30 Ergebnisse für „jugendamt vater rückzahlung geburt“

Leserforumvon JEBO | Familienrecht | 4 Antworten | 05.01.2016 13:28
(Obwohl wir direkt nach der geburt unseres sohnes ans jugendamt gewendet hatten) Und sie meinte auch da ich mit dem Vater des Kindes zusammen gelebt habe hätte ich sowieso schon mal kein Anspruch drauf. ... Habe ich wirklich kein Anspruch auf die Rückzahlung? ... Zitat:Obwohl wir direkt nach der geburt unseres sohnes ans jugendamt gewendet hattenDas Jugendamt ist überhaupt nicht zuständig für dieses Problem.
Leserforumvon guest-12310.06.2010 22:30:53 | Familienrecht | 50 Antworten | 10.06.2010 19:33
Hinzu kommt nochwas: wenn sie denn bei der Geburt alle möglichen Väter angegeben hätte, dann hätte sich das Jugendamt um die Feststellung des Vaters gekümmert. ... quote:Hinzu kommt nochwas: wenn sie denn bei der Geburt alle möglichen Väter angegeben hätte, dann hätte sich das Jugendamt um die Feststellung des Vaters gekümmert. ... Beim JA könnte sie nicht einfach wieder so verschwinden... vg, Disso Am 11.6.2010 von Borion Um auch mal die eigentliche Frage zu beantworten, nach § 1613 Abs. 2 Nr. 2a BGB ist der Vater grundsätzlich verpflichtet rückwirkend ab Geburt Unterhalt zu zahlen.
Leserforumvon Simonesabrina | Familienrecht | 79 Antworten | 26.02.2019 10:12
Meine Freundin hat damals wissentlich einen falschen Vater angegeben, noch vor der Geburt. ... So nun hat das Jugendamt die ganzen Jahren unterhaltsvorschuss gezahlt, weil der angegebene Vater nicht arbeiten war. ... Das Jugendamt/ das Gericht wird sich uU an die Kindsmutter halten.
Leserforumvon fb424019-99 | Familienrecht | 12 Antworten | 20.09.2015 11:52
Und nichts, aber auch rein gar nichts, beim Jugendamt unterschreiben Am 20.9.2015 von nero070 Guten Abend! ... Und wie hier schon geschrieben stand: Bloß nichts unterschreiben, worin die Rückzahlung bestätigt wird. ... Denn der Vater wäre nicht leistungsunfähig.
Leserforumvon guest-12327.07.2018 15:08:05 | Familienrecht | 16 Antworten | 24.07.2018 22:25
Beziehungsweise wird das Jugendamt dann die Rückzahlung des Unterhaltsvorschusses durch den Vater verlangen. ... Oder der Vater freut sich darüber, dass die (alleinerziehende!) ... Am 25.7.2018 von wirdwerden DAs Jugendamt ist auf der Seite des Kindes.
Leserforumvon fruchtzwerg2004 | Familienrecht | 7 Antworten | 28.05.2007 12:53
Mein Kind bekommt seit 3 JAhren Unterhaltsvorschuß, ihr Vater ist vor der Geburt gestorben. ... Von Geburt an oder erst ab Antrag? ... Beim Tod des Vaters meiner Kinder wollte Jugendamt A das Geld, was es an Unterhaltsvorschuß Jahre vorher für die Kinder gezahlt hat aus deren Erbe vom Vater (welches praktisch nicht vorhanden war) zurückgezahlt haben.
Leserforumvon lieblingstier1234 | Familienrecht | 4 Antworten | 09.05.2017 11:24
Mein Sohn wollte dann einen Vaterschaftstest nach der Geburt des Kindes. Erst stimmte die Mutter zu aber nach der Geburt wollte Sie das nicht mehr, da ihr Partner das Kind angeblich anerkannt hätte schon vor der Geburt(können wir leider nicht beweisen da diese Aussagen von der Mutter nur mündlich erfolgten). ... Nur das er eine Rückzahlung an den Scheinvater zahlen soll ist meinem Sohn nicht so ganz recht.
Leserforumvon kleiner vampi | Familienrecht | 29 Antworten | 25.02.2005 14:10
Als es dann mit der Ehe doch nicht funktionierte ( ca. 6 Mon.) nach der Geburt des Kindes, meldete sie sich beim KV und machte Hoffnung auf eine gemeinsame Zukunft, bat um einen Vaterschaftstest, um angeblich beweisen zu können, dass der Ex nicht der Vater des Kindes ist. ... solange wie vom jugendamt keine aufforderung kommt, unterhalt zu zahlen, würde ich auch keinen cent zahlen.. denn wer weiß, ob sie nicht unterhalt vom ehemann, jugendamt und angeblich leiblichen vater bekommt?? ... Rückzahlung des UV wird dann "hinten drangehängt" Diesen muss er dann zurückzahlen, sobald er in der lage dazu ist.
Leserforumvon trust1605 | Familienrecht | 2 Antworten | 01.04.2011 16:17
Seit ich es weiß, zahle ich auch den Kindesunterhalt an das jeweilige Jugendamt (Beistand besteht), rund >200 Euro. Nun sollte ich den Unterhalt, welcher seit Geburt ja noch offen ist, nachzahlen. ... Von daher ist eine schnelle Rückzahlung der noch offenen 4.300 Euro nicht möglich.
Leserforumvon Soprana | Familienrecht | 3 Antworten | 04.12.2005 10:35
Es handelt sich hier um Zahlungen des Jugendamtes, welche in den ertsen Jahren nach der Geburt gezahlt wurden, bis es meiner damaligen Partnerin dann eingefallen ist, dass ich der Vater sei. ... Ohne Job bekommt das Jugendamt doch viel weniger, bis gar nichts. ... Die Vereinbarung die du mit dem jugendamt hast zur rückzahlung deiner schulden ist ok und das läuft auch weiter so, mußte halt nur immer wieder einen neuen stundungsantrag stellen.
Leserforumvon guest123-504 | Familienrecht | 8 Antworten | 25.01.2006 15:34
Hallo, so die Sachlage: Mein jüngerer Bruder (20 Jahre) wird bald Vater. ... Jetzt die Frage: Ist er Unterhaltspflichtig, wenn seine Freundin bisher ganz normal gearbeitet hat. - Denn evtl. könnte er ja nach der Geburt für das Kind sorgen. ... Selten klappt das, dann wäre das Jugendamt der nächste Ansprechpartner.
Leserforumvon guest-12319.03.2020 19:25:47 | Familienrecht | 66 Antworten | 19.03.2020 15:18
Der gute Vater hat mir die Rückzahlung der Hartz IV Gelder überlassen, weil er kein Geld hat. ... Der gute Vater hat mir die Rückzahlung der Hartz IV Gelder überlassen, weil er kein Geld hat. ... Der gute Vater hat mir die Rückzahlung der Hartz IV Gelder überlassen, weil er kein Geld hat.
Leserforumvon dedda11 | Familienrecht | 7 Antworten | 20.12.2008 18:13
Vater kommt. ... Dessen Vater zahlt ja auch Ku für das Kind und dieses Geld nehmen die gerne. ... Manche Väter stellen sich ihr Armutszeugnis selber aus.
Leserforumvon Zuzanny | Familienrecht | 21 Antworten | 26.09.2007 12:40
Unterhalt muss ich auch nicht zahlen, weil sie beim Jugendamt einen anderen als Vater angegeben hat der jetzt auch den unterhalt zahlt. ... Den Test würd ich allemal machen ,denn dann erübrigt sich das vieleicht eh mit dem vorsorglichen monatlichen ansparen der Rückzahlung ! ... Ich habe bereits eine Tochter, die von einem anderen Mann ist, mit dem ich nach der Geburt gut befreundet war.
Leserforumvon KaMi2015 | Familienrecht | 12 Antworten | 27.06.2017 11:56
Grundsätzlich scheint er ja bei der Geburt des Kindes die Vaterschaft anerkannt zu haben. ... Mutter möchte Vater nicht um Unterhalt bitten und wendet sich an das Jugendamt um Unterhaltsvorschuss zu beantragen. In letzterem Fall muss Sie aber auch den Vater des Kindes angeben und das Jugendamt informiert den Vater darüber das sie jetzt mit den Unterhaltszahlungen in Vorleistung gehen und er sich auf die Rückzahlung einstellen soll.
Leserforumvon Tarik251089 | Familienrecht | 19 Antworten | 26.04.2021 23:27
Wie siehts denn nun mit der Rückzahlung aus? ... In einem Streitfall würde also voraussichtlich geklärt werden müssen (gerichtlich), ob der Vater sich auf seine Leistungsunfähigkeit berufen kann, die durch die Aufnahme einer Zweitausbildung vor Geburt des Kindes entstanden ist. ... [quote=Tarik251089]Wie siehts denn nun mit der Rückzahlung aus?
Leserforumvon Niton | Familienrecht | 15 Antworten | 04.04.2005 22:27
Die Mutter des Kindes hat vom Sozialamt nach der Geburt 2 Jahre lang Geld gehabt, weil der angeblicher Vater des Kindes soll im Ausland leben. ... Wie soll ich dem Jugendamt alles erklären? ... Wie soll ich dem Jugendamt alles erklären?
Leserforumvon Sabrina92 | Familienrecht | 32 Antworten | 05.09.2013 12:03
Auch hatte das nichteheliche Kind automatisch einen Vormund beim Jugendamt, der sich u.a. auch um die Unterhaltsangelegenheiten kümmerte. ... Kann es also sein, dass die Vaterschaft durch die Jugendamt und Vormund-Geschichte bereits anerkannt, nur nicht eingetragen wurde? Oder hat das Jugendamt diese Information "einfach für sich behalten"?
Leserforumvon dritteradvent | Familienrecht | 26 Antworten | 12.12.2015 21:19
Ich war vor der Geburt voll berufstätig, bin derzeit in Elternzeit - aber in ungekündigter Anstellung. ... Zitat:Er wurde bereits 2x aufgefordert, dies auf dem Jugendamt zu tun. ... Die hohen Fahrtkosten hatte er ja vor der Geburt des Kindes nie, erst seit September diesen Jahres.
Leserforumvon Thor64 | Familienrecht | 43 Antworten | 12.07.2005 13:14
Das ist deine Tochter nicht - also kein Unterhalt. 2. ist ab 6 Wochen vor der Geburt für die nächsten drei Jahren der Vater des Sprösslings bei Nichterwerbstätigkeit der Mutter für diese zuständig. ... seit wann kann ein schwiegervater unterhalt fordern vom vater der tochter/ großvater des enkels? ... Dann teile ihm in freundlicher Art mit, dass § 1601 hier nicht zum Tragen kommt, sondern § 1615 l, der da lautet: Unterhaltsanspruch von Mutter und Vater aus Anlass der Geburt (1) Der Vater hat der Mutter für die Dauer von sechs Wochen vor und acht Wochen nach der Geburt des Kindes Unterhalt zu gewähren.
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