39 Ergebnisse für „eltern kind unterhaltsanspruch besuch“

Leserforumvon potfreak666 | Familienrecht | 8 Antworten | 05.01.2014 00:04
Aber nach diesen § besteht kein Unterhaltsanspruch gegenüber meinen Eltern? ... Der Besuch des Abendgymnasiums gebründet keinen Unterhaltsanspruch ggü. den Eltern. ... ALG II Das Kind mit Kind ist seine eigene Bedarfsgemeinschaft und es besteht kein Rückgriff auf die Eltern.
Leserforumvon ihef | Familienrecht | 28 Antworten | 07.11.2010 10:47
Wenn das Kind vor Antritt der Lehre die Voraussetzungen für ein Studium nicht erfüllt, ist davon auszugehen, dass das Kind nur diese Lehre anstrebt. ... Nachtschicht ) arbeiten um den Lebensunterhalt zu bestreiten... ----------------- "" Am 8.11.2010 von mikkian Hi, Nero hat es doch schon ausgeführt: quote:Wenn das Kind vor Antritt der Lehre die Voraussetzungen für ein Studium nicht erfüllt, ist davon auszugehen, dass das Kind nur diese Lehre anstrebt. ... Wie würdest du reagieren, wenn dein Kind mit einer entsprechenden Anspruchshaltung auf dich zukommt??
Leserforumvon sven_81 | Familienrecht | 13 Antworten | 28.06.2006 10:09
Vielen Dank -- Editiert von sven_81 am 28.06.2006 10:12:49 -- Editiert von sven_81 am 28.06.2006 10:14:15 Am 28.6.2006 von träne ganz einfach... wer eigenständig leben will...muss auch eigenständig für sich sorgen... that´s life winkserchen Am 28.6.2006 von träne Zitat:......In welcher Art und Weise der Unterhalt gewährt werden soll können Eltern, die Unterhalt gewähren bestimmen, kommt das volljährige Kind dieser Anordnung nicht nach, so verliert es zumindest teilweise seinen Unterhaltsanspruch. Z.B. ein volljähriges, unverheiratetes Kind noch in der Ausbildung, so können die Eltern bestimmen, dass das Kind bei ihnen wohnt, statt sich eine Mietwohnung zu nehmen. § 1612 Abs. 2 BGB.... ... Meine beiden können Besuch empfangen, auch über Nacht, so oft sie wollen (auch ich renne schon mal in der Unterhose rum).Wir alle respektieren geschlossene Türen und klopfen an.
Leserforumvon armesau123 | Familienrecht | 18 Antworten | 06.03.2009 15:16
Ihr werdet gemeinsam Eltern. ... Grüsse Mike Am 6.3.2009 von mikkian Betreuungsunterhalt für nicht Verheiratete Bei nicht verheirateten Eltern kommt ein Unterhaltsanspruch des betreuenden Elternteils gegenüber dem anderen Elternteil von bis zu drei Jahren nach der Geburt des Kindes - unter bestimmten Voraussetzungen auch länger - in Betracht. ... Voraussetzung für einen Unterhaltsanspruch ist stets die Bedürftigkeit des unterhaltsberechtigten Elternteils und die Leistungsfähigkeit des unterhaltsverpflichteten Elternteils.
Leserforumvon fb318127-34 | Familienrecht | 5 Antworten | 19.10.2011 20:52
Nein, selber beantragen kann ein Kind das nicht. ... Du hast einen Unterhaltsanspruch von 670€. ... Den Rest bis 670€ müssen Deine Eltern leisten.
Leserforumvon guest-12331.10.2015 12:15:42 | Familienrecht | 7 Antworten | 14.11.2014 13:09
Sie lässt mich kaum zu unserem Kind, ich sehe es nur, wenn es bei meinen Eltern zu Besuch ist. ... Nicht deine ExFrau hat den Unterhaltsanspruch sondern dein Kind. ... Der Unterhaltsanspruch richtet sich nach deinem Einkommen, Mindestunterhalt für ein 7-jähriges Kind sind €276.
Leserforumvon Paragrafenreiter | Familienrecht | 7 Antworten | 02.07.2021 11:13
Unterstützung durch Eltern wird vermutet Der KV überlegt jetzt seine weitere Vorgehensweise. ... Konsequenz daraus: Kind per Einschreiben auffordern, die erforderlichen Unterlagen binnen einer Frist zu übersenden, damit man einen möglichen Unterhaltsanspruch überprüfen kann. ... Diese Voraussetzung ist beim Besuch der Hauptschule, der Gesamtschule, des Gymnasiums und der Fachoberschule immer erfüllt.
Leserforumvon Elstermusik | Familienrecht | 19 Antworten | 16.11.2006 11:28
und nun stellt sich folgende Frage ob meine Eltern noch Unterhaltspflichtig sind für mich ? ... Verletzt dieser aber nachhaltig seine Obliegenheit, seine Ausbildung planvoll und zielstrebig aufzunehmen und durchzuführen, büßt er seinen Unterhaltsanspruch ein und muss sich darauf verweisen lassen, seinen Lebensunterhalt durch eigene Erwerbstätigkeit selbst zu verdienen (hier: Hauptschulabschluss, danach zweimaliger Ausbildungsabbruch, danach Abbruch einer Maßnahme zur Berufsorientierung, dann Besuch eines Kollegs zur Erreichung der mittleren Reife). ... Bist Du auch ein Kind der Nacht?
Leserforumvon ilovemychucks2 | Familienrecht | 11 Antworten | 20.07.2010 23:38
Die Probleme mit meinen Eltern liegen also eher an meiner Mutter. ... Natürlich dürfen meine Eltern ihre Arbeit aufgeben oder ins Heimatland zurückkehren, aber befreit es sie wirklich von den Pflichten ihrem Kind gegenüber? ... quote:Natürlich dürfen meine Eltern ihre Arbeit
Leserforumvon Florian F. | Familienrecht | 11 Antworten | 12.01.2015 10:28
Ohne Besuch einer Schuleinrichtung hat man ja genug Zeit, um zu arbeiten. ----------------- " Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB." ... Die oben genannten 670€ sind nur dann relevant, wenn das Kind eben nicht bei den Eltern wohnt. Allerdings muss der Vater keinen Unterhalt leisten, wenn das Kind nicht in Ausbildung ist.
Leserforumvon Noaki21 | Familienrecht | 16 Antworten | 21.11.2019 09:42
Das Bafög-Amt verlangt allerdings Auskunft über das Einkommen der Eltern und errechnet daraus den Unterhaltsanspruch. ... Das Bafög-Amt verlangt allerdings Auskunft über das Einkommen der Eltern und errechnet daraus den Unterhaltsanspruch. ... Das Bafög-Amt verlangt allerdings Auskunft über das Einkommen der Eltern und errechnet daraus den Unterhaltsanspruch.
Leserforumvon biszumende | Familienrecht | 58 Antworten | 27.04.2010 14:11
Dem volljährigen studierenden Kind ist die Inanspruchnahme von BAföG zumutbar. ... Bewerbungen begründen keinen Unterhaltsanspruch. ... Es gelten ähnlich strenge Maßstäbe wie für Eltern im Verhältnis zu minderjährigen Kindern.
Leserforumvon JuLiHRO | Familienrecht | 3 Antworten | 11.01.2010 09:07
Hallo zusammen, aufgrund familiärer Probleme bin ich mit 17 Jahren aus der Häuslichkeit meiner Eltern gegangen und mache nun mit 19 Jahren meinen Realschulabschluss an einer Volkshochschule (Abendkurs) zuende. ... Kommt das Kind auf Umwegen zum (Erst-)Abschluss der allgemeinen Schulausbildung, bleibt dies regelmäßig selbst bei schuldhaftem Verhalten des Kindes ohne Konsequenzen. ... Der Besuch eines Volkshochschulkurses zwecks Erlangung des Realschulabschlusses, obgleich bereits ein Hauptschulabschluss vorliegt, zählt noch zur allgemeinen Schulausbildung.
Leserforumvon guest123-118 | Familienrecht | 21 Antworten | 25.01.2005 23:11
Den Antrag kannst Du auch hier runterladen: Bafög-Antrag (Formblatt 3 brauchst Du) Übrigens, sollte irgendwann noch einmal ein Unterhaltsanspruch bestehen, dann gilt u.a. folgendes: - BAföG-Leistungen mindern im allgemeinen auch dann die Bedürftigkeit des Kindes, wenn sie lediglich darlehensweise gewährt werden (BGH, FamRZ 1985,916) - In welcher Art und Weise der Unterhalt gewährt werden soll können Eltern, die Unterhalt gewähren bestimmen, kommt das volljährige Kind dieser Anordnung nicht nach, so verliert es zumindest teilweise seinen Unterhaltsanspruch. Z.B. ein volljähriges, unverheiratetes Kind noch in der Ausbildung, so können die Eltern bestimmen, dass das Kind bei ihnen wohnt, statt sich eine Mietwohnung zu nehmen. § 1612 Abs. 2 BGB Vielleicht hilft Dir das ja ein Stückchen weiter. ----------------- "Geld verdirbt nicht den Charakter, sondern bringt das wahre Gesicht zum Vorschein!" ... Z.B. ein volljähriges, unverheiratetes Kind noch in der Ausbildung, so können die Eltern bestimmen, dass das Kind bei ihnen wohnt, statt sich eine Mietwohnung zu nehmen. § 1612 Abs. 2 BGB Vielleicht hilft Dir das ja ein Stückchen weiter.
Leserforumvon bützi | Familienrecht | 23 Antworten | 08.06.2011 21:31
----------------- "" Am 8.6.2011 von nero070 Guten Abend, minderjährige Kinder haben zwar grundsätzlich einen Unterhaltsanspruch gegen ihre Eltern. Allerdings trifft ein minderjähriges Kind, welches sich nicht in schulischer oder beruflicher Ausblidung befindet, auch eine gewisse Erwerbsobliegenheit. ... Lebensjahr vollenden, zum Besuch der Berufsschule berechtigt. ----------------- "" Am 11.6.2011 von wirdwerden @ meri: genau das hatte ich doch geschrieben.
Leserforumvon Matahari1973 | Familienrecht | 9 Antworten | 25.02.2010 11:39
Hier ist vorrangig der Besuch einer öffendlichen Schule zuzumuten. ... Denn auch Dein Unterhaltsanspruch ggü. ... LG Matahari1973 ----------------- "" Am 25.2.2010 von mikkian Mehrbedarf wird nach Einkommen gequotelt auf die Eltern verteilt.
Leserforumvon Junia | Familienrecht | 12 Antworten | 22.08.2005 11:57
Der Unterhaltsanspruch des Sohnes beträgt 287,-, darauf wird das Bafög von 192,- zur Hälfte angerechnet, so dass Vattern noch 287 - 96 = 181 Euronen zu zahlen hat. ... Nur Sohnemann macht eine schulische Ausbildung, da wird er schon Bafög erhalten.Und da stimmen dann auch die 192,-, da er noch zuhause wohnt. ----------------- "gruß azrael" Am 22.8.2005 von teufelin Hallo, die große Bafög-Expertin bin ich nicht aber m.E. ist es so, dass einem Kind bei dem Besuch einer Berufsfachschule OHNE, dass eine Berufsausbildung erzielt wird, 192 EUR zustehen. ... Fachschulen (mit abgeschlossener Berufsausbildung), Abendgymnasien, Kollegs bei den Eltern wohnend 354 € nicht bei den Eltern wohnend 443 € 5.
Leserforumvon Karl-Peter | Familienrecht | 5 Antworten | 15.05.2009 15:59
Sie hat damit grundsätzlich recht, denn jeder Unterhaltsanspruch wird separat behandelt. ... Hmm…ich denk mal, das ich dem Jugendamt selbst mal einen Besuch abstatten werde. ... Ist in der Praxis zwar meistens nicht so (da können sich die meisten Eltern einigen), aber vom Gesetzt her schon.
Leserforumvon mephisto18 | Familienrecht | 7 Antworten | 09.01.2004 20:30
BGB) die Rechte und Pflichten der Eltern, für das Kind zu sorgen und das Kind nach außen zu vertreten (§ 1629 Abs. 1 Satz 1 BGB) sind mit dem 18. ... Lebensjahr gleich, solange sie im Haushalt der Eltern oder eines Elternteils leben und sich in der allgemeinen Schulausbildung (typischer Fall: Besuch eines Gymnasiums) befinden. ... Eigenes Einkommen des Volljährigen ist nach Abzug berufsbedingter Aufwendungen auf den Unterhaltsanspruch anzurechnen.
Leserforumvon Chantal13 | Familienrecht | 9 Antworten | 23.07.2009 12:43
Für das 10 jährige Kind beträgt der Mindestunterhalt 240€, für das 17 jährige Kind werden 295€ fällig. Sollte das Kind volljährig werden, sind beide Elternteile barunterhaltspflichtig. ... Ob ein Unterhaltsanspruch beim Besuch einer Berufsschule besteht ist nicht sicher.
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