9 Ergebnisse für „euro zusammen anordnung amtsgericht“

Leserforumvon Cracker | Familienrecht | 2 Antworten | 16.10.2020 15:21
Meine Ex wollte ein Kind von mir und mit mir zusammen leben. ... Wenn ich berechtigte Geldforderungen gegen sie habe, müsse ich diese vor dem Amtsgericht geltend machen. ... Wenn ich die Anordnung hinnehme, seien es nur 159 Euro.
Leserforumvon DinoM | Familienrecht | 27 Antworten | 08.09.2007 19:04
Grüßle Am 8.9.2007 von guest123-1542 @Schwesterchen, so sieht sowas aus: Amtsgericht Beschluss Aktenzeichen: Datum: In der Familiensache - Antragstellerin - Verfahrensbevollmächtigter gegen - Antragsgegner - Verfahrensbevollmächtigter hat das Amtsgericht durch Richter am Amtsgericht b e s c h l o s s e n: 0Der Antragstellerin wird vorläufig bis zu einer endgültigen Entscheidung in der Hauptsache, die bisher gemeinsam genutzte Wohnung, zusammen mit dem Kind zur alleinigen Nutzung, zugewiesen. 0Dem Antragsgegner wird vorläufig bis zu einer endgültigen Entscheidung im Hauptsacheverfahren untersagt, . 0Die Vollziehung der einstweiligen Anordnung ist vor der Zustellung an den Antragsgegner zulässig (§ 64 b Abs. 3 Satz 3 FGG). 0Die Kostenentscheidung ist Teil der Hauptsacheentscheidung. 0Für den Fall, dass d. Antragsgegner/in der einstweiligen Anordnung nicht nachkommt, wird ihm/ihr ein Ordnungsgeld bis 250.000,00 Euro und für den Fall, dass dieses nicht beigetrieben werden kann, Ordnungshaft bis zu 6 Monaten angedroht (§ 890 ZPO). ... Grüßle Am 8.9.2007 von guest123-1542 @DinoM, das war ja nur ein Beispiel für eine einstweilige Anordnung.
Leserforumvon Sina4 | Familienrecht | 9 Antworten | 11.09.2006 18:50
Jetzt sitz ich an einem Fall und komm nicht weiter: Frau X und Herr Y leben zusammen, haben ein gemeinsames Kind, trennen sich und Vater bekommt alleiniges Sorgerecht wegen alkoholprobleme der Mutter. ... Mit Versäumnisurteil vom 19.7.2004 hat das Amtsgericht die Klage der Antragsgegnerin auf Zahlung von nachehelichen Unterhalt abgewiesen. ... Die Antragsgegnerin meint, sie müsse sich die Äußerungen ihrer damaligen Prozessbevollmächtigten vom 16.7.2003 im Verfahren 1 F 611/02 Amtsgericht Landsberg am Lech (Regelung des Umgangs) nicht zurechnen lassen.
Leserforumvon Lily Braun | Familienrecht | 22 Antworten | 08.09.2008 16:38
Hallo zusammen, ich bin 19 und fange im oktober an zu studieren. ich erhalte kindergeld und 250 € im Monat Unterhalt von meinem Vater. ... Väter sind entbehrlicher...... mesalla Am 19.9.2008 von guest-12320.01.2009 14:56:07 Das Bussgeldgesetz macht zwischen männlich/weiblich keine Unterschiede. § 96 Anordnung von Erzwingungshaft (1) Nach Ablauf der in § 95 Abs. 1 bestimmten Frist kann das Gericht auf Antrag der Vollstreckungsbehörde oder, wenn ihm selbst die Vollstreckung obliegt, von Amts wegen Erzwingungshaft anordnen, wenn 1.die Geldbuße oder der bestimmte Teilbetrag einer Geldbuße nicht gezahlt ist, 2.der Betroffene seine Zahlungsunfähigkeit nicht dargetan hat (§ 66 Abs. 2 Nr. 2 Buchstabe b), 3.er nach § 66 Abs. 2 Nr. 3 belehrt ist und 4.keine Umstände bekannt sind, welche seine Zahlungsunfähigkeit ergeben. (2) 1Ergibt sich, daß dem Betroffenen nach seinen wirtschaftlichen Verhältnissen nicht zuzumuten ist, den zu zahlenden Betrag der Geldbuße sofort zu entrichten, so bewilligt das Gericht eine Zahlungserleichterung oder überläßt die Entscheidung darüber der Vollstreckungsbehörde. 2Eine bereits ergangene Anordnung der Erzwingungshaft wird aufgehoben. (3) 1Die Dauer der Erzwingungshaft wegen einer Geldbuße darf sechs Wochen, wegen mehrerer in einer Bußgeldentscheidung festgesetzter Geldbußen drei Monate nicht übersteigen. 2Sie wird, auch unter Berücksichtigung des zu zahlenden Betrages der Geldbuße, nach Tagen bemessen und kann nachträglich nicht verlängert, jedoch abgekürzt werden. 3Wegen desselben Betrages darf die Erzwingungshaft nicht wiederholt werden. ... Beide standen vor dem gleichen Amtsgericht wegen Unterhalt.
Leserforumvon miamanolita@hotmail.com | Familienrecht | 14 Antworten | 13.01.2022 13:02
Und - der Antrag auf Gewaltschutz war der falsche Antrag beim Amtsgericht. ... [/quote]Wie kommen denn da 2500€ zusammen??? ... [/quote] Das passt nicht zusammen.
Leserforumvon Kleinstverteilung | Familienrecht | 66 Antworten | 30.08.2006 17:12
Am 30.8.2006 von Kleinstverteilung Amtsgericht..... ... B. eine einstweilige Anordnung gibt es kein Rechtsmittel.... ... (verkündert am 07.08.06) Amtsgericht xxxx Im Namen des Volkes Teilanerkenntnis- und Schlussurteil. 2.Scheiben (2 Seiten).
Leserforumvon qwertzuiopü | Familienrecht | 31 Antworten | 26.08.2006 22:04
Ich möchte eine eigene kleine Wohnung, weil ich es zusammen mit meinen Eltern in einem Haus nicht mehr aushalte. ... Mit 250 Euro pro Monat muß es sich echt prima leben können. 150 Euro für ein WG-Zimmer ist noch recht niedrig. ... ABER: In welcher Art und Weise der Unterhalt gewährt werden soll können Eltern, die Unterhalt gewähren bestimmen, kommt das volljährige Kind dieser Anordnung nicht nach, so verliert es zumindest teilweise seinen Unterhaltsanspruch.
Leserforumvon Gabta60 | Familienrecht | 28 Antworten | 21.01.2005 18:17
Hallo zusammen, aus einem Unterhaltsurteil aus 2003 wurde ich (KM) zur Zahlung von Trennungsunterhalt verurteilt. ... Der "tolle" Anwalt hatte eine einstweilige Anordnung erwirken wollen, mit dem Ergebnis der Abweisung: Zitat: "Zur Begründung wird vorgetragen, dass die Aufrechnung mit dem titulierten Ehegattenunterhalt rechtsmißbräuchlich war und ist" @ dromedar, an Deiner Stelle würde ich hier nicht so großspurig und von oben herab über Beiträge herziehen, wenn ich nichts eindeutig belegen kann. ... Der "tolle" Anwalt hatte eine einstweilige Anordnung erwirken wollen, mit dem Ergebnis der Abweisung: Zitat: "Zur Begründung wird vorgetragen, dass die Aufrechnung mit dem titulierten Ehegattenunterhalt rechtsmißbräuchlich war und ist" @ dromedar, an Deiner Stelle würde ich hier nicht so großspurig und von oben herab über Beiträge herziehen, wenn ich nichts eindeutig belegen kann.
Leserforumvon guest-12313.12.2012 14:18:38 | Familienrecht | 124 Antworten | 19.10.2007 01:26
hallo zusammen, ich bräuchte einige meinungen zu meiner geschichte bzw. hoffe sehr, dass mir der ein oder andere einen rat geben kann. seit einem jahr lebe ich (40) von meinem mann (48) getrennt. die ehe bestand 11 jahre. ich habe mich getrennt und bin im oktober 06 auch ausgezogen. ich habe 11 jahre die kranke mutter meines mannes (die 4/05 verstarb) sowie den psychisch kranken bruder meines mannes gepflegt. (beide wohnten all die jahre mit im haus) nach diesen jahren war ich nervlich so am ende, dass ich mich trennte um in einer eigenen kleinen wohnung zur ruhe zu kommen. mein mann bezitzt ein mehrfamilienhaus (was zwar in der schon bestehenden partnerschaft - jedoch 2 jahre vor eheschließung angeschafft wurde) hinzu kommen gewerblich vermietete grundstücke am haus, bargeld/sparbücher im 5 stelligen bereich, oldtimer, sowie geerbte grundstücke der verstorbenen mutter. ich lebe auf grund einer krebserkrankung von 740 euro erwerbsunfähigkeitsrente. mein mann arbeitet bei der stadt und verdient 1700 netto (plus miteinnahmen) vor der eheschließung damals, unterschrieb ich einen ehevertrag, in dem ich auf alles verzichtete ALLES - auch unterhalt im härtefall. der notar, der diesen vertrag aufsetzte, wies meinen mann damals schon darauf hin, dass dieser vertrag sehr wahrscheinlich sittenwidrig ist. ich wollte diesen vertrag zum damaligen zeitpunkt aber unbedingt unterschreiben, da es mir wichtig war, meinem mann zu beweisen, dass ich keinerlei finanzielles interesse an ihm habe. dumm ich weiss.. mein mann und ich führten eine gute ehe, durch die beiden pflegefälle im haus jedoch, waren wir beide so eingespannt, dass ein gemeinsames eheleben praktisch unmöglich war. nach dem tod der mutter hoffte ich nach 10 jahren auf ein gemeinsames leben, was wiederum unmöglich war, da wir noch immer für den psychisch kranken bruder meines mannes sorgen mussten. (mein mann hat das weiterhin einfach erwartet - diskussion zwecklos) so strich ich irgendwann die segel.. versuchte aber die ehe in eine freundschaft zu retten, was mir - dank meiner ausdauer - auch gut gelang. jetzt nach einem jahr - mein mann hat eine neue partnerin, die er heiraten möchte - drängt er auf scheidung. unser 12 jähriges wirklich gutes verhältnis endete heute bei einer - von mir angestrebten - aussprache. er habe einen termin bei einer anwältin für nächste woche. er wisse, dass der ehevertrag sittenwidrig sei, bat mich um eine einvernehmliche scheidung. ich solle nächste woche unterschreiben, dass ich keinerlei ansprüche an ihn hätte. mein mann gab mir - auf mein drängen - vor einem jahr 1600 euro (makler/kaution/erste mietzahlung) sowie 1200 euro um mir das nötigste für einen neustart (einrichtung) zu kaufen. er besucht mich regelmäßig und sieht auch, dass ich immer noch in einer halb leeren wohnung wohne (mit 740 euro rente kann man schließlich keine sprünge machen) ich habe ein jahr nichts gesagt, in der hoffnung, er würde irgendwann von allein auf die idee kommen, mir noch eine kleine finanzielle zuwendung zukommen zu lassen. nun allerdings möchte er die scheidung so schnell wie möglich bzw. meine unterschrift, dass keine weiteren ansprüche bestehen. ich werde dem zustimmen, einfach um endlich ruhe zu haben denn mittlerweile beginnt die sache anstrengend bzw problematisch zu werden, da die neue partnerin drängt und mein mann diesen 'druck' sehr massiv an mich weiter gibt. nun meine fragen: ich könnte mir angeblich irgendwelche rentenanteile auszahlen lassen. so viel ich weiss, bekommt man die aber erst wenn der ehemann in rente geht. wie sich das verhält wenn ein ehepartner bereits rente bezieht weiss ich nicht. dazu konnte ich auch nichts finden. kann mir jemand sagen, ob ich mich auf diese aussage verlassen kann?
1