431 Ergebnisse für „ausbildung kind macht job“

Leserforumvon Toto1982 | Familienrecht | 6 Antworten | 27.03.2012 21:37
Ist es dann nicht für das Kind von Vorteil in einem Krisensichern Job tätig zu sein? ... Das Kind muss aber auch versorgt werden. ... Wie alt ist das Kind?
Leserforumvon R.T. | Familienrecht | 4 Antworten | 20.05.2003 18:53
Ausbildung macht, noch zur Schule geht. ... Aber das zählt wohl nicht zu einem normalen Job? ... Aber das Kind ist ja volljährig, also muß dann das Geld auf sein Konto überwiesen sein, oder?
Leserforumvon Ralfi_Klein | Familienrecht | 12 Antworten | 16.03.2017 13:21
Lehrjahr ein Kind und setzte aus. ... Ja, ich meinte das Job-Center. ... Anfangs war es wohl so gedacht, dass sie nach der Geburt dann nur noch die Prüfung macht.
Leserforumvon guest-12301.04.2011 17:45:30 | Familienrecht | 14 Antworten | 30.03.2011 16:48
Also macht sie jetzt eine Ausbildung (die 2te) zur Sozialassistentin. ... Soll das Kind mal arbeiten nebenbei. ... Wenn es so weiter geht, gibt es keinen Job weil zu alt.
Leserforumvon go361387-53 | Familienrecht | 11 Antworten | 13.05.2013 14:02
Ebenfalls würde das Kind sich im Falle eines Rausschmiss sich bis zu Beginn der Ausbildung Einen 400€ job suchen ( für 3 Monate wäre das dann..) ... Nun soll das Kind 3 Monate vor Beginn der Ausbildung ausziehen. ... Angenommen er würde heute abend raus geschmissen, hätte das Kind NOCH keinen 400€ job und so nix dabei.
Leserforumvon kako1811 | Familienrecht | 8 Antworten | 18.04.2009 15:57
Mir wurde das alles zu doof, und ich habe mal nach Ausbildungsstellen im Internet geguckt(hätte das Kind auch machen können). ... Mal abgesehe von den Arbeitszeiten macht ihr der Job auch Spaß.Und nun hat sie es ja auch bald geschafft. ... Unsere Tochter hat schon einen Job, den sie während des Studiums machen kann.
Leserforumvon fdj1989 | Familienrecht | 15 Antworten | 27.01.2024 13:59
Sollte ich den gesamten Unterhaltsanspruch prüfen lassen, weil das Kind keine Ausbildung macht? ... [quote=fdj1990]Sollte ich den gesamten Unterhaltsanspruch prüfen lassen, weil das Kind keine Ausbildung macht?... [/quote] [quote=fdj1990]Sollte ich den gesamten Unterhaltsanspruch prüfen lassen, weil das Kind keine Ausbildung macht?
Leserforumvon Ralfi_Klein | Familienrecht | 8 Antworten | 31.01.2012 18:50
Mutter hat einen 25 h/Woche - Job und bekommt ca. 700 Euro. ... Ist das KInd volljährig und macht nichts, hat es keinen Unterhaltsanspruch. ... Wenn das volljährige Kind eine Ausbildung aufnimmt, hätte es daher durchaus Anspruch auf Unterhalt.
Leserforumvon Don Kanaille | Familienrecht | 8 Antworten | 19.05.2009 20:47
Natürlich kannst Du eine zweite Ausbildung machen. ... kein unterhalt gezahlt für ca. 3-4j zwecks ausbildung, kind ist 6jahre nun in diesen 3-4j hat sich einiges an geld zusammen geläppert (ü. 6000€) die ich dem jugendamt zurück zahlen muß (evtl. mäßigung zwecks ausbildung) bis zum 6. lebensjahr zahlt ja das amt uvg(?) ... denn wenn ich neben der ausbildung jobbe werd ich auch das erreichen...hartes brot, ich weiß und ist auch nicht "jedermans" sache...aber möglich, denn letzten endes wird es sich auch für mein kind auszahlen....
Leserforumvon Nady | Familienrecht | 16 Antworten | 09.10.2004 16:01
Gruß Nady Am 9.10.2004 von teufelin Nady, wenn das Kind nun bei ihm in einer intakten Ehe leben würde, könnte er auch nicht mal eben so - weil er plötzlich den Sinn des Lebens gefunden hat - den Job schmeissen und eine neue Ausbildung anfangen oder studieren. ... Vor allem für das Kind. ... Wer hat in der Ausbildung schon so viel Geld?
Leserforumvon Mustermann012b | Familienrecht | 22 Antworten | 21.06.2007 20:54
Noch was: wie lange soll dein Vater denn für sein erwachsenes Kind zahlen??? ... Edit: Azrael war schneller, kommt davon, wenn man nebenbei noch was anderes macht. ----------------- "Geld verdirbt nicht den Charakter, sondern bringt das wahre Gesicht zum Vorschein!" ... Am 27.6.2007 von KuschelbaerR Da brauchts noch nicht mal so eine Drohung, es reicht völlig aus, zu sagen, dass die Ausbildung beendet ist und man noch keinen festen Job hat.
Leserforumvon sonnenscheinre | Familienrecht | 3 Antworten | 08.04.2015 13:53
Sie hatte nie eine Ausbildung gemacht und nur einen kleinen Job bis 650 € gehabt. ... Macht es eine Ausbildung und erhält Geld dafür, ist das teilweise vom Unterhalt abzuziehen. ... Interessant ist, was das Kind dann macht.
Leserforumvon guest-12312.01.2014 21:31:40 | Familienrecht | 10 Antworten | 10.01.2014 05:53
Ich habe genug Eltern kennen gelernt, die sich finanziell Überverausgaben um ihrem Kind die Möglichkeiten zur Ausbildung bieten zu können, die meine sich locker aus dem Ärmel hätten schütteln können. ... Vielen Dank im Vorraus, falls sich jemand die Mühe macht! ... Unterhalt nachträglich gibt es nicht. § 1613 BGB Unterhalt gibt es nur dann wenn sich ein Kind in schulischer oder beruflicher Ausbildung befindet.
Leserforumvon UweNet | Familienrecht | 10 Antworten | 08.05.2006 00:34
Meine geschiedene Frau hat nun ein Kind bekommen. ... Denn normalerweise hätte sie sich jetzt einen Job suchen können und für sich selber Sorgen können. ... Und nun auch noch das Baby meiner EX da ist, macht insgesammt 5 Kinder eine EX mit Freund = 7 Köpfe in diesem Haushalt.
Leserforumvon mauro79 | Familienrecht | 13 Antworten | 27.10.2022 12:18
Aktuell macht sie eine Ausbildung wo Sie kein Geld erhält und müsste bei einem Auszug Arbeitslosengeld beantragen. ... Am 27.10.2022 von mauro79 [quote=Rostaverda]- Was für eine Ausbildung macht die Partnerin? ... Eventuell muss sie diese Ausbildung sonst abbrechen und sich einen Job suchen.
Leserforumvon müllo | Familienrecht | 8 Antworten | 14.02.2006 18:59
Das Kind hat als Volljähriger auch Pflichten, u.a. kann man von ihm verlangen, in erster Linie selbst für seinen Lebensunterhalt zu sorgen, wenn es keine Ausbildung macht. So kann es bis August durchaus einen 400 €-Job o.ä. aufnehmen, um für seinen Unterhalt selbst aufkommen zu können. ... Am 15.2.2006 von guest123-1954 --- editiert vom Admin Am 15.2.2006 von KuschelbaerR @ Müllo Die rechtlichen Grundlagen sind aber leider so, 'Kind' ist - da volljährig und nicht in Ausbildung - in erster Linie für sich selbst verantwortlich. @ Groellheimer quote:Trotzdem ist nach 3 - 4 Monaten nach dem Abschluss nichts mehr zu holen.
Leserforumvon Winston | Familienrecht | 12 Antworten | 01.11.2004 10:01
Denn die junge Mutter wird nunr schwer Schule, Ausbildung oder Job machen können, und das kann dann nicht in erster Linie zu Lasten der Eltern der jungen Mutter gehen. ... Denn die junge Mutter wird nunr schwer Schule, Ausbildung oder Job machen können," Darf ich fragen, was daran logisch ist? ... Selbst wenn die KM nicht zur Schule geht, Ausbildung macht o.ä., berechnet sich der Unterhalt der Kindesmutter für mein Dafürhalten immer noch nach der Düsseldorfer Tabelle für ein 17-jähriges Kind.
Leserforumvon Roger S. | Familienrecht | 19 Antworten | 07.04.2010 10:47
Ich brauch nur einfach hilfe weil es könnte jederzeit passieren das es meine mama nicht mehr gibt und das macht sie und mich kaputt. ... Kümmere dich um einen Job, besser noch um eine Ausbildung. ... Hast du da eine Ausbildung?
Leserforumvon hans2020 | Familienrecht | 12 Antworten | 12.06.2009 12:51
Wenn und soweit das volljährige Kind jedoch noch keine ökonomische Selbständigkeit erreicht hat (z.B. durch Schul- oder Berufsausbildung), tritt die Unterhaltspflicht der Eltern diesem Kind gegenüber ein. ... By the way...welche Ausbildung hast Du? ... Wissen ist Macht.
Leserforumvon el bbico | Familienrecht | 22 Antworten | 12.10.2006 19:07
Und sie in Ruhe ihre AUsbildung fortsetzen kann. ... Wenn er den Job schmeißt noch weniger. ... Aber egistisch bist Du schon sehr in Deinem Denken. 199€ zahlen, Kind ab und zu mal sehen, und die Mutter macht sich ja ein tolles Leben.
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