(Meine Eltern haben zusammen ein Einkommen von ca. 4000 €, zahlen jedoch noch monatl. ... Im Voraus vielen Dank Am 17.12.2004 von schnee-einsiedel Dir stehen bei eigener Wohnung 600,- Euro im Monat zu,wobei dein Einkommen voll angerechnet wird,ebenso das Kindergeld.
Leserforumvon go425493-74 | Familienrecht | 9 Antworten | 10.10.2015 16:15
Hallo, also kurz zu meiner Situation : Ich bin 20 Jahre alt, mache zur Zeit ein FSJ, beginne aber ab dem 01.04.16 eine Ausbildung. ... Bei volljährigen Kindern sind grundsätzlich beide Eltern barunterhaltspflichtig. ... Nach dem addierten Einkommen der Eltern, hätte die TS einen Anspruch von 646€, abzügl KiGe verbleiben 458€.
Leserforumvon Leuschner | Familienrecht | 0 Antworten | 10.10.2003 22:15
Während meiner beruflichen Ausbildung habe ich mich selbst versorgt (nicht bei den Eltern wohnend). ... Bei der Bafög-Berechnung zählt das Einkommen der Eltern ja auch mit. ... Wenn ich nächstes Jahr meine Ausbildung abschließe, und in der Übergangszeit bis zum Studium meinen Beruf ausübe, dann bekommen meine Eltern für diese Zeit kein Kindergeld... das ist ja auch einleuchtend... wenn ich dann aber mit dem Studium beginne, habe ich bzw. meine Eltern dann wieder Anspruch auf Kindergeld??
Leserforumvon Irea | Familienrecht | 11 Antworten | 23.11.2010 14:53
Zu den Fakten: Ich, 19, 526€ Netto, Ausbildung. Eltern getrennt lebend. ... Das Einkommen deiner Eltern ist hier völlig irrelevant, da du genug für deinen Unterhalt verdienst.
Leserforumvon AO288 | Familienrecht | 14 Antworten | 11.03.2013 16:20
Wozu sollten sie dann Unterlagen zwecks einkommen dem BAB hinzufügen ?? ... Im öffentlichen Recht ist das Einkommen der Eltern ein Berechnungsfaktor. ... Aber das amt sagt die Eltern sind Unterhaltspflichtig so lang das Kind einer Ausbildung nach geht ??
Leserforumvon Feuerteufel | Familienrecht | 5 Antworten | 04.07.2004 18:23
Das Einkommen beider Eltern wird als Basis genommen. ... Ebenso dein Einkommen. ... Nur- Dein Einkommen ist schon fast an der Höchstgrenze die Eltern für Volljährige aufbringen müssen.
Leserforumvon Isabelle17 | Familienrecht | 3 Antworten | 04.02.2006 10:58
Hallo, im August werde ich eine Ausbildung anfangen. Ich lebe bei meiner Mutter und werde zu Beginn der Ausbildung volljährig sein. ... Da müssten deine Eltern zusammen schon ein bereinigtes Einkommen von über 3.600 € haben, damit Dir noch ergänzend Unterhalt zusteht.
Leserforumvon zisa25 | Familienrecht | 10 Antworten | 05.01.2010 15:23
Meine Frage ist nun ob meine Eltern noch Unterhaltspflichtig sind, da ich ja schon eine Ausbildung abgeschlossen habe und es nicht abzusehen war, dass ich nochmals ein Studium aufnehme. ... Und beim Einkommen steht, man kann auf gesonderten Antrag das aktuelle Einkommen nehmen, wenn dies deutlich geringer ist, als das vor 2 Jahren. ... Meine Frage war lediglich, ob meine Eltern nach meiner abgeschlossenen Ausbildung noch immer unterhaltspflichtig sind.
Leserforumvon Lea97 | Familienrecht | 4 Antworten | 28.05.2019 10:36
(bereinigtes) Einkommen. ... Ausbildung ist der Vater unterhaltspflichtig. ... (bereinigtes) Einkommen.
Leserforumvon go361387-53 | Familienrecht | 11 Antworten | 13.05.2013 14:02
Müssten die Eltern nicht bezahlen? ... Das wird bei 880 Euro Einkommen aber ziemlich sinnlos sein, denn das Einkommen wird ja angerechnet. ... Niemand muss Faulenzerei finanzieren, auch die eigenen Eltern nicht. 3.
Leserforumvon Shira2003 | Familienrecht | 5 Antworten | 17.01.2008 22:27
Weil im Gesetztestext steht etwas, das unter Umständen das Einkommen nicht mit angerechnet wird wenn die Unterhaltspflicht der Eltern verwirkt ist. ... Am 18.1.2008 von Shira2003 §71 SGB III (5) Einkommen der Eltern bleibt außer Betracht, wenn ihr Aufenthaltsort nicht bekannt ist oder sie rechtlich oder tatsächlich gehindert sind, im Inland Unterhalt zu leisten. Einkommen ist ferner nicht anzurechnen, soweit ein Unterhaltsanspruch nicht besteht oder dieser verwirkt ist.
Leserforumvon DevilsAngel1986 | Familienrecht | 12 Antworten | 29.06.2009 22:27
Also, meine Eltern haben sich vor ca 10 Jahren getrennt , wo mein bruder und ich noch recht klein waren. ... Angerechnet auf deinen Bedarf werden dein Einkommen und das an dich auszuzahlende Kindergeld. ... Deine Eltern sind verpflichtet, dir ihr Einkommen offenzulegen.
Leserforumvon guest-12309.07.2010 14:55:22 | Familienrecht | 15 Antworten | 08.07.2010 18:11
Am 8.7.2010 von wirdwerden Du bist in keiner Ausbildung. ... Und wenn man in Ausbildung ist, dann besteht die Verpflichtung entweder BAB oder BaföG zu bentragen......zur Entlastung der Eltern. Von den 640,-EURO werden eigenes Einkommen , also Ausbildungsvergütung und Kindergeld abgezogen.
Leserforumvon Orisha | Familienrecht | 3 Antworten | 24.07.2007 19:08
Nun beginne ich eine Ausbildung und wollte wissen: Wie berechnet sich jetzt mein Unterhalt? Ich erhalte kein Kindergeld, das teilen meine Eltern unter sich auf, momentan zahlt mir mein Vater ca. 500 Euro Unterhalt, mein "Gehalt" der Ausbildung liegt so ca. bei 400 Euro im ersten Lehrjahr. ... Da deine Mutter wohl nicht viel Rente hat, ist das Einkommen des Vaters maßgeblich.
Leserforumvon Procis | Familienrecht | 10 Antworten | 23.06.2013 16:19
Ich habe bereits 2 mal einen Bafög Antrag gestellt ( BAB steht mir nicht zu , da schuliche Ausbildung) , leider wurden beide Aufgrund der Einkommenshöhe meiner Eltern und Aufgrund dessen , dass ich noch zuhause Wohne abgelehnt. ... Ausbildung , bin zwar Ausgebildete Sozialassitäntin , aber die Ausbildung zur Erziehern gilt als Folgeausbildung und ist somit als erstausbildung zu sehen , dass weiß ich ziemlich sicher. ... Ansonsten gibt es ja viele, die sich während der Ausbildung mit Jobs über Wasser halten.
Leserforumvon HiMan1000 | Familienrecht | 0 Antworten | 28.07.2003 03:16
Hallo, ich hab eine Frage: ich fange im September gemeinsam mit meiner Freundin eine Ausbildung an. ... Sind die Eltern noch Unterhaltspflichtig? ... (Zu hohes Einkommen).
Leserforumvon go446288-87 | Familienrecht | 1 Antwort | 25.07.2016 02:01
Eine Ausbildung. Meine Eltern sind getrennt und ich lebe bei meiner Mutter. Mein Vater zahlt mir seit ich 18 bin Unterhalt, er hat ein netto Einkommen von ca. 4000€ netto.
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