24 Ergebnisse für „gesetz kind unehelich“

Leserforumvon scanetti | Familienrecht | 3 Antworten | 05.01.2006 22:25
Aber Ehelich oder unehelich ist egal für den Unterhalt gegenüber dem Kind, oder? ... Wie sieht das jetzt bei einem Kind aus? ... Da macht das Gesetz keinen Unterschied mehr (seit der Kindschaftsreform, vorher gab es da Unterschiede).
Leserforumvon consulter | Familienrecht | 8 Antworten | 11.04.2005 00:10
Wenn ich richtig informiert bin, gab es vor ein paar Jahren ein Gesetz (Gesetzesänderung), danach werden unehelich geborene Kinder wie eheliche behandelt (gemeinsames Sorgerecht) wenn die Eltern später heiraten. Weiß jemand wann das Gesetz in Kraft getreten ist bzw. ob es eine Stichtag gibt? ... Ich kenne z.B. ein Kind in 1994 unehelich geboren, die Eltern haben ein halbes später geheiratet und damit war es ehelich, ohne großes TamTam.
Leserforumvon maja78 | Familienrecht | 6 Antworten | 15.11.2004 17:04
Kind etwas zu. ... Kind. ... Und so neu ist das Gesetz/Richtlinie gar nicht, welches besagt, dass minderjährige Kinder dem neuen Ehegatten in der Rangfolge vorgehen.
Leserforumvon emilli | Familienrecht | 28 Antworten | 25.11.2004 17:47
Gesetz nicht verpflichtet ist, in den ersten 8 (bei nichteehelichen Kindern)Lebensjahren des Kindes zu arbeiten. ... "titulierten Unterhalt" - d.h. der Ex ist zu EU/KU/BU-Zahlungen verpflichtet laut Gesetz und Urteil! ... In erster Linie geht es m.E. mal darum, den BU (Betreuungsunterhalt) so gering wie möglich zu halten - KU (Kindesunterhalt) muss auf jeden Fall gezahlt werden, sobald die Leistungsfähigkeit seitens des Vaters gegeben ist - und der auch noch mind. bis zum 18.Lebensjahr, auf jeden Fall aber bis zum Ende der 1.Berufsausbildung des Kindes - egal ob ehelich oder unehelich!
Leserforumvon ramonam | Familienrecht | 61 Antworten | 23.02.2007 20:38
Nun hat die "Geliebte" ein Kind. Und dieses Kind kann überhaupt nichts dafür. ... SIE darf laut Gesetz keinen finanziellen Schaden erleiden, ICH aber wohl?
Leserforumvon Don | Familienrecht | 8 Antworten | 13.06.2003 16:42
Nach dem '98 erlassenem Gesetz heißt es, so viel dem Kind gut tut. ... Meines Erachtens ist es wichtig wie alt Dein Kind ist, ob Du mit Deiner Ex zusammengelebt hast und wie eng die Bindung zwischen Dir und Deinem Kind ist - letztlich geht es um das Kind. ... Ob nun ehelich oder unehelich....
Leserforumvon lars1234123 | Familienrecht | 15 Antworten | 13.12.2022 16:24
Denn das Kind hat dann (offiziell) keinen Vater. ... Treffender müsste die Frage des Threaderstellers also wohl lauten: Wie kann ein leiblicher (und offenbar Barunterhalt leistender) Vater herausfinden, ob für das unehelich geborene Kind eine wirksame Vaterschaftsanerkennung erfolgt ist? ... [quote=Zuckerberg] Treffender müsste die Frage des Threaderstellers also wohl lauten: Wie kann ein leiblicher (und offenbar Barunterhalt leistender) Vater herausfinden, ob für das unehelich geborene Kind eine wirksame Vaterschaftsanerkennung erfolgt ist?
Leserforumvon kirscheM | Familienrecht | 16 Antworten | 09.03.2005 08:24
Mein Freund ist Vater einer dreijährigen Tochter (unehelich) und hat seine Zahlungen für Mutter und Kind geleistet. ... Gesetz keine Chance, wenn das Kind gesund ist, dass dein Freund weiterzahlen muss. ... , denn zur Zeit ist das alles nicht GEsetz..!
Leserforumvon @missspeedy | Familienrecht | 138 Antworten | 12.04.2007 20:30
Am 12.4.2007 von Salfena Natürlich muss er für das Kind aufkommen, was sonst. ... Er hatte auch sein Vergnügen dabei (sonst wär Kind ja nun nicht da). ... Und das Kind kann am allerwenigsten dafür.
Leserforumvon jessi21 | Familienrecht | 59 Antworten | 24.07.2008 14:49
Grüße Famous Am 24.7.2008 von Anny jessi21 hallo, wie lange bleibt das kind denn beim vater? ... Weil euer Kind unehelich geboren ist ,müsstest du dies selbst in die Wege geleitet haben und er hat dies unterschrieben ,das ihr fortan das gemeinsame SR habt . ... Wenn Du Dein Kind zurück haben willst, musst Du handeln.
Leserforumvon mrmuh09 | Familienrecht | 15 Antworten | 13.08.2008 14:43
und 202 für das Kind? ... UND ich könnt ja splitten UND ich könnt ja weniger Elternzeit nehmen... auch wenn das Gesetz ist, heisst es eben nicht das es Gerecht ist. ... Laut Gesetz steht mir aber von seinen 1400 euro alles zu bis auf 1000 euro sb.
Leserforumvon maxxxi | Familienrecht | 33 Antworten | 05.06.2007 11:12
Mein Fall: Kinder 7 und 9, unehelich, zahle nach Düsseld. ... Dies betrifft insbesondere die Konstellation, wenn die nichteheliche Mutter mit dem Vater und dem Kind längere Zeit als nichteheliche Familie zusammengelebt hat. ... Diese negative Folge liegt jedoch in der Sphäre der Mutter des nichtehelichen Kindes, ist von dieser alleine gegenüber dem Kind zu verantworten und kann nicht auf den Kindesvater abgewälzt werden."
Leserforumvon Audio001 | Familienrecht | 8 Antworten | 15.01.2008 08:39
Ein Gesetz, dass wahrlich kein Kritiker (wie sonst schon fast üblich) als Reformmurks bezeichnen könnte!? ... Audio001 sieht was falsch, für Kindsmutter ob ehelich oder unehelich hat sich wohl was zum Nachteil geändert, die Kinder haben jetzt allerdings eine bessere Stellung. Am 15.1.2008 von guest-12330.03.2009 14:52:31 Also, ich finds im Großen und Ganzen super, das neue Gesetz.
Leserforumvon Naomi0101 | Familienrecht | 110 Antworten | 24.02.2009 22:42
Also, ich war heute morgen am Jugedamt, und habe mich erkundigt, ob der Vater meines Sohnes mir mein Kind nehmen kann bzw ob er alleiniges oder gemeinsames Sorgerecht beantragen/haben kann, und die Antwort ist ziemlich eindeutig "Nein" - zur erklärung: Er kann zwar das gemeinsame oder alleinige Sorgerecht beantragen, dann muss er aber vor Gericht plausibel erklären und BEWEISEN, dass er der BESSERE Elternteil ist/wäre, und ich als Mutter VERSAGT HABE!!! ... Bitte um Entschuldigung. ----------------- "LG KuschelbaerR Geld verdirbt nicht den Charakter, sondern bringt das wahre Gesicht zum Vorschein" Am 25.2.2009 von uwe3/61 hallo naomi, schön, dass dir das jugendamt deine ängste nehmen konnte. nutze diese bestätigung aber bitte nicht dazu jetzt so zu werden wie viel andere, die diese machtposition gegen das kind und den umgang mit seinem vater einsetzen, um ihre ureigenen interessen durch zu setzen. es ist jetzt nicht der zeitpunkt für´s heimzahlen gekommen, sondern die, eine sinnvolle und gerechte regelung im sinne des kindes an zu streben, natürlich gehört das sorgerecht beiden elternteile zugesprochen und patti ARTiger hat doch in den meisten hier vertretenen fällen recht..das ist nicht nur verbitterung. nenne mir nur einen trifftigen grund warum der eheschein ein sorgerecht rechtfertigt und der fehlende nicht. ist die empfängnis eines kindes unterm trauschein verantwortungsvoller im sinne des kindes als ohne?? ... Gruß Patti Am 25.2.2009 von Betra So lange die Väter nicht in der Entscheidung für oder gegen das Kind einbezogen werden, wird es Haß und Machtkämpfe geben.
Leserforumvon jimmi34 | Familienrecht | 45 Antworten | 23.05.2007 12:21
Kind wird nicht beim KU angerechnet. 1. Kind aus 1.Ehe erhält KU ( bzw.die Mutter ). ... Und möglicherweise leidet wie immer das Kind mehr darunter, als was es ihm nutzt.
Leserforumvon pomps | Familienrecht | 53 Antworten | 20.02.2005 12:49
Da Dein Kind deinen Namen und nicht den des KV trägt, kann Dein Kind ohne weiteres den Namen Deines zukünftigen Mannes annehmen, wenn Du das alleinige Sorgerecht hast. ... und was kann nun dein Kind dafür ? ... Nur weil Ihr Stress habt, darf er sein Kind nicht sehen ?
Leserforumvon Destra1 | Familienrecht | 35 Antworten | 18.02.2008 21:54
Hallo an Alle, ich habe mit einer Frau ein gemeinsames Kind. ... Sie hat ja das Kind von mir ok aber dann ihr noch unterhalt zahlen??? ... Sozusagen stimmt es das ich 70€ derKM unehelich+ KU überweisen muß ja richtig??
Leserforumvon jaykayone | Familienrecht | 20 Antworten | 25.01.2006 21:24
Es ist auch mein Kind! ... Das heißt, wenn das Kind unehelich ist, müßte die Vaterschaft anerkant sein. ... Weder Gesetz noch ex Ich glaube da reicht mir kein umgangsrecht!
Leserforumvon Dagota | Familienrecht | 18 Antworten | 25.12.2015 17:24
Das "Kind" hat auf Antrag Anspruch auf Prozesskostenhilfe. ... Das Kind hat doch auch einen Anspruch. ... Schon der Hinweis "lies das Gesetz" kommt mir ein bischen frech vor.
Leserforumvon Viki1900 | Familienrecht | 18 Antworten | 10.02.2008 11:36
Demnach steht euer gemeinsames Kind erstmal außen vor. ... Am 10.2.2008 von Dori* Na ,dann sind wir ja wieder alle einer Meinung Ehelich ,unehelich ,wer blickt da schon durch Meinte auch im Haushalt lebend oder nicht ,oder wie auch immer . ... Find das Gesetz so ganz in Ordnung ,alle zu gleichen Teilen ,dem Alter entsprechend .
12