Hallo, wie wirken sich Überstunden und Schichtzulagen auf den Ehegattenunterhalt aus? ... Was ich aber auch gelesen habe das 10 Prozent Überstunden normal sein können oder das mir von dem Geld 2/3 zustehen. Kennt jemand die genaue Regelung?
Sie kann zum Jugendamt gehen dort wird man ihr kostenlos helfen.( eine Neuberechnung vornehmen,Geld wird dann nachgezahlt ) Man sollte auf einen Titel bestehen. lg edy -- Editiert von edy am 03.08.2017 10:14 Am 3.8.2017 von Bent Danke für die schnelle Antwort. Meine Lebensgefährtin hatte bis zur anwaltlichen Regelung eine Beistandschaft beim Jugendamt. Diese hört automatisch auf, wenn die Regelung über einen Anwalt läuft.
Ich schaffe das Geld ran und Sie kümmert sich um die Kinder. ... Weiteres erspartes Vermögen ist nicht vorhanden, da alles Geld ins Haus geflossen ist. ... Ist das Haus in 10 Jahren dann schuldenfrei?
. ----------------- "Geld verdirbt nicht den Charakter, sondern bringt das wahre Gesicht zum Vorschein!" ... Wenn 10 % , heisst das die Unterhaltsberechnung geht wieder mit diese 3/7 regelung und wird komplett neu gerechnet ? ... Am 20.4.2005 von KuschelbaerR Kanalmeister meint mit diesen 10 % sicherlich die Erhöhung bzw.
Gattenunterhalt für Nichtverheiratete KM?
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Die 3/7 Regelung findet hier keine Anwendung. ... Nun frage ich mich natürlich, als ich ihn darauf ansprach, und er meinte das ich doch meinen Anwalt fragen solle (was wieder unnötig nur Zeit und Geld kostet - und wieder Steuergelder weil der SB ja auch Geld kostet) wie er auf diese Forderung kommt? ... Gibt es beim BU keine 3/7 Regelung.
Folgende Werte liegen vor: Wir sind seit 10 Jahren verheiratet und haben ein Kind. ... Gibt es ab 1.01.2019 eine neue Regelung für getrennte Paare? ... Da war doch was mit 2 Jahren Ehegattenunterhalt!?
Aber ich finde meine Freundin hat das Recht auf eine verlässliche Regelung, die einzuhalten ist, auch wenn's durch meinen Einzug weniger Geld geben sollte. ... Dies sind Fragen, die Einfluss auf die "verlässliche" Regelung haben könnten. ... Ach ja, Loddar, die beiden waren fast 10 Jahre verheiratet, die beiden Kinder sind 8 und 9 Jahre alt und meine Freundin arbeitet halbtags, wir kennen uns seit 9 Monaten und wohnen seit knapp 4 Monaten zusammen.
sinnvoll angelegtes Geld. ... Warum sollte ich also sein Geld beanspruchen? ... Mich würde vor allem interessieren, welche Höhe hier angebracht wäre (10% seines Gehalts z.B.)....
Meine zwei Kinder (13 und 15) leben seit 10 Jahren bei mir. ... Wenn die Kindesmutter jetzt eigenes Geld verdient, dann entfällt der Taschengeldanspruch gegen den Ehemann. ... Selbst wenn ich das Geld nicht brauche, man kann es ja für die Kinder anlegen, falls was rauskommen sollte.
Aber wer sagt das ich das alleine finanziere der Vater der Kinder schafft es ja jetzt gerade mal 6-8 mal im Jahr zu kommen und jammert immer das er kein Geld hat. Zahlt bei seinem einkommen (als LKW-Fahrer) von ca 1600€ auf die Hand gerade mal 315 € an Unterhalt für die Kinder, Ehegattenunterhalt erhalte ich nicht. ... Das schließt Ehegattenunterhalt aus.
Wie so oft gibt es streit wegen des umganges der Kinder (10/12) mit ihrem Vater in den Sommerferien. ... Ergo, die Frau Mama kann machen was sie will es sei den Papi hat genug Geld einen Prozess zu bezahlen... ... zu 4.) die Regelung habe nicht ich aufgestellt, sondern KV!
(geschiedenen) Ehefrau nicht mehr ´leer ausgeht´, profitiert natürlich auch der mit der Zweitfrau aus einem Topf wirtschaftende Unterhaltspflichtige von der neuen Regelung. ... Vielmehr hab ich Angst vor einem Einkommensausgleich für die nächsten 10 Jahre, also ein eventuell anstehender Betreuungsunterhalt an die Mutter auch bei nichtehelichen Kindern, welches mir soooo gegen mein Rechtsempfinden geht, dass ich recht viel unternehmen würde, um dies zu verhindern.
Was jetzt für Dich einschlägig ist, ob Familienrecht oder die öffentlich-rechtliche Regelung, das kann ich hier nicht abschätzen. ... Es gibt dazu dieses Urteil Zitat:(XII ZR 65/10 - Kindesunterhalt und XII ZR 66/10 - Ehegattenunterhalt) Darin steht unter anderen. ... Anders als beim Ehegattenunterhalt partizipiert ein Kind von jeder positiven Einkommensentwicklung.
Vom Amt bekommen wir auch kein Geld mehr, weil wir über dem Satz liegen!! ... Er ist in den letzten 10 Jahren 3 Jahre arbeiten gegangen.Er muß auch keinen Unterhalt zahlen, weil das Amt wohl gnädig ist mit ihm, das AA verlangt auch keine Bewerbungen von ihm!! ... So, soll ich also allen Ernstes MEINEN Kindern weniger geben, nur weil es bei der Hartz IV Regelung noch Macken gibt?
Soll dannach der Ehemann auch noch Geld an seine Frau zahlen? (Das ist ein Ehepaar und lebt weder getrennt, noch geschieden.)Ist das dann der Ehegattenunterhalt? ... Nr. 10 zu ermitteln.
@catchup so ungerecht ist diese Regelung ja nun nicht. ... Bin auch alleinerziehend; Geld ist meistens knapp. ... Der Ehegattenunterhalt i.H.v. 1.573 €ergibt sich aus 2/5 (Frankfurt!)
Mit dieser Art zu urteilen muss man(n) noch mehr Geld für Klagen, RA etc verbrennen. 4. ... Zitat aus dem Urteil: Nachehelicher Unterhalt Tatbestand Die Antragstellerin begehrt Zahlung von Ehegattenunterhalt für die Zeit nach der Scheidung Aus der Ehe ist das am xx.08.1994 geborenen Kind blablabla hervorgegangen. ... Bis 30 Kilometer Entfernung sind 10,- Euro je Kilometer abzugsfähig.
Beim Ehegattenunterhalt nach einer Scheidung ist dies aber anders und keineswegs allein auf die mangelnde Zahlungsbereitschaft des unterhaltspflichtigen Ehegatten zurückzuführen. ... Falls dann noch Einkommen zur Verfügung steht, müssen erste und zweite Ehefrau sich das Geld teilen. ... Im zweiten Rang befindet sich die kinderbetreuende zweite Ehefrau und nur, wenn nach Erfüllung ihres Unterhaltsanspruchs noch Geld verbleibt, wird auch der Anspruch der ersten Ehefrau befriedigt.
Muß ich weiterhin Ehegattenunterhalt zahlen ??? ... Am 14.10.2004 von guest123-22 Sorry, das mit dieser "verdammten" 2-3 Jahre Regelung ist oftmals missverstanden worden. ... Könnte ja nichtmal Wohngeld, Kiga-Geld etc beantragen wegen Partner.
Vater/Mutter sind für ihren Unterhalt und den Unterhalt der Kinder verantwortlich (Ausnahme: Kleinstkinder, die nicht in Betreuung, Kindergarten, Vorschule, Schule sind) Eine Prüfung erfolgt durch beide Eltern, d.h. oberste Gebot = ARBEITEN und somit ist auch Geld für eine Betreuung vorhanden Für den Zahlenden muß transparent sein, wie das Geld ausgegeben wird. 2.) ... Steuerklassen, derjenige der Ehegattenunterhalt (wenn Kinder nicht betreuut) und/oder Kindesunterhalt zahlen muß (also dann beide, da beide auch finanziell aufzukommen haben), muß den gesamten Anteil anders versteuern und nicht in Steuerklasse 1 (ledig). ... ) und dann prozentual nach dem Verdienst aufteilen oder eine 2/3 - 1/3 Regelung oder 1/4 - 3/4 Regelung machen o.ä. ( Darfst ja auch nicht vergessen, dass der betreuende Elternteil eben auch BETREUT und da sollte der andere Elternteil vielleicht auch ein klein wenig mehr zahlen, als der betreuende, Sonst wärs wieder ungerecht... nur anders herum!