69 Ergebnisse für „ehegattenunterhalt einkommen gehalt scheidung“

Leserforumvon chaostatic | Familienrecht | 9 Antworten | 08.11.2007 09:57
Sie hat kein eigenes Einkommen - HERR B. verdient €1600 netto (inkl. ... Wie groß ist die Wahrscheinlichkeit, dass die Ehe als "Kurzehe" anerkannt wird, so dass kein Ehegattenunterhalt fällig wird? ... Das Gehalt von Herrn A. von €1600 wurde natürlich voll angerechnet, so dass sie derzeit keine Leistungen von der ARGE erhält.
Leserforumvon Sandy61 | Familienrecht | 26 Antworten | 11.08.2009 15:04
Vielen Dank schonmal:-))) LG Sandy ----------------- "" Am 13.8.2009 von mikkian Hi Sandy, warum wurde ein Anspruch auf Ehegattenunterhalt anerkannt? ... Jetzt weiß ich aber immer noch nicht, ob der Arbeitgeber hinzu gezogen werden kann, wg ihrem Gehalt bzw. ... Wenn dein Partner auf Abänderung klagen will, weil das Kind keine Betreuung mehr benötigt, bzw. ausreichend betreut ist, ist das Einkommen der Ex allenfalls noch ein Schmankerl.
Leserforumvon Robert Kir. | Familienrecht | 4 Antworten | 18.03.2009 11:52
Hallo- gerichtlich wurde festgelegt, daß ich meiner Frau nach der Scheidung eine Summe x an Ehegattenunterhalt und eine Summe x an mein Kind an Unterhalt zahlen muss. Wenn es zu größeren Änderungen bei den Einkommen kommen sollte, dann erfolgt eine Neuberechnung. ... Wie kommt es das schon jetzt feststeht, welche Summe du an Ehegattenunterhalt zahlen musst?
Leserforumvon Swenja | Familienrecht | 0 Antworten | 04.06.2003 09:35
Hier mein Problem: Mein Mann hat vor Ablauf des Trennungsjahres die Scheidung eingereicht. ... Nach Zustellung der Scheidung dann eine GmbH gegründet, zuvor war er Inhaber einer Einzelfirma. ... Ich gehe aber mal davon aus, dass er sich wohl nur so wenig Gehalt zahlen wird, dass er dann keinen Trennungsunterhalt mehr zahlen muss.
Leserforumvon Beilroder | Familienrecht | 8 Antworten | 21.11.2003 16:52
. - bei ner ganz normalen Scheidung? ... (wird beim ehegattenunterhalt angerechnet). ... Spesen sind im übrigen nicht zwangsläufig voll mit als Einkommen zu berechnen - nur, wenn sie die "normalen" Lebenshaltungskosten zu Hause übersteigen.
Leserforumvon mqbh | Familienrecht | 4 Antworten | 23.07.2008 14:33
Seit März 2008 arbeitet Sie in Teilzeit und erzielt damit ein monatliches Einkommen von ca. 900€ (brutto). Ich selbst erhalte monatlich ein Gehalt in Höhe von ca. 2.800€ brutto. ... Fakt ist, und damit hast du zu 100% Recht, dass wir geheiratet haben und ich somit Ehegattenunterhalt leisten muss.
Leserforumvon david610 | Familienrecht | 6 Antworten | 25.10.2015 19:39
Früher war es so, dass erst nach der Scheidung Vollzeitarbeit erwartet werden konnte, davor nicht. ... Am 26.10.2015 von wirdwerden Du scheinst Kindesunterhalt mit Ehegattenunterhalt zu verwechseln. ... Kommt halt auf dein Einkommen an.
Leserforumvon Samsung | Familienrecht | 36 Antworten | 21.10.2004 22:04
Ich komme mehr Recht als schlecht mit dem Gehalt aus. ... Hat er Einkommen? ... Scheidung/Trennungs- Ehegattenunterhalt Die Scheidung würde ich so schnell wie möglich einreichen.
Leserforumvon Sternenfunkeln | Familienrecht | 19 Antworten | 12.03.2004 04:46
Mein Mann wird ja auch das gehalt gepfändet! ... Mein Einkommen Krankengeld Wöchentliche Auszahlung von 160,-€ Mansche Schulden stammen noch von der ehe eigentlich seine alle diese sind entstanden bis zu Scheidung!) ... Nein der Ehegattenunterhalt wird nicht Gepfändet!
Leserforumvon elita123 | Familienrecht | 10 Antworten | 01.03.2011 10:45
Des Weiteren will ich Ehegattenunterhalt, da mein kleiner Sohn erst 2 geworden ist u ich noch in Elternzeit bin, somit komplett ohne eigenes Einkommen. ... wirdwerden ----------------- "" Am 1.3.2011 von edy Hallo elita123, Für die Zeit bis zur Scheidung steht dir Trennungsunterhalt zu.Bei seinem Gehalt,minus Kindesunterhalt,minus Zinsen, müsste er dir m.E. ca. 500€ zahlen. Nach der Scheidung steht dir evtl.Ehegattenunterhalt zu.
Leserforumvon botic23 | Familienrecht | 12 Antworten | 16.08.2009 19:54
Wenn Dein Einkommen 1.000€ unterschreitet, solltest Du den Titel/Urteil über den Ehegattenunterhalt abändern lassen. ... Wenn Dein Einkommen 1.000€ unterschreitet, solltest Du den Titel/Urteil über den Ehegattenunterhalt abändern lassen. ... Wenn wir zusammen leben und sie arbeitet, wird ihr gehalt für den ehegattenunterhalt herangezogen?
Leserforumvon Pero | Familienrecht | 2 Antworten | 05.07.2013 11:02
Und jetzt das Beste: Trotz der hohen Schulden, die sie mir hinterlassen hat und trotz der Tatsache, daß ich mit meinem Gehalt nun a l l e Verpflichtungen "bediene", muß ich meiner Nochfrau (lt. ... Danke und Gruß Pero ----------------- " " Am 5.7.2013 von amako Hallo, um den Ehegattenunterhalt bis zur Scheidung wirst du nicht herum kommen, ob es zur nachehelichen Unterhaltsverpflichtung kommt, hängt von vielen Umständen ab (dein Einkommen, Bedürftigkeit deiner Frau etc.), ist aber wegen der langjährigen Ehe nicht auszuschließen.
Leserforumvon Attila36 | Familienrecht | 20 Antworten | 08.04.2008 20:33
Konto und das Gehalt wird gesplittet. ... Außerdem hat deine Schwester wohl Anspruch auf Trennungsunterhalt und später vermutlich auf Ehegattenunterhalt. ... Einkommen verstecken geht nicht!
Leserforumvon dx111ge | Familienrecht | 14 Antworten | 20.04.2005 08:46
Eine Abänderungsklage im Hinblick auf merklich verringertes Einkommen halte ich jedenfalls für sinnvoll. ... Ich musste lernen das 2 Jahre von Trauung bis rechtsgueltigkeit scheidung die obergrenze fuer "kurze Ehe" und ausschluss ehegattenunterhalt sind. ... Am 20.4.2005 von Tass Kaff "das 2 Jahre von Trauung bis rechtsgueltigkeit scheidung die obergrenze fuer "kurze Ehe" und ausschluss ehegattenunterhalt sind."
Leserforumvon Gerd1977 | Familienrecht | 48 Antworten | 11.03.2016 12:05
Um ihr fehlendes Einkommen auszugleichen und nicht in den finanziellen Abgrund zu stürzen hatte ich überdurchschnittlich viel Mehrarbeit geleistet was mir jetzt mit angerechnet wird. ... Die Scheidung noch in die Länge ziehen und den nachehelichen Unterhalt weit verlängern. ... Also zügige Scheidung, und Befristung danach.
Leserforumvon frank34 | Familienrecht | 3 Antworten | 22.05.2003 11:44
Sie hat auf Ehegattenunterhalt verzichtet. ... In der Ehe hat sie nie gearbeitet und mein Gehalt kam nur auf mein Konto wo von wir lebten. ... Dann kannst Du nämlich alle Deine/Eure Gläubiger dorthin verweisen, das hilft zumindest ein gewisses Einkommen zu sichern.
Leserforumvon Andi8989 | Familienrecht | 9 Antworten | 10.05.2010 20:21
Den Wechsel jetzt sofort, weil der Ehegattenunterhalt, falls dieser bei der Scheidung ausgeurteilt wird, nach Deinem Einkommen der letzten 12 Monate ermittelt wird. Nach der Scheidung bekommst Du dann aber zwangsläufig StKl.1 und damit ein niedrigeres Einkommen. Dann musst Du zusehen, wie Du das Scheidungurteil, und den damit verbundenen Ehegattenunterhalt, abgeändert bekommst.
Leserforumvon datoli | Familienrecht | 6 Antworten | 11.10.2004 23:24
Sohn und Ehegattenunterhalt - wobei letzteres fraglich ist) sich und das Kind versorgen kann, wird auch kein Sozialamt einspringen. ... Nach der Scheidung ist dann auch der SB bei 1000,-EUR und der nacheheliche Unterhalt fällt weg. Vor der Scheidung muss der Teil an vom Gehalt gezahlt werden, der nach abzügen über 840,- liegt.
Leserforumvon frankyboy2011 | Familienrecht | 6 Antworten | 17.04.2011 08:28
Oder stehen ihr 3/7 von meinem Gehalt zu und mir 3/7 von ihrem? ... Darf ich mein Gehalt mutwillig "gering" halten? ... Die KM kann/muss die ersten 3 Jahre nicht arbeiten, hat also kein Einkommen.
Leserforumvon pumba2102 | Familienrecht | 6 Antworten | 29.02.2008 09:41
Das Einkommen des Vaters ist ca.4000EUR. ... Nämlich die Scheidung einzureichen und die finanzielle Seite gerichtlich klären zu lassen! ... Ehegattenunterhalt an die Ex zahlen muss, wage ich jedoch ebenfalls zu bezweifeln!
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