420 Ergebnisse für „einkommen euro sohn tochter“

Leserforumvon mariob | Familienrecht | 3 Antworten | 01.09.2004 19:23
Hallo, habe monatlich 1673,34€ netto Einkommen, darin sind die 5% der berufsbedingten Aufwendungen schon enthalten! Mein Sohn den ich mit meiner Ex-Freundin habe, wird im Oktober 6 Jahre. Desweiteren habe ich inzwischen geheiratet und aus dieser Ehe, gehen ein leiblicher Sohn von 1 Jahr und eine "angeheiratete" Tochter von 8 Jahren hervor!
Leserforumvon lorelei007 | Familienrecht | 12 Antworten | 15.06.2006 17:53
Ob sich der Unterhalt des KV erhöht oder nicht, hängt davon ab ob du Einkommen hast. ... Dein Einkommen(alle Einkommensarten!)... Bei minus 5% würde er sogar eine Stufe tiefer rutschen: 503-154=349 Euro.
Leserforumvon Kielholz | Familienrecht | 4 Antworten | 03.12.2012 19:00
Nun meine eigentliche Frage: Frau hat Einkommen in Höhe von ca. 1600 Euro, der Sohn (22) in Ausbildung verdient ca. 600 Euro. ... Die Tochter (Azubigehalt ca. 500 Euro) lebt beim Vater (Einkommen ca. 3000 Euro). ... Bei den genannten Einkommen der Eltern, hätte die Tochter einen Unterhaltsanspruch von 742€ gegenüber beiden Elternteilen.
Leserforumvon bripfa | Familienrecht | 6 Antworten | 04.03.2023 13:52
[/quote] Jemand der sein Einkommen entsprechend der Ausgaben anpasst? ... [quote=bripfa]zahlt seitdem auch keinen Unterhalt mehr für seinen Sohn.... Hat jetzt einen Nacht-Job gefunden um sich ein paar Euro zusätzlich zu verdienen.
Leserforumvon Jacky1973 | Familienrecht | 17 Antworten | 07.07.2009 22:56
hallo zusammen, ich brauch mal eure hilfe. ich wurde letztes jahr von meinen mann geschieden. er bezahlt einen minimalen unterhalt von ca. 75 euro pro monat für meinen mitlerweile 18 jährigen sohn. da mein sohn ab august in ausbildung geht und ab da auch alleine in einer wohnung in dem haus meiner eltern lebt (da ich aus beruflichen gründen umziehen muss), für die auch miete und nebenkosten anfallen, möchte er das einkommen seines vaters überprüfen lassen und den unterhalt der ihm zusteht neu berechnen lassen. ein unterhaltstitel gegen den vater liegt vor. voraussichtliches einkommen meines sohnes ab august 600 euro netto. zu seinen vater hat er seit 5 jahren keinen kontakt mehr und bis zur scheidung (gerichtstermin) lief alles über meinen anwalt. da mein sohn aber nun 18 ist möchte er sein recht auf unterhalt duch den vater wahrnehmen und ihn notfalls gerichtlich pfänden lassen, da auch noch unterhaltszahlungen aus den letzten jahren vom vater nicht beglichen wurden. nun meine frage: bekommt mein sohn vom amtsgericht einen beratungsgutschein? ... Durchschnittspreis 35 Euro. ... Das kann dein Sohn sich sparen: quote:voraussichtliches einkommen meines sohnes ab august 600 euro netto.
Leserforumvon Schnickschnack007 | Familienrecht | 4 Antworten | 02.04.2006 16:53
Hier mein Anliegen: Mein 21jähriger Sohn wird im Sommer das Abitur machen. ... Sonstige Informationen: Mein Nettoeinkommen: 2500,-- Euro Nettoeinkommen meiner geschiedenen Frau: 1150,-- Euro Einkommen meines 21 Jährigen Sohnes: 200,-- Euro Unterhaltsberechtigt: 21jähriger Sohn aus erster Ehe, 14jährige Tochter aus erster Ehe, neue Ehefrau, 2 jährige Tochter aus neuer Ehe. Meine geschiedene Frau lebt mit einem neuen Lebensgefährten in eheähnlicher Gemeinschaft. ----------------- "Schnickschnack" Am 2.4.2006 von Keken Hier stellt sich vielleicht die Frage, warum der 21-jährige Sohn jetzt erst das Abitur macht.
Leserforumvon sunny_tate | Familienrecht | 12 Antworten | 11.01.2008 03:56
Nun stellt sich das Problem das Sie in der Ausbildung ist und eine Ausbildungsvergütung von 285,- Euro und zusätzlich übt Sie noch einen Nebenjob aus, bei dem Sie nochmals ca. 350,- Euro bekommt. ... Das Einkommen der Tochter beträgt 285 EUR (Ausbildungsvergütung) + 350 EUR (Nebenjob) = 635 EUR abzgl 5 % Ausbilungsaufwand 31,75 EUR verbleiben 603,25 EUR zzgl. 154 EUR (Kindergeld) = 757,25 EUR Eigeneinkommen. ... Das Problem ist auch, dass ich die Tochter auf meiner Steuerkarte habe und das Kindergeld beziehe (welches ich an Oma weiter gebe) und somit die Klasse II habe, meinen Sohn hat mein Ex (nicht der Vater der Tochter) auf seiner Karte.
Leserforumvon mia19 | Familienrecht | 2 Antworten | 13.03.2010 16:00
Meine Tochter wohnt seit 2008 in Heim. ... Es ist nicht dein Einkommen. Wie alt ist deine Tochter?
Leserforumvon Dirk2000 | Familienrecht | 3 Antworten | 11.06.2004 20:27
Meine Tochter lebt bei meinem Ex und mein Sohn bei mir. Mein Ex muss für den Sohnemann 249 Euro Unterhalt bezahlen, ich kann für die Tochter keinen Unterhalt zahlen, da ich im Moment lediglich 600 Euro ALG erhalte und 154 Kindergeld. ... Monat mit etwas über 700 Euro nach Abzug der Fixkosten bleibt uns im Monat gerade mal 140 Euro zum Leben und das wirklich unfaire daran ist, dass mein Ex ein mindestens 5-fach so hohes Einkommen hat wie ich.
Leserforumvon tabita | Familienrecht | 22 Antworten | 17.07.2006 09:11
Den monatlichen Unterhalt den sie benötigt(740 Euro!)... Mit dem Einkommen liegt sie bereinigt knapp über 1100 Euro, so dass sich hier eine Berücksichtigung nicht auswirken würde. ... Wenn ich von unserem Anwalt ausgehe, kann dann ja bei mir auch nichts berücksichtigt werden, außer meinem Einkommen, was weit unter 1100 Euro liegt.
Leserforumvon schlaffreak | Familienrecht | 24 Antworten | 28.02.2006 12:17
Wenn ja, dann wird von deinem Einkommen also 3450 Euro nur die 5 % abgezogen. ... Nur die Selbstbehalte liegen mittlerweile höher (890 und 1100 Euro) Also dein Einkommen nach Abzug der 5% liegt bei 3277,50 Euro. Somit gilt er Unterhaltsbedarf für deinen Sohn, wenn deine Ex kein Einkommen hat bei 603 Euro (Auf jeden Fall muss geklärt werden, ob er durch die Schule die er macht nicht doch noch als priviligiert gilt, das kann die aber nur ein Anwalt beantworten) Nun kannst du davon die 154 Euro KG abziehen bleiben 449 Euro Nun zieh von deinem Einkommen deine Unterhaltszahlungen ab, also 495 für deine Tochter und 500 für deine Frau (wie ist das berechnet worden?)
Leserforumvon Michael2000 | Familienrecht | 5 Antworten | 25.09.2005 06:34
Hallo, ich habe hier gelesen,dass das Einkommen minderjäriger (Lehrgeld) auf die Höhe des Unterhalts angerechnet werden kann. Gilt das auch, wenn ein 16jähriger regelmäßig nach der Schule an 3 Nachmittagen in der Woche 300 Euro im Monat nebenher verdient? ... Bei meinem Sohn (wenn er 18J wird).ist dann der kleiner Lohn von ca. 150€ in vollem Umfang mit dem Ku zu verrechnen?
Leserforumvon Frauratlos | Familienrecht | 12 Antworten | 17.08.2007 12:11
Ich verdiene 1076 Euro Netto, wohne mit meinem Partner und meinem Sohn in meiner Dienstwohnung, die 536 Euro warm kostet. ... Mein Sohn hat ein Ausbildungsgehalt von 470 Euro Netto und ich bekomme noch das Kindergeld für ihn. ... Der Vater zahlt einen Unterhalt von 316 Euro für meine Tochter.
Leserforumvon Petra0508 | Familienrecht | 7 Antworten | 02.02.2006 10:54
Werden diese 400 Euro bei der Unterhaltsberechnung als mein Einkommen herangezogen oder diese 160 Euro, die am Ende nur von den 400 Euros übrigbleiben oder gar nichts? ... Mein Sohn (noch 11 J.) lebt bei seinem Vater. ... Durch den 400-Euro-Job stehen mir knapp 160 Euro pro Monat Aufwandsentschädigung mehr zur Verfügung, aber doch keine 400 Euro Einkommen.
Leserforumvon Hazilinde | Familienrecht | 7 Antworten | 08.01.2012 19:26
Hallo, ich lebe von meinem Mann seit 9 Jahren getrennt,habne ein gutes Verhältnis zueinander.Er musste aufgrund einer schweren Erkrankung Inso anmelden, ist 100% schwerbehindert und Rentner wegen voller Erwerbsminderung.Er befindet sich seit etwa 1,5 Jahren in der Inso.Unsere Tochter lebt noch in seinem Haushalt,wird bald 18.Unser Sohn war fast 2 Jahre in einer Pflegefamilie,er ist 16 Jahre alt.Er wird nun demnächst in meinen Haushalt ziehen.Wie sieht es denn da mit der Unterhaltspflicht meines Mannes aus?Ich beziehe Alg2 derzeit.Es wird an den Treuhänder nichts abgeführt, da sein Einkommen unterhalb der Pfändungsgrenze liegt. Hier mal paar Zahlen : er bezieht Rente in Höhe von ca.1390 Euro und Kindergeld 184 Euro für die Tochter.
Leserforumvon Xardas_Yberion | Familienrecht | 5 Antworten | 19.03.2018 18:42
Ich habe einen Sohn aus geschiedener Ehe (geb. am 08.06.2012) für den ich bis jetzt immer Unterhalt gezahlt habe. ... Am 15.08.2017 wurde meine Tochter xxx in xxx geboren. ... Ist die Frage verdient die Ex-Frau auch ich glaube überhalb 1500 Euro netto?
Leserforumvon Grit1 | Familienrecht | 4 Antworten | 05.01.2007 20:43
Mein Sohn wird in 2 Monaten 17, macht seit September eine Ausbildung und bekommt 282 Euro Ausbildungsvergütung. ... Wird jetzt mein Einkommen mit angerechnet( ca. 1500 Euro). Ich habe noch einen weiteren 8jährigen Sohn Eine weitere Frage: Mein Mann zahlt für seine 17 jährige Tochter 287 Euro Unterhalt bei einem Einkommen von 1400 Euro und einem weiterem 8 jährigem Sohn.
Leserforumvon ip614654-85 | Familienrecht | 37 Antworten | 18.08.2022 13:53
Am 18.8.2022 von ip614654-85 Erst ist 19 jahre Am 18.8.2022 von ip614654-85 Es existieren kein unterhaltstitel beim Sohn seit die ältere Tochter aus gelernt ( Ausbildung fertig seit 4 J.) hat und da hätte es neu berechnet werden müssen.. ... Allein schon hinsichtlich der Bedarfsprüfung (Einkommen Mutter) und der Bedürftigkeitsprüfung (siehe Beitrag Toxic). ... Am 3.9.2022 von ip614654-85 So schreiben ist von mein Sohn sein Anwalt gekommen... jetzt möchte er von mir wissen: mein Einkommen in netto ( kontoauszüge), was für ein Vermögen ich hab in Wertpapiere, Kapitalvermögen, lohnsteuerbescheinigung der letzten 3 jahre usw.
Leserforumvon angie69 | Familienrecht | 4 Antworten | 10.05.2006 15:31
Selbst wenn er auch 165 Euro dazu verdient, liegt er doch insgesamt mit seinem Einkommen noch immer unter dem Selbstbehalt. ... Der Herr hat aber noch einen 18 jährigen und 10 Jährigen Sohn ! ... Nur ab welchen Einkommen muss er denn rein rechtlich Unterhaltszahlungen an sie leisten ?
Leserforumvon Berliner63 | Familienrecht | 10 Antworten | 13.11.2009 13:39
Dass deine Tochter bzw. die Einrichtung, in der sie lebt, kein Kindergeld bekommt, kann ich nicht nachvollziehen- bedenken musst du jedoch, dass ihr Einkommen auf das KiG angerechnet wird. ... @Annairis: Ich weiß, was die Unterbringung meiner Tochter täglich kostet, und dass die 250 Euro ein "Furz" dagegen sind. ... Ich bezahle übrigens noch Unterhalt für meinen 15 jährigen Sohn.
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