3.249 Ergebnisse für „euro mutter“

Leserforumvon guest-12317.06.2016 15:34:23 | Familienrecht | 5 Antworten | 22.02.2012 09:08
Guten Tag, wie wird der Unterhalt für eine Mutter berechnet, die seit drei Monaten berufstätig ist (Ausbildung, 1.090 Euro netto, die gemeinsame Tochter ist 18 Monate alt, der Vater verdient rund 3.200 Euro netto. ... Bei a), soviel weiß ich, wäre 770 Euro der Betrag, der der Mutter zusteht, der Kindesunterhalt wurde mit 231 Euro festgelegt- wie soll eine alleinerziehende Mutter davon leben können, wenn sie noch selbst Krankenversicherung (150 Euro) zahlen muss? ... Diese 770 Euro sind festgelegt für Mütter, die zum Zeitpunkt der Geburt über kein oder nur geringes eigenes Einkommen verfügen.
Leserforumvon kingsh | Familienrecht | 7 Antworten | 01.08.2009 17:23
Grüße Am 2.8.2009 von kingsh Hallo, danke für die Antworten schon einmal Ja habe mir die Seite angeguckt, das Problem ist ja aber, wie sieht es mit den Häusern aus die meine Mutter mit meinem Stiefvater zusammen besitzt, dort kommen schätze ich 1600 Euro an Miete zusammen. ... Mein Vater hat für mich immer sein letztes Hemd ausgezogen und ich habe immer die 250 Euro bekommen, ob arbeitslos oder nicht. Und nun klagt meine Mutter für meinen Bruder den Unterhalt ein von insgesamt ca. 5000 Euro.
Leserforumvon guest-12306.08.2021 16:05:12 | Familienrecht | 12 Antworten | 19.07.2020 10:09
Mutter zahlt für ihn € 100,-- im Monat. ... Vater und Mutter. Am 19.7.2020 von Catslove Sobald er auszieht hat er einen Anspruch auf 860 Euro .Ich denke, solange er zuhause wohnt, wird seine Mutter auch nicht mehr zahlen müssen, da Kindergeld 204, 70 Bafög, 200 Job, 100 Mutter = 570 Euro Am 19.7.2020 von alewie Danke!!
Leserforumvon Cherie85 | Familienrecht | 27 Antworten | 16.11.2006 01:34
sind 650 euro für mich? ... Zuerst kommt das Kind und dessen Mutter dran. ... )Der Mutter des Kindes steht, bis zum 3.
Leserforumvon Nin123 | Familienrecht | 3 Antworten | 18.06.2012 17:46
Die Studiengebühren belaufen sich auf rund 2000 Euro jährlich. Ich arbeite in einem Assistentenverhältnis gegen Bezahlung (700 - 800 Euro netto) und wohne allein. ... Deinen Eltern, hier Mutter, kein Anspruch mehr auf Unterhalt.
Leserforumvon knallfrosch_ | Familienrecht | 4 Antworten | 09.11.2008 20:55
Jetzt habe ich Unterhaltsanspruch von meiner Mutter. ... Und jetzt scheint deine Mutter zu zahlen, oder? ... Anscheinend muss ich ja anspruch auf Unterhalt und Kindergeld in der Zeit gehabt haben, sonst hätte meine Mutter ja weder die knapp 400 Euro jeden Monat mehr rausbekommen, weil sie ja unterhaltspflichtig für mich ist, noch die 154 Euro Kindergeld jeden Monat einkassieren können.
Leserforumvon Sgelover | Familienrecht | 11 Antworten | 22.04.2014 12:39
Hallo, bin Familienvater und im Außendienst tätig.Ich soll jetzt Unterhalt an meine Mutter bezahlen--laut Grundsicherungsamt.Verdiene sehr gut (über 7000 Euro) und bin angeblich unterhaltspflichtig.Zu meiner Mutter besteht kein Kontakt und sie hat ihr Leben lang selbständig gearbeitet und alles verjubelt---ohne fürs Alter vorzusorgen.Sehe ein das ich zahlen muss---aber wieviel???Sie meint,sie bräuchte knapp 1200 Euro---geht das??... Aber zur eigentlichen Frage: Zu erstatten ist natürlich nur die Grundsicherung, die derzeit 391 Euro plus Miete beträgt.
Leserforumvon Paulo24 | Familienrecht | 7 Antworten | 11.12.2017 10:33
Die Mutter der Kinder hat bis Mai gearbeitet, ist neu verheiratet und hat im Juni ein Kind mit dem Ehemann bekommen. ... Nun wäre die Mutter meiner Kinder theoretisch unterhaltspflichtig. ... Ob bei einem Elterngeld von 810 Euro dann nach der Herabsetzung des Selbstbehalts wirklich gar so viel zu zahlen ist, darüber kann man spekulieren.
Leserforumvon roberts | Familienrecht | 26 Antworten | 04.11.2005 22:28
Zahlbetrag für das Kind bleiben 199,00 Euro bis zur 135 %-Grenze. ... Kann doch nicht sein...wenn man 1800 Netto hat davon dann ca 600 Euro an die Mutter gehen und sie dann zum schluß mehr hat als ich.Toller Staat und Regierung.... ... , und das Vater dann nur vom SB von ca. 850 Euro leben muß !!!
Leserforumvon bavaroise | Familienrecht | 8 Antworten | 17.11.2012 22:49
Diese habe ich dann nach einem Jahr gegen den Willen meiner Mutter abgebrochen. ... Sie hat ein Nettoeinkommen von ca 1.600 Euro im Monat gehabt (im vorletzten Jahr, welches ja bei der Bafög-Berechnung relevant ist) bzw. aktuell von ca 1.700 Euro. ... Die Mutter muss nicht zahlen, einerlei was sie verdient.
Leserforumvon el bbico | Familienrecht | 22 Antworten | 12.10.2006 19:07
Gruß El bbico Am 12.10.2006 von armesocke Hallo el bbico, Betreuungsunterhalt liegt bei ca. 770 Euro für die Mutter, für das Kind beträgt der Unterhalt 233 Euro. Dein Eigenbedarf liegt bei 890 Euro. ... Nee, Spaß beiseite: Unterhalt für das Kind 199 Euro, Unterhalt für die Mutter max. 3 Jahre (bisher), die Berechnung für die Mutter läuft ungefähr so: Jahresnetto-5%/12 - KU ist ersteinmal die Grundlage.
Leserforumvon jacky9292 | Familienrecht | 6 Antworten | 08.02.2011 18:09
Hey, meine Mutter ist im Dezember 2010 verstorben. ... Erste Frage: hat Deine Mutter gearbeitet, hat sie ein Konto bei der Rentenanstalt in Berlin? ... wirdwerden ----------------- "" Am 8.2.2011 von jacky9292 370 euro netto ----------------- ""
Leserforumvon Bergkvist | Familienrecht | 8 Antworten | 27.10.2011 23:59
Du bekommst von deinem Vater 420 Euro. Davon gibst du 100 Euro an deine Mutter weiter. ... Das heißt du hast Vollverpflegung für 284 Euro im Monat.
Leserforumvon Petra0508 | Familienrecht | 3 Antworten | 09.12.2009 20:29
Oder es wird das Einkommen der Mutter zu Grunde gelegt, welches sie vor dem Kind hatte. Der Selbstbehalt des Vaters ggü. der Mutter beträgt 1.000€. ... BU von 770 Euro.
Leserforumvon Constanze B. | Familienrecht | 2 Antworten | 20.08.2005 11:58
Hallo, nach §1815 l Abs. 2 BGB hat die nichteheliche Mutter in den ersten 3 Jahren nach der Geburt des Kindes einen Anspruch auf Unterhalt gegenüber dem Kindesvater. ... Aber wenn die Mutter während der Elternzeit kein Einkommen hat, muss sie - ehe sie überhaupt einen Euro Unterhalt für sich zum Leben bekommt - alle ihre Ersparnisse aufbrauchen, die private Altersvorsorge (die ja heutzutage gefordert ist) usw. bis auf einen sogenannten SCHONBETRAG. ... ----------------- "C.B. " Am 23.8.2005 von guest-12306.11.2010 16:12:58 Der Schonbetrag liegt bei 200 Euro pro Lebensjahr.
Leserforumvon Dave001 | Familienrecht | 14 Antworten | 26.05.2004 23:41
Nun bekommt ja die Mutter von mir ca. 200 Euro Unterhalt fürs Kind (bei einem Nettoeinkommen von 1300 Euro bei mir). ... Habe ich wirklich 1000 euro Selbsbehalt ? ... Sicherlich, es gibt auch liebe Frauen und Mütter da draussen, aber momentan bin ich nur verbittert .
Leserforumvon guest-12324.02.2010 17:51:15 | Familienrecht | 18 Antworten | 09.12.2003 20:43
So hast Du Zeit, in Ruhe zu klären, ob der Anspruch der Mutter noch besteht (kann ich mir i. ... Die Erwerbsunfähigkeit der Mutter wird bei Kleinkindern (bis 3 Jahren) unterstellt. ... Evtl. noch ein paar Euro mehr, um die Mutter auch für ihre Arbeit zu "belohnen" ;-) Daß das Erziehungsgeld nicht berücksichtigt wird, ist mir klar und find es trotzdem nicht gerecht, schließlich wird das ja dafür bezahlt, daß sie die Betreuungsarbeit leistet.
Leserforumvon Sascha61 | Familienrecht | 19 Antworten | 26.11.2014 21:32
Kurz darauf kommt ein Brief ihrer Anwältin mit einer Unterhaltsforderung von rund 2600 Euro pro Monat (416 Euro für Kind, der Rest für sich) mit der Begründung: (Kindesunterhalt ist sicher unstrittig, also nur der Unterhalt für die Frau): Vor der Schwangerschaft war die Mutter in einer Umschulung. ... Wäre die Mutter nicht schwanger geworden, so hätte sie nach der Umschulung rund 2200 Euro verdient, diese Summe hat der Vater nun zu ersetzen. ... Danke und Gruss Sascha ----------------- " " Am 26.11.2014 von Hafenlärm quote:Wäre die Mutter nicht schwanger geworden, so hätte sie nach der Umschulung rund 2200 Euro verdient, diese Summe hat der Vater nun zu ersetzen.
Leserforumvon Applaus | Familienrecht | 107 Antworten | 02.04.2007 15:48
Und dann noch extra was für die Mutter? ... Notwendiger Eigenbedarf des M: 890 Euro Verteilungsmasse: 1.300 Euro - 890 Euro 410 Euro Notwendiger Gesamtbedarf der Unterhaltsberechtigten: 335 Euro (K1) + 276 Euro (K2) + 770 Euro (F) = 1.380 Euro Unterhalt: K1: 334 x 410 : 1.380 = 99,23 Euro K2: 276 x 410 : 1.380 = 82,00 Euro F: 770 x 410 : 1.380 = 228,77 Euro kleine Exkursion durch die düsseldorfer Tabelle Am 2.4.2007 von Applaus Ich will aber nicht arbeiten! Soviele Mütter müssen nicht arbeiten, wieso soll ich es da??
Leserforumvon fb393915-92 | Familienrecht | 3 Antworten | 16.07.2014 13:27
Jetzt habe ich das Problem das ich ab August statt 180 euro nur noch 78 euro bekomme da meine Mutter mehr verdient(wahrscheinlich) von meinem Vater den ich nur am Wochenende sehe bekommt meine Mutter 214 euro Unterhalt meine Mutter möchte mir nicht verraten was sie verdient und an Kindergeld bekommt. ich möchte jetzt wissen wie ich an mein Kindergeld oder an den Unterhalt von meinem Vater komme das ich wieder ca 200 euro im Monat zur verfügung habe. Und ob ich überhaupt einen Anspruch habe. ich bin seit einer woche 18 jahre alt und wohne bei meiner Mutter. ... Die Mutter kann lediglich ihren Teil des Barunterhalts als Naturalunterhalt gegenrechnen.
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