1.440 Ergebnisse für „jugendamt kind wohnung“

Leserforumvon Sonny12 | Familienrecht | 16 Antworten | 31.03.2014 18:30
Warum sollte da JA ihr das Kind nehmen ( JA wird ihr das Kind lassen). ... Am 31.3.2014 von Sonny12 >Kann Jugendamt Kind der Mutter entziehen -Wohnung? ... Weil man Wickeltisch, Babybett etc alles benötigt und dies nicht alles in einer 26 m² großen Wohnung unterbingen kann, zumal das Kind ein eigenes Zimmer benötigt.
Leserforumvon guest-12324.04.2020 15:35:33 | Familienrecht | 4 Antworten | 24.04.2020 14:07
Dieser wurde wie genannt der Wohnung verwiesen. ... Dann muss das Jugendamt binnen drei Tagen bei Gericht einen Antrag auf Übertragung des Aufenthaltsbestimmungsrechts stellen und dann wird entschieden, wo das Kind besser aufgehoben ist. Was mich jetzt etwas stutzig macht: hat das Kind wirklich einen Vormund?
Leserforumvon XMen69 | Familienrecht | 35 Antworten | 06.11.2004 18:05
Hallo,meiner Bekannten wurde das Kind am 3.5.04 vom Jugendamt Münster weggenommen? ... Und am 07.10.04 wurde es dann nochmal so entschieden,obwoihl meine Bekannte einen Teilzeitjob hatte,eine ordentliche Wohnung vorweisen konnte,und sie alles da hatte,was so ein kleines süsses Kind,Laura-Sophie so braucht!!!... Das Jugendamt Münster ist ja sowieso in den Medien für Fehlentscheidungen bekannt.
Leserforumvon bibi22 | Familienrecht | 16 Antworten | 09.12.2013 00:21
Ganz im Gegenteil ist das Jugendamt über jedes Kind froh, dass bei seinen Eltern oder einem Elternteil aufwächst. ... Du musst das Jugendamt nicht in deine Wohnung lassen. Sollte das Jugendamt auf dich zukommen, lass sie nicht in die Wohnung.
Leserforumvon GW70 | Familienrecht | 25 Antworten | 03.07.2015 17:17
Nicht nur in der Wohnung der Mutter, sondern auf einem Spielplatz z.B. ... Das Kind wird älter (das haben Kinder so an sich), und irgendwann fängt das Kind an, zu fragen. Das alles tut dem Kind dann nicht gut.
Leserforumvon AndreDSS | Familienrecht | 14 Antworten | 28.09.2017 12:04
Hallo, Wir hatten gestern spontan von 2 Jugendamt Mitarbeiterinen Besuch, diese wollten in unsere Wohnung, um die Sauberkeit zu überprüfen. ... Am 28.9.2017 von Sir Berry Ruf bei Jugendamt an und frage nach, ob die zwei dort als MA bekannt sind. ... Dann darf die Wohnung betreten werden, um letztlich das Kind raus zu holen und mit zu nehmen.
Leserforumvon blackzero23 | Familienrecht | 20 Antworten | 13.08.2020 19:19
Heute hat er von seiner Anwältin erfahren, das das Jugendamt das Kind sofort nach der Geburt raus nehmen wird. ... Die Wohnung ist in einem sehr guten und gepflegten Zustand. ... Normalerweise bietet das Jugendamt dann als Zwischenlösung ein Mutter/Kind Heim an.
Leserforumvon Yvonne3577 | Familienrecht | 6 Antworten | 21.06.2004 08:57
bin zu dem zeitpunkt von neuem lebensgefähten schwanger, halte dem stress nicht stand - hatte schon fehlgeburt nach entbindung 01 erhalte ich post vom jugendamt kindesvater hat zur adoption eingewilligt schreibe zurück was soll das will endlich mein kind sehen und zurück gebe sie niemals her jugendamt kontert telefonisch das ich übergangen werde und nichts mehr machen kann ziehe in andere stadt 2002, habe zweite fehlgeburt, komme zurück 2002 entbinde 03 im mai meinen sohn einen monat später steht das jugendamt vor der tür, sagt nicht was es will da lebensgefährte anwesend wollen mich anschreiben nichts passiert ich schreibe hin warum sie mich so qüälen man hat mir doch schon gegen meinen willen mein kind genommen und sie adoptiert keine reaktion nun am 17.06.04 habe ich einen zettel im briefkasten soll mich dringend beim jugendamt melden denke meine tochter ist schwer krank oder sonst was pustekuchen! ... jede post kommt an nur die post dieser sachbearbeiterin nicht ha ha denn andere post vom jugendamt -gemeinsames sorgerecht für sohn - kommt an meine tochter ist nun 8 jahre alt hat sicher ihre pflegeeltern gern und geht zur schule aber sie setzt sich ganz sicher mit dem gedanken an mich auseinander da sie anders heißt als die pflegeeltern und somit bescheid weiß und sich fragen von klassenkameraden gefallen lassen muss ich möchte endlich mein kind sehen und hoffe das sie auch später wieder nach hause kommen kann ich habe nun alles so knapp wie nur möglich geschildert ich erwarte das dritte kind von meinem lebensgefährten den ich auch nächstes jahr heiraten werde, es geht uns gut wir haben eine sehr große wohnung 140 qm 5 zimmer 2 etagen genug platz für 4 kinder ich versteh das alles nicht weiß jemand einen guten anwalt? ich komme aus dortmund ich weiß nicht weiter ich brauche dringend hilfe ich muss schneller als das jugendamt mit dem antrag für die adoption sein man was soll ich nur tun?
Leserforumvon LauraM123 | Familienrecht | 3 Antworten | 22.03.2019 00:53
Das Jugendamt steht wieder vor Tür, erneut wegen Anruf des Vermieters, der Vater würde regelmäßig die Wohnung betreten, es wären Schreiereien. ... Das Problem ist nur, dass das Jugendamt womöglich dann doch zum Gericht gehen würde, wenn Sie sich nun auch nicht mehr damit einverstanden erklären werden würden, dass das Kind bei der Oma bleibt (bzw. wenn Sie das Kind einfach dort abholen würden). ... Deswegen halte ich es dann doch für denkbar, dass das Jugendamt vor Gericht einen Vortrag machen könnte, der das Kind dann vielleicht doch als gefährdet erscheinen lassen würde.
Leserforumvon sessner | Familienrecht | 0 Antworten | 11.02.2007 16:11
Nun ist es schon 1,5 Jahre her das ich meine Tochter nicht mehr in Obhut habe, angefangen hat es mit einen riesen Streit der so ausartete, dass sich der Mann im Hort über mich beschwerte von dort auf das Jugendamt geschickt wurde und dorten hat er mich angegeben als Kindesmisshandlerin, es wurde untersucht nichts festgestellt als er nichts erreicht hatte hat er den Eheschutz eingegeben mich mit dem Anwalt vor dem Familiengericht zusammen mit Hilfe des Hortes als Erziehungsunfähig hingestellt und mit Hilfe seiner Schwester und deren Lebenspartnerin der psychischen Auffälligkeit bezichtigt vor Gericht, die Verleumdungen des Hortes und seiner ganzen Familie führten zum Obhutsentzug wobei meine Tochter jetzt ganztags im Hort ist und von seiner Schwester abgeholt wird, der Mann ist methadonkrank arbeitet und überlässt fast ausschliesslich meine Tochter seiner Schwester das Kind, welche einen Stock oberhalb von ihm wohnt, weil er alleine nicht das Kind betreuen kann, das Jugendamt weiss dies und findet es ganz normal das meine Tochter von seiner Schwester betreut wird, es ginge ihr ja gut. Mein Mann sitzt nach Angaben meiner Tochter unten in der Wohnung und trinkt und trinkt und die Tochter verbringt die Zeit oben bei der Schwester und kommt nur zum Schlafen runter. ... Ich sehe meine Tochter jede Woche nur 1,5 Stunden und das Jugendamt weitet das Besuchsrecht nicht aus.
Leserforumvon Melonenkuchen3000 | Familienrecht | 5 Antworten | 28.10.2019 22:34
Dann würde auch keine Steckdosenfrage aufkommen, weil die Familienhilfe auch gerne hilft, die Wohnung für das Kind sicher zu machen. ... Wenn Du den Kontakt zum Jugendamt ablehnst und vorher eine Familienhilfe bestand, dann wird das neue zuständige Jugendamt natürlich genau prüfen, ob es das Kind bei dir lassen kann. ... Dann würde auch keine Steckdosenfrage aufkommen, weil die Familienhilfe auch gerne hilft, die Wohnung für das Kind sicher zu machen.
Leserforumvon schnuffixl | Familienrecht | 12 Antworten | 11.03.2008 22:15
Meine freundin lebt in einer vom jugendamt betreuten wohnung, sie hat zwei kinder, eines davon ist von mir. nun möchte sie gerne ausziehen, mit mir zusammen, nur leider verlangt das jugendamt in dem fall eine tägliche kontrolle, also hausbesuche in meiner eigenen wohnung, sowie einsicht in sämtliche akten von ärzten, eine schweigepflichtentbindung sollen wir auch unterschreiben. etc, um sicherzustellen, das es dem ersten (2j) und zweitem kind ( 2 monate) gut geht. haben wir eine möglichkeit uns dagegen zu wehren um ein selbständiges leben zu führen.? ... Warum lebt die KM in einer betreuten Wohnung? ... Deine Freundin war beim ersten Kind minderjährig, da wird meistens (wenn keiner aus der Familie das beantragt) das Jugendamt der Vormund.
Leserforumvon Josef Furthmair | Familienrecht | 14 Antworten | 08.10.2007 02:39
War in der letzten Wohnung schon dass gleiche. ... Also, euer Kind wird etwas angelastet? ... Du sorgst dich um das Kind und das ist genau das, wo nach wir alle rufen.
Leserforumvon Cu777 | Familienrecht | 12 Antworten | 27.11.2019 23:37
Darf das Jugendamt einfach die Wohnung betreten ohne , dass ein Elternteil zu Hause ist? ... Am 28.11.2019 von drkabo Zitat:Darf das Jugendamt einfach die Wohnung betreten ohne , dass ein Elternteil zu Hause ist? ... Am 28.11.2019 von guyfromhamburg Zitat (von Cu777):Darf das Jugendamt einfach die Wohnung betreten ohne , dass ein Elternteil zu Hause ist?
Leserforumvon blutengel30 | Familienrecht | 35 Antworten | 28.09.2010 08:53
Deshalb dem Jugendamt mitteilen, dass Du auf einem Vaterschaftstest bestehst. ... Und da kooperiere mit dem Jugendamt. wirdwerden ----------------- "" Am 28.9.2010 von Loddar Hallo, das sah letztes Jahr aber alles noch ganz anders aus: Vaterschaft Da warst du sicher, der Vater zu sein und du wolltest zu dem Kind stehen! ... Nochmals, ganz klar, Du bestehst beim Jugendamt auf einem Vaterschaftstest.
Leserforumvon H. Odensack | Familienrecht | 8 Antworten | 11.09.2019 07:51
Das Jugendamt verlangt, b solle, um Unterhalt zahlen zu können, vollzeit arbeiten, das Auto abschaffen und eine kleinere Wohnung nehmen, da das 11jährige Kind auf Besuch bei dem 7jährigen im Zimmer schlafen könne. ... In dieser Angelegenheit wird das Kind vermutlich durch einen Beistand vom Jugendamt vertreten und damit kann hinsichtlich des Unterhaltes erst mal ALLES verlangt werden. ... Und - man hätte ja auch eine Wohnung in der Nähe des Arbeitsplatzes suchen können.
Leserforumvon Emma_Sonnenschein | Familienrecht | 18 Antworten | 17.03.2011 17:42
Außerdem werde ich mit der Person im Jugendamt sprechen und mitteilen, dass sie einen Hausbesuch machen kann, um sich über die Wohnsituation zu informieren, wenn mein Kind nicht da ist. ... Als sehr eingreifend in meine Privatsphäre empfinde ich, dass ich jemanden in meine Wohnung lassen muss, der sich dann anmaßt beurteilen zu dürfen und vor allem zu können, ob das kindgemäß ist oder nicht. ... Das Jugendamt schrieb etwas und schickte es an das Jugendamt, was für mich zuständig ist.
Leserforumvon Lystar | Familienrecht | 1 Antwort | 12.06.2003 13:53
Die Einrichtung ist teuer - muß über das Jugendamt gezahlt werden - den Kindesunterhalt des Vaters haben sie schon eingezogen und jetzt habe ich ein Schreiben das ich auch etwas zahlen muß. Ich habe ca 1000,-€ im Monat zur Verfügung - das Jugendamt will jetzt exakt nach der Düsseldorfer Tabelle 228,-€ (80% da 7 Tage -Unterbringung) von mir haben. 840,-E gestehen sie mir zu - den Rest soll ich komplett abgeben - ich war noch nie in einer solchen Notlage - ich habe mit Miete, Versicherungen, Telefon, GEZ,, Strom - ca 700,-€ Fixkosten - Das Jugendamt will das Geld - ob mein Sohn in den Ferien/Wochenenden zu Hause ist oder nicht. Ist das Rechtens - das Jugendamt will nach meinem Gefühl nur ihre Kosten möglichst gering halten - agiert hier aber nicht zum Kindeswohl - denn nun hätte ich dann kein Geld mehr mein Kind zu versorgen - ich weiß nicht was ich tun sol - weil ich in nächstzer zeit höhere Kosten habe - ich ziehe um, muß weißeln - mein sohn hat kein Kleiderschrank mehr - in der neuen Wohnung ist keine küche und eine Couch habe ich auch nicht.
Leserforumvon kuehnchen1985 | Familienrecht | 12 Antworten | 23.01.2008 13:33
Hallo, heut war eine nette Frau vom Jugendamt da, aufgrund einer Anzeige, dass wir übermässig in der Wohnung rauchen. ... Muss ein Kind in diesem Qualm aufwachsen? ... Du hast Verantwortung für ein Kind!!
Leserforumvon Angelofshadows | Familienrecht | 28 Antworten | 13.01.2006 02:44
Wohnung Sie bemängelte, dass im Kinderzimmer zu viele Kartons mit Spielsachen rumstehen würden. ... Kann das Jugendamt wirklich von mir verlangen das ich öfters als zur vorgeschriebenen U-Untersuchungen mein Kind untersuchen lassen muss? ... Das heißt Du bräuchtest entsprechende Gutachten, die den Zustand Deiner Tochter dokumentieren und ausschließen, daß Du sie vernachlässigst und das Deine Wohnung kindgerecht ist,ect.
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