458 Ergebnisse für „einkommen ehefrau kind geld“

Leserforumvon guest-12316.04.2016 22:41:56 | Familienrecht | 22 Antworten | 11.11.2014 21:09
Es kann Fälle geben, in denen tatsächlich das Einkommen der Ehefrau relevant ist. ... Insbesondere wenn er monatlich die knapp 220€ Unterhalt bezahlt, kommt es auf das Einkommen der Ehefrau nicht mehr an. In diesem Sonderfall sollte ihm das Einkommen der Ehefrau aber doch sowieso bestens bekannt sein.
Leserforumvon passarinho | Familienrecht | 2 Antworten | 24.10.2012 16:58
Folgender Fall: Der Vater muss für sein älteres uneheliches Kind Barunterhalt zahlen. ... Hartz IV bekommt sie nicht, weil das Einkommen von Vater und Kindergeld knapp über der Grenze liegen. ... Und die Probleme mit der Ehefrau verstehe ich nicht.
Leserforumvon Max Richter | Familienrecht | 5 Antworten | 01.11.2010 11:12
Außerdem geht das meiste Geld sowieso zu Ihrer Herkunftsfamilie auf die Inseln. Deshalb meine Frage: ich habe ein zu versteuerndes Einkommen von 17.000,-- per anno, meine Ehefrau hat zur Zeit eine GfB mit ca. 380,-- monatlich und noch weitere private (schwarz)Putzstellen, aus denen sie ca. 300,-- bekommt. ... Ich mag jetzt sarkastisch klingen ... aber das Kind könnte durchaus als Faustpfand gesehen werden ... eine Garantie für ein Einkommen, dass eine ganze Sippe am Leben erhält!
Leserforumvon Wulfgardodin | Familienrecht | 38 Antworten | 29.09.2023 08:01
Meine neue Ehefrau die selbst aufgrund Elternzeit kein Einkommen hat, hat mit mir nun auch ein Kind von 2 Jahren. ... Aber da meinte die Anwältin: aufgrund der Tatsache das ich ja schon viele Jahre zuviel bezahlt habe, dem hohen Nettolohn und sich auch kein Mangelfall deswegen ergibt ( drittes Kind und Ehefrau werden ja nicht berücksichtigt) bleibt genug Geld über. ... Am 29.9.2023 von Hunter123 [quote=Wulfgardodin]meine 6 jährige sowie 16 jährigen nicjt ehelichen Töchter[/quote][quote=Wulfgardodin]Meine neue Ehefrau die selbst aufgrund Elternzeit [b]kein Einkommen[/b] hat, hat mit mir nun auch ein Kind von 2 Jahren.
Leserforumvon Hyperionnn | Familienrecht | 6 Antworten | 23.05.2017 22:23
Hier meine Beschreibung der Sachlage, um zu hilfreichen Antworten zu kommen: Heirat mit Ehefrau am 12.12.14, gemeinsames Kind am 06.07.15., gemeinsame Wohnung, Ehefrau hat 16jährige Tochter aus vorheriger Partnerschaft Ehefrau verdient 1876 netto / Monat, 415 € Unterhalt für Tochter, je 192 € Kindergeld Tochter und gemeinsamer Sohn 2 Jahre. ... Ihr vereinbart zusätzliches Geld für den Kindesbedarf. Der Restbetrag des bereinigten Einkommen der Frau (Mann hat ja kein EK). wird auf 2 verteilt.
Leserforumvon Rainer0505 | Familienrecht | 15 Antworten | 15.04.2005 00:50
Ehefrau selber schuld bin mir einen Mann auszusuchen der schon für ein Kind zahlen muß.Die 2. ... Bei der Mangelfallberechnung wird das den SB übersteigende Einkommen anteilsmäßig auf alle Berechtigten - hier also auf Ehefrau und beide Kinder - aufgeteilt. ... Rechenbeispiel: Einkommen: 1500 € Selbstbehalt: 850 € Verteilungsmasse: 660 € Bedarf Kind 5 Jahre: 269 € Bedarf Kind 2 Jahre: 269 € Bedarf Ehefrau: 535 € Gesamtbedarf: 1073 € Berechnung: K 5J: 269 x 600 : 1073 = 150,42 € K 2J: 269 x 600 : 1073 = 150,42 € Frau: 535 x 600 : 1073 = 299,16 € Für das erste Kind wären nach diesem Beispiel also 150,42 € zu zahlen. ----------------- "Geld verdirbt nicht den Charakter, sondern bringt das wahre Gesicht zum Vorschein!"
Leserforumvon Shallymar | Familienrecht | 12 Antworten | 05.06.2014 14:17
Denn die Ehefrau beteiligt sich mangels Eigeneinkommen nicht an den Haushaltskosten. ... Erst wenn alle leiblichen Kinder den Mindestunterhalt erhalten, bekommt die "neue" Mutter Geld für den Betreuungsunterhalt. ... Durch das Wohnen in der Immobile der Ehefrau kann dem Unterhaltspflichtigen kein fiktives Einkommen zugesprochen werden.
Leserforumvon atatat | Familienrecht | 10 Antworten | 10.08.2018 07:08
Wird das Einkommen der Ehefrau bei der Berechnung des Unterhaltes hinzugezogenen. ... Hat das Kind überhaupt noch Anspruch?... Kind?
Leserforumvon Hoto1 | Familienrecht | 9 Antworten | 04.01.2008 12:11
Trägt das Kind meinen Namen? ... Was ist wenn ich sage das Kind möchte ich wie mein Kind groß ziehen? ... Wenn Sie das Kind geboren hat wohl gar nichts mehr.Hat ja kein Einkommen mehr.
Leserforumvon PapaD | Familienrecht | 25 Antworten | 14.05.2004 13:57
Soll die Ehefrau für das aussereheliche Kind des Ehemannes aufkommen? ... Deine (Noch)Ehefrau soll also für DEIN uneheliches Kind zahlen? ... Auch meiner Noch Ehefrau gegenüber.
Leserforumvon Akacla | Familienrecht | 2 Antworten | 23.05.2006 12:45
Im Moment zahlt er keinen Unterhalt, weil sein Einkommen nicht reicht. ... Bitte nicht falsch verstehen, ich weiß, daß das Kind nichts dafür kann, bin aber nicht bereit, dafür zu zahlen. ... Aber es kann sein, dass sein Selbstbehalt heruntergesetzt wird, da er ja weniger Geld braucht, als wenn er alleine leben würde.
Leserforumvon totte007 | Familienrecht | 10 Antworten | 05.05.2008 09:53
Folgender Fall: Familie: 1) Ehefrau, abhängig beschäftigt und selbstständig tätig 2) Ehemann, abhängig beschäftigt 3) minderjähriges Kind, Schüler Zugewinngemenschaft. ... Aber mal ganz offen: wo steht denn geschrieben, dass deine Frau Geld verdienen MUSS? ... Wenn deine Frau ein minderjähriges Kind betreut und während der Ehe kein Einkommen erzielt hat, dann wirst du nicht nur Kindesunterhalt, sondern m.E. auch Trennungs- und anschließend Ehegattenunterhalt zahlen müssen.
Leserforumvon guest-12324.09.2015 15:33:10 | Familienrecht | 3 Antworten | 31.07.2015 11:18
Sollte aber für die Ehefrau kein Geld mehr da sein entsteht ein sogenannter Mängelfall. ... Wenn ja, wie hoch ist die Unterhaltspflicht eines Ehegatten gegenüber seiner im Haushalt lebenden Ehefrau. ... Also wenn z.B. die Mutter des leiblichen Kindes durch Einkommen 1220,- € Netto verdient, oder dazu noch doppeltes Kindergeld, da vom neuen Partner (mittlerweile verheiratet) auch ein Kind da ist und somit eine Nettoeinkommen von mtl. 1588,- € hat.
Leserforumvon Max Richter | Familienrecht | 3 Antworten | 07.06.2016 12:50
Jedes Mal, wenn ich sie nach ihrem Auszug frage, wird sie aggressiv und sagt, sie hätte noch nicht genug Geld zum Ausziehen. ... Denn das Geld ist weg bevor du auch nur "papp" sagen kannst. ... Keine Ahnung wie hoch der ausfällt ... das hängt nicht zuletzt von deinem Einkommen ab.
Leserforumvon guest-12324.09.2015 15:33:10 | Familienrecht | 7 Antworten | 21.09.2015 20:44
Begründung ist das die neue Ehefrau mehr als der Unterhaltspflichtige verdient und das eheliche Einkommen zusammen gerechnet wird sodass für beide ein Betrag von 2000€ bei raus kommt, dieser dann durch beide geteilt wird und jeder ein Einkommen von 1000€ hat. ... Zitat:die Kindsmutter und deren Ehepartner beide arbeiten gehen und wahrscheinlich mehr Geld verdienen Was geht den neuen Ehemann der Kindesmutter DEIN Kind an? ... Naja, die Argumentation gilt wohl ebenso für die neue Ehefrau des TE, warum soll diese denn für das Kind des TE aufkommen?
Leserforumvon VonInteresse | Familienrecht | 8 Antworten | 10.05.2004 19:55
Im übrigen auch noch Trennungsunterhalt zahlen weil angeblich zu grunde gelegt wird wieviel Geld während der Ehe zu Verfügung stand! ... Eine Berechnung des Unterhalts nach der Methode "Einkommen+Kreditaufnahme" findet nicht statt. ... Bei 50.000 Bürgschaft und 900 Einkommen, geht das allemal durch.
Leserforumvon kaki74 | Familienrecht | 23 Antworten | 18.01.2010 07:43
Ich hatte kein eigenes Einkommen. ... Auch ich habe nie verstanden, dass die Ex meines Mannes mit einem Spitzenverdiener zusammenlebte, von ihm auch noch ein Kind bekam und selbst auch Einkommen hatte. ... Das Geld steht dem Kind zu und sollte es auch bekommen, solange es bedürftig ist.
Unterhalt Kind in Peru 1 von 5 Sterne
Leserforumvon SabineOC | Familienrecht | 1 Antwort | 22.06.2009 14:51
Summe für ein peruanisches Kind viel zu hoch. ... Hier entsteht bei mir die Angst, Anwalt/Gericht könnte auf mein Einkommen zurückgreifen, da mein Mann kein eigenes hat. ... Was ist, wenn der Mann ein Kind unterhalten muss, aber eigentlich kein Geld dafür hat und seine Ehefrau Alleinverdiener ist?
Leserforumvon guest-12320.11.2018 11:19:52 | Familienrecht | 4 Antworten | 26.09.2016 08:30
Meine Ehefrau möchte allerdings nicht ihr Einkommen und ihren Arbeitgeber dem Jugendamt und somit auch meiner Ex-Freundin offenlegen. ... Gibt es eine gesetzliche Bestimmung, die auch meine Ehefrau dazu verpflichtet, ihr Einkommen gegenüber MEINEM Kind offenzulegen? ... Dieses Geld ist ausschließlich für den Hausbau gedacht und fällt somit Anfang des nächsten Jahres komplett weg, weil ausgegeben.
Leserforumvon bella07 | Familienrecht | 21 Antworten | 16.04.2008 11:01
Unterhaltspflichtig bist du für dein nicht-eheliches und dein eheliches Kind, sowie für deine Ehefrau. ... -- Editiert von Groellheimer am 16.04.2008 12:43:41 Am 16.4.2008 von bella07 Ja das ist richtig aber wie wir gelesen haben zählt das Kindergeld und der Unterhalt nicht als Einkommen laut DT Wiehoch ist eigentlich der Selbstbehalt bei unserer Familie Am 16.4.2008 von guest123-1682 Hallo Bella, ja, KG und Unterhalt sind nicht Einkommen, aber bevor du jammerst... auch mit dem Geld kann man einkaufen gehen... ... quote:Unterhaltspflichtig bist du für dein nicht-eheliches und dein eheliches Kind, sowie für deine Ehefrau.
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