33 Ergebnisse für „jugendamt volljährigkeit kürzen anwalt“

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Leserforumvon Emely-Erdbeer | Familienrecht | 5 Antworten | 29.06.2010 12:20
Aber was würdet ihr gewinnen, wenn ihr euch darauf beruft, im Zweifelsfall würde die Tochter dann einfach einen Rechtsanwalt beauftragen... Auf jeden Fall ist eine Klage durch das Jugendamt (Beistand) nicht mehr möglich. ... Sollte die Ehefrau auf Grund der Änderung der Düsseldorfer Tabelle oder aber auf Grund eines Wechsels in den Altersstufen höheren Kindesunterhalt beanspruchen, oder aber weitergehenden Kindesunterhalt in Form von Sonderbedarf, ist der Ehemann berechtigt, den Ehegattenunterhalt jeweils um 40 % des geltend gemachten erhöhten Kindesunterhaltsbetrag zu kürzen.
Leserforumvon Schnuckes | Familienrecht | 3 Antworten | 15.06.2009 20:56
Ist der Weg über das Jugendamt oder über den Anwalt besser? ... Wurde der Unterhalt denn bei Erreichen der Volljährigkeit neu berechnet? ... Normalerweise vertritt das Jugendamt Kinder nur bis zur Volljährigkeit.
Leserforumvon willow4 | Familienrecht | 11 Antworten | 18.07.2006 13:24
Ich habe einen Volljob als Angestellte und mein Huhn ist 12.Ich liege knapp unter dem Selbstbehalt und wir haben das bisher auch irgendwie geschafft.Aber der UV vom Jugendamt ist ausgelaufen und manchmal gehe ich dann doch in den Keller und heule, damit mein Huhn das nicht mitkriegt. ... Nichts desto trotz würde ich mal ein klares Wort mit dem Vater reden und ihm seine Grenzen aufzeigen ggf. durch Anwalt den du ja mit Beratungsschein sicher problemlos nutzen kannst. ... Das ändert sich erst mit Volljährigkeit.
Leserforumvon Wood | Familienrecht | 3 Antworten | 06.08.2006 11:40
Nach einer kurzen Übergangszeit begann er ein Praktikum (er erhält dafür BAB). ... Das Jugendamt teilte mir nach der Volljährigkeit meines Sohnes mit, dass ich nun Barunterhaltspflichtig bin. ... Ein eigener Anwalt ist natürlich hilfreich,wenn der Kontakt schon länger abgebrochen ist und alle einander misstrauen... ----------------- " Was interessiert mich mein dummes Geschwätz von gestern?"
Leserforumvon Blumi | Familienrecht | 4 Antworten | 02.01.2009 18:36
Da ich noch die Scheidungskosten vor Augen habe würde ich es gerne ohne Gericht und Anwalt angehen (z. ... Verwaltungsweg über das Jugendamt). ... Ob du dazu einen Anwalt brauchst ...?
Leserforumvon simschub | Familienrecht | 5 Antworten | 05.10.2010 15:39
mein sohn 25, student, erhällt lt. titel vom vater 430 euro unterhalt....... im januar hat dieser den unterhalt einfach und ohne titel auf 300 euro gekürzt und in diesem monat nichts mehr gezahlt.........es besteht wie gesagt kein titel........mein sohn hat neuen unterhalt durch anwalt im mai 2010 gefordert....dies zieht sich seit dem hin.......darf er unterhalt einfach kürzen bzw. jetzt komlett einbehalten..........wenn was kann man schnell tun-mein sohn ist auf geld angewiesen.......... Ausserdem bist Du ab Volljährigkeit mit zur Zahlung verpflichtet, wenn denn überhaupt noch eine Verpflichtung besteht. wirdwerden ----------------- "" Am 5.10.2010 von Loddar Hallo, entscheidend ist erstmal, ob ein Titel besteht oder nicht. quote:.darf er unterhalt einfach kürzen bzw. jetzt komlett einbehalten.......... ... "" Am 6.10.2010 von Betra Er wird den Rat bekommen haben, nachdem die Mutter die Hälfte des Unterhalts zahlen muß bei Volljährigkeit, abzüglich Wohnkosten wenn der Sohn bei ihr lebt. ----------------- " " Am 6.10.2010 von simschub auf blöde sprüche kann ich verzichten............ der vater hat selbst den unterhalt beim jugendamt 2007 beurkunden lassen......und bisher nicht gerichtlich abändern lassen.......... und mein sohn bekommt auf grund des unterhaltes und weil er bei mir(mutter) wohnt kein bafög........ebenso zahle ich ihm mtl. lt. meinem einkommen Unterhalt.....und ein medizinstudium dauert nun mal länger als ein bwl studium - sorry dafür.......ist aber nun mal so und er geht so wie es praktikas und famulatur und studienplan zulassen, ab und an ein paar euro verdienen......da brauchen wir keine nachhilfe....wissen wir selbst.....also danke für die blöden sprüche.........hatte auf prof. hilfe gehofft.........ansonsten bitte die weisheiten beim frisuer loslassen ----------------- ""
Leserforumvon bernd1981 | Familienrecht | 8 Antworten | 21.01.2016 08:39
Eventuell mal Geld in die Hand nehmen und vom Anwalt überprüfen lassen. ... LG nero Am 22.1.2016 von bernd1981 @Nero Danke für die Antwort....ich werde Erstmal abwarten und dann schauen wir...ich werde dem Jugendamt zuarbeiten und wenn es nicht passt zum Anwalt.... Soll ich in voller zahlen oder kürzen?
Leserforumvon herm4 | Familienrecht | 8 Antworten | 11.06.2007 15:42
Am 11.6.2007 von guest123-977 --- editiert vom Admin Am 11.6.2007 von herm4 Wenn ich das jetzt richtig verstanden habe kann der Vater also die Unterhaltszahlung kürzen oder gar einstellen ohne sich sorgen machen müssen das mal ein Schreiben vom Anwalt kommen könnte,er hat Armenrecht und Przesskostenbeihilfe.Meine Bekannte geht arbeiten und sorgt für die Kinder und kann sich den Rechtsanwalt nicht leisten. ... Da hat die Mutter ab volljährigkeit nichts mehr mit zu tun. ... Der Tipp mit dem Jugendamt ist natürlich gut, und sollte möglichst immer zuerst gegangen werden.
Leserforumvon tiberius | Familienrecht | 5 Antworten | 12.09.2018 23:55
Wie gehe ich am besten vor, oder komme ich auch diesmal nicht ohne Rechtsanwalt weiter. ... Ab Volljährigkeit ändert sich der Bedarf und es sind beide Elternteile barunterhaltspflichtig. ... Ab Volljährigkeit ändert sich der Bedarf und es sind beide Elternteile barunterhaltspflichtig.
Leserforumvon blasehase | Familienrecht | 5 Antworten | 21.03.2008 20:33
-Wenn sie mehr verdient – um wie viel kann ich meinen Unterhalt kürzen – auch in dem Spektrum 3. ... ----------------- Meine private Meinung - Rechtsberatung gibt's beim Rechtsanwalt! ... Hat das Jugendamt eine Berechnung vorgelegt?
Leserforumvon sandynchen | Familienrecht | 11 Antworten | 06.09.2008 12:02
Jugendamt gezahlt, nachdem ich vor 17 Jahren die Beistandsschaft beantragt hatte. ... Das Jugendamt ist nunmehr nicht mehr zuständig. ... Ihr unterhaltspflichtiger Vater wollte daher seine monatliche Unterhaltszahlung kürzen.
Leserforumvon ardnas | Familienrecht | 7 Antworten | 24.06.2009 11:55
Ab Volljährigkeit zählt auch Dein Einkommen. ... Geht das wirklich nicht mehr übers Jugendamt? ... Informastionen nur über den Anwalt, nein!
Leserforumvon bh | Familienrecht | 11 Antworten | 29.05.2008 14:26
Um einen kurzen Tipp bzw. ... Gehe doch zum Jugendamt und trage den Fall vor. ... Sohnemann sollte seine nämlich ab Volljährigkeit selbst regeln.
Leserforumvon Herdi | Familienrecht | 10 Antworten | 01.09.2014 16:39
Ich habe im letzten Oktober mein Einkommen auf Anforderung vom Jugendamt nachgewiesen, jedoch zahle ich auf dieser Grundlage alleine weiter. ... Da es für Dich um viel Geld geht, würde ich einen Anwalt beauftragen. ... Den Unterhalt komplett zu kürzen wäre nicht er richtige Weg.
Leserforumvon rogitec | Familienrecht | 15 Antworten | 30.12.2003 20:19
Einfach so Unterhalt kürzen iss nicht !! ... Jedenfalls nicht bei Volljährigkeit. ... Gruß Anna Am 4.1.2004 von moona das jugendamt rechnet anders.
Leserforumvon pupil | Familienrecht | 8 Antworten | 29.06.2009 14:53
Jugendamt dürfte ja nicht mehr zuständig sein. Anwalt?? ... Bei einem Auszug läge der Gesamtanspruch bei 640 €, ABER: solltest du gegen den Willen der Mutter ausziehen, kann sie ihren Anteil angemessen kürzen.
Leserforumvon Rotkäppchen | Familienrecht | 12 Antworten | 13.08.2008 10:46
Die Mutter hatte in einem Gespräch mal gesagt, dass es aus Scheidungszeiten einen Titel (Jugendamt??) ... Und damit gilt der Titel unverändert auch nach Eintritt der Volljährigkeit weiter und die Tochter kann daraus gegen ihren Vater vollstrecken. ... Nach Eintritt der Volljährigkeit werden nämlich Mutter UND Vater gleichermaßen zum Barunterhalt verpflichtet und zwar quotiert nach ihrem Einkommen.
Leserforumvon mannomann | Familienrecht | 19 Antworten | 30.03.2004 16:37
B., ob er eigene Einkünfte hat, denn dann würde sich ja auf jeden Fall der Unterhalt kürzen lassen. ... Diese kurzen Kontakte sind jedoch immer von ihrer seite aus wieder beendet worden, nicht von mir... ... Nach 6 Wochen kam dann der erste Brief von nen Anwalt der Tochter m.
Leserforumvon Schmacki | Familienrecht | 21 Antworten | 06.12.2009 19:01
Wie äußert sich der Anwalt dazu? ... Daraufhin hat die KM den Brief vom Anwalt dem Jugendamt übergeben und das JA schrieb dem Anwalt das die Angelegenheit übers JA zu regeln sei. und nicht mit der KM . ... Er rät dir, den Unterhalt zu kürzen aber nicht den Titel abzuändern?
Leserforumvon paringu | Familienrecht | 18 Antworten | 25.10.2007 20:55
Ist die Tochter gegen den Willen der Mutter ausgezogen, kann die Mutter ihren Unterhaltsanteil angemessen kürzen. ... Grüße ----------------- "Meine private Meinung - Rechtsberatung gibt's beim Rechtsanwalt!" ... Grüße ----------------- "Meine private Meinung - Rechtsberatung gibt's beim Rechtsanwalt!"
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