112 Ergebnisse für „berechnung ehefrau tabelle düsseldorfer“

Leserforumvon pixelshaker | Familienrecht | 38 Antworten | 06.01.2019 19:36
Diesen Wert kann ich in der Düsseldorfer Tabelle 2018 nirgends finden! ... Link zur Düsseldorfer Tabelle 2019: http://www.olg-duesseldorf.nrw.de/infos/Duesseldorfer_Tabelle/Tabelle-2019/Duesseldorfer-Tabelle-2019.pdf Am 6.1.2019 von Anami Zitat (von pixelshaker):Aber noch wichtiger was jetzt ist: Meinst du die Tabellen-Wert-Ablesung oder die Berechnung des Unterhaltes? ... Du zahlst nach Düsseldorfer Tabelle an das Kind 427,- Euro, wenn sich dein bereinigtes Netto zwischen 2300,- und 2700,- bewegt.
Leserforumvon guest123-1954 | Familienrecht | 58 Antworten | 17.06.2007 13:57
Danke Gruß Thessa Am 18.6.2007 von KuschelbaerR Hallo Gröllheimer, quote:Auf dieser Basis gibt es nun eine inoffizielle Version der Düsseldorfer Tabelle ab 01.07.2007 - also eine Tabelle, die darstellt, wie das Ganze aussehen KÖNNTE. ... -- Editiert von kuschelbaerr am 18.06.2007 09:25:31 Am 18.6.2007 von guest123-1954 --- editiert vom Admin Am 18.6.2007 von guest123-1542 Die Düsseldorfer Tabelle ist ja auch nur ein Anhaltspunkt. ... Dein Zitat geht voll an der Frage vorbei. @ Countryliebe Ja, die Regelbeträge sind definitiv gesunken, die Berechnung inkl. anteiligem Kindergeld kannst du auch hier in dem Beitrag nachlesen: Klick Die neuen Regelbeträge lauten: 186 € / 226 € / 267 € (neue BL) bzw. 202 € / 245 € / 288 € (alte BL).
Leserforumvon marietheres | Familienrecht | 21 Antworten | 30.06.2011 18:42
Welche Stufe der Düsseldorfer Tabelle müsste nun greifen? ... Aber die Düsseldorfer Tabelle ist für 2 Unterhaltsberechtigte angelegt, und Frau C ist doch auch Unterhaltsberechtigt oder nicht? ... capitano ----------------- " " Am 13.7.2011 von marietheres Das ganze System mit der Düsseldorfer Tabelle ist eh etwas undurchsichtig (finde ich).
Leserforumvon henny | Familienrecht | 18 Antworten | 10.02.2004 16:13
Die Tabelle hat keine Gesetzeskraft, sondern stellt eine Richtlinie dar. ... Mit der Düsseldorfer Tabelle wird eben nicht festgelegt, wieviel ein Kind im Monat braucht. ... Die Düsseldorfer Tabelle ist nun auf Personen ausgelegt, die gegenüber einer Ehefrau und 2 Kindern unterhaltspflichtig sind.
Leserforumvon guest-12320.11.2018 11:19:52 | Familienrecht | 4 Antworten | 26.09.2016 08:30
Aufgrunddessen wurde dann ein Titel von mir unterzeichnet, wo ich mich verpflichtete, 110 % des Mindesunterhaltes laut Düsseldorfer Tabelle zu zahlen. ... Gezahlt habe ich den Unterhalt ausnahmslos pünktlich jeden Monat und habe die Zahlbeträge auch immer der neuen Düsseldorfer Tabelle angepasst. ... Düsseldorfer Tabelle).
Leserforumvon Rorilemo | Familienrecht | 6 Antworten | 12.12.2017 20:45
Für die vier Kinder und unter Berücksichtigung meiner Ex zahle ich 115% aus der Düsseldorfer Tabelle. ... Damit würde man eigentlich in Stufe 8 der Düsseldorfer Tabelle für 2017 landen. ... Die Düsseldorfer Tabelle ist auf 2 Unterhaltsberechtigte ausgelegt und im Regelfall wird man für jeden weiteren Unterhaltsberechtigten um eine Stufe tiefer eingestuft.
Leserforumvon lastbutleast | Familienrecht | 9 Antworten | 22.09.2008 22:07
Stufe der Düsseldorfer Tabelle einzuordnen. ... Stufe der Düsseldorfer Tabelle ermittelt sich ein zu zahlender Kindesunterhalt von EUR 439,00. Ihr Einkommen ist zur Berechnung der Einkommensansprüche Ihrer geschiedenen Ehefrau um diesen Kindesunterhalt zu bereinigen, so dass von einem Verdienst von EUR 4.061,00 auszugehen ist.
Leserforumvon gallei123 | Familienrecht | 12 Antworten | 05.01.2010 22:34
Kann der Unterhalt aus der Düsseldorfer Tabelle gekürzt werden wenn ich neu verheiratet bin und zusätzliche neue Kinder habe ? ... Netto minus xxx€ Eigenbedarf der neuen Kinder minus xxx€ Eigenbedarf Ehefrau = Netto für die Berechnung nach Düsseldorfer Tabelle ? ... Deine Ehefrau wird seit 2008 in der Berechnung zum KU gegenüber minderjährigen Kindern gar nicht mehr berücksichtigt.
Leserforumvon guest-12320.06.2018 11:29:02 | Familienrecht | 1 Antwort | 21.07.2017 10:45
Einige Rückfragen zum Elternunterhalt bzw. den Besonderheiten im Rahmen der Berechnung. ... Soweit ich mich nun eingearbeitet habe ist die Berechnung vom Elternunterhalt wie folgt: Durchschnitts-Nettoeinkommen der letzten 12 Monate wird ermittelt: ca. 3.400 Euro Gehalt von mir ca. 1.600 Euro Gehalt der Ehefrau 500 Euro Mieteinnahme Gesamt Netto pro Monat: ca. 5.500 Euro Um das bereinigte Nettoeinkommen festzustellen können nun Kosten abgezogen werden: - berufsbedingte Aufwendungen Ehemann - berufsbedingte Aufwendungen Ehefrau - allgemeine Krankenvorsorge, krankheitsbedingte Kosten - private Altersvorsorge bis zu 5% vom Bruttoeinkommen - Darlehen, Immobilienkosten - Kosten für Besuche des Elternteils Die Kosten für diese Positionen sind ca. 2.300 Euro monatlich. ... Geht dies nach der Düsseldorfer Tabelle bzw kann mir jemand den Betrag nennen, der hier fürs Kind berücksichtigt wird?
Leserforumvon guest-12324.09.2015 15:33:10 | Familienrecht | 3 Antworten | 31.07.2015 11:18
Laut Düsseldorfer Tabelle müsste er zahlnen 383,- € minus die Hälfte des Kindergelds (184,- €) also = 296,- € pro Monat. ... Sollte aber für die Ehefrau kein Geld mehr da sein entsteht ein sogenannter Mängelfall. ... Gibt es hierfür auch eine Tabelle, oder hält man sich an das Exestenzminimum wie bei Berechnung von AlG II ???
Leserforumvon oohpss | Familienrecht | 1 Antwort | 17.08.2009 14:25
Ergäbe sich daraus bei der Berechnung des "Einsatzbetrages" eine Minderung? ... Düsseldorfer Tabelle basierend auf dem bereinigten Nettoeinkommen? ... ---------------------------- = Einsatzbetrag für anteilige Berechnung des Unterhalts Ich bin für jeden Tip dankbar.
Leserforumvon guest-12323.09.2011 20:00:34 | Familienrecht | 4 Antworten | 04.05.2011 10:13
Kind (1 Jahr) Wieder Verheiratet (Mutter erziehlt kein Einkommen da Hausfrau und Kinderbetreuung für Kind 2) Wird in diesem Fall meine Frau zur Berechnung des Kindesunterhaltes laut Düsseldorfer Tabelle berücksichtigt in Form von einer Stufenherabsetzung? ... KG (Hier nur als Berechnungsgrundlage, Kind 2 lebt bei mir und ist gemeinsames Kind mit neuer Ehefrau. Ist meine Berechnung so Richtig oder kann es sein das ich als Berechnung die nächstniedriegere Stufe der Düsseldorfer Tabelle ansetzten kann, da ich ja eigentlich Unterhaltsverpflichtend gegenüber drei Personen bin?
Leserforumvon Unterhaltszahler2009 | Familienrecht | 1 Antwort | 04.06.2009 17:14
Hallo Ich zahle für meine beiden Kinder aus der ersten Ehe den vom Gericht festgelegten Kindesunterhalt nach der Düsseldorfer Tabelle. Meine jetzige Ehefrau ist im 6 Monat und das Kind soll im Oktober geboren werden. ... Bei jeder Erhöhung oder erst wenn eine neue Stufe der Düsseldorfer Tabelle erreicht wurde?
Leserforumvon mrichter73 | Familienrecht | 2 Antworten | 19.11.2008 11:37
Mir hat mal jemand gesagt das ich meiner Lebensgefährtin ( nicht Ehefrau ) auch zu Unterhalt verpflichtet sei, wenn wir länger als 12 Monate in einem Haushalt leben würden, somit müsste Sie doch meines erachtens auch bei der Berechnung des Unterhalt für meinen Sohn Berücksichtigt werden, und wie ist es eigentlich mit der Miete müsste die nicht auch mit berücksichtigt werden ?... -- Editiert von mrichter73 am 19.11.2008 11:41 Am 19.11.2008 von mimi666 http://www.bmfsfj.de/bmfsfj/generator/RedaktionBMFSFJ/Abteilung2/Pdf-Anlagen/duesseldorfer-tabelle-2008,property=pdf,bereich=,sprache=de,rwb=true.pdf Das ist die Düsseldorfer Tabelle zum Nachlesen.
Leserforumvon VonInteresse | Familienrecht | 15 Antworten | 20.07.2004 11:08
Dein Nettoeinkommen ist 914 €, Unterhalt nach Düsseldorfer Tabelle je nach Alter des Kindes 199, 241, 284 oder 327 €. ... Wenn dein Anwalt das auch noch sagt, dann frag ihn, ob er schon einmal von der Düsseldorfer Tabelle gehört hat. Bei dem von dir angegebenen Einkommen ist der Kindesunterhalt schon zu hoch angesetzt, für die Ehefrau bleibt nichts mehr.
Leserforumvon Mirko7x | Familienrecht | 3 Antworten | 31.05.2008 17:57
Hallo zusammen, der Unterhalt für meinen Sohn der nicht bei mir wohnt wurde neu berrechnet und normalerweise schaue ich in die Düsseldorfer Tabelle und kann ermitteln mit welchem Gehalt ich welchen Unterhalt zahlen muss, jetzt hat das Jugendamt den Unterhalt eine Stufe höher wie mein Gehalt ist berechnet mit der Begründung, Zitat: "wie bereits am Telefon erklärt, ist die Düsseldorfer Tabelle für einen Familienvater mit einer Ehefrau ohne eigenes Einkommen und zwei Kinder ausgelegt (also insgesamt 4 Unterhaltspflichtige). ... Wenn Zweifel an der Berechnung begründet scheinen, wäre eine Berechnung bei einem Anwalt deines Vertrauens oftmals eine langfristig günstigere Lösung. ... Ich als "Leihe" schaue nur in die Tabelle und sehe, dass ich höher eingestuft worden bin wie eigentlich mein Gehalt ist.
Leserforumvon 123frage123 | Familienrecht | 16 Antworten | 07.01.2012 08:03
Dann schaust Du in die Düsseldorfer Tabelle. ... Ist aber alles sehr gut vom OLG Düsseldorf im Anhang zur Düsseldorfer Tabelle erklärt. ... Aber, befaß die mal mit der Düsseldorfer Tabelle und den Kommentierungen dazu.
Leserforumvon Wulfgardodin | Familienrecht | 38 Antworten | 29.09.2023 08:01
Ab dritten Kind rutscht man in der Tabelle eine Stufe tiefer. ... Aber wenn ich mir die Düsseldorfer Tabelle so anschaue, würde ich folgendes Vermuten: Einkommen Netto 3000 Euro Einkommen nach Abzug der Pauschale: 2850 Euro. ... In den Anmerkungen der Düsseldorfer Tabelle steht aber nur: [quote]Bei einer größeren/geringeren Anzahl Unterhaltsberechtigter können Ab- oder Zu-schläge durch Einstufung in niedrigere/höhere Gruppen angemessen sein[/quote] Dein Problem ist das Kann.
Leserforumvon Daddy2010 | Familienrecht | 4 Antworten | 17.05.2010 21:50
Ich bin nur für meine beiden Kinder unterhaltspflichtig (nicht mehr für die Ex) und zahle nach Düsseldorfer Tabelle Stufe X Kindesunterhalt. ... Meine jetzige Ehefrau hat immer gearbeitet und ist jetzt in Mutterschutz gegangen. ... Lese ich das richtig: Wenn ich mehr als 2.500 Euro verdiene (das ist der Fall), dann kann ich meine Ehefrau in der Berechnung des KU an meine Kinder aus erster Ehe berücksichtigen und es wären 4 Unterhaltsberechtigte -> also in DD-Tabelle 2 Stufen "runter"?
Leserforumvon Alaxus | Familienrecht | 8 Antworten | 16.01.2020 09:29
Der Selbstbehalt gegenüber der Noch-Ehefrau beträgt übrigens 1280 Euro und mit dem Kindesunterhalt kann das so auch irgendwie nicht stimmen... Die neue Düsseldorfer Tabelle: https://www.olg-duesseldorf.nrw.de/infos/Duesseldorfer_Tabelle/Tabelle-2020/Duesseldorfer-Tabelle-2020.pdf Am 16.1.2020 von Alaxus Vielen Dank, also für Februar den Nettobetrag genommen der denn bei mir in der Gehaltsabrechnung steht. ... Die letzte Rückerstattung gehört mit in die Berechnung.
123·5·6