1.379 Ergebnisse für „berechnung einkommen kind“

Leserforumvon kunstname | Familienrecht | 18 Antworten | 20.06.2004 22:35
Mein Vater nimmt zur Berechnung des Haftungsanteils nun das fiktive Einkommen her, multipliziert also das Einkommen und die Steuer (bei der Steuer stimmt es zwar nicht ganz, aber ist ja egal) mit 25/35. ... Also nochmal die Frage: Darf mein Vater zur Berechnung des Haftungsanteils das fiktive Einkommen meiner Mutter hernehmen ? ... Gruss Sven Am 21.6.2004 von Saduka Meiner meinung nach ist kein fiktives Einkommen bei der Berechnung anrechenbar.
Leserforumvon jonny1b | Familienrecht | 6 Antworten | 24.02.2010 22:24
Da Du aber drei Personen zum Unterhalt verpflichtet bist (Kind 1, Kind 2 und Deiner Frau), würde ein Stufe heruntergestuft werden. ... Auf das neu geborene Kind würden 257€ entfallen. ... Berechnung mit 3 Berechtigten natürlich zutreffend.
Leserforumvon GoJa14 | Familienrecht | 4 Antworten | 24.06.2018 14:28
Bisher wurde der Unterhalt nach seinem Einkommen und wegen unseren Tochter auf 240€ mtl. festgesetzt. ... Es kann doch nicht sein, dass das Kind des Mannes auf Unterhalt verzichten muss, damit er ein fremdes Kind finanzieren kann. ... Es kann doch nicht sein, dass das Kind des Mannes auf Unterhalt verzichten muss, damit er ein fremdes Kind finanzieren kann.
Leserforumvon siegberth | Familienrecht | 18 Antworten | 29.08.2013 12:14
Wie und aus welchen Grundlagen wird ein Fiktives Einkommen bei KU errechnet? ... Wenn der Unterhaltspflichtige eine Ausbildung als Industriekaufmann hat, sein Einkommen aber lediglich im Einzelhandel verdient, könnte ihm ein fiktives Einkommen unterstellt werden, welches seiner eigentlichen Qualifikation entspricht. ... Kann beispielsweise der Mindestunterhalt für ein Kind geleistet werden, ist es eher schwierig noch fiktive Einkünfte hinzuzurechnen.
Leserforumvon guest-12316.12.2013 05:08:37 | Familienrecht | 13 Antworten | 01.09.2012 06:21
Kind: Sohn, 20, Student, eigener Haushalt,erhält 183 € Kindergeld + 177 € von mir, 300 € vom Vater, Sohn hat ansonsten kein Einkommen 2. ... Kind 3=13 J, priviligiert, Bedarf 334 € Mindestunterhalt Da nach Abzug der 177 € für Kind 1 noch immer 369€ bleiben, beträgt der Unterhalt für Kind 2 also 334 €. ... Wie gesagt: Kind 1 177 €, Kind 3 334 €.
Leserforumvon PaperPlanePilot | Familienrecht | 3 Antworten | 27.01.2022 12:55
Ist das Einkommen von ihr relevant für die Rechnung? ... Ist das Einkommen von ihr relevant für die Rechnung?... Ist das Einkommen von ihr relevant für die Rechnung?
Leserforumvon boxxter | Familienrecht | 4 Antworten | 03.08.2012 11:39
Folgende Verdienstaufstellung (bereinigtes Einkommen): KV: 2511,49 Euro KM: 1774,53 Euro Kind: 315,50 Euro (Netto) Wie beläuft sich der Unterhaltsbetrag insb. für den Kindesvater (KV)? ... Wenn ja, wäre die Rechnung: Bedarf Kind mit eigener Wohnung 670€.Abzüglich 184€ KG, und abzüglich 315 € Netto =171€ Unterhalt. ... Am 3.8.2012 von boxxter Hallo Edy, danke. das Einkommen von KV und KM ist netto und schon bereinigt.
Leserforumvon guest-12316.09.2010 11:53:25 | Familienrecht | 7 Antworten | 09.01.2008 09:04
Am 9.1.2008 von user21 hi ,hab da auch noch ne frage zu dieser berechnung bei den angaben werden ratenzahlungen vom einkommen abgezogen wie verhält es sich mit einem dispo bei überzogenem konto gibt es ja keine festen raten oder sollte man die schulden auf dem girokonto eher in einen kredit umwandeln danke und gruss Am 9.1.2008 von guest123-1663 --- editiert vom Admin Am 9.1.2008 von user21 das ist mir schon klar mir geht es nur darum inwiefern ein dipo in der trennungsunterhalts berechnung berücksichtigt wird kredit raten werden ja vom einkommen abgezogen laut dem ersten beitrag ein dispo hat ja aber nun keine festen raten wie wird dieser nun im bezug auf die bereinigung des nettoeinkommens berücksichtigt oder ist es vorteilhafter den dispo in einen kredit umzuwandeln mal abgesehen von dem zinssatz Am 9.1.2008 von guest123-1663 --- editiert vom Admin Am 9.1.2008 von user21 dank dir ,für die infos geht jetzt auch nicht um so eine grosse summe 2,5k und rechnen kann ich eigentlich ganz gut nur wärend der ehe habe ich halt vieles akzeptiert um den häuslichen frieden zu waren und wenn das kind noch zu jung ist hab ich ja nur die wahl entweder ich spiele mit oder ich trenne mich von der frau und somit auch vom kind aber nun ist es ja alt genug um selbst zu entscheiden bei welchem elternteil es bleiben möchte nochmal danke und gruss
Leserforumvon keki | Familienrecht | 4 Antworten | 06.09.2005 22:34
Kann mir bitte jemand sagen, ob ich so das bereinigte Einkommen richtig berechnet habe ? ... Unsere Tochter ist 6 Wochen alt, das uneheliche Kind 10 Jahre. ... Warum sollte dein Mann bei dem Einkommen zum Mangelfall werden???
Leserforumvon spukisputnik | Familienrecht | 16 Antworten | 17.02.2017 23:19
Bist Du nur allein Leistungsfähig, beschränkt sich Deine Haftung auf den Betrag, der sich nach Berechnung aus Deinem Einkommen ergibt. Als Beispiel: Berechnung nach Einkommen ergibt einen Bedarf von 400 €, Berechnung s. oben ergibt einen Restbedarf von 500 €, dann würde Dein Kind zu Recht mit 100 € auf der Strecke bleiben. ... Weil es Einkommen ist.
Leserforumvon Nini2000 | Familienrecht | 10 Antworten | 10.03.2014 14:54
Natürlich kann er überprüfen lassen ob die Berechnung o.k. ist. ... Zunächst spielt es eine Rolle, ob sie vor der Trennung ein Einkommen hatten. ... Weiterhin spielt das Einkommen des getrennt lebenden Partners eine Rolle.
Leserforumvon cdfmi | Familienrecht | 3 Antworten | 21.10.2004 20:11
Hallo, unser kind ist am 24.12.03 geboren, also zählt mein bruttoeinkommen aus 2003, wenn ich das richtig gelesen habe. meine Frau nimmt jetzt einen 400 € job an. darf sie das um weiterhin EZG zu bekommen? ... Tätigkeit auf sog. 400-Euro-Basis wirkt sich auf die Höhe des Erziehungsgeldes nicht aus, wenn das Einkommen vom Arbeitgeber pauschal versteuert werden kann. Sonstige zulässige Tätigkeit hat zur Folge, dass das Einkommen des/der Antragstellers/in bei der Berechnung des Erziehungsgeldes mit berücksichtigt wird und das Erziehungsgeld damit evtl. gekürzt wird oder ganz wegfällt.
Leserforumvon MarcoPoloFR | Familienrecht | 18 Antworten | 31.07.2022 11:24
Sehe ich richtig , dass Du empfiehlst, die Berechnung durch einen RA gegenprüfen zu lassen? ... Wenn Sie seit längerer Zeit ein höheres Einkommen haben, dann spricht meiner Meinung nach alles dafür, auch dieses Einkommen für die Berechnung zu verwenden. ... Wie alt ist das Kind?
Leserforumvon ogni | Familienrecht | 2 Antworten | 03.08.2005 14:42
Ist es unterhaltsrechtlich von Bedeutung, ob das Kind Mietfrei bei der Mutter im Haus wohnt? ... Ich denk schon dass man das mietfreie Wohnen der Tochter als Einkommen (Naturalienunterhalt der Mutter) werten kann und falls die Tochter ueberhaupt noch Unterhaltsansprueche hat (was ich bezweifle) bei der Berechnung beruecksichtigen.
Leserforumvon ratlos44 | Familienrecht | 6 Antworten | 19.11.2007 12:21
Er zahlt selbst mangels Leistungsfähigkeit keinen Unterhalt für das Kind und versucht eher selten, sich auf dem Arbeitsmarkt anzubieten. ... Angenommen, der B bekäme Unterhalt zugesprochen, dann werden diese Leistungen doch 1 zu 1 als "Einkommen" bei der SGB-II Berechnung berücksichtigt und schmälern somit diesen Bezug, oder? ... Am 19.11.2007 von ratlos44 ............und von wegen Einkommen???
Leserforumvon guest-12320.06.2018 11:29:02 | Familienrecht | 1 Antwort | 21.07.2017 10:45
Einige Rückfragen zum Elternunterhalt bzw. den Besonderheiten im Rahmen der Berechnung. ... 3.Wird der Anteil von Kind 2 vom Staat getragen oder wird das dann übertragen auf die beiden solventen Kinder, da Kind 2 "nix hat"? ... Für das Kind fallen Zusatzkosten an.
Leserforumvon Mama_22 | Familienrecht | 2 Antworten | 28.07.2019 12:03
Folgender Sachverhalt: Mutter mit Kind (8) ist Hausfrau, erhält Unterhalt für das Kind und heiratet den neuen Lebenspartner. ... Mutter und neuer Ehepartner haben ein gemeinsames Kind (5). ... Darf sie verlangen, dass das so bleibt, dass ein Gericht ein fiktives Einkommen zur Berechnung nimmt (z.b.
Leserforumvon Engelchen1993 | Familienrecht | 7 Antworten | 21.02.2008 14:52
Nun geht es um die Berechnung des Unterhaltes für alle Kinder. ... Sie hat ein Bafög-Einkommen von 386 Euro und ihr Kindergeld. ... Die Berechnung müsste so hin kommen.
Leserforumvon falo65 | Familienrecht | 8 Antworten | 12.03.2006 13:36
Das Arbeitslosengeld fließt doch sicher in die Berechnung für das durchschnittliche Nettoeinkommen mit ein, oder? ... Vielleicht ist es dann fast besser den Unterhalt direkt nach dem neuen Einkommen zu berechnen. ... Oder du überweist ab sofort den Unterhalt dann direkt an das Kind, aber eben nur das was ihr zusteht. geht sie noch zur Schule?
Leserforumvon Christoph71 | Familienrecht | 4 Antworten | 02.07.2023 18:26
Die Exfrau hat ein weiteres Kind für das sie Alleinerziehend ist. ... Der von mir zu zahlende Kindsunterhalt für das gemeinsame Kind wird nach dem tatsächlichen Einkommen berechnet. ... Die Frage: Kann bei der Berechnung des Unterhaltes berücksichtigt werden, dass sie "eigentlich" ein höheres Nettoeinkommen hätte?
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