7 Ergebnisse für „kid kind regelung“

Leserforumvon hsvschlumpf | Familienrecht | 14 Antworten | 05.11.2006 16:47
Denn das ganze liegt schon eine Zeit zurück bin mittlerweile verheiratet meine Frau brachte 1 Kid mit in die ehe für das ich verantwotlich bin weil der Erzeuger nicht zahlt und zahle für mein anderes Kind und jetzt bekommen ich und meine Frau ein eigenes Kind undnaja wenn ich für 2 auswärtige Kinder zahen muss binn ich jeweils 192 Euro los also knappe 400€ und dann braucht man ja nicht mehr wirklich arbeiten oder können sie mir da sagen wie das dann ausgeht fasse es nochmal zusamm, 1 Kind Unterhaltsberechtigt Ehefrau Unterhaltsberechtigt Stiefsohn wird von mir Unterhalten da kein Amt bzw der Erzeuger nicht für ihn aufkommt Nächstes jahr mit Ehefrau gemeinsames Kind Und jetzt soll nach 2 Jahren noch ein Kind Unterhaltsberichtigt werden Also ich verdiene 2000 Euro Brutto das reicht das wir so wie es jetzt ist plus dazukommendes Kind leben können aber woher soll ich nochmal 200 Euro für ein Kuckukskind nehmen bzw was sagt das Gesetz? ... Wenn eine Frau ein Kind will, hat Mann keine Chance! ... Es könne kein gerichtlicher Zwang auf ihn ausgeübt werden, weil es bisher dafür an einer gesetzlichen Regelung fehle. http://www.kostenlose-urteile.de/Vaterschaftstest-kann-nicht-erzwungen-werden.news264.htm Am 28.3.2011 von Loddar Tja, das ist natürlich nach 5 !!!
Leserforumvon Diagtech | Familienrecht | 9 Antworten | 13.12.2006 12:31
. -- Editiert von Diagtech am 13.12.2006 12:32:55 Am 13.12.2006 von guest123-1660 --- editiert vom Admin Am 13.12.2006 von guest123-1035 --- editiert vom Admin Am 13.12.2006 von guest123-1954 --- editiert vom Admin Am 13.12.2006 von Rapunz Hallo Diagtech, kinderklamotten bekommt man gÙnstiger als man denkt, vielleicht kennst du jenamden der ein Kid hat das etwas gr?... Ich kann dir nur empfehlen den Kontakt mit der Beratungsstelle aufzunehmen, da diese im Bezug auf dein Verhältnis und deine Bemühungen dem Kind gegenüber positiv angerechnet wird. ... Da kannst du auch erst mal alleine hin. oder auch mit Kind.
Leserforumvon HansKlock | Familienrecht | 13 Antworten | 31.12.2014 12:08
Ich denke, dass lag/liegt daran, dass unser Kid, jetzt 7 Jahre, über kurz oder lang sowieso mitbekommt, dass der Vater nicht wirklich in der Minibude wohnt, wo der Vater lt. ... Wenn das Kind noch keine 12. ... Am 1.1.2015 von HansKlock Hallo, doch in der Tat steht in dem Vergleich zur Regelung des Umgangs, dass der Übernachtungsbesuch in der Wohnung des Vaters stattzufinden habe.
Leserforumvon lenjalu | Familienrecht | 25 Antworten | 01.08.2008 14:52
Hallo, ich bin Mutter (26) von 2 Kids, Tochter 4 und Sohn 6 Jahre. Bei uns ist meiner Meinung nach das totale Chaos aus gebrochen, ich denke nichts ist so wirklich richtig. Folgendes: Bin vom Ex-Mann geschieden, am Anfang war der Umgang alle 14 Tage am Wochenende, er konnte kein Unterhalt zahlen so also bekam ich es vom Amt.
Leserforumvon lauraline | Familienrecht | 47 Antworten | 12.06.2008 08:55
hallo ihr lieben, da bin ich wieder.... nun ist es so weit, ich stecke mitten im sorgerechtsverfahren. mein exmann hat eine 4-seitige stellungnahme schreiben lassen und versucht durch einstweilige anordnung das ABR für unseren sohn zu erwirken. er möchte dies sogar ohne mündl. anhörung erwirken. das gericht hat zwar reagiert uns aber 3 wochen zeit für eine stellungnahme gelassen. in seinem gesamten schreiben sind nur lügen, die ich zum größten teil beweisbar entkräften kann. es ist extrem anstrengend. er fährt alle klischees auf: gewalt, kindeswohlgefährdung, desinteresse meinerseits, vernachlässigung u.s.w. ich kann es einfach nicht fassen!!!wie kann man so sein??? mein anwalt sagte mir zwar ich solle mich entspannen, er hätte null chance( kinder leben ja seit 7 jahren bei mir in geordneten verhältnissen, es fehlt ihnen an nichts), aber die angst ist riesig!!!
Leserforumvon Tweety0505 | Familienrecht | 76 Antworten | 09.02.2005 09:55
Was meint ihr hätte sie eine Chance die kids zubekommen weil ich auch noch nen kind von ihn bekomme???? ... Am 9.2.2005 von KuschelbaerR Da der "übliche" Umgang alle 14 Tage am Wochenende ist, finde ich die Regelung Donnerstag bis Montag alle 3 Wochen bei der Entfernung gar nicht so verkehrt - das erspart allen unnötigen Streß. ... Sobald das erste Kind in die Schule geht, ändert sich die Umgangsregelung automatisch.
Frau und Sohn sind weg 4,2 von 5 Sterne
Leserforumvon KarlFranz | Familienrecht | 281 Antworten | 24.03.2009 19:36
Als Begründung wurde angeführt, der Sohn und du sind ja ganz gut drauf, aber wir wollen wegen deiner Frau keinen Kontakt mehr haben. ----------------- "" Am 25.3.2009 von uwe3/61 ..also laß dir bitte nicht das schuldhemd anziehen jeder vorwurf muss nachgewiesen werden, auch wenn sich ämter manchmal so stellen, dass der,dem der vorwurf gemacht wird das gegenteil beweisen muss. es ist aber nicht so. ich empfehle dir sofort einen eilantrag beim familiengericht auf umgang zu stellen. lege klar dar, dass dies im sinne des kindwohls und rechtlich geschützt ist. mache ganz konkrete vorschläge, informiere das ja darüber. ich ghe davon aus, dass du dir nichts zu schulden hast kommen lassen. jugendämter und auch richter neigen dazu sofort in die mutterschutzrolle zu springen. damit wirst du ab jetzt umgehen lernenmüssen schlage eine vernünftige regelung vormindestens alle 14 tage, eher öfter, wenn es möglich ist. begründung im moment wird dem kind geschadet, weil es durch die mutter ohne kindbegründung vollständig aus seinem gewohnten umfeld (familie, eigenes zimmer, kiga, vater) gezogen wird. das schadet dem kind. vermeide es jetzt allzu sehr auf die psychischen probleme der frau ein zu gehen. diese sind nicht kindswohlgefärdend in dem maase, dass irgedwer aktiv werden würde. es setzt dich aber in das licht, dass du die mutter schlecht machst. vorwürfe zu gewalt und sexuellem mißbrauch sofort schriftlich widersprechen und denjenigen der den votwurf bringt dazu auffordern es zu beweisen, zu bezugen oder sofort zu unterlassen. achte darauf, dass du das alles mit dem jungednamt abstimmst. wehre dich jetzt und schnell. du musst aus der schockstarre schnell rauskommen. dein kid hat ein recht dich zu sehen. wenige tage und wochen reichen für entfremdung aus. am besten wäre es du würdest den respekt für die mutter und auch hier einen vernünftigenumgang wiederfinden. nur das kann letztlich zu einer kindgerechten umgangslösung fühen. aber warte nicht werde aktiv und zwar sofort. viel glück uwe -- Editiert am 25.03.2009 10:33 Am 25.3.2009 von Anny KarlFranz hallo, was ist für dich resolut? ... Ich verstehe nicht soooooooooo ganz was bei dir abgeht, aber im Prinzip willst dein Kind sehen und das JA will erst mal mit der Mutter reden. ... Das Kind geht in einen anderen Kíndergarten?
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