[/quote] Da Du ja offensichtlich der Erzeuger bist - ja. ... Wer letztendlich der erzeuger ist steht in den Sternen. ... Da bisher kein Unterhalt von dir für das Kind bezahlt wurde kann uU auch rückwirkend Unterhalt gefordert werden.
Meine Frage nun, ist es möglich Unterhalt geltend zu machen und ist dies auch rückwirkend möglich? ----------------- "" Am 6.1.2015 von muemmel Meine Frage nun, ist es möglich Unterhalt geltend zu machen und ist dies auch rückwirkend möglich? ... Ein steuerrechtlicher "Erzeuger" (?)
Ein Titel ist übrigens eine vollstreckbare Urkunde, entweder auf dem Jugendamt ausgestellt und von deinem Vater unterschrieben oder ein Gerichtsurteil oder eine notarielle Vereinbarung. ... Wenn also kein Titel besteht, dann ist auch nichts mit rückwirkend fordern, höchstens für die Zukunft. ... Am 5.6.2007 von guest123-1542 --Ich möchte wissen welche Mittel ich nutzen kann um von meinem Erzeuger Unterhalt zu erhalten. -- Die Frage wurde doch schon selbst beantwortet: --Meine Mutter liegt weit unter dem Selbstbehalt von 1.100 € da sie als Gehörlose schwerbehindert ist und weniger verdient.
Hätte mal ne Frage. ... Ich war nicht mit dem "Erzeuger"verheiratet.Gehe selbst-trotz Kind arbeiten(400 EURO). ... Grüßerl leinad Am 15.9.2004 von teufelin Hallo, rückwirkend wirst du nichts mehr bekommen, sofern kein Titel bestand.
ich will das beste für die kinder und das ist, das sie einen vater brauchen. und ich will DER vater sein, und nicht irgendein zahlender erzeuger. wie sieht es mit unterhalt aus, weill ich ja noch bis mitte 2011 hartz4 empfänger bin und dan meine umschulung abgeschlossen haben werde, und dan einen job habe. kann ich jetzt schon ml sparen um die unterhaltsschulden los zu werden?? ... Ab Erstellen des Titels muß gezahlt werden, nicht rückwirkend. ... Und bei dem Gespräch mit der Mama auch eine feste Vereinbarung zum Umgang treffen.