1.091 Ergebnisse für „ausbildung frage kindergeld“

Leserforumvon Ina91 | Familienrecht | 0 Antworten | 15.08.2011 17:38
Hallo ihr Lieben, ich habe eine Frage. ... Die Ausbildung endet am 31.08.11. Das Kindergeld habe ich bis einschließlich Juni 2011 bezogen.
Leserforumvon atoephh | Familienrecht | 4 Antworten | 08.07.2018 15:18
Meine Frage ist, bekommt er weiterhin Kindergeld? ... Bis dahin Vielen dank schon mal :-) Am 8.7.2018 von hh Zitat:Meine Frage ist, bekommt er weiterhin Kindergeld? Ja Zitat:Einerseits wird geschrieben, dass nach der ersten Ausbildung kein Kindergeld mehr gezahlt wird, Wo steht das?
Leserforumvon Lukas123mitglied | Familienrecht | 3 Antworten | 10.06.2019 16:09
Guten Tag, ich habe mal eine Frage und zwar habe ich geplant in ein paar Monaten auszuziehen. Da stellt sich mir nur die Frage ob meine Eltern trotzdem noch das Kindergeld bekommen. ... Deshalb hoffe ich nun auch eine eindeutige Antwort ob es noch Kindergeld gibt oder nicht.
Leserforumvon Markus_11 | Familienrecht | 7 Antworten | 07.03.2009 19:03
Besteht ein anrecht auf Kindergeld für die Tochter meiner Partnerin? ... Kindergeld für die junge Mutter in Ausbildung... ja, wenn sie mit ihrem Einkommen nicht über der Freigrenze liegt. ... DAS hatte ich als Frage gesehen.
Leserforumvon Dziallas | Familienrecht | 0 Antworten | 04.09.2003 09:59
Hallo, eine Frage, die mich sehr beschäftigt. Meine Tochter befindet sich in Ausbildung, wohnt selbstständig und hat sich vom Sozialamt mal berechnen lassen, wieviel wir an sie zahlen müssen, das sind ca. 250 € um ihre Ausbildung zu finanzieren, Bafög bekommt sie nicht. Meine Frage, wird das Kindergeld, was wir für meine Tochter bekommen und auf ihr Konto überweisen lassen mit in den Betrag eingerechnet oder ist das Kindergeld zusätzlich.
Leserforumvon antoaneta | Familienrecht | 8 Antworten | 03.01.2012 23:40
Er hat eine abgeschlossene Ausbildung, 2 Jahre Angestellter und nun dabei eine neue Ausbildung anzufangen (somit wieder ein Schüler). ... "" Am 5.1.2012 von antoaneta Die Eltern von Person A haben KEIN Kindergeld bezogen und bevor er 25 Jahre alt wird, beginnt er eine neue Ausbildung und hat somit Anspruch auf Kindergeld. Die Frage ist nun ob er das in den 21 Jahren nicht bezogene Kindergeld zurückfordern kann.
Leserforumvon jedi | Familienrecht | 0 Antworten | 22.07.2003 11:36
moin alle zusammen mal ne frage ich habe im nov 2001 nen arbeitsunfall und kann die nicht mehr ausführen und ab 1,8 fange ich ne neue ausbildung an. im mom machen ich nen RVL ich habe bis ende mai nur krankengeld bekomm und jetzt ein übergangs geld und ab 1,8 bekomme ich 875 € abzücklich 35 € unterhalt für meine tochter. habe jetzt die woche bei der kindelgeld kasse angerufen um mitzuteilen das die mir kein kindergeld mehr zu zahlen brauchen da ich zuviel verdiene jetzt sagte die mir das ich das was ich dieses jahr an kindergeld bekomme alle zurück zahlen müste (so 1080€) meine fragen: 1. wie hoch ist der höchstatz bei dem kindergeld 2. wird der brutto oder nettowert berechnet 3. wird verflegungs und fahrkosten was ich von der BG bekomme mitberechnet würde mich freuen wenn ihr mir helfen könnt mfg jedi
Leserforumvon psy | Familienrecht | 6 Antworten | 01.09.2005 18:06
Ich bin fast 19 Jahre alt und habe eine Frage bezüglich meines Kindergeldes.Und zwar bin ich seit Juli kein Schüler mehr.Bin ein Jahr lang zur Berufsschule gagangen nachdem ich meinen Realschulabschluss erhalten habe.Nach diesem einen Jahr Berufsschule hab ich mich um einen Ausbildungsplatz gekümmert.Das war gar nicht so einfach,habe nur Absagen bekommen.Nach einer weiteren Bewerbung an einer Berufsschule für eine Ausbildung hatte ich dann doch noch Glück.Diese Ausbildung beginnt allerdimgs erst im Februar 2006. Wie sieht das mit meinem Kindergeld aus? ... Nur dann wird für diesen Zeitraum kein Kindergeld mehr gezahlt.
Leserforumvon SMeliR | Familienrecht | 2 Antworten | 21.07.2005 23:04
Er muss auch dazu unterhalt für meinen 18 jährigen bruder zahlen der noch keine ausbildung gefunden hat. während der ausbildung bekomme ich 716 € brutto im ersten lehrjahr und 766 € brutto im zweiten lehrjahr. ich wohne dann auch nicht mehr bei meiner mutter, weil mein ausbildungsbetrieb sonst zu weit entfernt ist. deswegen werde ich zu meinem freund ziehen. insgesamt zahle ich dann 200€ für miete und nebenkosten. frage: muss mein unterhaltspflichtiger vater noch unterhalt zahlen?? ... Am 22.7.2005 von teufelin Hy,sofern du dich in Westdeutschland befindest, können deine Eltern Pech haben und dich noch mit ca. 16 EUR + Kindergeld unterstützen müssen. ... Zuzüglich 154 EUR Kindergeld macht 634 EUR.
Leserforumvon olinho | Familienrecht | 1 Antwort | 19.10.2004 15:29
Folgendes: Ich bin zur Zeit in der Ausbildung und will mit meiner Freundin zusammenziehen. Mein Gehalt ist niedrig genug um noch Kindergeld zu bekommen. Jetz meine Frage.
Leserforumvon Jada3 | Familienrecht | 1 Antwort | 06.07.2007 19:01
Hallo ihr Lieben...bin erst seit heute Mitglied und hab ne Frage... undzwar bin ich bis zum november 2006 zur schule gagangen und habe dementsprechend auch mein kindergeld ausgezahlt bekommen. ... Meine frage ist nun...ob ich bei einem vorstuium (was ich natürlich aus eigener tasche bezahlen muss) anspruch auf Kindergeld habe...soweit ich weiß müsste ich das doch eigentlich oder? ... oder habe ich nur anspruh wenn ich eine mit dem richtigen studium beginne nächstes jahr...ich weiß dass man sich auch als ausbildungssuchend melden kann beim Arbeiutsamt und dann ebenfalls ansprüche hat...aber das würde für mich eigentlich nicht in frage kommen da ich erstes keine ausbildung suche...und zweitens ja so oder so das vorstuium machen werde.
Leserforumvon Gast04 | Familienrecht | 9 Antworten | 22.11.2007 00:02
Guten Abend, eine Frage bzgl. ... Das Kind würde unter gegebenen Umständen kein Kindergeld mehr bekommen, das ist mir völlig klar, genau aus diesem Grund versuche ich rechnerisch über höhere Werbungskosten doch noch unter die Einkommensgrenze zu kommen.Letzendlich sind die Mietkosten notwenig um der Ausbildung nachzukommen. ... Deinen Gedanken verstehe ich (Mietkosten sind notwendig für Ausbildung).
Leserforumvon Ticki | Familienrecht | 2 Antworten | 18.09.2008 11:44
ich hab eine frage wegen der ausbildung jugendlicher (unter 18) macht seit 01.09 eine ausbildung wie errechnet sich jetzt der kindesunterhalt genau sein ausbildungseinkommen (netto denke ich doch oder?) minus dem kindergeld 154 € minus ausbildungsbedingter mehrbedarft 90 € = dann x dieser betrag x wird dann von dem normalen kindesunterhalt abgezogen und den rest muss der vater überweisen oder? ... Das Kindergeld steht dem betreuenden Elternteil zu, ist also kein Einkommen des Kindes.
Leserforumvon Bass | Familienrecht | 3 Antworten | 30.03.2008 18:19
Guten Tag, habe eine Frage zum Thema Kindergeld. ... Frage 1: Was ist mit dem Kindergeld während der Ausbildung? ... Frage 2: Wie sieht es in der Übergangszeit aus?
Leserforumvon BMW_E36 | Familienrecht | 0 Antworten | 25.12.2005 17:51
Als ich in der Ausbildung war, hatte ich Verluste aus einer selbstständigen Tätigkeit. ... Meine Frage: Werden bei der Berechnung der für die Zahlung von Kindergeld relevanten Einkommen auch Verluste auf selbstständiger Tätigkeit mit den Einnahmen aus abhängiger Beschäftigung gegengerechnet? Beispiel: Annahme meiner Eltern für 2001: Kind verdient in der Ausbildung mehr als 14.000 DM, also beantragen wird kein Kindergeld.
Leserforumvon Malex508 | Familienrecht | 1 Antwort | 14.09.2008 15:05
tach zusammen, ich habe mal eine frage, und zwar erhalte ich seit ende letzten jahres kein kindergeld mehr. es fing damit an das ich volljährig wurde und angeben sollte was ich denn jetzt tuhen würde. ich gab also an das ich momentan eine ausbildung suchen würde und einen mini job (400 Euro basis) ausüben würde (kopien von bewerbungen, lohnabrechnung usw. habe ich natürlich mitgeschickt). die 3 monate in denen ich keinen job hatte wurden nachgezahlt, die monate von januar bis april aber nicht, mit der begründung das ich beim arbeitsamt nicht arbeits/ausbildungsplatzsuchend gemeldet war. nachdem ich mich dann beim arbeitsamt ausbildungsplatzsuchend gemeldet habe und ich bezüglich des kindergeldes nocheinmal nachgefragt habe, wurde mir dort gesagt das dies eine sache der familienkasse wäre, und dort entschieden würde, ob meine bemühungen (also die kopien meiner bewerbungen) reichen würden, um mir das kindergeld zu gewähren. ich hatte rund 40 bis 50 bewerbungen geschrieben, aber nur rund 5 kopien mitgeschickt, mit dem vermerk, das wenn noch weitere benötigt werden, ich sie sofort nachschicke! mittlerweile ist ein weiterer meiner anträge in arbeit, und ich hoffe das ich es bald wieder erhalte. mittlerweile habe ich auch ohne das arbeitsamt einen praktikumsplatz mit guten chancen auf eine ausbildung gefunden. die frage ist jetzt, habe ich auch ohne das ich beim arbeitsamt gemeldet war ein recht auf eine nachzahlung?
Leserforumvon claudinchen86 | Familienrecht | 0 Antworten | 02.06.2010 18:04
Ich weiß nicht so recht weiter, trotz Internetrecherche konnte ich meine Frage selbst nicht beantworten. ... - bin 23 Jahre - lebe in einer eigenen Wohnung - schließe diesen Monat Ausbildung ab (Marketing) - ab Sepember in EU Land/Ausland studieren (Marketing Bachelor) Steht mir für Juli und Ausgust KiGe zu auch wenn ich für einen Monat einen Job annehme? ... Ausbildung?
Leserforumvon Draxi | Familienrecht | 10 Antworten | 26.08.2004 19:02
Da ich nun über 18 Jahre bin und keine Ausbildung und keinen Job aufgrund meiner Schwangerschaft anfangen kann wollte ich nun nun den Antrag "Antrag auf Kindergeld für ein über 18 Jahre altes Kind ohne Ausbildungs- oder Arbeitsplatz" beim Arbeitsamt einreichen. ... Nun meine Frage: Bei der ersten Spalte möchten die den Namen des Antragsstellers haben und in der 2ten den des Kindes. ... Du bist ja in dem Fall das Kind und Deine Eltern erhalten in diesem Fall für Dich das Kindergeld.
Leserforumvon Tarus | Familienrecht | 12 Antworten | 25.04.2010 13:19
Eine ist 22, hat eine eigene Wohnung, macht eine Ausbildung und bekommt lt. eigener Aussage noch 120 Euro Kindergeld. ... Die Tochter hat während der Ausbildung/des Studium auch Anspruch auf Kindergeld. Das steht alles außer Frage.
Leserforumvon Grimmo | Familienrecht | 3 Antworten | 08.07.2007 19:37
Ich bekomme gute 600€ Brutto während der Ausbildung. Dann noch eine Frage zum Kindergeld. bekomme ich in dieser situation überhaupt noch welches? da ich 82 geboren bin habe ich ja anspruchauf kindergeld bis zum 26 lebensjahr oder?
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