Abzug hälftiges Kindergeld auch ohne Umgang?
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Ich dachte immer, das hälftige Kindergeld für den unterhaltsverpflichtenden Elternteil dient zum Ausgleich der Kosten für den Umgang und Versorgung des Kindes in der Zeit des Umgangs. ... Feuerseele Am 6.1.2007 von Merline Also: Umgang und Unterhalt haben rein gar nichts miteinander zu tun. ... Also egal, was und wieviel Umgang stattfindet, ändert es nichts an dem Unterhalt, und auch nicht an der Anrechnung des kindergeldes
Anspruch hat derjenige Elternteil, bei dem das Kind gemeldet ist. ... Um das Kindergeld und gegebenfalls den UV bzw den Unterhalt "umzuleiten" ist ein nicht geringer Arbeitsaufwand von nöten. ... Warum soll er nicht mal zwei Monaten Umgang mit dem Kind haben?
Er bezieht das Kindergeld. ... Die Kosten hierfür müssen sowieso neben dem Unterhalt erbracht werden. Bei allem Verständnis...aber die Frau zahlt sicher keinen Unterhalt, den überwiegenden Teil der Kosten trägt der Vater...und nun will sie noch anteilig Kindergeld???
Folgender Fall: Elternteil 1: Alleiniges Aufenthaltsbestimmungsrecht Elternteil 2: Regelmäßiger Umgang (gerichtlich festgelegt) Die restliche Personensorge wird gemeinsam ausgeübt. ... - Wirkt es sich auf den Unterhalt aus? ... [/quote]Keinen erkennbaren. - Keine Auswirkung auf Kindergeld - Keine Auswirkung auf den Unterhalt - Zweitwohnsitzsteuer evtl.
Bei Unterhaltsberechnung wird volles Kindergeld abgezogen, warum ist das so? ... Sorgerecht ist eines der am meisten überschätzten Rechte im Familienrecht. 90 % aller Entscheidungen, wenn nicht sogar mehr sind Alltagsentscheidungen des täglichen Lebens, die das Elternteil trifft, bei dem sich das Kind gerade aufhält. ... Grundsätzlich ist nur das hälftige Kindergeld mit dem Unterhalt zu verrechnen (Regel), aber es gibt eine Reihe von Ausnahmen, in denen das Kindergeld voll in die Berechnung einfließt.
Am 3.7.2009 von Haselstrauch Hallo campinoa, zur Deckung der durch den Aufenthalt der Kinder beim umgangsberechtigten Elternteil entstehenden Kosten wird das hälftige Kindergeld auf den Unterhalt der Kinder angerechnet. ... Denn dann könnte man ja sagen, es besteht kein Umgang, das hälftige Kindergeld darf nicht angerechnet werden. So würde man Unterhalt und Umgang vermischen.
Welche Kosten trägt denn jeder Elternteil für euer Kind?' ... Und auch dann steht dir noch längst nicht teilweise Kindergeld zu.... Ihr übt ein Residenzmodell aus und du hast (erweiterten) Umgang.
Allerdings sieht sie es nicht ein und Behauptet das ich doch mit dem halben Kindergeld gut auskommen müsste. ... Anders ausgedrückt: würde der Vater keinen Umgang haben, wo müsste eigentlich der Unterhalt steigen. ... Wir haben das geteilte Sorgerecht rein Gesetzlich darf Sie mir den Umgang nicht Verwehren.
Minderung der Leistungsfähigkeit durch Umgangskosten Das minderjährige Kind hat das Recht zum Umgang mit jedem Elternteil, unabhängig davon, ob die Eltern die elterliche Sorge gemeinsam ausüben oder ob einem von ihnen das Sorgerecht allein übertragen ist. ... Der nicht betreuende Elternteil hat ein subjektives Recht auf Umgang. ... Wenn zum Bedarf des Kindes auch der Umgang mit dem nicht betreuenden Elternteil gehört, fallen diesem die dadurch entstehenden Kosten in der Regel allein zur Last.
Tochter wird Vater nicht verklagen...wie gesagt- wir haben guten langjährigen Kontakt/Umgang. ... Ich denke das Kindergeld wird ihre Mutter gleich für Unterkunft etc. einbehalten. ... Am 25.8.2010 von mikkian Hi Thessa, der Elternteil, bei dem das volljährige Kind lebt, kann sich mit dem Kind natürlich einigen, dass der Unterhalt in Kost und Logis gewährt wird.
Hallo, hab da mal ne Frage zum Umgang mit dem KV. ... Der sorgeberechtigte Elternteil muss demgemäß grundsätzlich den persönlichen Umgang des Kindes mit dem anderen Elternteil ermöglichen. ... Dabei müssen sie auch beachten, ob die konkrete Umgangsregelung im Einzelfall dazu führt, dass der Umgang für den nichtsorgeberechtigten Elternteil unzumutbar und damit faktisch vereitelt wird.
Ich verlange kein Unterhalt, möchte ich auch nicht. ... [quote]Ich verlange kein Unterhalt, möchte ich auch nicht.... Das muss an den Regelungen zum UMGANG nichts ändern.
Sie versucht mir massiv den Umgang mit den kleinen zu verbieten. ... Sie hat sich auch seit dem sie Umgang mit leuten hat die Drogenabhängig und andere Menschen fertig machen (auch pychisch) um 1000% verändert. ... Dieser Umgang sollte öfter stattfinden. quote:Kann ich auch beantragen das eine neutrale Stelle Das aufenthaltsbestimmungsrecht bekommen kann?
Ein Elternteil hat jedoch höchstens den Unterhalt zu leisten, der sich allein nach seinem Einkommen ergibt. ... Derjenige Elternteil, dem das Kindergeld nicht ausgezahlt wird, kann von seiner Summe den Betrag von 77 EURO abziehen. Der Elternteil, der das Kindergeld erhält, muss zu seiner Unterhaltsschuld 77 EURO dazu rechnen.
Ich bezahle Unterhalt für mein Kind aus erster Ehe. ... Derjenige Elternteil, der die Entfernung verursacht, trägt die Kosten. ... Am 31.3.2008 von mikkian Ja, Alex, ich finde schon, dass dann das Kindergeld nicht angerechnet werden sollte!
Zum anderen wird das Kindergeld nicht nur hälftig, sondern voll auf den Unterhalt angerechnet. ... Zum anderen wird das Kindergeld nicht nur hälftig, sondern voll auf den Unterhalt angerechnet. ... Das gehört dazu, genauso wie den Umgang mit Geld zu lernen.
Außerdem stellt sich mir augrund meiner finanziellen Lage noch die Frage ob er den Unterhalt sofort einstellen darf und das Kindergeld beziehen darf bis das Gericht entschieden hat? ... [quote=Zola2801]Außerdem stellt sich mir augrund meiner finanziellen Lage noch die Frage ob er den Unterhalt sofort einstellen darf und das Kindergeld beziehen darf bis das Gericht entschieden hat?... [/quote] "Meine finanzielle Lage" heisst dass weder der Unterhalt noch das Kindergeld für etwas ausgegeben wird was nicht meiner Tochter zugute kommt.
Kindergeldempfänger ist doch normalerweise das Elternteil, wo das Kind lebt/gemeldet ist? ... Das Kindergeld steht dem Elternteil zu, bei dem das Kind überwiegend lebt bzw. gemeldet ist. ... Wenn der KV 300 Euro zahlt aber 154 Euro Kindergeld kassiert. leistet er folglich lediglich 146 Euro Unterhalt.
Rein rechnerisch stehen dem Kind ja 2x 269,- + 154,- € Kindergeld zu. ... Am 23.8.2007 von mikkian Hallo Paringu, bei minderjährigen Kindern sorgt der Elternteil, bei dem das Kind nicht lebt für den materiellen Unterhalt, der Elternteil, bei dem das Kind lebt für die Betreuung. ... Auf den Unterhalt sind Bafög und Kindergeld anzurechenen.
Nun fordert meine Ex Unterhalt für das Kind. ... Das Kindergeld erhält die Mutter voll. ... Leistungsfähigkeit voraus gesetzt... ----------------- "gruß azrael" -- Editiert am 06.06.2011 15:20 Am 6.6.2011 von RGB123 Offensichtlich wurde Umgang und Unterhalt bisher einvernehmlich geregelt.