34 Ergebnisse für „fordern forderung nachehelichen“

Leserforumvon Olivia13 | Familienrecht | 9 Antworten | 22.02.2019 12:39
Das Wichtigste ist, darf sie nach 3 Jahren nach der Scheidung erst den nachehelichen Unterhalt fordern? ... Interessant wird es erst, aus welchem Grund nachehelicher Unterhalt gefordert wird und wie die verspätete Forderung begründet wird. berry Am 22.2.2019 von Olivia13 Zitat (von Sir Berry):Zitat (von Olivia13):arf sie nach 3 Jahren nach der Scheidung erst den nachehelichen Unterhalt fordern? ... Am 22.2.2019 von Olivia13 Zitat (von Sir Berry):Zitat (von Olivia13):arf sie nach 3 Jahren nach der Scheidung erst den nachehelichen Unterhalt fordern?
Leserforumvon Stanley365 | Familienrecht | 6 Antworten | 14.08.2005 19:50
Hallo, kann meine EX nachträglich die Differenz des während der Trennung gezahlten Trennungsunterhaltes zum ab der Scheidung gerichtlich festgesetzten nachehelichen Unterhalt fordern ? ... Den nachehelichen Unterhalt zahle ich seit der Scheidung auf den Cent genau. ... Ist es für die In-Verzug-Setzung erforderlich, daß dies explizit formuliert wird, z.B. "... setzen wir Sie hiermit in Verzug" oder reicht dafür bereits eine - evtl. sogar unbegründete - Forderung nach mehr Unterhalt ?
Leserforumvon Gummi | Familienrecht | 6 Antworten | 26.03.2010 01:37
Kann ich ein Urteil von einem Gericht fordern? ... Sicher dann müsste die Gegenseite auf nachehelichen Unterhalt klagen. ... Wie wird denn die unbegrenzte Forderung begründet?
Leserforumvon northwhine | Familienrecht | 3 Antworten | 06.10.2004 08:37
Sie möchte nun Unterhalt von mir fordern. Ich bekam vom Sozialamt ein Schreiben worum es Hilfe zum Lebensunterhalt geht, Forderung 59€ monatlich, und ich mußte Ein und Ausgaben angeben. ... Familienrechtlich bist du nach 16 Monaten ( ich gehe davon aus, dass ihr keine gemeinsamen Kinder habt ) wohl nicht zum nachehelichen Unterhalt verpflichtet.
Leserforumvon Huhu84 | Familienrecht | 8 Antworten | 26.06.2021 11:29
Es gibt aktuell keine Forderung, allerdings gab es vor 1 Jahr eine Forderung bzw. ... Und das wars dann. wirdwerden Am 26.6.2021 von Anami [quote=Huhu84]ob meine Ex-Frau oder eine Behörde nachehelichen Unterhalt (es geht nicht um den Kindesunterhalt) fordern und zugesprochen werden kann.[/quote] Fordern kann man vieles.
Leserforumvon timsy | Familienrecht | 12 Antworten | 05.06.2014 12:18
Mann muss also wissen, welche Form nachehelichen Unterhalts gefordert wird. ... Übergib die Angelegenheit jungfräulich. ----------------- "" Am 6.6.2014 von Sir Berry Hallo Timsy, es gib nicht den nachehelichen Unterhalt. ... Timsy ----------------- "" Am 15.7.2014 von Sir Berry Hallo Timsy, ob die Baustelle immer noch "offen" ist, wird Dir keiner mit Sicherheit sagen können, denn die Ex kann ja immer noch fordern.
Leserforumvon guest-12326.08.2014 20:06:44 | Familienrecht | 4 Antworten | 19.03.2008 06:28
Welche Forderung meinst Du ? Die Forderung nach einer Scheidungsfolgenvereinbarung ? Kann Sie die nicht fordern ???
Leserforumvon hns | Familienrecht | 10 Antworten | 20.04.2007 12:26
Frage: Kann es dann passieren, daß sie aufgrund der SF-Vereinbarung aus dem Kreditvertrag herauskommt, aber später trotzdem die Hand aufhalten darf, um Unterhalt zu fordern (auch wenn dies in der SFV ausgeschlossen wurde)? ... Am 24.4.2007 von mikkian Wenn jetzt schon absehbar ist, dass die Ex der Allgemeinheit auf der Tasche liegen wird, kann eine SFV, die einen nachehelichen Unterhalt für immer ausschließt in der Tat als sittenwidrig angefochten werden. ... Zugewinn wurde so geregelt, dass bei der PKH-Prüfung ihr die PKH aufgrund der mangelnden Erfolgsaussicht versagt wurde und dann von ihr keine Forderung mehr stattfand.
Leserforumvon Sascha61 | Familienrecht | 6 Antworten | 03.10.2009 18:46
Ich musste die gesamten Prozesskosten als Vorschuss bezahlen - wenn sie nur teilweise gewinnt, kann ich dann einen Anteil von ihr fordern ? Und kann ich das mit ihrer Forderung verrechnen ? ... Geschieden sind wir noch nicht, da meine Ex keinen nachehelichen Unterhalt bekommt.
Leserforumvon timsy | Familienrecht | 16 Antworten | 12.05.2014 15:33
Ich würde jede Forderung nach Unterhalt zurückweisen. ... Ich würde dem Anwalt einen schönen Brief schreiben, dass die Unterhaltskette gerissen ist und sie ihre Forderung doch bitte an die Kinder richten soll. lg Robert ----------------- "" Am 14.5.2014 von Sir Berry Hallo timsy, es gibt verschiedene Formen des nachehelichen Unterhaltes (§§ 1570 ff BGB). ... Einfach nach vielen Jahren Unterhalt ohne Grund zu fordern, ist zu einfach.
Leserforumvon FAQ | Familienrecht | 19 Antworten | 07.02.2006 06:45
Mein Sohn war erst 7 Jahre und von einem nachehelichen Unterhalt hätte ich nur träumen können. ... Grund: Zur Berechnung des nachehelichen Unterhalts wird zunächst der zu zahlende KU + KG-Anteil abgezogen. ... Vielleicht solltest Du bei einer Neuberechnung auch gleich fordern, dass der Unterhalt auch ab diesem Zeitpunkt gleich mit-neuberechnet wird.
Leserforumvon guest-12314.05.2018 18:33:33 | Familienrecht | 13 Antworten | 13.05.2018 09:33
Er zahlt Kindesunterhalt in gesetzlicher Höhe (Düsseldorfer Tabelle) UND nachehelichen Unterhalt in Höhe von 500 Euro an seine geschiedene Frau. ... Würde ich, Mutter des jüngeren Mädchens, das fordern, würde ja noch ein Schuh daraus. ... Gestern nun diese Forderung bzgl. des Zimmers an den Wochenenden hier, unserer Urlaube etc., verbunden natürlich mit der Forderung nach (noch) mehr Unterhalt für sich selbst.
Leserforumvon Christel69 | Familienrecht | 25 Antworten | 24.01.2009 14:12
Nach der Scheidung hat seine ehemalige Frau jetzt nachehelichen Unterhalt eingeklagt. ... Sie weigert sich, nach der Scheidung jetzt die Hälfte der Schulden zu übernehmen und wie, bereits oben beschrieben, klagt sie auf nachehelichen Unterhalt. ... Meine wär diese hier: http://www.treffpunkteltern.de/unterhaltsrechlicheleitlinien.php Dir ist schon bekannt, dass es hier um nachehelichen Unterhalt geht?
Leserforumvon Anami | Familienrecht | 21 Antworten | 14.07.2022 13:44
Wenn man die Forderung abwehren will, dann sollte man aktiv sein und dem Sozialamt verdeutlichen, aus welchen Gründen man die Forderung nicht anerkennen will. ... Das bringt doch gar nichts, zumal es unabhängig vom Versorgungsausgleich es auch zu nachehelichen Unterhaltszahlungen kommen könnte; zumindest aber zum Trennungsunterhalt. ... [quote=Anami]nun ist das Sozialamt der Frau berechtigt, den unterhaltsrechtlichen Bedarf in Höhe von ca 200,- von ihr zu fordern.
Leserforumvon SammyZ | Familienrecht | 36 Antworten | 14.05.2023 07:40
Geht es tatsächlich um nachehelichen Unterhalt? ... Nachehelichen Unterhalt geht nach meiner Recherche 1/3 mal Ehezeit. ... Muss man den nachehelichen Unterhalt auch rückwirkend zahlen ?
Leserforumvon guest-12323.02.2011 11:37:35 | Familienrecht | 10 Antworten | 10.11.2009 18:09
Die Frage ist, ob der Vater leistungsfähig ist und Ihrer Forderung überhaupt nachgehen kann. ... Der Beitrag für Halbtags ist schon im Kindesunterhalt drinnen, ebenso Verpflegung. ----------------- "" Am 19.11.2009 von neugierige74 Hallo Meri, inzwischen gibt es ein neues BGH Urteil vom 26.11.2008, das dem betreuenden Elternteil (meist der Mutter) erlaubt, zusätzlich zum Regelunterhalt noch Kinderbetreuungskosten vom Barunterhaltspflichtigen (meist Kindesvater) zu fordern, egal um welche Betreuungsform (Dauer) es sicg dabei handelt. Im Klartext bedeutet das Folgendes: alleinerziehende Mütter dürfen zu Hause bleiben ,das Kind in den Ganztagskindergarten schicken, zu dem Kindesunterhalt von dem Ex noch den Betreuungsunterhalt bzw. nachehelichen Unterhalt kassieren und noch dazu vom Kindesvater Kinderbetreuungskosten bezalht bekommen.
Leserforumvon caladiki | Familienrecht | 14 Antworten | 05.04.2005 12:21
Ich bin seit 1999 geschieden und zahle nachehelichen Unterhalt (354€ mit Titel) und Kindesunterhalt immer nach DD-Tabelle +2 Stufen (307€ ohne Titel). ... Brief. -- Editiert von caladiki am 05.04.2005 14:18:09 Am 5.4.2005 von KuschelbaerR Dann wird es wohl eher so aussehen, dass die Inverzugsetzung am 07.03. - also rechtzeitig für März - und die Berichtigung der Forderung dann im April war. ... Wann immer Sie etwas fordern konnte hat Sie es gemacht.
Leserforumvon guest-12313.12.2012 14:18:38 | Familienrecht | 8 Antworten | 27.12.2007 01:34
DAMIT kann ich etwas anfangen. ich möchte ja geschieden werden bzw. meinem noch mann nicht im wege stehen. soweit war von anfang an alles klar, als mein RA schrieb -- meine mandantin stimmt der scheidung zu -- ich hatte ja auch keinerlei forderungen an meinen noch mann, ausser dass ich ihn bat, meine tochter und mich nicht ganz im regen stehen zu lassen. mit anderen worten: ich wartete 1 jahr ab, saß in meiner halb leeren wohnung um ihm zeit zu geben, alles zu verarbeiten.. in der hoffnung, dass er evtl. doch zur einsicht käme, dass hier was nicht richtig läuft. es ist ja genug vermögen da, so ist das ja nicht. ich wäre auch mit gebrauchten möbeln einverstanden gewesen. allein der wille hätte da zählt.. mich nach diesen vielen jahren ehe - von denen ich wie gesagt alleine 10 jahre seine mutter pflegte - im regen stehen zu lassen. statt einsicht kam aber nur die forderung der scheidung schnell zuzustimmen und eine komplette verzichtserklärung zu unterschreiben. als ich bei diesem letzten gespräch dann konkret nachfragte, ob er das alles so für richtig hält (und ich dachte da an eine summe von 1000 euro - nicht mehr!) stellte er sich komplett auf die hinterfüße bzw. wurde laut. nun soll er laut schreiben vom anwalt monatlich 802 euro rückwirkend ab november an mich zahlen, was er erwartungsgemäß ebenfalls nicht tut. da ich ja wie gesagt mit der scheidung einverstaden bin, von mir aus auch recht zügig weil diese 1000 euro, die ich mir vorstellte, würde ich ja dann dicke bekommen (falls er zahlen würde) sind meine ängste nun eben, dass ich evtl. in den kommenden 2-4 monaten geschieden werde, der geforderte trennungsunterhalt noch nach unten korrigiert wird und der rest letztendlich von den anwaltskosten gefressen wird. nachehelichen unterhalt könnte ich fordern, sagt mein RA.. aber - und da bin ich realistisch - den werde ich wohl in diesem leben nicht bekommen.. wenn schon alleine diese -- abwicklung -- so problematisch ist bzw. er komplett alles ablehnt/hinzieht. viele grüße tisuna Am 27.12.2007 von Annaminna Hallo tisuna, ich freue mich , wieder von Dir zu lesen. ... ich freue mich, auch dich wieder zu lesen und danke für deine antwort heute erhielt ich ein weiteres schreiben der gegenseite in dem nun das 5. mal um zahlungsaufschub auf grund fehlender unterlagen gebeten wird. mein anwalt teilte mir dazu seperat mit, dass eine entgültige berechnung - eben wegen des fehlens der unterlagen - nicht stattfinden könnte. als wiedervorlage habe er sich den 10.1.08 vorgemerkt. da dem anwalt meine finanzielle situation bekannt ist (auch die seit 20 jahren fruchtlose unterhaltsklage/forderung des kindesvaters wird von ihm durchgeführt) verstehe ich sein verharren jetzt in der - eindeutigen situation - auch nicht wirklich. die noch fehlenden papiere beziehen sich übrigens auf weitere einkünfte bzw. dürften die lage meines noch mannes eigentlich nur verschlechtern. eine noch größere summe (denn die beträge laufen ja auf) irgendwann zu pfänden, dürfte sich ebenfalls mehr als schwierig gestalten, da die einnahmen der mietkonten meines noch mannes regelmäßig zum 1. jeden monats auf sparbücher verschoben werden. das private konto wird - seit meinem auszug - ebenfalls regelmäßig auf 0 gefahren. in unserer ehezeit befanden sich dort immer mehrere tausend euro, welche jetzt regelmäßig ins bankschließfach verbracht werden. oh gott, wenn ich mir das alles so durchlese komme ich mir wirklich vor wie eine.. die ihm ans geld will.. dabei möchte ich das gar nicht. nur, bevor ich den staat um hilfe bitte, möchte ich mich wirklich um das bemühen was mir zusteht bzw. wofür mein noch ehemann zuständig ist. ich hoffe sehr dass ich nicht falch verstanden werde.. nicht jeder kennt meine ganze hier niedergeschriebene geschichte bzw hat sie evtl wieder vergessen.. an alle die sich noch erinnern: dank euren antworten bin ich ein ganzes stück weiter in der sache. selbst wenn dies im moment nur die wartebank ist.. wichtig ist für mich, dass ich nicht hinnehme oder komplett verzichte. .. und nein, ich hör nicht mehr auf zu kämpfen viele grüße tisuna
Leserforumvon guest-12312.02.2021 18:44:50 | Familienrecht | 19 Antworten | 30.01.2011 12:15
Trennungs- und nachehelichen Unterhalt von dir fordern. lg edy ----------------- "Mein Motto: irgendwie geht's schon" -- Editiert am 30.01.2011 12:48 Am 30.1.2011 von Vetlanda Hallo Edy, danke für deinen Hinweis. Nachehelichen Unterhalt, Versorgungsausgleich, etc, kann man nicht von mir verlangen, denn ich habe einen Ehevertrag, indem Gütertrennung, und die beiden gen. ... Die Frage ist da erstmal, wie belastbar die Basis ist, auf der sich deine Forderung stützt.
Leserforumvon Jim_Pansen | Familienrecht | 9 Antworten | 25.08.2013 20:07
Meine Ehefrau versucht derzeit auf Grund von psychischer Probleme weiterhin Unterhalt zu fordern. ... Auf Abtrennung wegen fehlender Mitwirkung dringen und sich scheiden lassen, und versuchen, die nachehelichen Unterhaltsforderungen zu verhindern, zumindest zeitlich und in der Summe zu begrenzen. Wenn Deine Nochfrau anwaltlich beraten ist, wird es bereits eine gerichtliche Forderung auf Trennungsunterhalt geben, der nach meiner Erfahrung, wenn sie richtig berechnet ist, auch nachgegeben wird.
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