233 Ergebnisse für „ehefrau einkommen eltern frau“

Leserforumvon getrenntlebend | Familienrecht | 17 Antworten | 21.12.2015 08:56
Nun meine Frage: Meine Frau wird im kommenden Jahr nicht Arbeiten, sprich sie hat auch kein Einkommen. ... Ich wohne aktuell bei meinen Eltern ohne Mietzahlung. ... Zudem soll ich die KITA zu 100% bezahlen, da meine Frau kein Einkommen hat.
Leserforumvon guest-12324.09.2015 15:33:10 | Familienrecht | 7 Antworten | 21.09.2015 20:44
Begründung ist das die neue Ehefrau mehr als der Unterhaltspflichtige verdient und das eheliche Einkommen zusammen gerechnet wird sodass für beide ein Betrag von 2000€ bei raus kommt, dieser dann durch beide geteilt wird und jeder ein Einkommen von 1000€ hat. ... Nimm einen Nebenjob an um dich am Kindesunterhalt angemessen zu beteiligen und nicht alles der KM aufzubürden, sobald du den Mindestunterhalt (209 €) zahlen kannst interessiert sich auch niemand mehr für das Einkommen deiner neuen Frau. ... Und die Rechnung des Jugenamtes ist im Prinzip wie folgt: Mit den 1200€ Einkommen deiner Frau kann sie ihren eigenen Selbstbehalt abdecken (1080€) und hat noch 120€ übrig.
Leserforumvon nobbes | Familienrecht | 2 Antworten | 05.07.2011 11:47
Seine Frau sorgt mit ihrem Einkommen weit überwiegend für den Familienunterhalt (1 Kind auf Ausbildungsplatzsuche); ihr gehört auch das selbst bewohnte Haus sowie eine (wegen Nießbrauchs der Eltern praktisch unverkäufliche) Wohnung. Frage: Kann die Ehefrau mit ihrem Einkommen bzw. ... ----------------- " " Am 6.7.2011 von Haselstrauch Hallo, zunächst mal sind die angefallenen und möglicherweise noch anfallenden Kosten Schulden des Mannes, die Ehefrau könnte also m.E. dafür nicht herangezogen bzw. haftbar gemacht werden, es sei denn, sie hätte irgendwo im Zusammenhang mit einem Vertrag/dem Thema Kostenübernahme mit unberschrieben.
Leserforumvon Rorilemo | Familienrecht | 6 Antworten | 12.12.2017 20:45
Als "Familien Einkommen" inklusive des Unterhalt haben Sie ca. 5000€ netto zur Verfügung. Leider ist Ihr Lebensgefährte um selbst Unterhalt für seine Kinder zu vermeiden nicht bei Ihr sondern im Haus seiner Eltern gemeldet (Eltern - Arbeitsplatz 30km, realer Arbeitsweg 3km). ... Es gibt eine Ehefrau mit drei ehelichen Kindern.
Leserforumvon Tri-City-Maniac | Familienrecht | 10 Antworten | 19.07.2007 20:32
Die Frau lebt wieder bei Ihren Eltern und arbeitet auf 350 Euro Basis. Welchen Unterhalt und in welcher Höhe könnte die Ehefrau Unterhalt für sich selbst von Ihrem Mann fordern? ... Der Fall: - Bereingtes Einkommen des Mannes = 1600 Euro Netto. - Frau arbeitet nur auf 350 Euro Basis und das seit 6 Jahren.
Leserforumvon BGH1999 | Familienrecht | 8 Antworten | 05.05.2013 21:07
Unterhaltspflichtige Kinder gehen immer vor, die Ansprüche sinken nicht durch eine neue Ehefrau. Ihre Frau könnte ja auch durch ein reguläres Arbeitsverhältnis ihr eigenes Einkommen sichern. ----------------- "" Am 6.5.2013 von wirdwerden Allerdings handelt es sich hier um nicht mehr priviligierte Kinder. ... BGH War der Studienbeginn voher mit den Eltern abgesprochen?
Leserforumvon JohnMD | Familienrecht | 28 Antworten | 23.08.2017 08:48
Arbeitsmarkt gearbeitet hatte und nicht in der Lage war sich selbst zu versorgen. 2014 zog sie zu mir (ich wohne im Haus meiner Eltern) und fing im August 2014 eine Ausbildung an. ... Kann ja jeder sagen, er sei Frau xy. ... Kann ja jeder sagen, er sei Frau xy.
Leserforumvon Marko79 | Familienrecht | 7 Antworten | 26.09.2010 21:26
Für meine Tochter ist es sowieso klar.Mir ist nur nicht klar ob meine noch Ehefrau Anspruch auf Unterhalt hat. ... Woher soll denn von heute auf morgen ein Vollzeitjob bzw ein Einkommen herkommen, womit sie lebensfähig bleibt? ... Trennung der Eltern, Umzug, Schul-oder Kindergartenwechsel und dann noch die Berufstätigkeit der Mutter, die ja bisher von beiden Elternteilen nicht erwünscht war.
Leserforumvon Silvia1001 | Familienrecht | 25 Antworten | 12.01.2009 10:12
Dies gilt, solange dein Bruder über ausreichendes Einkommen verfügt. ... Der läge beim Einkommen deines Bruders bei 228€. ... Der Bedarf der Ehefrau steht m.
Leserforumvon El Carbid | Familienrecht | 10 Antworten | 06.06.2009 10:38
Hallo, meine Ehefrau ist nach dem ich einige heiße Mails gelesen habe aus der gemeinsamen Wohnung ausgezogen. Bei einer letzten Aussprache bei Ihren Eltern, sagte sie mir ich sei böse, alkoholiker und noch so einige andere Dinge. ... Wenn sie vielleicht über ein gemeinsames Konto an Dein Einkommen herankommen sollte, sicherstellen, daß sie da nicht ran kommt.
Leserforumvon antom.01 | Familienrecht | 14 Antworten | 19.08.2007 18:26
Da meine Exfrau kein Einkommen hat und meine jetzige Frau ab September kein Arbeitslosengeld mehr bekommt und ich befürchte, daß die Unterhaltszahlungen meiner Söhne nur von mir getragen werden, weiß ich nicht mehr wie wir überleben sollen. ... Meine Frage bin ich meiner jetzigen Ehefrau gegenüber nicht auch Unterhaltspflichtig. ... Ich glaube kaum, dass Deine jetzige Ehefrau unterhaltsberechtigt ist.
Leserforumvon Kathelchen | Familienrecht | 9 Antworten | 15.12.2003 08:33
Oft muss der Familienvater Unterhalt für seine Ex-Frau und die Kinder aus erster Ehe bezahlen. ... Also : Bereinigtes Einkommen beider Eltern zusammenziehen, daraus ergibt sich der Unterhaltsbetrag lt. ... Zweite Rangstufe = zweite Ehefrau Dritte Rangstufe = nicht eheliche Mutter. (§ 1615l III3) Vierte Rangstufe = volljährigen Kinder Fünfte Rangstufe = die Eltern Am 15.12.2003 von Odil http://www.vaeterseiten.de/ Am 15.12.2003 von Kathelchen Danke das habe ich kapiert.
Leserforumvon fb542482-12 | Familienrecht | 3 Antworten | 29.03.2020 18:55
Hallo, meine Frau und ich wollen unsere im April 2017 geschlossene Ehe einvernehmlich scheiden lassen. ... Werden die Einkommensverhältnisse ihrer Eltern berücksichtigt? ... Das kommt darauf an, ob es sich um eltern(un)abhängiges BAföG handelt.
Leserforumvon foreigner | Familienrecht | 5 Antworten | 03.05.2023 20:53
Meine noch-Ehefrau ist nicht die Mutter meiner Tochter, sondern meine zweite Frau, die ich vor vier Jahren geheiratet habe. ... [/quote]Der Unterhalt für volljährige Kinder berechnet sich grundsätzlich aus dem Einkommen beider Eltern. ... [quote=smogman]Der Unterhalt für volljährige Kinder berechnet sich grundsätzlich aus dem Einkommen beider Eltern.
Leserforumvon Regina H. | Familienrecht | 6 Antworten | 18.10.2015 17:39
der neuen Frau des Vaters. ... Und die Frage, ob die neue Ehefrau trotz eigenem Einkommen tatsächlich noch einen ungedeckten Bedarf hat, wäre auch zu klären. ... Man weiss ja z.B.nicht dass die neue Frau an 1.Stelle steht ich schreib jetzt mal genau auf Einkommen des Vaters ect.
Leserforumvon w3azle | Familienrecht | 10 Antworten | 02.07.2016 19:21
Heute ist meine Frau mit unserem Auto zu Ihren Eltern abgehauen und will dort auch bleiben. ... Die Eltern wohnen ca. 200 km entfernt. ... Können Sie nicht zahlen, dann müsste man sich im nächsten Schritt das Einkommen der Großeltern ansehen.
Leserforumvon hsv13 | Familienrecht | 19 Antworten | 06.05.2012 17:55
Warum hast du kein Einkommen? ... Vielleicht sind die "Eltern" ja wieder zusammen gekommen? ... Jetzt ist er ganz plötzlich nur getrennt von seiner langjährigen Ehefrau?
Leserforumvon *Sandy78* | Familienrecht | 15 Antworten | 22.01.2008 17:42
Nun meine Frage: Liegt der Bedarf der Ehefrau (also meiner) bei 560 Euro? ... Wir sind verheiratet, leben glücklich zusammen und sind vor kurzem Eltern geworden. ... Früher richtete sich der BU nach dem vorherigen Verdienst der Mutter, wenn die Eltern nicht zusammenlebten.
Leserforumvon sundg | Familienrecht | 19 Antworten | 06.01.2005 19:09
Wenn ich richtig informiert bin, kann der Ex-Frau lediglich ein wohnwerter Vorteil angerechnet werden. ... Am 23.6.2009 von mikkian Hi Filll, es ist Angelegenheit deiner Eltern, nicht deine! ... Ich kenne meine Eltern seit 20 Jahren und kann sehr wohl einschätzen was Sache ist.
Leserforumvon BB210 | Familienrecht | 11 Antworten | 15.12.2010 23:10
Hallo Zusammen, meine Ehefrau möchte sich von mir scheiden lassen. ... Egal, ob die Eltern nur getrennt oder geschieden sind. ... Es ist praktisch nur eine Information an mich, dass meine Noch-Ehefrau Verfahrenskostenhilfe beantragt hat.
123·5·10·12