95 Ergebnisse für „gemeinsam unterhaltsanspruch wohnung“

Leserforumvon Superelli | Familienrecht | 7 Antworten | 06.12.2011 12:16
Wer im Grunde hier bleibt ist wurscht, ich hätte auch kein Problem in eine Wohnung zu gehen, ich glaube, das ist uns beiden egal, vielleicht hilft es... ... Da die ganze Sache doch recht umfangreich / schwierig ist, haben wir uns entschlossen, gemeinsam einen Anwalt zu konsultieren. ... Eine Wohnung haben wir schon gefunden.
Leserforumvon danritter | Familienrecht | 13 Antworten | 20.04.2008 15:59
Hallo, ich, 21, zurzeit in meiner Erstausbildung, zweites Lehrjahr, möchte demnächst in eine eigene Wohnung ziehen. ... Heißt - kein Unterhaltsanspruch gegen deine Eltern. ... Diesen Betrag müssen Deine Eltern gemeinsam entsprechend ihrer Einkommensverhältnisse aufbringen.
Leserforumvon Deven | Familienrecht | 6 Antworten | 30.05.2006 12:00
Gruß, Deven Am 30.5.2006 von Mister XYZ Durch die Volljährigkeit und den Einzug in eine eigene Wohnung wandelt sich der Unterhaltsanspruch gegen Vater und Mutter gemeinsam in einen Barunterhaltsanspruch in Höhe von monatlich Euro 640. ... Ansonsten: Kein Unterhaltsanspruch! ... Abgesehen davon, hat er ein "Taschengeld" und Wohnung und Verpflegung ist schon Bezahlt.
Leserforumvon bussybaerle | Familienrecht | 13 Antworten | 19.01.2006 14:38
Wir sind jetzt seit fast 5 Jahren zusammen, leben in einer gemeinsamen Wohnung und haben ein gemeinsames Kind 3 Jahre und ich habe noch einen Sohn aus einer anderen Beziehung 9 Jahre. ... Anwalt möchte jetzt plötzlich haben, nach 5 Jahren Beziehung, das mein Einkommen mit bei der Unterhaltsberechnung angerechnet wird da wir ja gemeinsam wohnen und auch gemwinsam wirtschaften. ... Also euer gemeinsames Kind für ihren Unterhaltsanspruch berücksichtigt werden muss.
Leserforumvon Susi64 | Familienrecht | 30 Antworten | 13.10.2004 09:37
Ich habe aber jetzt die Teure Wohnung von 750 € warm an den Hacken. ... (Waren auch keine Kinder im Spiel und das meißte konnten wir unter uns regeln) Viel GLück und lg von Claudia Am 13.10.2004 von konfusi auch hallo ... bei 1.300 euro netto eigeneinkommen, sehe ich kaum chancen für einen unterhaltsanspruch. tipp: schaff dir die sauteure und unangemessene kostenfressende wohnung vom hals, so schnell wie möglich. unterhaltsanspruch wirste nicht erwirken, wenn die wohnung unangemessen teuer ist. ... Der Exmann hat sich anscheinend nicht darum geschert, dass ein MV nur gemeinsam gekündigt werden kann.
Leserforumvon novus123 | Familienrecht | 7 Antworten | 09.11.2018 11:31
Dennoch möchte ich Sie fragen, hat meine Lebenspartnerin auch Anspruch auf Betreuungsunterhalt wenn sie ohne finanzielle Mittel in der gemeinsamen Wohnung (also ohne Partnertrennung) die Kinder erzieht bzw. betreut? Woher kann ich diesen Unterhaltsanspruch herleiten? ... Wir haben also nicht gemeinsam gewirtschaftet.
Leserforumvon bummel65 | Familienrecht | 6 Antworten | 30.03.2009 14:58
Sie lebt nicht bei Ihrer Mutter, sondern lebt in eigener Wohnung/WG die vom Amt gezahlt wird - da ihre Mutter nicht bereit ist, sie aufzunehmen. ... LG -- Editiert am 30.03.2009 15:02 Am 30.3.2009 von mikkian Hallo Bummel, keine Ausbildung/Schule - kein Unterhaltsanspruch. ... Ich finds schade, wenn man keine Grundlage mehr hat, wo man gemeinsam ansetzen kann ;-( Wie auch immer müssen wir dann jetzt mal sehen, wie das weitergeht.
Leserforumvon BGH1999 | Familienrecht | 8 Antworten | 04.01.2010 16:04
Wohnung Anspruch auf 640Euro hat und meine Exfrau und ich nun gemeinsam den Barunterhalt leisten muessen? ... Wohnung Anspruch auf 640Euro hat und meine Exfrau und ich nun gemeinsam den Barunterhalt leisten muessen Dieser Meinung bin ich auch. 640€ minus auszuzahlendem Kindergeld minus eigenem Einkommen. ... Ausserdem müssen beide Eltern mit der Wohnungsnahme einverstanden sein, da sich der Unterhaltsanspruch des Kindes erhöht.
Leserforumvon Passmann David | Familienrecht | 3 Antworten | 19.02.2002 12:07
Hallo, in der Zeit vom 1.11. bis 14.12 lebte ich in der 2 Zimmer Wohnung meiner Freundin. Seit dem 15.12. lebe ich mit ihr zusammen in einer 3.5 Zimmer Wohnung. ... Ein Unterhaltsanspruch ist zu versagen, herabzusetzen oder zeitlich zu begrenzen, soweit die Inanspruchnahme des Verpflichteten grob unbillig wäre (§ 1579 Nr. 7 BGB).
Leserforumvon Silke3875 | Familienrecht | 7 Antworten | 27.01.2006 08:36
Noch eine Frage ich bin seit ca. 1,5 Jahren in einer neuen Beziehung mein neuer Partner wohnt im gleichen Haus wie ich aber wir leben nicht in der gleichen Wohnung bzw. mal sind wir bei mir mal bei ihm nun schreibt der Anwalt meines Mannes das ich in einer Ehe ähnlichen Beziehung lebe und mein neuer Partner für meinen Unterhalt aufkommen soll. ... Dann muss Dein Partner zum Schein irgendwo anders eine kleine Wohnung anmieten, auch wenn er nicht drin wohnt, damit Ihr gemeinsam Deinen Ex weiterhin schröpfen könnt. ... Der Unterhaltsanspruch entfällt also gleich doppelt.
Leserforumvon wolle1000 | Familienrecht | 25 Antworten | 23.06.2008 17:28
Grüße Am 27.6.2008 von wolle1000 Das baut mich ja nicht gerade auf; sie ist mit ihrem "Freund" über 10 Jahre zusammen, beide eigene Wohnung(natürlich, wg. eheähnlicher Gemeinschaft) und ich soll für sie blechen. ... Die beiden kommen z.B. zu Familienfeiern und sie ist jedes WE bei ihm sowie gemeinsam im Urlaub. ... Getrennte Wohnungen schließen diese nicht aus, wenn die Zwei wechselweise beim jeweils anderen Partner übernachten und gemeinsam wirtschaften.
Leserforumvon guest-12318.06.2019 09:24:01 | Familienrecht | 21 Antworten | 16.06.2019 22:33
Guten Abend zusammen, mein Mann ist cholerisch, aggressiv und schikaniert die Familie. Es wird mit den Jahren immer schlimmer und langsam neigt er auch immer öfter zu körperlicher Gewalt mir gegenüber. Wir müssen uns dringend trennen, bevor die Kinder noch mehr damit belastet werden.
Leserforumvon Bruckmeier | Familienrecht | 6 Antworten | 07.10.2008 08:30
Wer ist bei einem unverheirateten, in einem Haushalt lebenden Paar, das ein gemeinsames Sorgerecht am Einzelkind hat, und das in der Regel die Lebenshaltungskosten als Familie und die Kosten der Kindererziehung gemeinsam bestreitet, eigentlich kindergeldberechtigt? ... Am 7.10.2008 von azrael Man kann es ja mal rein rechtlich sehen: Dem Kind steht Unterhalt vom Vater zu, auf den Unterhaltsanspruch wird das Kindergeld zur Hälfte angerechnet. ... Wenn ihr bei diesem Punkt schon Streitereien habt, sehe ich noch einige WIRKLICHE Probleme auf euch zukommen... ----------------- "gruß azrael " Am 7.10.2008 von Colibri70 rein rechtlich hat bei unverheirateter lebensgestaltung beider elternteile immer anspruch die mutter. insofern ihr gemeinsam das kind, sowohl eine wohnung teilt... hört sich ja ziemlich gaga an... aber es ist das geld des kindes... nicht vergessen. inwieweit die kindesmutter das kindergeld separiert auf ein anderes konto verbringt bleibt unschlüssig u. ist irrelevant sofern sie es nicht selbst verbraucht. vielleicht solltest du erst mit ihr reden bevor du böses vermutest... grüße colibri Am 7.10.2008 von azrael Das Kindergeld ist nicht das Geld des Kindes.
Leserforumvon lorelei007 | Familienrecht | 9 Antworten | 24.10.2004 19:01
Sie wohnt nach wie vor in der ehelichen Wohnung und er in seinem Haus. ... Nur wenn ein Partner sich eine "Alibi-Wohnung" hält, aber sich fast auschließlich bei seinem Lebensgefährten aufhält, kann eine Lebensgemeinschaft bejaht werden. ... Am 25.10.2004 von guest123-12 Hallo lorelei, Du selbst hast gegenüber Deinem LP, wenn Ihr heiraten würdet, einen berücksichtigungsfähigen Unterhaltsanspruch in Höhe von 645,00 EUR.
Leserforumvon Marko123456 | Familienrecht | 3 Antworten | 24.10.2007 23:03
Wie schaut es aus, wenn sie mit ihm in einer Wohnung wohnt ( offiziell - Mietvertrag ) Besten Dank im voraus M Am 25.10.2007 von Ostseeperle hallo marko Einige Beispiele: Amtsgericht Hamburg vom 18. ... Ein Unterhaltsanspruch ist zu versagen (...), soweit die Inanspruchnahme des Verpflichteten grob unbillig wäre (§1579 Nr.7 BGB). ... Die Zahlung von Ehegattenunterhalt ist nach ständiger Rechtsprechung unzumutbar, wenn der Unterhaltsberechtigte mit einem Partner dauerhaft in einer festen sozialen Verbindung zusammenlebt und gemeinsam wirtschaftet.
Leserforumvon Seb82 | Familienrecht | 6 Antworten | 06.11.2010 20:49
Ihr neuer Freund besitzt ein Obst und Gemüse-Geshäft welchen in Blickfeld meiner Wohnung liegt und in dem meine Ex auf 400 Eurobasis angemeldet ist. ... Es kann doch icht angehen das ich ihr jeden Monat 615 Euro überweise während sich ihr neuer Freund die kosten spart, auch wohne sie gemeinsam in einer Wohnung. ... Eine objektive Unzumutbarkeit der Unterhaltsleistung kann sich daraus ergeben, dass die neuen Partner gemeinsam wirtschaften und der Unterhaltsberechtigte hier sein Auskommen findet, faktisch also eine ehegleiche ökonomische Solidarität geübt wird - sog.
Leserforumvon Zarah | Familienrecht | 4 Antworten | 19.03.2003 20:25
Bleibt der Unterhaltsanspruch vom leiblichen Vater . Die Fragen stellen wir uns weil wir in der nächsten Zeit eine gemeinsame Wohnung nehmen wollen. ... Solltet ihr gemeinschaftlich haushalten wollen, dann werdet ihr gemeinsam veranlagt, d.h. dein Einkommen wird der Sozialhilfe deiner Freundin zugerechnet (sollte erst nach 2-3 Jahren passieren, wird aber gerne mal vom 1ten Tag an vermutet - das kostet Nerven).
Leserforumvon NYYankee | Familienrecht | 4 Antworten | 27.10.2006 01:17
Meine Eltern sind nicht geschieden, ich wohne in meiner Wohnung gemeinsam mit meiner Freundin und werde vorraussichtlich (weit) über das 27. ... Wenn du also 9 Monate Zivildienst gemacht hast, dann hast Du einen Unterhaltsanspruch bis zum 27.
Leserforumvon DatDeni | Familienrecht | 34 Antworten | 18.08.2006 11:43
Am 18.8.2006 von guest123-1542 [ Ein geschiedener und unterhaltsberechtigter Ex-Ehepartner riskiert mit einer so genannten eheähnliche Beziehung den Unterhaltsanspruch. ... Das OLG versagte der Ehefrau ab Oktober 2002 - Rechtshängigkeit der Klage - jeglichen nachehelichen Unterhaltsanspruch, da sie mit dem Lebensgefährten in einem „eheersetzenden" Verhältnis lebt. ... Unerheblich ist die Frage, ob man eine gemeinsame Wohnung hat, denn jedenfalls wird das Haus gemeinsam bewohnt.
Leserforumvon Erik Finsterwalder | Familienrecht | 15 Antworten | 08.01.2005 23:45
Rechtlich sieht es aber doch so aus, dass die Mutter, nur einen Unterhaltsanspruch bis zur Vollendung des 3. ... Einen gesetzlichen Unterhaltsanspruch hat in Deinem Fall nur das Kind. ... Ausserdem gabs bei der Trennung keinen Streit darüber, wem denn nun was gehört und wer in der Wohnung bleibt.
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