395 Ergebnisse für ehevertrag unterhalt

Leserforumvon helene24 | Familienrecht | 2 Antworten | 02.11.2008 09:29
Gelten die Vereinbarungen im Ehevertrag für den nachehelichen Unterhalt nur im Moment der Scheidung und für den Zeitraum was in diesem Moment beschlossen wurde? ... In einem solchen Fall bestünde ohnehin kein Anspruch auf nachehelichen Unterhalt, auch ohne Ehevertrag, da die *Unterhaltskette* unterbrochen wäre. Es sei denn, die Erkrankung hätte nachweislich schon während der Ehe ihren Ursprung gefunden, dann bestünde (auch ohne Ehevertrag) ein zumindest theoretischer Anspruch auf nachehelichen Unterhalt.
Leserforumvon andreasm4 | Familienrecht | 8 Antworten | 18.11.2014 18:11
Kurz vor der Hochzeit wurde vor einem Notar ein Ehevertrag geschlossen. In diesem Ehevertrag wurde nachehelicher Unterhalt ausgeschlossen. ... Zahlt die Mutter Unterhalt für das Kind?
Leserforumvon Teddy2014 | Familienrecht | 3 Antworten | 20.05.2014 14:55
Läßt sich diese Vereinbarung im Ehevertrag rechtswirksam gestalten ? ... Unterhalt an den Partner / die Partnerin kann man nur dann rechtswirksam verhindern, indem man nicht heiratet. Im Übrigen könnte man in einem Ehevertrag den Zugewinn ausschließen.
Leserforumvon djeanny | Familienrecht | 3 Antworten | 15.06.2015 23:27
hallöchen ihr lieben, ich hätte mal zwei themen 1. ehevertrag und 2. unterhalt: ich bin dabei meine hochzeit mit einem serben zu planen und habe auch eine eigentumswohnung (sind aber noch 95.000 euro schulden drauf). dazu werde ich wohl innerhalb des nächsten jahres eine große schuldenrückzahlung erhalten, es steht eine große schenkung im raum und ich werde zur hälfte ein haus erben. er ist momentan noch ohne aufenthaltserlaubnis und derzeit mit einem visum in deutschland und hat keinerlei eigentum und ein kind aus einer früheren beziehung (keine heirat). ein job stünde in aussicht, sobald er eine arbeitserlaubnis hätte. jetzt zwei grundsätzliche fragen, machen in dem fall (wg. serbischem recht) ein ehevertrag nicht sinn und wäre es auch möglich in dem ehevertrag einen unterhaltsanspruch auszuschließen? ich habe gelesen während der ehe sind unterhaltsausschlüsse für nach der scheidung generell unwirksam... und hinterher falls einer der beiden parteien nicht mehr für seinen unterhalt sorgen kann der andere mit 3/7 seines einkommens unterhaltspflichtig dem anderen gegenüber. ist das richtig? ... Einmal Dein Vermögen, und dann noch möglichen trennungs-/nachehelichen Unterhalt.
Leserforumvon catwoman23 | Familienrecht | 3 Antworten | 03.03.2008 11:17
Was soll ich machen, Ehevertrag? ... Man kann vor allem den nachehelichen Unterhalt zeitlich begrenzen - das klappt aber nur, wenn es keine gemeinsamen Kinder zu betreuen gibt. Wird denn dein zukünftiger Ehemann einen solchen Ehevertrag schließen wollen?
Leserforumvon Alex1979 | Familienrecht | 8 Antworten | 18.05.2007 21:23
Ein Ehevertrag ist immer gut. ... In diesem Ehevertrag können auch gleich Unterhaltszahlungen festgelegt werden sollte es zu einer Scheidung kommen. ... Du brauchst noch nicht einmal einen Ehevertrag.
Leserforumvon lupogene | Familienrecht | 1 Antwort | 01.09.2003 13:51
Eine Bekannte hat im Ehevertrag auf Unterhalt verzichtet sollten sie und ihr Mann sich innerhalb der ersten 5 Ehejahre trennen. ... Und da zweifle ich nun an diesem Ehevertrag!
Leserforumvon Badmi | Familienrecht | 5 Antworten | 16.03.2005 11:54
Im Dez. gleichen Jahres wurde ein Ehevertrag abgeschlossen. Dort hat sie auf Unterhalt verzichtet und Ku wurde nach D`dorfer festgesetzt + 1 Gehaltsstufe höher. Auf Unterhalt hat Sie verzichtet da wir einen ähnlichen Verdienst haben.
Leserforumvon schoeller | Familienrecht | 7 Antworten | 25.11.2008 20:50
1.Kann man auch während der Ehe noch einen Ehevertrag machen ? ... Am 26.11.2008 von pleindespoir zu 1:Ja zu2: Nein, auf Unterhalt kann nicht verzichtet werden. ... Muß ich zeitlebens im Bedarfsfall für den Ex-Ehepartner Unterhalt zahlen?
Leserforumvon Christianekg1977 | Familienrecht | 11 Antworten | 05.01.2010 18:42
weil....man auf Trennungsunterhalt nicht verzichten kann, auch nicht im Ehevertrag. ... ----------------- " " Am 7.1.2010 von Loddar Hallo Christiane, quote:und zahlt jetzt jeden monat 86,- unterhalt an sie. ... Versteh ich irgendwie nicht... zahlst du den Unterhalt?
Leserforumvon skydiver40 | Familienrecht | 2 Antworten | 07.09.2004 20:40
mein lebenspartner und ich möchten heiraten. er will ehevertrag hinsichtlich unterhaltszahlung hat sich von seiner anwältin beraten lassen.. ansonsten normale zugewinngemeinschaft. er möchte , daß geregelt wird: 5 jahreunterhalt ab trennungsjahr. er selber hat kein eigenkapital. ichhabe noch eigenkapital. habe ein kind aus zweiter ehe 5 Jahre alt. was soll ich jetzt hier regeln? kenne mich überhaupt nicht aus und weiß nicht ob es fair ist (wie er sagt), 5 jahre unterhalt zu erhalten wie könnte ein fairer ehevertrag hinsichtlich unterhalt aussehen?
Leserforumvon Vavale | Familienrecht | 4 Antworten | 02.01.2021 23:23
Mein Problem ist, dass ich aus erster Ehe 2 Kinder habe und den Unterhalt wegen Mangelfall an Jugendamt überwiese. ... Kann man sowas im Ehevertrag regeln? Am 3.1.2021 von quiddje Ein Ehevertrag kann nur das sogenannte "Binnenverhältnis" regeln, aber nicht die allgemeinen Gesetzen aufheben.
Leserforumvon juranoob | Familienrecht | 16 Antworten | 19.08.2017 20:12
Wenn Ihr einen Ehevertrag wollt, der wird beim Notar abgeschlossen. ... Möglich ist auch ein gegenseitiger Verzicht auf nachehelichen Unterhalt. ... Dann wäre ein Ehevertrag also grundsätzlich möglich wenn er nicht dritte Betrifft (Staat müsste eingreifen) um die Gütertrennung + nachehelichen Unterhalt zu definieren.
Leserforumvon holiday123 | Familienrecht | 5 Antworten | 17.07.2019 12:33
Hallo, ich habe folgende Frage zum Thema Ehevertrag: Es wurde 2003 ein Ehevertrag unter Zeugen geschlossen, jedoch nicht beim Notar. ... Die Formvorschrift für den Ehevertrag ist §1410 BGB: Zitat:Der Ehevertrag muss bei gleichzeitiger Anwesenheit beider Teile zur Niederschrift eines Notars geschlossen werden. ... Ich war mir nicht sicher, ob §1410 BGB sich nur auf das Güterrecht bezieht, dieser Punkt im Vertrag also ungültig ist, und andere Punkte im Vertrag wie z.B. die Regelung zum nachehelichem Unterhalt trotz des privaten Abschlusses aufgrund der Salvatorischen Klausel Gültigkeit haben.
Leserforumvon Andi1965F | Familienrecht | 3 Antworten | 26.10.2004 05:33
Die Familie meines Freundes will, daß er, wenn er noch mal heiratet, einen Ehevertrag macht. ... Gibt es hier Leute, die bereits länger mit Ehevertrag leben? ... Das heißt: Auf Unterhalt im Falle der Arbeitslosigkeit KANNST du gar nicht verzichten.
Leserforumvon Seehase | Familienrecht | 2 Antworten | 16.01.2007 12:01
Hallo liebe Forumsmitglider, ich bin seit heute neu hier im Forum und habe da eine Frage zum Thema Ehevertrag! ... Er hat 2 Kinder aus erster Ehe, für die er Unterhalt zahlt, ebenso für seine Exfrau. ... Meine Frage ist nun, kann man durch einen Ehevertrag regeln, dass ich im Falle, er kann den Unterhalt für seine Kinder, Exfrau und Abzahlung der Wohnung nicht mehr zahlen, nicht belangt werden kann, damit uns zumindest noch mein Gehalt komplett bleibt?
Leserforumvon Rotezora | Familienrecht | 4 Antworten | 10.12.2003 21:30
Hallo an alle, mein Mann und ich haben im Jahr 1998 nach 5 Jahren Ehe nachträglich einen Ehevertrag abgeschlossen. ... Nun sagte mir meine Bekannte, die als Rechtsanwaltsgehilfin arbeitet, dass dieser Ehevertrag anfechtbar sei. ... Sofern Ihr den Verzicht auf nachehelichen Unterhalt vereinbart habt, so ist das bis zu dem Zeitpunkt ok, bis zu welchem Du nach Ehescheidung niemals auf Sozialleistungen angewiesen bist.
Leserforumvon verloren | Familienrecht | 1 Antwort | 27.09.2008 18:39
Hier mal ein Ehevertrag: 1) Wir schließen den gesetzlichen Güterstand nach Vorschriften der §§ 1363 ff BGB aus. ... Notar hat darauf hingewiesen das infolge dieses Unterhaltsverzichtes kein Ehegatte gegen den anderen bei Scheidung Unterhaltsansprüche haben wird und zwar gerade dann, wenn er selbst nicht für seinen Unterhalt sorgen kann. ... Die Unterhaltsansprüche sind jedoch höchstens begrenzt auf den Betrag der 50% des nach der Differenzmethode sich errechnenden Betrages ergeben würde. 9) Wir verzichten gegenseitig auf alle Erb-und Pflichtteilsrechte und nehmen den Verzicht gegenseitig an 10) salvatorische Klausel.... wenn.... soll an ihre Stelle diejenige Regelung als vereinbart gelten die der unwirksamen Regelung wirtschaftlich am nächsten kommt Wird ja wirksam sein, da Ehevertrag erst nach Eheschließung geschlossen wurde, oder?
Leserforumvon einmoehrchen | Familienrecht | 5 Antworten | 06.02.2008 10:29
Nach neuem Recht gehe ich wohl leer aus, bekomme nur Unterhalt für meine Tochter. Mein Mann verdient sehr gut und wir haben besprochen, nun nachträglich einen Ehevertrag abzuschließen, in dem ein gewisser Unterhalt für mich festgelegt wird um meinen Einkommensverlust etwas auszugleichen. ... Schade, das es kein Gesetz gibt, das eine Gemeinschaft durch einen Ehevertrag geregelt ist.
Leserforumvon andreasr | Familienrecht | 2 Antworten | 14.02.2003 01:18
folgende situation: sie ist von ihrem vater im alter von 11 bis 18 jahren vergewaltigt und zur unzucht gezwungen worden. ungefähr 1000 mal. er hat sechs jahre knast bekommen. ihr mann, von dem sie sich gerade trennt hat sie kennen gelernt und sie geheiratet. vorher hat er einen ehevertrag mit ihr geschlossen in dem vereinbart wurde das, falls sie die ehe beendet sie keinerlei ansprüche an ihn stellen kann. nach dem er sich während der ehe einiges geleistet hat, hat sie ihn verlassen und wird nun mit diesem ehevertrag konfrontiert. sie wußte zwar das sie damals etwas unterschrieben hatte, wußte aber nicht was. sie lebt jetzt mit zwei kindern von sozialhilfe während er in einem fetten haus sitzt, was sie mit aufgebaut hat. nun meine frage: kann sie diesen ehevertrag anfechten? ... vielleicht liege ich hier auch falsch und müsste mal bei vertragsrecht gucken. ich bin sehr dankbar für jede antwort. ----------------- "andreasaushagen" Am 22.2.2003 von charly1 wenn sie vor der ehe auf ihren unterhalt im falle einer scheidung verzichtet hat kann sie nichts machen wohl aber beim kindesunterhalt da kann sie den höchstsatz einfordern charly1