264 Ergebnisse für „berechnung einkommen neuberechnung“

Leserforumvon MuckGuck | Familienrecht | 2 Antworten | 17.07.2009 08:02
Problem: In den vergangenen 12 Monaten (was ja eigentlich maßgebend für die Berechnung des UH ist, oder?) ... Für die Unterhaltsberechnung ist das Einkommen der letzten 12 Monate heranzuziehen + Sonderzahlungen und Steuererstattung. Sollte sich das Einkommen dauerhaft verändern, könnte eine vorzeitige Neuberechnung veranlasst werden.
Leserforumvon Sylvi | Familienrecht | 19 Antworten | 05.05.2005 17:00
Ich wollte mich wieder melden und schreiben ob das mit der Neuberechnung wegen niedrigerem Einkommen geklappt hat. ... Ist es rechtens das die Mutter die Neuberechnung nicht anerkennt? ... Gültig ist die Berechnung bis zur nächsten Neuberechnung, bzw. ( wenn es ein dynamischer Titel wäre ): Bis zur nächsten Erhöhung der DDT oder Wechsel in die nächste Altersklasse oder bis sich sein Einkommen erhöht.
Leserforumvon Thommy820 | Familienrecht | 12 Antworten | 09.12.2010 09:28
Demzufolge hat sich natürlich sofort das Jugendamt gemeldet zwecks Neuberechnung der Unterhaltsansprüche. ... Meinem jetzigen kind bin ich ja auch noch unterhaltspflichtig, wie fließt das mit in die berechnung rein? ... Das Einkommen wird vorher bereinigt,also Netto minus Aufwendungen usw.= bereinigtes Einkommen.
Leserforumvon Rittersporn11 | Familienrecht | 6 Antworten | 29.11.2013 17:51
Mein Einkommen liegt in Stufe 1 Düsseldorfer Tabelle. ... Nur die Grundlage der Berechnung sollte doch stimmen. ... Wenn der Unterhaltsberechtigte eine Neuberechnung anschiebt, dann gibt´s einen neuen Titel.
Leserforumvon Rm0817 | Familienrecht | 8 Antworten | 17.02.2018 09:29
Darum wurde eine Neuberechnung seitens dem KV beantragt. ... Somit wird eine neue Berechnung beantragt und diese wurde auch gemacht!!! ... Somit wird eine neue Berechnung beantragt und diese wurde auch gemacht!!!
Leserforumvon bundy-76 | Familienrecht | 3 Antworten | 30.07.2007 19:06
da ich jetzt einen Job habe bei dem ich weniger verdiene als bei Berechnung des Unterhaltstitels will ich eine Neuberechnung beantragen.Die vom JA sagte das kann ich als Vater nur über einen Anwalt machen.Die Kindsmutter hatte sich bereiterklärt das zu beantragen da sie es ohne Anwalt machen kann.Nach Ihrem Gespräch mit der Tante vom JA sagt sie das es sei kompliziert ist und es besser wäre wir würden selber was ausmachen(über 149€).Ich denke die hat der Kindesmutter gesagt das sie schlechter kommt wenn sie eine neuberechnung beantragt.Da ich jetzt so wenig verdiene ca750€ netto müßte ich eigentlich garnix zahlen.Mein Problem ist,das ich jeden Monat 149 €Schulden mache beim JA,da sie UVG bekommt.Trotz einem Vollzeitjobs den ich habe. ... Titel (140,-€) vom Netto-Einkommen abgezogen.
Leserforumvon Jampes | Familienrecht | 13 Antworten | 05.01.2009 14:41
Jetzt kommt die KM mit Anwalt und will eine Neuberechnung. ... Zur Berechnung wird das Einkommen herangezogen, das du verdient hättest und nicht dein Elterngeld. ... Neuberechnung ist ja ok.. ich meinte nur wenn ich 2000 Euro netto habe und von dem die Berechnung stattfinden soll, ist es doch egal und kann keinen was angehen wie der zustandekommt oder?
Leserforumvon Juristnix | Familienrecht | 2 Antworten | 23.06.2004 16:27
Geburtstag auszurechnen, blieb sie und ihr Anwalt stur und verlangen noch die Neuberechnung. Ich vermute, dass der Grund darin liegt, dass bei der Berechnung des Unterhalts bei Volljährigen ja auch ein fiktives Einkommen meiner Ex-Frau angerechnet wird und die Berechnungsmethode anders ist.
Leserforumvon DuisburgNord | Familienrecht | 8 Antworten | 29.11.2009 13:56
Das JA berechnete als Einkommen u.a. ... Solltest Du diesen Wechsel herbeigeführt haben und dadurch Dein Einkommen verringert haben, so wirst Du keine Herabsetzung des Kindesunterhalts erreichen. quote:Ist es Rechtens das Sonderzahlungen in die Berechnung einfliessen und das Sofort mit Zwangsvollstreckung gedroht wird ? ... Daher wird es in dem Jahr der letzten Berechnung wohl auch eine Schlecht Wetter Phase gegeben haben.
Leserforumvon ivopat | Familienrecht | 2 Antworten | 04.02.2010 20:47
Wird mein Einkommen (830,- €) bei der Berechnung des Selbstbehalts mit einbezogen ?? ... Mit dem genannten Einkommen von 1.200€ wird das nicht möglich sein. ... Dein Einkommen ist für die Berechnung nicht von Interesse.
Leserforumvon Nadine007 | Familienrecht | 17 Antworten | 19.08.2012 23:02
Hallo zusammen, Ich habe da mal ein paar Fragen zwecks der Berechnung des Kindesunterhaltes. ... Ist da eventuell bei einer erfolgten Berechnung schon etwas berücksichtigt worden? ... Sollte es für den Vater irgendwann in der Zukunft günstiger sein, eine andere Klasse zu wählen (z.B. bei etwa gleichem oder höherem Einkommen der Ehefrau), muss er trotzdem Kindesunterhalt gemessen an einem Netto-Einkommen nach Kl 3. bezahlen.
Leserforumvon Sammy182 | Familienrecht | 28 Antworten | 14.01.2008 22:08
Da gabs doch im BGB einen Paragraphen, in dem die Ehegatten dem gegenseitigen Unterhalt verpflichtet sind oder ist der bei so ner Berechnung nicht relevant? ... Um den festzustellen hat sie einen Anspruch auf Neuberechnung, wenn sich die Verhältnisse des Unterhaltspflichtigen geändert haben. Ein evt. höheres Einkommen durch eine neue Eheschließung kommt dabei auch dem unterhaltsberechtigten Kind zu Gute.
Leserforumvon henny | Familienrecht | 4 Antworten | 22.04.2004 22:08
Es steht deine Berechnung gegen die Berechnung der Gegenseite...Fazit: es geht ebenfalls vor Gericht, wenn keine Einigung erzielt wird. ... Steuererstattungen (wodurch auch immer) gehören nun mal zum unterhaltsrelevanten Einkommen. ... Aber sollte dies einmalig/letztmalig gewesen sein, dann würde ich schon darauf hinweisen, daß in Zukunft dieses "Einkommen" nicht mehr erzielt wird.
Leserforumvon Löwe | Familienrecht | 0 Antworten | 11.11.2005 14:05
Hier nun unsere Fragen: - Wird mein Einkommen jetzt zur U-Berechnung seiner Kinder mit einbezogen?
Leserforumvon Jampes | Familienrecht | 5 Antworten | 06.08.2014 15:06
Könntet ihr mir bitte Tipps geben bei der Berechnung ? ... Folgendes ist mir nicht ganz klar : 1. ich muss mehr zahlen als in Arbeitslosigkeit obwohl Einkommen fast gleich 2. ich muss zur neuen Arbeitsstelle fast 40 km einfach täglich fahren (>200€ Sprit pro Monat ) kann das nicht angerechnet werden ? ... Danke vorab ----------------- " " Am 6.8.2014 von edy Hallo Jampes, Wie hoch ist dein durchschnittliches Einkommen ?
Leserforumvon mafallis | Familienrecht | 15 Antworten | 25.02.2010 14:34
quote:Kind 14 ( 420 € KU Zahlbetrag ) Das entspricht einem bereinigten Einkommen von 2700 - 3100€? ... Das verfügbare Einkommen liegt etwas unter dem Satz Zahlb. 420 € für den KU. ... Falls es zu einer Neuberechnung kommt, muss sowieso wegen der neuen Ehe die Drittelmethode angewendet werden......es gibt dann sicherlich eher weniger Unterhalt.
Leserforumvon lastbutleast | Familienrecht | 9 Antworten | 22.09.2008 22:07
daraufhin meine Frage: Sehr geehrte Frau Rechtsanwältin, > ich glaube, bei der Berechnung ist Ihnen ein kleiner Fehler unterlaufen... > /Sie schreiben:/ > // > Für den eigentlichen Elementarunterhalt ist der Krankenvorsorge- sowie > Altersvorsorgeunterhalt vorweg von Ihrem Einkommen in Abzug zu > bringen. ... Ihr Einkommen ist zur Berechnung der Einkommensansprüche Ihrer geschiedenen Ehefrau um diesen Kindesunterhalt zu bereinigen, so dass von einem Verdienst von EUR 4.061,00 auszugehen ist. ... http://www.frag-einen-anwalt.de/Neuberechnung-Ehegattenunterhalt---neues-Unterhaltsrecht__f46110.html *TZ-Tätigkeit überobligatorisch*?
Leserforumvon guest-12320.11.2018 11:19:52 | Familienrecht | 4 Antworten | 26.09.2016 08:30
Da aber nun JETZT die Neuberechnung des Unterhalts ansteht, müssen wir das Vermögen wohl angeben. ... Dass das Vermögen und evtl. auch das Einkommen der Frau (Unterrhaltspflicht gegenüber mir) mit zur Berechnung herangezogen wird, wenn ich ein Mangelfall wäre und nichtmal den Mindestunterhalt leisten könnte, ok, das könnte ich verstehen. ... Ist es da relevant vieviel meine Frau verdient und wird das Vermögen mit in die Berechnung eingezogen?
Leserforumvon divingdaisy | Familienrecht | 0 Antworten | 08.08.2006 16:04
Auf Drängen von D hat A mit dem JA Kontakt aufgenommen und eine Neuberechnung für KU für Kind A1 angefordert. ... Basis der Berechnung: Einkommen 1126 - 195 KV/PV = 931 EUR. ... Jetzt kommt's: Das JA schreibt in der letzten vorliegenden Korrespondenz, daß die neue Ehefrau D ja ein eigenes Einkommen habe.
Leserforumvon Vertriebler67 | Familienrecht | 9 Antworten | 15.01.2008 17:45
M.E. hat das Einkommen Deiner LG nichts damit zu tun. ... Danach kann es nur insofern Auswirkungen haben, dass sie aus der Berechnung rausfällt und somit evtl. auch einen Teil für Dich und Euer gemeinsames Kind mit aufkommt. ... Warum sollte sie arbeiten und mit ihrem Einkommen das Auskommen der Ex sichern?
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