463 Ergebnisse für „eltern ausbildung kind unterhaltsanspruch“

Leserforumvon Stefan_89 | Familienrecht | 6 Antworten | 08.07.2020 15:47
Hallo zusammen, ich bin 30, verheiratet und habe ein Kind. ... (Angefordert werden Einkommensbescheide der Eltern im Antrag) Kurze Fakten über mich: - nicht bei den Eltern lebend, verheiratet, Kind - ich werde Ausbildungsgehalt erhalten, meine Frau weiterhin Elterngeld - ich hatte vor 10 Jahren bereits eine betriebliche Ausbildung begonnen und im zweiten Jahr jedoch abgebrochen Vielen Dank und Grüße, Stefan -- Editiert von Moderator am 08.07.2020 16:09 -- Thema wurde verschoben am 08.07.2020 16:09 Am 8.7.2020 von Moderator9 Mit Fragen zu Unterhaltsansprüchen sind Sie im UF "Familienrecht" besser aufgehoben - ich verschiebe das mal dahin. -- Editiert von Moderator9 am 08.07.2020 16:09 Am 8.7.2020 von wirdwerden Nein, Deine Eltern sind Dir gegenüber zu nichts mehr verpflichtet. wirdwerden Am 8.7.2020 von Stefan_89 Zitat (von wirdwerden):Nein, Deine Eltern sind Dir gegenüber zu nichts mehr verpflichtet. wirdwerden Hast du zufällig ein Gesetzestext oder eine Seite parat, in der ich mir noch weitere Details ansehen kann, zwecks Nachsprache mit Arbeitsagentur oder Co? ... Ich würde in einem Anhang darauf hinweisen, dass das Einkommen der Eltern nicht bekannt ist, man seit xy Jahren nicht mehr zu Hause lebt, ein Unterhaltsanspruch gegen die Eltern nicht besteht, da sich die angepeilte Ausbildung nicht an den Schulabschluß zügig angedoppt hat, sondern erst xy Jahre nach der Schule begonnen wird. wirdwerden
Leserforumvon sucheeinenrat | Familienrecht | 7 Antworten | 25.09.2012 01:01
Es ist bedarfsdeckend für das Kind einzusetzen. ... Mal abgesehen davon glaube ich nicht, dass Eltern sich so verhalten, wenn ein Kind unverschuldet keine Ausbildung hat (so klingt es nach den Worten). ... FamG verweist wiederum auf keinen Unterhaltsanspruch weil du nicht einer Ausbildung nachgehst.
Leserforumvon fb312444-22 | Familienrecht | 4 Antworten | 12.08.2011 10:10
Nun habe ich vor BaföG für mein Studium zu beantragen und dabei stellt sich mir die Frage, ob ich meinen Unterhaltsanspruch gegenüber meinen Eltern verloren habe. ... wenn man bedenkt, dass nach der Rechtslage ein 'Kind' gehalten ist, seine Ausbildung zügig zu beenden, kann sich im Streitfalle das Familiengericht der Meinung des Vaters anschliessen. ----------------- ""
Leserforumvon Procis | Familienrecht | 10 Antworten | 23.06.2013 16:19
Ich habe bereits 2 mal einen Bafög Antrag gestellt ( BAB steht mir nicht zu , da schuliche Ausbildung) , leider wurden beide Aufgrund der Einkommenshöhe meiner Eltern und Aufgrund dessen , dass ich noch zuhause Wohne abgelehnt. ... Ausbildung , bin zwar Ausgebildete Sozialassitäntin , aber die Ausbildung zur Erziehern gilt als Folgeausbildung und ist somit als erstausbildung zu sehen , dass weiß ich ziemlich sicher. ... Grundsätzlich gilt zunächst mal... § 1612 Abs.2 BGB quote:Haben Eltern einem unverheirateten Kind Unterhalt zu gewähren, können sie bestimmen, in welcher Art und für welche Zeit im Voraus der Unterhalt gewährt werden soll, sofern auf die Belange des Kindes die gebotene Rücksicht genommen wird.
Leserforumvon Irea | Familienrecht | 11 Antworten | 23.11.2010 14:53
Zu den Fakten: Ich, 19, 526€ Netto, Ausbildung. ... Viele Grüße Irea ----------------- "" Am 23.11.2010 von quiddje Das Kindergeld steht dir nach Auszug natürlich zu. 526 Euro netto, dazu 180 Euro Kindergeld: Dann bist du über den 640 Euro, die einem nicht zu Hause wohnenden "Kind in Ausbildung" an Unterhalt zustehen. ... Dass der Unterhaltsanspruch eventuell höher ist, wenn du noch bei einem Elternteil wohnst, ist davon unbenommen. quote:Ich hab mal irgendwo gehört, dass die Eltern dann die Wohnung bezahlen müssen, stimmt das?
Leserforumvon Domini | Familienrecht | 75 Antworten | 25.04.2008 18:32
Ist es richtig, dass nun das Arbeitsamt für meine Tochter Unterhalt bei den Eltern einfordert? ... Am 25.4.2008 von Sunbee 1 @schwesterchen das 'kind' hat anspruch auf leistungen aus dem sgb II. der vater (eltern) ist auch dann nicht zu unterhalt verpflichtet, wenn die ausbildung unverschuldet abgebrochen wurde. sunbee Am 25.4.2008 von guest123-1682 Hi Sunbee, bist du sicher? ... Ich wär mir da nicht sicher, ob da nicht doch Unterhaltsanspruch besteht.
Leserforumvon Tomas_K | Familienrecht | 2 Antworten | 10.10.2009 18:31
Die Eltern leben geschieden. Einkommen Mutter (netto) : ca 3.000 / Monat Einkommen Vater (netto, selbst.) : ca. 15.000 / Monat Der Student hat während seiner Ausbildung ein Vermögen von 10.000 € angespart. ... Ist das Vermögen des Studenten auf den Unterhaltsanspruch gegen die Eltern anzurechnen?
Leserforumvon Lena06 | Familienrecht | 21 Antworten | 02.02.2021 16:41
Und jedweder Unterhaltsanspruch würde dann entfallen. ... Als Begründung für den Anspruch auf eigene Wohnung reicht aber letztlich schon ein familiäres Zerwürfnis, dann ist es dem Kind in der Ausbildung nicht zumutbar, länger bei den Eltern zu wohnen. Und das Zerwürfnis entsteht eigentlich immer in dem Moment, wo das volljährige Kind nicht mehr zu Hause wohnen will und die Eltern das trotzdem durchsetzen wollen.
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Leserforumvon Nikolas90 | Familienrecht | 5 Antworten | 31.07.2009 12:25
Nach dem Zivildienst lebt die Unterhaltspflicht wieder auf, sobald du mit Studium oder Ausbildung anfängst. Vorrangig ist beim Studium BAföG zu beantragen, das mindert den Unterhaltsanspruch gegenüber deinen Eltern. ... Ebenso ist das Kindergeld an das Kind weiterzuleiten.
Leserforumvon meinunterhalt | Familienrecht | 3 Antworten | 25.04.2010 19:48
Mein Sohn ist diesen Monat 18 Jahre alt geworden und hat im Februar eine Ausbildung angefangen, wo er ca. 400 € verdient. ... Der Bedarf der Eltern steigt auf 1100 €. ... Damit hat das Kind einen Unterhaltsanspruch von 377€.
Leserforumvon Anderes | Familienrecht | 7 Antworten | 06.01.2017 18:16
Sie machen eine Ausbildung. ... Das hat auch einenganz einfachen Hintergrund, nämlich das gemeinsame Kind der Beiden. ... Ist aber alles ohne Belang, da der Unterhaltsanspruch des Vaters nur vom Einkommen seiner Eltern abhängt.
Leserforumvon Thorsten G. | Familienrecht | 13 Antworten | 08.06.2004 01:17
Jetzt möchte unser Kind den Nebenjob aufgeben und von den Eltern Unterhalt haben. ... Eltern können verlangen, dass das Kind diese Möglichkeit voll ausschöpft. ... Nur dass es eben schon dreimal die Ausbildung abgebrochen hat, halte ich für Schädlich.
Leserforumvon potfreak666 | Familienrecht | 8 Antworten | 05.01.2014 00:04
Aber nach diesen § besteht kein Unterhaltsanspruch gegenüber meinen Eltern? ... Der Besuch des Abendgymnasiums gebründet keinen Unterhaltsanspruch ggü. den Eltern. ... ALG II Das Kind mit Kind ist seine eigene Bedarfsgemeinschaft und es besteht kein Rückgriff auf die Eltern.
Leserforumvon Philipp231 | Familienrecht | 5 Antworten | 27.10.2018 09:56
Der Unterhaltsanspruch entfällt nicht, wenn das Kind seiner Ausbildung wegen Krankheit nicht nachkommen kann. Allerdings ist das Kind dazu verpflichtet, sich entsprechend behandeln zu lassen, um seine Ausbildung zielstrebig fortsetzen zu können. ... Da müsste man dann schauen, inweiweit die Eltern in Anspruch genommen werden können.
Leserforumvon guest-12309.07.2010 14:55:22 | Familienrecht | 15 Antworten | 08.07.2010 18:11
Allerdings ist das Kind noch nicht da. ... Nicht um den Unterhaltsanspruch der werdenden Mutter ggü. ihrer Eltern. wirwerden hat es bereits richtig aufgezeigt. Nicht bedruflicher oder schulischer Ausbildung, dann besteht kein Unterhaltsanspruch ggü.den werdenden Großeltern.
Leserforumvon Elstermusik | Familienrecht | 19 Antworten | 16.11.2006 11:28
2.meine Eltern unterstützen mich nicht 3.Ich bekommen 280 Euro davon soll mal einer Leben und ich muß ja mal eine Ausbildung mal beenden. ... Ausbildung angefangen? ... Bist Du auch ein Kind der Nacht?
Leserforumvon guest-12301.04.2011 17:45:30 | Familienrecht | 14 Antworten | 30.03.2011 16:48
Und das ist nun mal Voraussetzung dafür, dass bei einem volljährigen Kind überhaupt ein Unterhaltsanspruch besteht. ... Soll das Kind mal arbeiten nebenbei. ... Und damit sind die Eltern draußen.
Leserforumvon Verzweifellischen | Familienrecht | 10 Antworten | 16.03.2007 15:24
Ich bin 26 und habe aufgrund von noch andauernder Krankheit noch keine abgeschlossene Ausbildung. ... Angenommen die Eltern stellen sich quer, wird V. ... @anny woraus sollte hier ein unterhaltsanspruch gegen die eltern einer arbeitsunfähigen kg bezieherin( nach aussteuerung alg1 oder 2) entstehen, die weder in der ausbildung noch leistungsfähig ist?
Leserforumvon Ralfi_Klein | Familienrecht | 8 Antworten | 31.01.2012 18:50
Ist das KInd volljährig und macht nichts, hat es keinen Unterhaltsanspruch. ... Die Eltern müssen nur die erste Ausbildung finanzieren. ... Also wäre es dann so, Kind darf sich finanziell besser stellen auf Kosten der Eltern?
Leserforumvon Ulrich2691 | Familienrecht | 13 Antworten | 25.09.2011 09:08
Deshalb: kein Unterhaltsanspruch. ... Hat das Kind noch Unterhaltsanspruch? ... id=13159&_nav_id1=13159&_nav_id2=4941&_nav_id3=12637&_lang=de : "Welche Ausbildung müssen die Eltern Die Ausbildung des Kindes muss gewisse Voraussetzungen erfüllen: " das Kind muss seine Ausbildung zielstrebig, intensiv und mit Fleiß betreiben, " es muss die Ausbildung innerhalb der üblichen Dauer beenden, " nur eine Erstausbildung muss regelmäßig von den Eltern finanziert werden, " eine Zweitausbildung ist dann zu ermöglichen, wenn es sich um eine einheitliche Ausbildung handelt (z.B.
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