5 Ergebnisse für „ehegatte trennungsunterhalt unterhalt zahl“

Leserforumvon Suche | Familienrecht | 45 Antworten | 11.01.2005 23:21
Handelt es sich lediglich um Trennungsunterhalt, den sie da geltend zu machen versucht? ... @nefertari, Hier geht es um Trennungsunterhalt. ... Die Kurzehe KANN bei Trennungsunterhalt von Bedeutung sein, muss aber nicht.
Leserforumvon traxx123 | Familienrecht | 31 Antworten | 16.05.2018 12:03
Habe ich das jetzt soweit richtig verstanden Unterhalt Kind (Rang1) Grundlage: Nettoeinkommen (bereinigt) Unterhalt Ehefrau (Rang2) Grundlage: Nettoeinkommen (bereinigt) - Unterhalt Kind1 Unterhalt Kind (Rang4) Grundlage: Nettoeinkommen (bereinigt) - Unterhalt Kind1 - Unterhalt Ehefrau? ... Denn bisher fand der Unterhalt für das jüngere Kind nur Anwendung bei der Ermittlung der Haftungsquote und was ich an Unterhalt für die Frau in Ansatz bringen kann weiß ich (noch) gar nicht. ... Dann würde ich Trennungsunterhalt schulden und das wäre dann diese 3/7 - 4/7 Geschichte.
Leserforumvon hns | Familienrecht | 13 Antworten | 06.09.2004 13:44
Bei der Klage auf Trennungsunterhalt billigt mir man noch den SB von 840,- zu, eine Anrechnung als überobl. ... Einkünfte aus unzumutbarer Erwerbsarbeit: Arbeitet der Ehegatte, obwohl er dies z. ... Verrechne auf keinen Fall den TU mit dem KU sondern zahl ihr das, was ihr leider rechtlich zusteht und lass dir den KU zurücküberweisen.
Leserforumvon jimmi34 | Familienrecht | 17 Antworten | 10.11.2004 17:10
Und die Gesellschaft hat sich in den vergangenen Jahren geändert: Hohe Scheidungsrate: Die Zahl der Scheidungen steigt (214.000 im Jahr 2003). ... So erklärt sich u.a. die erschreckend hohe Zahl minderjähriger Sozialhilfeempfänger, die Ende 2003 ca. 1,08 Millionen betrug. ... Damit wird die Zahl minderjähriger Sozialhilfeempfänger reduziert.
Leserforumvon go350073-79 | Familienrecht | 15 Antworten | 07.09.2012 10:49
Dein Mann ist nach der Trennung sowohl zum Kindesunterhalt als auch zum Trennungsunterhalt verpflichtet. ... Mit diesen Schulden hat der andere Ehegatte prinzipiell nichts zu tun. Insbesondere haftet ein Ehegatte nicht für die Schulden des anderen Ehegatten.
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