1.625 Ergebnisse für „eltern kindergeld mutter“

Leserforumvon Muggel1 | Familienrecht | 7 Antworten | 14.09.2017 20:49
Hallo zusammen, kurz zu meiner Situation: Ich werde bald 18, meine Eltern leben getrennt, wobei ich bei meiner Mutter lebe. ... Das Kindergeld dient nämlich primär der steuerlichen Entlastung der Eltern. ... Dafür müssen ja dann eigentlich beide Eltern Unterhalt zahlen nach DT oder..?
Leserforumvon go581462-56 | Familienrecht | 4 Antworten | 17.05.2021 18:58
Servus, folgende Situation bereitet mir Probleme: Die Mutter meiner Freundin hat von einem unbekannten Zeitpunkt (aber vor mind. 10 Jahre) an kein Kindergeld mehr für meine Freundin und ihren Bruder bekommen, da sie benötigte Unterlagen nicht nachgereicht hat. ... Oder ist es möglich der Mutter rechtlich entgegenzutreten? ... Denn kein Kindergeld zu beantragen ist jetzt erstmal das gute Recht eines Kindergeldberechtigten - die Leistung steht den Eltern zu, nicht den Kindern.
Leserforumvon Mark1998W | Familienrecht | 14 Antworten | 24.07.2021 16:23
Meine Mutter hat immer mein Kindergeld empfangen. ... Kindergeld-Berechtigte ist (noch) deine Mutter. ... Nämlich deine Mutter.
Leserforumvon prismaster | Familienrecht | 14 Antworten | 21.02.2006 09:11
Meine Mutter u. ... Nun will ich mit meinem Freund eine Wohnung nehmen und bräuchte dazu das Kindergeld von meiner Mutter. ... Zu deiner aussage: "Das amt meinte das würde nicht gehen da nur die Eltern bezugsberechtigt wären" d.h. meine mutter hätte noch anpruch auf das kindergeld obwohl sie das kind nicht mehr zu versorgen hat (wenn ich ausziehe) ???
Leserforumvon Tonia1406 | Familienrecht | 14 Antworten | 12.10.2004 16:12
Die sind nicht begeistert, wenn jemand unrechtmäßig Kindergeld bezieht (in dem Fall Deine Mutter). ... gesehen zu haben, daß das Kindergeld tatsächlich nur den Eltern zusteht. ... Das Kindergeld steht den Eltern zu (§ 62 EStG) Nur in Ausnahmefällen darf das Kindergeld an das Kind selbst ausgezahlt werden.
Leserforumvon upps | Familienrecht | 4 Antworten | 31.10.2007 20:51
Also die Eltern, sind geschieden und der Vater zahlt unterhalt, Mutter jedoch nicht. Kindergeld erhält die Mutter. Da die Mutter keinen Unterhalt zahlt, müsste Sie eigentlich das Kindergeld weitergeben?
Leserforumvon guest-12328.10.2019 15:59:01 | Familienrecht | 3 Antworten | 03.10.2019 11:26
Die Mutter zahlt weder Unterhalt noch unterstützt die Tochter finanziell. ... *in der Regel die Eltern (§ 62 Abs. 1 EStG) Am 4.10.2019 von H. Odensack Das heißt, wenn zb der Vater mehr zahlt als die mutter, kriegt er das Kindergeld, und die Oma muss sich mit dem kostgeld begnügen?
Leserforumvon benjiiy | Familienrecht | 3 Antworten | 04.10.2006 19:11
Leider war meine Mutter, sie lebt alleine und bekommt Hartz 4, nicht sehr begeistert. Nun will sie mir mein Kindergeld verweigern. ... Welche Möglichkeiten habe ich, dass ich das Kindergeld auch ohne ihre Unterstützung bekomme?
Leserforumvon guest123-390 | Familienrecht | 3 Antworten | 23.08.2004 17:00
also so richtig kann ich das auch nicht beantworten. ich bin in einer ähnlichen situation. möchte auch jetzt ausziehen und meine mutter (eltern getrennt, bei ihr lebend) möchte mir nur einen teil des kindergeldes geben. beim amt haben sie mir gesagt, dass ich noch anspruch auf kindergeld habe, wenn ich noch in der ersten ausbildung bin. momentan habe ich auch eine kleine pause- warte auf einen studienplatz- und meine mutter bekommt trotzdem noch kindergeld, da es als "zwischenphase" zwischen abitur und studium gilt. am besten erkundigst du dich bei der örtlichen kindergeldkasse, die können dir weiterhelfen. :-) Am 23.8.2004 von teufelin Hallo, rechtlich gesehen müssen deine Eltern das Kindergeld an dich weiterleiten, bzw. du kannst bei der Familienkasse des Arbeitsamtes eine "Abzweigung" beantragen. Wenn ihr euch untereinander einigt, dass deine Eltern das Kindergeld behalten, sollte das kein Problem sein. ... Find ich schön, dass es auch noch Jugendliche gibt, die auf eigenen Füßen stehen möchten und nicht nur ans "Abzocken" der Eltern denken !
Leserforumvon Draxi | Familienrecht | 10 Antworten | 26.08.2004 19:02
Du bist ja in dem Fall das Kind und Deine Eltern erhalten in diesem Fall für Dich das Kindergeld. ... Meine Eltern waren aber so Fair und haben mir nach meinem Auszug das Kindergeld überwiesen, das kann aber auch Probleme geben wenn Deine Eltern sich da quer stellen. ... Wie es ist wenn Du dann selber Mutter wirst und Du ja dann auch Kindergeld für Dein Kind erhälst weiß ich nicht.
Leserforumvon Sublunaris | Familienrecht | 4 Antworten | 16.08.2010 18:31
Ich glaube in der heutigen Zeit ist es auch nicht mehr unüblich das ein Kind nicht bei den leiblichen Eltern wohnt. ... Ab 2006 würde die Familienkasse das Kindergeld von deiner Mutter zurückfordern und an deine Großmutter auszahlen. Bei vorliegen eines Straftatbestandes könnte die Familienkasse das Kindergeld auch bis zu 10 Jahre von deiner Mutter zurückfordern.
Leserforumvon guest123-173 | Familienrecht | 8 Antworten | 15.06.2004 12:29
Hallo an alle Mal wieder eine Frage von mir: Eltern sind Geschieden, Kind lebte einige Zeit bei der Mutter. ... Mutter hat das Kindergeld bekommen. ... lg Kanalmeister Am 15.6.2004 von teufelin Da ich annehme, dass das ABR weiterhin bei der Mutter liegt, bekommt sie auch das Kindergeld.
Leserforumvon nicole0023 | Familienrecht | 6 Antworten | 03.08.2004 01:41
hallo ich bin die niole 23 jahre alt ich wohne seit 2 jahren ein meiner eigenden wohnung jetzt seid 18 monaten haben ich eine tochter so num mein problem habe einen ausbildungsvertrag unterschrieben und bekomme kein kindergeld war bei der kindergeldstelle und die sagten das kindergeld bekommt meine mama die auch wie ich geld vom sozie bekommt aber in meiner ausbildung bekomme ich BAB als ich meine mutter besuchte fragte ich sie betreffs kindergeld sie erhilt ck 1100€ 6 monate rückzahlung als antwort von meiner mama erhilt ich nur eine schelle mitten ins gesicht und sagte das kindergeld behalte ich ??? ... Voraussetzung ist dafür, dass du nicht im gemeinsamen Haushalt mit deinen Eltern wohnst und diese keinen Unterhalt zahlen, genau wie du beschrieben hast. ... Kindergeldberechtig ist der, bei dem das Kind lebt, bezieht ihr Sozialhilfe also deine Mutter, dann wird das Kindergeld als Einkommen mit verrechnet.
Leserforumvon A.A.B. | Familienrecht | 17 Antworten | 22.01.2008 19:45
Kann ich von ihr mein Kindergeld verlangen? ... Ist das ein Grund, mir das Kindergeld nicht zugeben. ... Am 23.1.2008 von schnuffi-84 Hallo, soweit ich weis muss aber bei solchen Anträgen das Gehalt der Eltern (in dem Fall der Mutter) angegeben werden.
Leserforumvon etobias | Familienrecht | 0 Antworten | 31.05.2006 18:25
Meine beiden Eltern leben im Ausland und ich habe keinen Kontakt mehr zu Ihnen, habe schon meine Kindheit im Heim verbracht. Meine Mutter ist wohl seit kurzem wieder in Deutschland aber wie haben keinen Kontakt. Kann ich bei der Familienkasse trotzdem irgendwie Kindergeld beantragen und evtl. auch eine Rückzahlung für die letzten Jahre?
Leserforumvon Gast04 | Familienrecht | 9 Antworten | 22.11.2007 00:02
Mutter bezieht Kindergeld, gemeldet (1.WS) in Hamburg. ... Am 22.11.2007 von Ostseeperle warum bekommt die mutter das kindergeld und nicht du selber ? ... ["warum bekommt die mutter das kindergeld und nicht du selber ?"]
Leserforumvon kc muc | Familienrecht | 3 Antworten | 25.11.2006 18:25
Die Mutter ist nicht gewillt, Mietzuschüsse zu zahlen. ... Das Kindergeld geht flöten, wenn das "Kind" eine eigene Wohnung hat. Beide Eltern sind dann barunterhaltspflichtig, das ist korrekt, aber halt auch nur nach ihren jeweiligen Einkünften und sonstigen Unterhalten.
Leserforumvon go447472-23 | Familienrecht | 10 Antworten | 10.08.2016 19:09
Der Kindergeldanspruch besteht, da ich monatsweise dann doch mal Kindergeld von meiner Mutter bekomme. ... Deine Mutter bekommt Kindergeld, nicht du!!!... Dort wird dann geprüft und deine Mutter muss erklären, warum sie das KG nicht an dich auszahlt (das kannst du ja anhand deiner Kontoauszüge belegen bzw. sie kann nicht belegen, dass sie es dir zukommen lässt) Du siehst also, dass das Kindergeld nicht immer und unter allen Umständen dem Kind zusteht (auch wenn es so genannt wird), sondern ein Ausgleich für die Eltern ist.
Leserforumvon Mormegil | Familienrecht | 18 Antworten | 01.01.2006 15:20
Meine Mutter erhält für mich Kindergeld. ... Soll das Bedeuten, ich bekomme: BAFöG +Unterhalt von Mutter und Vater (laut Bafögbescheid) + 154€ Kindergeld von meiner Mutter?? ... Ich bekomme 254€ BAFöG 640€ - 254€ BAFöG - 154€ Kindergeld ------- 232€ Unterhalt der Eltern: Vater: 194€ Mutter: 121€ --------------- 315€ Das Problem bei der Arbeitsagentur jetzt ist, dass sie rechnen: 569€ Gesamtbedarf laut BAFöG (254€ BAFöG + 315€ Unterhalt der Eltern) + 154€ Kindergeld.
Leserforumvon Bodo2008 | Familienrecht | 6 Antworten | 28.06.2007 18:04
Nun meint das Jugendamt, dass mir auch das Kindergeld zusteht, meine Mutter aber und die Familienkasse meinen, dass es den Eltern zusteht. ... Am 28.6.2007 von Maccarter Ja und Nein das Kindergeld steht den Eltern zu wenn du aber nicht mehr zu hause wohnst können deine Eltern einen Abzweigungsantrag unterschreiben so das das Geld direkt auf dein Konto geht. ... Dann können die deine Eltern anschreiben und um die Unterschrift bitten.
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