1.848 Ergebnisse für „einkommen problem unterhalt“

Leserforumvon Holger2 | Familienrecht | 9 Antworten | 12.10.2003 22:23
Nun ist jedoch die Kindesmutter meines Sohnes der Meinung, ich müsste dennoch Unterhalt zahlen und kann mich nicht ständig darauf berufen, kein Einkommen zu haben. ... Unverständlich ist und bleibt für mich, wie man von mir 262€ Unterhalt haben will, wenn mein derzeitiges Einkommen gerade mal 585€ beträgt. ... Am 13.10.2003 von mercedes Hallo, habe das gleiche Problem.
Leserforumvon jfry | Familienrecht | 2 Antworten | 19.07.2007 23:34
In den letzten Jahren war dies nie ein Problem, dieses Jahr droht mein Vater allerdings den Unterhalt einzustellen, da ich ja auf einmal genug Geld verdienen würde. ... Nun ist meine Frage: Kann mein Vater das Einkommen auf den Unterhalt anrechnen? ... Wird das Einkommen aufs Jahr gerechnet oder monatlich verrechnet?
Leserforumvon ssunlday | Familienrecht | 16 Antworten | 06.04.2009 09:37
Mein Freund hat kein Problem, ihr den Betrag zu zahlen, den er gemäss Arbeit in Deutschland zahlen müsste. ... der Nacheheliche Unterhalt kommt ja erst noch. ... PS: Der Unterhalt fürs Kind ist natürlich kein Problem... den zahlen wir gerne.
Leserforumvon dora2005 | Familienrecht | 3 Antworten | 24.06.2006 20:38
Guten Abend, Muss ein Kind automatisch sein Einkommen am Unterhaltspflichtigen Vater melden ? ... Jetzt erfährt der Vater, dass das Kind schon seit fast 2 Jahren Einkommen hat (Ausbildung als KFZ-Mechaniker). ... Hat jemand so ein Problem schon gehabt ?
Leserforumvon Ela-B | Familienrecht | 30 Antworten | 05.01.2004 10:36
Ich habe folgendes Problem. ... Ich kenne keine "Zweitfrau", deren Einkommen für den Unterhalt der Kinder ihres Mannes aus früherer Ehe relevant ist(so ist ja meist der Normalfall). ... Somit hast du ein höheres Einkommen und bist wieder leistungsfähig !
Leserforumvon joey75 | Familienrecht | 17 Antworten | 15.05.2012 15:25
Nun erging ein Versäumnibeschluss indem er zu 105% Unterhalt verdonnert wurde, berechnet nach seinem Einkommen aus 2009, er war seitdem jedoch lange krank und ist nicht mehr in diesem Job. ... Wie berechnet sich nun der Unterhalt? ... Wie bereinigt man denn das Einkommen?
Leserforumvon Thessa | Familienrecht | 3 Antworten | 13.01.2006 08:29
Hallo Alle zusammen, habe da mal ein Problem und muss ein bißchen ausholen;-).... ... Von meinem Einkommen steht meinem Mann der ALG2 Satz zu. ... Im März wird nun erst die Gerichtsverhandlung sein in der um den Unterhalt verhandelt wird.Im Moment würde bei ihm 0€ Unterhalt rauskommen da seine Ex mit fast 2000€ Einkommen den Unterhalt abdecken kann.
Leserforumvon yaria | Familienrecht | 6 Antworten | 04.02.2006 15:51
hallo, vieleicht weiß ja hier jemand einen rat für mich: folgendes problem: muß laut gericht unterhalt zahlen in höhe von 200.- , nun habe ich aber herausgefunden das der unterhaltesberechtigte trotz arbeitslosigkeit nun schwarz arbeiten geht (nachweißbar) muß ich nun weiter unterhalt zahlen oder kann ich was dagegen unternehem. nicht das ich dem kind den unterhalt streitigmachen will, aber wo bleibt hier die gerechtigkeit. ... Wenn Einkommen erziehlt wird, wird dieses (u.U.hälftig) angerechnet. ... Deshalb wird das Einkommen auch nur auf den "Mindestsatz" angerechnet.
Leserforumvon Thomas94 | Familienrecht | 9 Antworten | 05.12.2013 09:39
Problem: Meine Mutter setzt mich unter Druck damit ich eine Ausbildung finde und fängt an nicht mehr die Lebensmittel für mich zu zahlen. ... Sie ist verpflichtet, das Kidnergeld, das sie für das noch ausbildungssuchende Kind erhält, für den Unterhalt dieses Kindes zu verwenden oder es "auszukehren", d.h. dem nicht mehr bei ihr wohnendem und von ihr nicht unterhaltenen Kind das Kindergeld zukommen zu lassen. ... Also: Bewerbungen, Bewerbungstrainings beim Arbeitsamt nachfragen, ...Das ist soweit eine vernünftige Erwartung deiner Mutter und irgendwann bist du vielleicht auch mal froh, dass du ein eigenes Einkommen hast.
Leserforumvon ASP_an | Familienrecht | 5 Antworten | 22.05.2007 17:42
Das ist das Problem. ... Problem: das sind keine kontinuierlichen Einnahmen. ... Deine Schwester hat Anspruch auf Unterhalt nach Stufe 4 Düsseldorfer Tabelle entsprechend dem zusammengerechneten bereinigten Einkommen eurer Eltern, ebenfalls abzüglich Kindergeld und evtl. eigenes Einkommen (Lehrlingsgeld?).
Leserforumvon peron30 | Familienrecht | 5 Antworten | 23.09.2004 09:58
Ich möchte nun mal versuchen das Einkommen eines arbeitenden Unterhaltszahlers dem Einkommen eines unterhaltspflichtigen ALG2-Empfängers (Hartz IV) gegenüberzustellen. ... Das dieses Kind dann eventuell erstmal leer ausgeht, ist dann ein anderes Problem. ... Unterhalt vom Jugendamt...also auch wieder von der Allgemeinheit.
Leserforumvon juppeman | Familienrecht | 3 Antworten | 28.09.2007 12:50
hallo habe da ein problem mit meiner tochter sie besucht die fachschule für sozialhelferin dauer zwei jahre habe ihr vorgechlagen auf hinweis von hier das sie bafög beantragen soll der ihr woll auch in höhe von 192 euro zusteht jetzt hat meine tochter mir gesagt sie bekämme kein bafög natürlich geht es mir auch darum weniger unterhalt zahlen zumüssen zurzeit 370 euro ich habe hier erfahren das meiner 17 j. tochter 401 euro zustehen lebt bei ihrer mutter und das man das bafög und kindergeld abziehen kan wie hoch ist das kindergeld 154 euro im monat oder alle zwei monate so wie die km es behaubtet zahle jetzt seit 13 jahre immer regelmässig nach angaben vom jugenamt unterhalt und habe mich noch nie um die einzelheiten gekümmert muss ichvollen unterhalt zahlen wen sie bafög ablehnt aus begwemlichkeit ----------------- "vielen dank für ihre antworten" Am 28.9.2007 von Ticki wenn ich das richtig gelesen habe behauptet die mutter sie bekommt nur alle 2 monate oder so kindergeld - stimmt das so? kindergeld gibt es jeden monat in höhe von 154,00 € wenn sie bafög beantrag haben solltest du ein paar formular erhalten haben meines wissens die du ausfüllen musst unter anderem auch eine gehaltsbescheinigung somit kannst du ausschließen solltes du dieses nicht bekommen haben das sie bafög beantragt haben den wenn man dieses beantragen tut müssen beide elternteile zum einkommen auskunft erteilen - so wars bei mir jeden fall unterhalt kannst du nicht so einfach ändern wie du möchtest - hat deine frau einen titel? Am 28.9.2007 von juppeman meine frage ist wen meine tochter bafög rehalten könnte dies aber aus begwemlichkeit oder faulheit nicht will und ich dieses bafög von meinem unterhalt den ich meiner tochter jeden monat überweise abziehen könnte kann ich meine tochter rechtlich dazu bringen doch bafög zubeantragen ----------------- "vielen dank für ihre antworten"
Leserforumvon suppentopf | Familienrecht | 8 Antworten | 14.01.2014 17:48
Mit welcher Art von Arbeit erwirtschaftest Du dieses Einkommen? ... Deshalb kommt eine Rückzahlung von Schulden derzeit nicht in Betracht. - Der Unterhaltsvorschusskasse mitteilen, dass dein Einkommen in der Vergangenheit so niedrig war (unter dem Selbstbehalt), dass gar kein Unterhalt gezahlt werden konnte und deshalb auch keien Schulden auflaufen konnten. - Dem Anwalt der Mutter das gleiche mitteilen Das Problem ist, dass man damit auf die Dauer nicht weit kommt. ... Mit welcher Art von Arbeit erwirtschaftest Du dieses Einkommen?
Leserforumvon Pralline | Familienrecht | 12 Antworten | 23.02.2008 09:37
Am 24.2.2008 von Pralline Es handelt sich um meinen Unterhalt!! ... Und diesen Rückkaufswert könnte man doch als Einkommen aus Beteiligungen werten?! ... Denn auch hier habe ich ein Problem.
Leserforumvon maus77 | Familienrecht | 1 Antwort | 26.08.2008 22:37
Bis jetzt hatte ich keine Probleme mit dem Unterhalt. ... Er hat uns ca. 100€ weniger gezahlt, weil sein Einkommen sich verringert hatte. ... Also wieder zum Anwalt...und da hat mein Problem angefangen.
Leserforumvon tigerententom | Familienrecht | 3 Antworten | 13.08.2007 10:23
Ich kann mir das einfach nicht vorstellen vielleicht weiss ja jemand von euch was meine Freundin in diesem fall machen kann.Danke schon im Voraus Gruss Tigerententom Am 13.8.2007 von Toxic Er kann ueberschreiben was er will, das aendert nix an seinem Einkommen. ... GreetZ ToX Am 14.8.2007 von tigerententom Hallo erst mal vielen dank, doch die Vaterschaft erkennt er an.Das Problem ist, er sagt er arbeitet jetzt nicht mehr und wird Hartz4 Empfänger, dann bekommt meine Freundin eben nur den Unterhaltsvorschuss und alles was er an Vermögen hat, wie z.B. das Auto überschreibt er an seine Frau so das er überhaupt kein einkommen hat. Seine Frau müsse ja wohl mit Ihrem einkommen nicht den Unterhalt für das uneheliche Kind ihres Mannes bezahlen.
Leserforumvon guest123-22 | Familienrecht | 7 Antworten | 02.01.2004 09:50
habe ein Frage zu folgender Situation: Geschiedener Mann zahlt für seine geschiedene Frau nachehelichen Unterhalt sowie Kindesunterhalt für seine Kinder (7 und 9), die auch bei der Ex leben. ... Das fiktive Einkommen aus Haushaltsführung gilt ab Tag der Erbringung dieser Leistungen. ... Das Problem an der Sache ist die Beweislast.
Leserforumvon fuchsi64 | Familienrecht | 2 Antworten | 04.01.2010 12:46
Viele Grüße Jürgen ----------------- "" Am 4.1.2010 von meri Die Überweisung auf das Konto des nunmehr Volljährigen ist kein Problem. Hat er denn überhaupt noch Unterhalt zu bekommen? Vom Bedarf eines Azubis sind dessen Einkommen plus Kindergeld minus 90,-EURO berufsbedingte Aufwendungen abzuziehen. ----------------- ""
Leserforumvon ODB_Raven | Familienrecht | 3 Antworten | 09.09.2006 09:52
Mein Problem ist folgendes. ... und wie sieht es dann mit unterhalt für die 3 anderen Kinder aus? ... Am 9.9.2006 von ODB_Raven Ja aber ich habe doch dein kein einkommen oder sehe ich da was falsch?
Leserforumvon firlefans | Familienrecht | 5 Antworten | 02.01.2008 14:02
Wie würde der Unterhalt für mich und die Kinder berechnet ??? ... Das heißt die Steuervorteile, die Dein Ex dann hätte, werden direkt als Einkommen angerechnet. ... Ich weiss wohl das es kein Problem sein würde getürkte Belege nachzuweisen ....
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