612 Ergebnisse für „berechnung tabelle düsseldorfer unterhalt“

Leserforumvon Jumpel | Familienrecht | 4 Antworten | 26.01.2010 22:28
Desweiteren "fordert er mich auf", rückwirkend ab 01.01.2010 Unterhalt nach Düsseldorfer Tabelle Stufe xyz zuzahlen. ... Aber wieso sollte man Unterhalt nach "Düsseldorfer Tabelle" zahlen, wenn diese nur eine "Empfehlung" darstellt und keinerlei Gesetzes Charakter hat? Auf welcher Basis oder Gesetzlichen Entscheidung kann man verpflichtet werden Unterhalt nach Düsseldorfer Tabelle zuzahlen?
Leserforumvon amz651984-49 | Familienrecht | 6 Antworten | 30.12.2023 19:56
Es erfolgt dann eine Eingruppierung und Zahlung nach gültiger Düsseldorfer Tabelle. Da die Düsseldorfer Tabelle davon ausgeht, dass man für 1-2 Personen unterhaltspflichtig ist, ist je weiterer Person (aktuell 3) eine Stufe tiefer anzusetzen. ... Auch da gab es eine neue Düsseldorfer Tabelle.
Leserforumvon pixelshaker | Familienrecht | 38 Antworten | 06.01.2019 19:36
Diesen Wert kann ich in der Düsseldorfer Tabelle 2018 nirgends finden! ... Link zur Düsseldorfer Tabelle 2019: http://www.olg-duesseldorf.nrw.de/infos/Duesseldorfer_Tabelle/Tabelle-2019/Duesseldorfer-Tabelle-2019.pdf Am 6.1.2019 von Anami Zitat (von pixelshaker):Aber noch wichtiger was jetzt ist: Meinst du die Tabellen-Wert-Ablesung oder die Berechnung des Unterhaltes? ... Du zahlst nach Düsseldorfer Tabelle an das Kind 427,- Euro, wenn sich dein bereinigtes Netto zwischen 2300,- und 2700,- bewegt.
Leserforumvon sioul2003 | Familienrecht | 3 Antworten | 26.06.2006 10:53
Den Unterhalt für Sie (KM)und meinen Sohn habe ich bis zum 8.5.2006 regelmäßig bezahlt. Nachdem mein Sohn nun 3 Jahre alt ist und ich nun für die KM keinen Unterhalt mehr zahle, würde ich nun gerne wissen, wie die Düsseldorfer Tabelle genau zu lesen ist und demzufolge, was ich zahlen muss. ... Schau mal auf folgender Seite, dort findest Du einige Infos, auch die Berechnung des anteiligen Kindergeldes etc. http://www.treffpunkteltern.de/unterhalt/duesseldorfertabelle.php Am 26.6.2006 von guest123-1954 --- editiert vom Admin
Leserforumvon henriette68 | Familienrecht | 2 Antworten | 22.11.2007 07:12
Folgende Berechnung: Mein Sohn erhält Unterhalt der Stufe 2 (107%) der DDT. Laut Tabelle 263 €. ... Wie berechnet sich denn dann den Unterhalt?
Leserforumvon henny | Familienrecht | 4 Antworten | 22.04.2004 22:08
Eigeninitiative Was passiert, wenn du eine eigene Berechnung durch einen Anwalt vornehmen läßt? Es steht deine Berechnung gegen die Berechnung der Gegenseite...Fazit: es geht ebenfalls vor Gericht, wenn keine Einigung erzielt wird. ... Vielleicht reicht es die Gegenseite darauf hinzuweisen, dass die Düsseldorfer Tabelle nicht "der Weisheit letzter Schluß" ist, sondern nur ein Anhaltspunkt.
Leserforumvon katinchen | Familienrecht | 99 Antworten | 06.01.2010 18:54
Denkt ihr die neue Düsseldorfer Tabelle ist gerechtfertigt? ... Ich habe nur im Radio heute von der Änderung gehört und noch nichts über das Jugendamt erfahren. ----------------- "" Am 6.1.2010 von Nina34 Gibt es einen Link, wo die aktuelle, neue Düsseldorfer Tabelle zu sehen ist ? ... Mein Unterhalt ging schon am Montag raus.
Leserforumvon DrKurt | Familienrecht | 11 Antworten | 26.02.2024 06:50
Düsseldorfer Tabelle, d. h. genau den Betrag, der für meine Gehaltsstufe ausgewiesen wird. ... Düsseldorfer Tabelle, d. h. genau den Betrag, der für meine Gehaltsstufe ausgewiesen wird.... Die Beträge der Düsseldorfer Tabelle entsprechen dem prozentual aufgestockten sächlichen Existenzminimum.
Leserforumvon guest123-1954 | Familienrecht | 58 Antworten | 17.06.2007 13:57
Danke Gruß Thessa Am 18.6.2007 von KuschelbaerR Hallo Gröllheimer, quote:Auf dieser Basis gibt es nun eine inoffizielle Version der Düsseldorfer Tabelle ab 01.07.2007 - also eine Tabelle, die darstellt, wie das Ganze aussehen KÖNNTE. ... -- Editiert von kuschelbaerr am 18.06.2007 09:25:31 Am 18.6.2007 von guest123-1954 --- editiert vom Admin Am 18.6.2007 von guest123-1542 Die Düsseldorfer Tabelle ist ja auch nur ein Anhaltspunkt. ... Dein Zitat geht voll an der Frage vorbei. @ Countryliebe Ja, die Regelbeträge sind definitiv gesunken, die Berechnung inkl. anteiligem Kindergeld kannst du auch hier in dem Beitrag nachlesen: Klick Die neuen Regelbeträge lauten: 186 € / 226 € / 267 € (neue BL) bzw. 202 € / 245 € / 288 € (alte BL).
Leserforumvon DieMotte | Familienrecht | 1 Antwort | 19.06.2006 15:22
Aber dies war bei meiner Berechnung seinerzeit nicht von Belang. ... Beispiel: Mann X zahlt nach der Scheidung für seine Ex-Frau Y keinen Unterhalt, da sie wegen Eigentumsübernahme auf Unterhalt verzichtet. Daraufhin beschliesst das Jugendamt bei der Berechnung für Kind Z, dass X anhand der Düsseldorfer Tabelle eine Stufe höher klettert, weil er keinen Unterhalt an seine Ex-Frau zahlen muss.
Leserforumvon jufica | Familienrecht | 6 Antworten | 05.10.2009 08:52
Hallo, ich habe eine Bitte: Wer kann mir den genauen Unterhalt berechnen, nach der Düsseldorfer Tabelle, den ich für meine beiden Kinder ( 7 und 10 Jahre) zahlen muss. ... Hier können Sie nachlesen, was bei der Berechnung alles berücksichtigt werden muß: http://www.hepp24.de/Unterhalt.html ----------------- " Don`t feed trolls" -- Editiert am 05.10.2009 09:35 Am 5.10.2009 von nero070 Hallo jufica, zum unterhaltsrelevanten Einkommen zählendie letzten 12 Monatseinkünfte Weihnachtsgeld, Urlaubsgeld und die Steuererstattung/nachzahlung. ... Da Du drei Personen zum Unterhalt verpflichtet bist, bleibt es auch dabei.
Leserforumvon fb477889-21 | Familienrecht | 12 Antworten | 07.11.2017 15:40
Die jetzt kommende Anpassung war somit lange überfällig und ich verstehe nicht so richtig, warum man die Gehaltsstufen nicht wie allen anderen Werte in der Düsseldorfer Tabelle auch mit der Inflationsrate mitlaufen lässt. Den zitierten Beschluss des OLG Hamm verstehe ich so, dass bei Änderungen der Düsseldorfer Tabelle die 10%-Regelung nicht gilt. ... Sachgerecht wäre es, mit jeder neuen Ausgabe der Düsseldorfer Tabelle auch die Gehaltsstufen anzupassen.
Leserforumvon mrichter73 | Familienrecht | 3 Antworten | 28.12.2008 14:16
Ich habe gestern einen Brief vom Jugendamt bekommen aus dem ich entnehmen konnte das ich ab dem 01.01.2009 Unterhalt für meinen Sohn ( 17 ) von 320,00 € zahlen. ... Es ist auch seltsam das meine beiden anderen leiblichen Kinder (5) und (3) nicht in der berechnung aufgelistet werden. ... Am 28.12.2008 von azrael Den einzigen Tipp, den ich dir geben kann ist, zum Jugendamt zu gehen, beide Schreiben (das jetzige und die Befreiung vom Unterhalt) mitnehmen und den Sachverhalt schnellstens zu klären.
Leserforumvon marietheres | Familienrecht | 21 Antworten | 30.06.2011 18:42
Welche Stufe der Düsseldorfer Tabelle müsste nun greifen? ... Aber die Düsseldorfer Tabelle ist für 2 Unterhaltsberechtigte angelegt, und Frau C ist doch auch Unterhaltsberechtigt oder nicht? ... capitano ----------------- " " Am 13.7.2011 von marietheres Das ganze System mit der Düsseldorfer Tabelle ist eh etwas undurchsichtig (finde ich).
Leserforumvon henny | Familienrecht | 18 Antworten | 10.02.2004 16:13
Die Tabelle hat keine Gesetzeskraft, sondern stellt eine Richtlinie dar. ... Mit der Düsseldorfer Tabelle wird eben nicht festgelegt, wieviel ein Kind im Monat braucht. ... Die Düsseldorfer Tabelle ist nun auf Personen ausgelegt, die gegenüber einer Ehefrau und 2 Kindern unterhaltspflichtig sind.
Leserforumvon elmex | Familienrecht | 4 Antworten | 20.06.2007 04:39
Er befindet sich in der Ausbildung und sein Rechtsanwalt hat einen Betrag laut Düsseldorfer Tabelle von 429 Euro errechnet und da Ihm nach Abzug von 50 Euro noch 340 Euro bleiben, soll ich noch 89 Euro zahlen. Mein Gehalt liegt bei 1365 Euro was alledings laut Düsseldorfer Tabelle einen Untherhalt von 359 Euro zur folge hat. ... Meine Frage, da Laut Düsseldorfer Tabelle ein geringerer Betrag wie von dem Rechtsanwalt errechnet rauskommt bin ich im Recht?
Leserforumvon Nini2000 | Familienrecht | 10 Antworten | 10.03.2014 14:54
Natürlich kann er überprüfen lassen ob die Berechnung o.k. ist. ... So etwas klärt dann das Gericht. ----------------- "" Am 11.3.2014 von edy Hallo, quote:Beide Anwälte werden sich an der Düsseldorfer Tabelle orientieren, die im Übrigen nicht nur bei Kindesunterhalt, sondern auch bei den übrigen Unterhaltsansprüchen gilt. ??????? ... Am 11.3.2014 von Recht4U Die Düsseldorfer Tabelle wird als Richtlinie bei ALLEN Arten von Unterhaltsansprüchen herangezogen.
Leserforumvon MAMA-MIT-FRAGEN | Familienrecht | 9 Antworten | 22.09.2006 12:32
Hallo, ich bin ganz neu in diesem Forum und habe auch gleich eine Frage: Was ändert sich künftig für die Berechnung des Kindesunterhalts? Mir wurde gesagt, dass demnächst eine neue Berechnung ansteht, und mein Sohn dann weniger Unterhalt bekommt. ... Da der andere ja auch seinen Unterhalt in Betreuung leistet.
Leserforumvon paps74 | Familienrecht | 12 Antworten | 22.08.2006 17:27
Um die Höhe des Unterhaltes für meinen kleinen Sohn korrekt berechnen zu können (nach Düsseldorfer Tabelle), muß ich als Basis ja erst mal mein eigenes Nettoeinkommen errechnen. ... Es hat ein angemessener Ausgleich zwischen den Interessen des Unterhaltsgläubigers, Unterhaltsschuldners und Drittgläubigers zu erfolgen, ggf. auch durch Streckung der Tilgung.Dabei ist zu differenzieren, ob es um den Regelbetrag oder um einen Kindesunterhalt im oberen Bereich der Düsseldorfer Tabelle geht. ... Darf ich zur Berechnung des Nettoeinkommens eigentlich auch den Arbeitnehmeranteil der Krankenversicherung vom Bruttogehalt abziehen, oder nur den Arbeitgeberanteil?
Leserforumvon PeLo | Familienrecht | 9 Antworten | 02.01.2008 10:18
Hallo zusammen, kann mir jemand sagen wie sich die neue Tabelle für meine Kids auswirkt? ... Du siehst, so ganz einfach ist die Berechnung nicht und sie ist wirklich individuell und nach der tatsächlichen Leistungsfähgkeit des Unterhaltspflichtigen durchzuführen. ... DAS ist das Recht zwischen den Kinder und dem Vater und hat schonmal garnichts mit Unterhalt zu tun LG
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