308 Ergebnisse für „einkommen ehemann verdient unterhalt“

Leserforumvon guest-12307.09.2012 21:46:22 | Familienrecht | 5 Antworten | 06.09.2012 21:08
Er hat aus seiner vorherigen Ehe auch noch 2 Kinder und seine Exfrau klagt wegen Unterhalt. ... Bitte um ein Feedback / Tipps oder auch Vorschläge Vielen Dank vorab Am 6.9.2012 von altona01 Wenn ein Ex-Ehemann und Vater nicht arbeiten muß, weil seine zweite Frau offensichtlich genug verdient, um die (neuere) Familie zu ernähren.. dann ist es berechtigt, zu fragen, wie hoch denn deren Einkommen und somit das Familieneinkommen ist. ... Dein Einkommen ist nicht unmittelbar für die Höhe des evtl.
Leserforumvon Nickie | Familienrecht | 0 Antworten | 26.10.2007 16:31
Er verdient 1350,-€ netto. ... Warum bekomme ich Unterhalt? ... Und wird das Einkommen meines Lebensgefährten mitangerechnet?
Leserforumvon key5000 | Familienrecht | 2 Antworten | 16.06.2006 08:58
Sie bekommt regelmäßig Unterhalt. Sie arbeitet neben dem Studium und verdient ca. 500,-- Euro zusätzlich. Da meiner Meinung nach dieses Geld sie nicht nur für sich beansprucht sondern zum großen Teil auch vom Ehemann (mittellos) beansprucht wird, ist meine Frage, ob dieses Einkommen nun als überobligatorisch gewertet wird oder nicht?
Leserforumvon Lenarecht123 | Familienrecht | 10 Antworten | 01.11.2016 07:04
Frag erst mal den Anwalt, ehe wir uns hier weiter Gedanken machen. wirdwerden Am 1.11.2016 von Lenarecht123 Danke...Aber ich war persönlich mit noch Ehemann beim Jobcenter , da wurde mir von Leiter von Jobcenter bestätigt , dass wir noch nicht geschieden sind , und mein Einkommen ausreichend ist muss alle Betriebskosten und sogar Unterhalt ihm zahlen..... ... Offensichtlich verdient sie aber nicht so viel, dass sie zu Unterhalt verpflichtet ist, denn sonst würde das Job-Center ja nichts zahlen. ... Offensichtlich verdient sie aber nicht so viel, dass sie zu Unterhalt verpflichtet ist, denn sonst würde das Job-Center ja nichts zahlen.
Leserforumvon Damon | Familienrecht | 9 Antworten | 24.09.2007 12:12
Hallo, lebe z.Z. in Trennung, meine kinder sind bei meinem noch Ehemann. Jetzt möchte ich mit meinem neuen Lebenspartner (der auch zwei kinder hat und für die er 330 Euro Unterhalt zahlt) zusammen ziehen. Wird sein Einkommen mit angerechnet wenn ich für meine Kinder Unterhalt zahlen müsste?
Leserforumvon ramsch | Familienrecht | 5 Antworten | 30.04.2007 13:04
Anscheinend verdient er zu wenig oder gar nichts, um KU zahlen zu können. ... Wieso sollte dein Ex das Leben von dir und deinem neuen Ehemann finanzieren? ... Dein Mann verdient zu viel, so das du keine Stütze bekommst.
Leserforumvon Olga vonne Wolga | Familienrecht | 12 Antworten | 01.05.2006 10:52
Ich verfüge zur Zeit über kein eigenes Einkommen. Mein jetziger Ehemann verdient als selbstständiger Kfm gut. ... Wird gemeinsames Vermögen mit meinem jetzigen Ehemann berücksichtigt ??
Leserforumvon tami70 | Familienrecht | 6 Antworten | 09.07.2008 14:12
Habe folgende Frage: ist die Frau für den (Ex)Ehemann unterhaltspflichtig? Wenn eine Frau aus erster Ehe zwei Kinder mit einbringt, berufstätig ist und den hauptsächlichen Unterhalt bestreitet (Nettoeinkommen ohne Unterhalt und Kindergeld ca. 2000,-) der Ehepartner halbtags und auf 400,- Basis arbeitet (insgesamt Netto Euro ca. 900,-) hat der Ehemann dann Recht auf Unterhalt? ... Ich habe nur die Befürchtung, dass er seine Arbeit einstellt und dann kein Einkommen mehr hat.
Leserforumvon Marc Schmid | Familienrecht | 0 Antworten | 04.04.2007 13:36
Mein Stiefvater (Ihr Ehemann) hat die Betreuung für sie übernommen. ... Meine Schwester ist verdient netto ca. 1200€ pro Monat, mein Bruder ca. das gleiche, mein anderer Bruder ist noch ein Kind.Ich bin der älteste Sohn, verdiene Netto 2200€ pro Monat, bin noch ledig, werde aber demnächst heiraten, meine baldige Frau verdient netto ca. 1500€ pro Monat. ... Ist denn im Zuge unserer bevorstehenden Hochzeit evtl. noch etwas zu regeln um diesen Unterhalt möglichst gering halten zu können bzw. um nicht schlechter dazustehen wie ledig oder spielt dieser Sachverhalt beim Unterhalt keine Rolle.
Leserforumvon John F. | Familienrecht | 2 Antworten | 19.04.2003 16:30
Der Ex-Ehemann ist nicht der natürliche Vater. Meine Freundin muss an den Ex-Ehemann Unterhalt zahlen, wenn sie mehr verdient als er, was aber derzeit nicht der Fall ist. ... - Kann es passieren, dass ich (bzw. meine zukünftige Frau) an den Ex-Ehemann Unterhalt zahlen muss, weil wir mehr verdienen als er ?
Leserforumvon Ela-B | Familienrecht | 30 Antworten | 05.01.2004 10:36
Ich finde es nämlich nicht ok, dass unsere Kinder und vorallem mein Ehemann für mein Kind aus 1. ... Ich kenne keine "Zweitfrau", deren Einkommen für den Unterhalt der Kinder ihres Mannes aus früherer Ehe relevant ist(so ist ja meist der Normalfall). ... Ansonsten ist das auch nicht mein Spezialgebiet, es gibt aber mit Sicherheit anwendbare Gerichtsentscheidungen, in wie weit das Einkommen des Ehemann angerechnet wird, bzw. in wie weit ein fiktives Einkommen zugrunde gelegt wird, weil Du ja aufgrund des Kindes mit dem neuen Mann nicht mehr arbeiten kannst.
Leserforumvon claudi f. | Familienrecht | 7 Antworten | 25.06.2009 12:27
LG Nero Am 25.6.2009 von claudi f. also meinem ex bin ich keinen unterhalt schuldig aber er unserer tochter ( sie ist 16 ) da er auch wieder verheiratet ist und noch 2 kinder hat bezahlt er 334 euro was mir auch ziemlich wenig vorkommt wie ich noch mit ihm verheiratet war hat er schon ca. 3000 dm verdient Am 25.6.2009 von KuschelbaerR Naja, 3000 DM sind in etwas mehr als 1500 € - wenn er davon für 3 Kinder Unterhalt zahlt und auch noch 334 € für eure Tochter, so ist das schon ziemlich viel. Nach der DT hätte er bei einem Einkommen zwischen 1501-1900 € monatlich maximal 314 € zu zahlen, wobei sich unter Berücksichtigung des Selbstbehaltes und der anderen beiden Kinder durchaus ein geringerer Betrag ergeben könnte. Nero sprach ja auch nicht davon, ob du deinem Ex gegenüber unterhaltspflichtig bist, sondern ob du ggfls. dann deinem neuen Ehemann gegenüber unterhaltsberechtigt bist nach der Heirat, was aber eben nur Auswirkungen auf die Einstufung in der DT hätte. ----------------- "LG KuschelbaerR Geld verdirbt nicht den Charakter, sondern bringt das wahre Gesicht zum Vorschein" -- Editiert am 25.06.2009 13:25 Am 25.6.2009 von claudi f. nein bin ich net da ich nur einen 400 euro job habe ich muss aber dazu sagen das er jahrelang kein unterhalt bezahlt hat und erst vor 4 jahren damit angefangen hat (für meine tochter) also hat er ca. noch einen rückstand von 9.000 euro Am 25.6.2009 von nero070 Hallo, quote:nein bin ich net da ich nur einen 400 euro job habe hier würde ich nach einer Heirat schon einen Unterhaltsanspruch ggü. dem Ehemann erkennen.
Leserforumvon guest-12322.11.2018 06:56:30 | Familienrecht | 7 Antworten | 21.11.2018 07:16
Etwas mehr als der Ehemann! ... Etwas mehr als der Ehemann! ... Obwohl der Ehemann dies wohl nicht will!
Leserforumvon adam2011 | Familienrecht | 21 Antworten | 07.05.2011 23:09
Ich habe dann den aktuellen Ehemann kenengelernt. ... Was wäre, wenn er bald eine Stelle findet und auch was verdient? ... Wenn du durchschnittlich 1000€ Netto/mtl. verdienst, dann wird dieses Einkommen noch bereinigt,so das du evtl. sogar unter den SB kommen wirst.Somit müsstest du keinen Ehegatten/nachehelichen Unterhalt zahlen.
Leserforumvon rechterweg | Familienrecht | 11 Antworten | 08.07.2010 11:31
A hat erneut geheiratet und ein Kind mit Ehemann C. ... Ich denke es geht dann auch nicht darum dass der Mann für die Kinder mitbezahlt, sondern ob er für die Frau aufkommen kann wenn sie das komplette Geld welches sie verdient den Kindern als Unterhalt bezahlen würde! ... Gut, gesetzt den Fall, dass Ehemann mehr als genug verdient, mag das sein.
Leserforumvon guest-12315.10.2008 08:00:52 | Familienrecht | 9 Antworten | 09.09.2007 21:34
Hallo habe mich anfang August von meinem Mann getrennt und bekomme Unterhalt für mich und mein Kind (7 Jahre). ... Wenn nein und dein Mann eine Erstattung bekommt, erhöht diese sein Einkommen und erhöht somit auch deinen Unterhaltsanpruch. ... Die Ehefrau verdient weniger als der Ehemann.
Leserforumvon Hyperionnn | Familienrecht | 6 Antworten | 23.05.2017 22:23
., gemeinsame Wohnung, Ehefrau hat 16jährige Tochter aus vorheriger Partnerschaft Ehefrau verdient 1876 netto / Monat, 415 € Unterhalt für Tochter, je 192 € Kindergeld Tochter und gemeinsamer Sohn 2 Jahre. ... Der Restbetrag des bereinigten Einkommen der Frau (Mann hat ja kein EK). wird auf 2 verteilt. Bankkonto sollte man für jeden eröffnen. lg edy Am 24.5.2017 von hh Das Kindergeld steht dem Elternteil zu, der das Kind erzieht und für das Kind aufkommt, daher würde ich das so sehen: EF verbleibt +1.200,00 € Unterhalt Kind 16 J. +415,00 € Kindergeld K16 +192,00 € Kindergeld gemKind +192,00 € 1.999,00 € - 1/2 Kindergeld an EM -96,00 € = 1.903,00 € oder wenn das Kind beim Ehemann ist EF verbleibt +1.200,00 € Unterhalt Kind 16 J. +415,00 € Kindergeld K16 +192,00 € Kindergeld gemKind +192,00 € 1.999,00 € - 1/2 Kindergeld an EM -96,00 € - Kindesunterhalt -264€ = 1.543,00 € -- Editiert von hh am 24.05.2017 10:27 Am 28.5.2017 von Hyperionnn Danke für Deine Mühe, jetzt ist vieles klarer, das hilft mir sehr weiter.
Leserforumvon Frau_Recht | Familienrecht | 6 Antworten | 22.11.2004 22:35
Der Ehemann ist von Beruf Bäcker und verdient ca. 1100,- Euro netto. ... Kann der Ehemann trotz des niedrigen Verdienstes Unterhalt für Mutter und Kind leisten? ... und einen Streit ums Sorgerecht wird es auch nicht geben, da der Ehemann "frei" sein will.
Leserforumvon stubi123 | Familienrecht | 3 Antworten | 16.02.2017 11:33
Der Ehemann der Mutter ist der Besserverdiener, sein genaues Einkommen ist aber nicht bekannt. ... Frage 1: Wird wieder um 4 Stufen abgestuft, oder womöglich um 5, da es ja noch das 8jährige Kind der Mutter gibt (dem gegenüber leistet sie aber ja eigentlich "nur" Betreuungsunterhalt, da der Ehemann mehr verdient als sie), oder gar nicht abgestuft? ... Würde die Mutter und ihr Ehemann sich allerdings trennen, dann müsste ja der (Ex)Ehemann für das 8jährige Kind Unterhalt bezahlen, d.h. der Kindsunterhalt würde dann doppelt gerechnet.
Leserforumvon DianaR123 | Familienrecht | 4 Antworten | 13.05.2011 21:04
----------------- "" Am 13.5.2011 von altona01 Wenn das Einkommen Ihres Mannes hoch genug ist: Im Trennungsjahr muß Ihr Mann Ihnen Unterhalt zahlen. ... Damit können Sie einen Fachanwalt für Familienrecht aufsuchen, der hilft Ihnen dann auch, Ihre Ansprüche durchzusetzen. ----------------- "" Am 13.5.2011 von guest-12302.06.2011 10:34:49 quote:muss er mich im trennungsjahr unterstützen Klar, Der Gesetztgeber sagt im Trennungsjahr müßen beide so gestellt werden wie in der EHE also 50/50 nehmen wir an ihr Ehemann verdient 2000 € und Sie 800 € ergibt zusammen 2800 € durch 2 = 1400 € Differenz 600 € = Unterhalt. ----------------- "-------------- Meine Meinung steht fest!
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