212 Ergebnisse für „kind ferien anspruch“

Leserforumvon Sabine5100 | Familienrecht | 4 Antworten | 08.08.2007 13:44
Hi, mein Ex und ich teilen uns die Ferien mehr schlecht als recht auf. ... Danke für eure Hilfe Gruß Sabine Am 8.8.2007 von henriette68 Hi Sabine, wie das jetzt rechtlich ist weiß ich nicht ganz genau, ich weiß aber das ein Vater auch dann Anspruch auf Urlaub in den Schulferien hat wenn sein Kind nicht in seinem Haushalt lebt. ... Ich bräuchte irgendwie nen Paragraphen oder so, den ich ihm vorlegen kann, dass er sehr wohl Anspruch auf Urlaub in den Ferien hat.
Leserforumvon Susasu | Familienrecht | 18 Antworten | 05.07.2006 12:04
Lg Angelika Am 5.7.2006 von willow4 Und die Mutter hat diese Sonderausgaben sonst nicht, wenn das Kind bei ihr in den restlichen Ferien und Wochentagen,-enden und und und ist. ... Egal wie oft er das Kind zu sich nimmt und egal was er mit dem Kind macht. ... Natürlich wird der Umgangsberechtigte in den Ferien mehr mit dem Kind unternehmen als an den Wochenenden, dies trifft beim Unterhaltsempfänger aber genauso zu.
Leserforumvon guutschii | Familienrecht | 20 Antworten | 14.09.2011 09:46
Hallo, meine Tochter war in den Ferien 3 Wochen bei mir. ... Auch muss die Mutter ja trotz der Ferien "Gewehr bei Fuss" stehen, falls was dazwischen kommt. ... Man sollte den Kostenfaktor "Kind" also nicht unterschätzen.
Leserforumvon asterix65 | Familienrecht | 13 Antworten | 08.06.2008 11:33
Ich gehe davon aus, dass ich nicht gezwungen werden kann, meinen Urlaub in den Ferien zu nehmen. ... Zu den Ferien: Die Betreuung der Jungs ist eigentlich gewährleistet durch Oma und Opa, bzw. ... Dafür leiegn seine Ferien fast außerhalb von hiesigen Bundesland, also 10 Wochen lang muss eine Betreuung für das eine oder andere Kind gefunden werden.
Leserforumvon Olli35 | Familienrecht | 28 Antworten | 03.07.2009 18:36
Nächste Auskunft vom Amt war, das ich natürlich nicht den vollen Unterhalt zahlen muss, wenn meine Tochter einen größeren Teil des Monats bei mir ist- die Antwort der Mutter: dann geb ich 'mein' Kind doch nicht zu dir, wenn ich dafür bezahlen muss... ... Deine Tochter und du habt Anspruch auf Umgang und den hättet ihr sogar, wenn du überhaupt nicht zahlen würdest! ... Umgang in den Ferien berechtigt nicht dazu die Unterhaltszahlungen zu kürzen.
Leserforumvon jessi21 | Familienrecht | 59 Antworten | 24.07.2008 14:49
hallo leute, Wie schonmal erwähnt habe ich eine 9 monate alte nicht eheliche tochter. nun ist die kleine aber ueber die ferien beim KV. Er will sie aber nach den ferien nicht mehr rausgeben.erzählt lügen, dass die kleine nicht mehr zu mir darf und düsseldorf nicht mehr verlassen kann...was aber nicht der wahrheit entspricht, denn ich habe mich beim jugendamt kundig gemacht. ... Am 29.7.2008 von guest-12310.04.2009 12:23:15 @Markoh wenn ich das richtig verstanden habe so hat der KV ja die Herausgabe noch garnicht verweifert sondern nur angedroht...Sie hat das Kind ja freiwillig die gesamten ferien über dem KV überlassen...und die Ferien dürften noch nicht zu ende sein...
Leserforumvon fb459670-62 | Familienrecht | 3 Antworten | 11.02.2017 21:31
Wie wärs so als Einstieg, wenn Du das Kind in diesen Ferien ohne Diskussionen zu Dir nimmst? ... Lass das Kind möglichst draußen, mach der Oma aber klar, dass in dem Fall, dass sie das Kind unter Druck setzt, ein sofortiger Umzug erfolgt. ... Vielleicht mal vorab eine Beratung beim Jugendamt in Anspruch nehmen.
Leserforumvon guest-12316.03.2020 19:56:12 | Familienrecht | 12 Antworten | 12.02.2017 15:45
Hallo, hat der Kindesvater Anspruch auf das halbe Kindergeld, wenn für sein Kind das bei der Kindesmutter lebt, Unterhaltsvorschuss gezahlt wird? ... Kosten für Transport, Ferien, Wochenenden, was weiss ich, sind unabhängig von dem Unterhalt zu tragen. ... Kosten für Transport, Ferien, Wochenenden, was weiss ich, sind unabhängig von dem Unterhalt zu tragen.
Leserforumvon jim.knopp | Familienrecht | 8 Antworten | 29.12.2011 18:20
So, und jetzt überlege Dir mal, was für das Kind gut wäre. ... Hier geht es primär um das Kind. ... Nimm dann professionelle Hilfe in Anspruch.
Leserforumvon aras2016 | Familienrecht | 3 Antworten | 13.07.2015 01:53
Welche Hilfe wird denn nun hier in Deutschland für den Jungen in Anspruch genommen? ... Das Gericht interessiert sich nicht dafür, wo das Kind angemeldet ist. ... Wir wollen nicht; das unser Sohn vom Jugendamr in Obhut genommen wird, wie ist der beste Weg, das das nicht vorkommt, Er aber trotzdem zu Besuch bis Ende der Ferien bleben kann.?
Leserforumvon Bülent123 | Familienrecht | 8 Antworten | 09.09.2018 16:21
Diese sollte nach den Ferien weitergeführt werden aber nun kam es ja nicht mehr dazu. ... Ich denke, dass SIe sich selber einen Gefallen damit tun, wenn Sie diese Hilfe in Anspruch nehmen. ... Diese sollte nach den Ferien weitergeführt werden aber nun kam es ja nicht mehr dazu.
Leserforumvon Chris37 | Familienrecht | 2 Antworten | 12.04.2005 08:34
Ihr Exmann zahlt den Kindesunterhalt pünktlich und nimmt jede zweite Woche und die Hälfte der Ferien sein Besuchsrecht in anspruch. ... Das wussten wir schon von dem Kind selber . ... Was ja auch nicht schlimm wäre, wenn das Kind nicht mit sog.
Leserforumvon sioul2003 | Familienrecht | 5 Antworten | 19.09.2007 13:05
Frage: Lt meiner Ex hätte ich keinen Anspruch darauf, meinen Sohn mit in den Urlaub zu nehmen. ... Der normale Umgang ist ja so geregelt das du alle 14 Tage am WE sowie die halben Ferien Anspruch auf Umgang hast. Wie die Lage allerdings jetzt aussieht wenn du das Kind mit ins Ausland nehmen willst kann ich dir nicht sagen.
Leserforumvon fb412951-7 | Familienrecht | 7 Antworten | 23.04.2015 22:42
Es ist ja auch fürs Kind eine Umstellung. ... Das schlägt natürlich auf das Kind durch. ... Sie sollten weiterhin die Beratungsstunden in Anspruch nehmen und den Beschluss befolgen.
Leserforumvon go503043-84 | Familienrecht | 18 Antworten | 07.11.2018 19:13
Mein Sohn kann also nur noch in den Ferien zu mir nach Freiburg (BW) kommen, Entfernung 500 KM. ... Ich kann dem Vater nur empfehlen, anwaltliche Hilfe in Anspruch zu nehmen. ... Seit sie in Duisburg wohnt (500 Km) kann das Kind nur noch in den Ferien zu mir.
Leserforumvon lisima | Familienrecht | 5 Antworten | 07.07.2015 20:27
Ist im Moment noch kein Problem, da ich im Schulbetrieb arbeite und Ferien habe. Danach muss ich eine Tagesmutter in Anspruch nehmen.... Meine Fragen: Muss das Kind umgemeldet werden?
Leserforumvon keinehexerei | Familienrecht | 7 Antworten | 07.08.2009 12:58
Hallo , mein geschiedener Mann hat zu Beginn des Scheidungkrieges sein bestehendes Umgangsrecht eingeklagt,er bekommt das gemeinsame Kind alle 14Tage und die Hälfte der Ferien, da unsere Tochter ein August Geburtstags Kind ist , wurden die Ferien jährlich wechseln er erst die letzten 2 Wochen und dieses ja die ersten Wochen. ... Hat er Anspruch auf das We , wenn die offiziellen Ferien zuende sind , oder gilt zwei Wochen er zwei Wochen ich ?? Wann muß ich wissen , wenn unser Kind nicht bei Ihm ist ??
Leserforumvon enzoenzo | Familienrecht | 9 Antworten | 21.02.2024 18:06
Außerdem verliert das Kind seinen Unterhaltsanspruch, wenn es keine Ausbildung absolviert. ... Aber im Zwischenzeitraum sehe ich keinen Anspruch. ... [/quote]Wer keine Schule besucht, hat keine Ferien.
Leserforumvon Loewin7 | Familienrecht | 4 Antworten | 03.08.2010 13:40
Die Tochter ist bereits in der neuen Schule angemeldet, verbringt derzeit ihre Ferien bei uns, so weit alles prima. ... Und solange das Kind minderjährig ist, unterliegt sie auch einer gesteigerten Erwerbsobliegenheit. ... Ihr könntet beim Jugendamt eine Beistandschaft beantragen, dann wird der Anspruch des Kindes von dort verfolgt. ----------------- "Viele Grüße mikkian" Am 3.8.2010 von DeinHase Hallo, wie mikkian bereits geschrieben hat, kann man nicht rechtswirksam auf Kindesunterhalt verzichten.
Leserforumvon Corum1966 | Familienrecht | 12 Antworten | 26.01.2011 20:47
Herr A holt seine Kinder alle 2 Wochen von FR bis So ab und die Hälfte der Ferien. ... Na ja, solange das Kind keinen Unterhalt fordert, hat Vater A keinen Anspruch darauf. ... Wenn Unterhalt geltend gemacht wird, hat der Kindesvater übrigens einen eigenen Anspruch auf Unterhaltsauskunft gegen die Kindesmutter.
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