1.500 Ergebnisse für „einkommen frage kind macht“

Leserforumvon Ela-B | Familienrecht | 30 Antworten | 05.01.2004 10:36
Somit hast du ein höheres Einkommen und bist wieder leistungsfähig ! ... Ich finde, ihr macht es euch ziemlich einfach mit eurer Meinung. ... Kinder müßen ihren Lebensunterhalt gesichert haben das steht außer frage.
Leserforumvon Meyerbier | Familienrecht | 13 Antworten | 03.01.2023 04:50
Macht sie aber nicht. ... Ich vertrete jedoch die Auffassung, dass du dies nicht dem Kind entgegenhalten kannst. ... Sie hat ja sogar einen Tag Frei in der Woche wo das Kind eh immer bei mir ist.
Leserforumvon mm912455 | Familienrecht | 9 Antworten | 11.12.2009 00:42
Wenn du die Frage liest hat meine Nochfrau ein einkommen von 1050 + YYY€ also mehr als 1100€. ... Viele Grüße Martin ----------------- "" Am 14.12.2009 von henriette68 Hallo, die 450 € sind kein Einkommen deiner Ex sondern der Unterhalt für dein Kind. von irgendetwas muss das Kind doch leben. ... Macht zusammen 1500€.
Leserforumvon buerste69 | Familienrecht | 3 Antworten | 01.04.2009 14:00
Hallo zusammen, ich habe eine Frage zum Kindesunterhalt: Vater zahlt seiner Ex-Frau für seine drei Kinder, die bei der Ex-Frau leben, 1200 € Kindesunterhalt (400 € pro Kind). Jetzt ist ein Kind zum Vater gezogen. ... Die Mutter muss für das zum Vater gezogene Kind dann ihrerseits zahlen.
Leserforumvon merije | Familienrecht | 4 Antworten | 14.04.2008 08:35
So ganz verstehe ich die Frage jetzt nicht... ... Grüßle ----------------- " Jeder Mensch gilt in dieser Welt nur so viel, als wozu er sich selbst macht." ... Die Ehefrau hat ein geringeres Einkommen und die Kinder garkeines.
Leserforumvon Sonny80 | Familienrecht | 6 Antworten | 08.01.2019 19:21
Nun meine Frage : wer zahlt das Heim? ... Mein Partner hat ein festen Job mit gutem Einkommen. ... Sie macht auch extreme probleme wenn sie bei uns ist.
Leserforumvon ThomasM2 | Familienrecht | 12 Antworten | 30.03.2009 15:56
Guten Tag, fast befürchte ich, die Frage ist etwas dumm, dennoch steige ich nicht ganz durch und würde mich über eine Antwort freuen. ... Ist es möglich, die Frage von der Seite her zu beantworten? ... Also angenommen Vater 1700 bereinigtes Netto, Mutter 1500, macht zusammen 3200, ergibt nach DT Stufe 6 553 € Bedarf. 553 € - 164 KG = 389 € Restbedarf Der wird dann entsprechende dem Einkommen auf Vater und Mutter aufgeteilt.
Leserforumvon Jezzbelle | Familienrecht | 4 Antworten | 23.01.2009 14:18
Meine Frage: Wird bei der Ermittlung des unterhaltsrelevanten Einkommens für ein volljähriges Kind, der Unterhaltsbetrag für ein weiteres, bzw. für weitere Kinder von dem Einkommen des Unterhaltspflichtigen abgezogen??? ... LG Jezzi -- Editiert von Jezzbelle am 23.01.2009 14:21 -- Editiert von Jezzbelle am 23.01.2009 14:22 Am 23.1.2009 von Loddar Hallo, was macht das volljährige Kind? ... LG Jezzi Am 26.1.2009 von Loddar Hallo Jezzi, also privilegiert und dem minderjährigen Kind gleichzusetzen. quote:Wird bei der Ermittlung des unterhaltsrelevanten Einkommens für ein volljähriges Kind, der Unterhaltsbetrag für ein weiteres, bzw. für weitere Kinder von dem Einkommen des Unterhaltspflichtigen abgezogen???
Leserforumvon Ebbie | Familienrecht | 22 Antworten | 15.10.2010 14:32
Ehe eine 18-jährige Tochter die Zurzeit eine Schulausbildung macht. ... Wir bekommen ab Februar 60% weniger Einkommen. ... Hatte sich sein Einkommen erhöht?
Leserforumvon sonne_cl | Familienrecht | 56 Antworten | 26.02.2009 10:40
Kann mein Einkommen bzw. sowas wie ein Mietanteil mit eingerechnet werden, wenn wir zusammenziehen? ... Wir müssen mit zweimal Einkommen - Unterhalt klarkommen. ... Dann macht es und bekommt es gemeinsam.
Leserforumvon Ralfi_Klein | Familienrecht | 8 Antworten | 31.01.2012 18:50
Daher könnte ihr Einkommen fiktiv hochgerechnet werden. ... Ist das KInd volljährig und macht nichts, hat es keinen Unterhaltsanspruch. ... Jedoch ist hier die Frage ob danach auch noch!?
Leserforumvon Despi | Familienrecht | 4 Antworten | 17.08.2008 22:21
Hier eine Frage (im Auftrag). ... Mann arbeitet Vollzeit (aber wenig Einkommen, ca. 1.100,- nette). ... Der leibliche Vater hat eine erhöhte Erwerbsobliegenheit, muss also alles in seiner Macht stehende tun, um den Mindestunterhalt für sein Kind sicherstellen zu können.
Leserforumvon guest-12324.09.2015 15:33:10 | Familienrecht | 7 Antworten | 21.09.2015 20:44
Die Kindesmutter soll von ihren 1200 € Einkommen sowohl sich als auch euer gemeinsames Kind unterhalten? ... Welches Einkommen wird zusammen gerechnet? ... Am 23.9.2015 von edy Hallo, @drkabo das macht Sinn lg edy
Leserforumvon bernd1981 | Familienrecht | 11 Antworten | 31.07.2015 08:05
Das Einkommen wird nur hälftig angerechnet, das Kindergeld auch. 750€ brutto macht ca. 600€ netto. ... Das Einkommen wird nur hälftig angerechnet, das Kindergeld auch. 750€ brutto macht ca. 600€ netto. sorry, hatte ich überlesen, lg edy Am 6.8.2015 von bernd1981 Hallo, und danke für eure Antworten... ... Macht unterm Strich 484€-92€-((600€-90€):2) = 137€.
Leserforumvon dedda11 | Familienrecht | 6 Antworten | 03.06.2009 10:55
Hallo, ich hab da mal eine Frage: mein Sohn ist im Jan. 19 Jahre alt geworden und macht zur Zeit Abitur. ... Da dein Sohn kein Einkommen hat, wird die PKH aufgrund der Verhältnisse sicher gewährt.Bleibt nur die Frage ob der Prozess chancen auf Erfolg hat( wovon ich in diesem Fall ausgehe). ----------------- "****Einmal dachte ich, ich hätte unrecht. ... Denn auch du, Dedda, bist deinem volljährigen Kind gegenüber barunterhaltspflichtig!!
Leserforumvon Xardas_Yberion | Familienrecht | 5 Antworten | 19.03.2018 18:42
Nun meine Frage: Was soll ich machen? ... Weitere Frage leben Sie mit ihrem neuen Kind und ihrer Frau zusammen? ... Sie heiratet erneut und bekommt ein weiteres Kind.
Leserforumvon totte007 | Familienrecht | 10 Antworten | 05.05.2008 09:53
Deckt deine Frau derzeit die Verluste aus ihrem Einkommen? ... Also, du ärgerst dich, weil deine Frau als Selbständige Verluste macht. ... Wenn deine Frau ein minderjähriges Kind betreut und während der Ehe kein Einkommen erzielt hat, dann wirst du nicht nur Kindesunterhalt, sondern m.E. auch Trennungs- und anschließend Ehegattenunterhalt zahlen müssen.
Leserforumvon user21 | Familienrecht | 5 Antworten | 04.01.2008 22:46
hi ,da bei mir die trennung/scheidung ansteht und ich nun gar keine ahnung davon habe bin ich auf eure hilfe angewiesen ich geb mal erst ein paar fakten zusammen 15 jahre davon ehe 5 jahre ich vater kind (14) bleibt auf eigenen wunsch bei mir ich bleibe mit kind in der wohnung ich arbeite vollzeit ca.1600,-netto frau geringfügig beschäftigt vermögenswerte nicht vorhanden die trennung läuft zur zeit auf einem vernünftigem level ab und ich hoffe das bleibt auch so aber da ja nun bald auch die räumliche trennung ansteht also sie möchte eine neue wohnung möchte ich euch mal fragen wie so eine trennung finanziell abläuft ,da sie ja bis auf 300 euro kein einkommen hat und ich ja mit meinem einkommen auch keine grossen sprünge machen kann ich habe ihr angeboten wenn ich für sie nicht irgendwelche utopischen summen zahlen muss auf kindesunterhalt zu verzichten ich möchte ja nun auch nicht das sie ihr neues leben gleich mit schulden beginnt aber wie bekomme ich herraus was ich ihr an unterhalt zahlen muss das muss ja irgendwie gesetzlich geregelt sein danke und gruss Am 5.1.2008 von guest123-1663 --- editiert vom Admin Am 5.1.2008 von guest123-1682 Hallo User21, auf KU darf nicht verzichtet werden. ... Mit einem 300€-Job wird deine Frau nicht überleben können und bei dir ist nicht allzuviel zu holen, wenn von deinem Einkommen berufsbedingte Aufwendungen und KU abgezogen sind. 1600 - 5% - 307 - SB 1000 = 213€, die evtl. in der Trennungszeit zu zahlen wären. ... Grüßle ----------------- " Jeder Mensch gilt in dieser Welt nur so viel, als wozu er sich selbst macht." -- Editiert von Schwesterchen am 05.01.2008 11:59:42 Am 6.1.2008 von user21 hi ,erst mal danke für eure antworten 200,- würde ich wohl gerade so hinbekommen ich werde wohl aber erst mal abwarten was bei ihrem antrag bei der arge rauskommt eventuell zahlen die ja für sie ein frage habe ich aber noch wie läuft das mit der scheidung erst trennungsjahr dann anwalt und scheidung oder zuerst zum anwalt und dann das trennungsjahr nochmal danke und gruss Am 6.1.2008 von Haselstrauch --- editiert vom Admin
Leserforumvon bella07 | Familienrecht | 21 Antworten | 16.04.2008 11:01
Aber da es einen Titel gab und du keine Abänderung verlangt hast, ist diese Frage nun irrelevant. ... Ansonsten bleibt abzuwarten, ob die Gegenseite wirklich ernst macht und dich pfändet! ... Grüßle ----------------- " Jeder Mensch gilt in dieser Welt nur so viel, als wozu er sich selbst macht."
Leserforumvon flocke68 | Familienrecht | 23 Antworten | 23.05.2009 15:08
Berechnung als Ausgangspunkt sehe, stellt sich mir die Frage, ob eben Kindergeld und Kindesunterhalt zu meinem Einkommen zählen. ... Mit meinem Einkommen liege ich weit unter dem Selbstbehalt, trotz dessen stellt sich mir die Frage der Verpflichtung nicht, ich lege jeden Monat alles für meine Kinder hin. ... Er liebt seine "Stiefkinder" wie sein eigenes Kind (wir haben noch ein gemeinsames Kind) und macht da keine Unterschiede.
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