403 Ergebnisse für „kind tabelle düsseldorfer berechnet“

Leserforumvon Jumpel | Familienrecht | 4 Antworten | 26.01.2010 22:28
Wie wäre der Werdegang, wenn man sich weigert nach Düsseldorfer Tabelle zu zahlen? ... Düsseldorfer Tabelle 2009, ging noch von 3 Unterhaltsberechtigten aus, 2010 nur noch von 2! ... Warum muss ich eine Höherstufung bei nur einem Kind akzeptieren?
Leserforumvon Paul0309 | Familienrecht | 5 Antworten | 02.01.2009 10:53
Hallo, bezahle nach Düsseldorfer Tabelle 2007 bzw. Regelbetragsverordnung für 2 Kinder (15 und 9). 107 %, d.h. für ein Kind 254,- und das andere 309,- €uro. ... Hat das JA bisher immer berechnet?
Leserforumvon Hexer | Familienrecht | 4 Antworten | 11.01.2008 07:20
Haaallo, ich habe mir gestern die "neue Düsseldorfer Tabelle ab 2008" angesehen. ... Kind 0-5 6-11 12-17 ab 18 % 1. bis 1500 202 245 288 254 100 2. 1501 - 1900 216 262 307 275 105 3. 1901 - 2300 230 278 325 295 110 4. 2301 - 2700 244 294 343 316 115 5. 2701 - 3100 258 310 361 336 120 6. 3101 - 3500 281 336 391 369 128 Sorry, hab' ich hier etwas verpasst? ... Vorher bestehende Titel bleiben bestehen (DDTabelle ab 1.1.07), und können neu berechnet/geändert werden, wenn sich am Einkommen des Pflichtigen wesentliches ändert.
Leserforumvon nick.9109 | Familienrecht | 8 Antworten | 08.11.2011 08:57
Ich habe mal in der Düsseldorfer Tabelle nachgesehen, die geht aber nur bis ca. 5000 €. ... Nur in diesem Fall kann man die Düsseldorfer Tabelle zu Rate ziehen. ... Bei dem Einkommen der Eltern handelt es sich auch nicht um den zur Verfügung stehenden Betrag, der als Einkommen berechnet wird.
Leserforumvon guest123-1954 | Familienrecht | 58 Antworten | 17.06.2007 13:57
Danke Gruß Thessa Am 18.6.2007 von KuschelbaerR Hallo Gröllheimer, quote:Auf dieser Basis gibt es nun eine inoffizielle Version der Düsseldorfer Tabelle ab 01.07.2007 - also eine Tabelle, die darstellt, wie das Ganze aussehen KÖNNTE. ... -- Editiert von kuschelbaerr am 18.06.2007 09:25:31 Am 18.6.2007 von guest123-1954 --- editiert vom Admin Am 18.6.2007 von guest123-1542 Die Düsseldorfer Tabelle ist ja auch nur ein Anhaltspunkt. ... >Dieses bereinigte Nettoeinkommen wird berechnet, indem von den Bruttoeinkünften aus allen bisher erörterten Einkunftsarten abgezogen wird, was für andere Zwecke als den laufenden Lebensbedarf verwendet werden muss und deshalb unterhaltsrechtlich als zulässiger Abzugsposten anerkannt werden kann.
Leserforumvon marietheres | Familienrecht | 21 Antworten | 30.06.2011 18:42
Welche Stufe der Düsseldorfer Tabelle müsste nun greifen? ... Aber die Düsseldorfer Tabelle ist für 2 Unterhaltsberechtigte angelegt, und Frau C ist doch auch Unterhaltsberechtigt oder nicht? ... capitano ----------------- " " Am 13.7.2011 von marietheres Das ganze System mit der Düsseldorfer Tabelle ist eh etwas undurchsichtig (finde ich).
Leserforumvon pixelshaker | Familienrecht | 38 Antworten | 06.01.2019 19:36
Diesen Wert kann ich in der Düsseldorfer Tabelle 2018 nirgends finden! ... Link zur Düsseldorfer Tabelle 2019: http://www.olg-duesseldorf.nrw.de/infos/Duesseldorfer_Tabelle/Tabelle-2019/Duesseldorfer-Tabelle-2019.pdf Am 6.1.2019 von Anami Zitat (von pixelshaker):Aber noch wichtiger was jetzt ist: Meinst du die Tabellen-Wert-Ablesung oder die Berechnung des Unterhaltes? ... Du zahlst nach Düsseldorfer Tabelle an das Kind 427,- Euro, wenn sich dein bereinigtes Netto zwischen 2300,- und 2700,- bewegt.
Leserforumvon kitcat | Familienrecht | 17 Antworten | 07.10.2020 12:24
Kind berechnet Durch Einkünfts und Lebensänderrungen ist das nun bekannt geworden. ... Zitat (von kitcat):Laut Düssseldorfer Tabelle fehlt dem Kind 1 mindestens 120 Euro an Unterhalt und das schon seit "Jahren"Das Kind bezieht 293 € UHV + 204 € KG und damit exakt den Betrag der ersten Einkommensgruppe der Düsseldorfer Tabelle, also 100%, gleich 497 €. ... Die Düsseldorfer Tabelle geht davon aus, dass man für zwei Personen (z.B. eine Ehefrau und ein Kind) Unterhalt zu zahlen hat.
Leserforumvon Linchen | Familienrecht | 7 Antworten | 25.02.2010 10:20
Du solltest beim JA eine Beistandschaft für euer Kind einrichten. ... LG Nero ----------------- "" Am 25.2.2010 von mikkian Hallo, wie der Vater wohnt, was er mit dem Kind in seiner Umgangszeit macht, ist nicht dein Ding. Der Unterhalt wird anhand der DT nach dem bereinigten Einkommen berechnet, nur das ist maßgeblich.
Leserforumvon Jack127 | Familienrecht | 1 Antwort | 19.01.2023 03:59
Hallo, Wie berechnet sich der Unterhalt eines volljährigen behinderten (100%) Kindes. Das Kind lebt bei seiner Mutter. Gilt weiterhin die Düsseldorfer Tabelle oder wird anhand der Nettoeinkommen neu berechnet.
Leserforumvon Lolo2016 | Familienrecht | 5 Antworten | 19.03.2017 12:04
Das Kind wollte nicht zu Uns. Wie wird der Unterhaltezahlung berechnet? Nach Düsseldorfer Tabelle prozentual?
Leserforumvon guest123-22 | Familienrecht | 172 Antworten | 27.01.2005 15:02
In diesem Jahr ist ja wieder einmal mit einer Anpassung der Düsseldorfer Tabelle zu rechnen. ... Soll das Kind ja wohl nicht frieren oder? ... nachgefragt Am 28.1.2005 von träne ungefähr so viel wie Deine reinen Spekulationen mit der Anpassung der Düsseldorfer Tabelle zu tun haben... öhmser Am 28.1.2005 von guest123-22 oh, Ihr verfallt wieder in eine ungekannte Sachlichkeit.... wer so viel zu sagen hat wie träne, hat eigentlich gar nichts mehr zu sagen. nachgefragt Am 28.1.2005 von delphine0077 Wenn es ne Anpassung gibt ,dann haben nur die KInder was davon deren Papas auch gutes geld verdienen.Denn was hat ein KInd davon wenn es zwar laut Tabelle was mehr bekommen müßte,aber der Papa nicht mehr zahlen kann da er ja nun auch ein höheren Selbstbehalt hat.
Leserforumvon Trakomda | Familienrecht | 1 Antwort | 27.01.2010 19:21
Düsseldorfer Tabelle muss ich für meinen jetzt 12 jährigen Sohn Stufe 3, also 469,- € Unterhalt zahlen. ... Das JA hat aber einen Betrag von 325,-€ berechnet. Kann dieser Unterschied davon kommen, das ich 1 oder 2 Stufen in der Tabelle heraufgestuft worden bin, da ich nur für 1 Kind Unterhalt zahlen muss?
Leserforumvon Neo_28 | Familienrecht | 22 Antworten | 15.01.2005 22:16
Vom JA wurde der Unterhalt für mein von mir getrennt lebendes Kind neu berechnet. ... Laut Tabelle zahle ich neu 222,00 EURO (Kind 6 Jahre alt). ... Am 20.1.2005 von teufelin Hallo, Der (Mindest)unterhalt wird nach Düsseldorfer Tabelle ( bzw in deinem Falle Berliner Tabelle ) errechnet.
Leserforumvon rhq | Familienrecht | 5 Antworten | 20.09.2004 18:48
Also bei Unterhaltsverpflichtung nur einem Kind gegenüber gehts zwei Einkommenstufen rauf. ... Gibt es denn noch eine aktuelle Berliner Tabelle? Wenn ja, dann wird sich diese mittlerweile kaum von der Düsseldorfer Tabelle unterscheiden.
Leserforumvon vias | Familienrecht | 0 Antworten | 20.02.2007 20:12
Hallo, weiß jemand wie der Unterhalt für nicht eheliche Kinder die im Ausland(EU) mit ihrer Mutter leben berechnet wird .Gilt da trotzdem die Düsseldorfer/Berliner Tabelle?
Leserforumvon Laureen1979 | Familienrecht | 3 Antworten | 02.03.2009 09:26
Das Jugendamt hat jetzt bei meinem Partner (Student) den Unterhalt für das Kind festgelegt. Dieses liegt aufgrund des geringen Einkommens unter der Grenze der Düsseldorfer Tabelle. ... Jugendamt nicht berechnet.
Leserforumvon Numspi | Familienrecht | 10 Antworten | 01.03.2023 15:06
Als Antwort erhielt ich die Aussage, dass das auf Basis der Düsseldorfer Tabelle berechnet wurde und korrekt sei. ... Wenn ich der Düsseldorfer Tabelle Glauben schenken darf, habe ich ein Selbstbehalt von 1370€. ... Siehe Düsseldorfer Tabelle.
Leserforumvon Despina Domanj | Familienrecht | 4 Antworten | 20.06.2004 23:48
ein kind ist 1993 und eins 1998 geboren und ich bekomme Arbeitslosengeld Ich würde gern wissen was jedem einzeln Kind zusteht wie man das ausrechnet ----------------- "Despi1" Am 21.6.2004 von Anny Despi1 hallo, also das kannst du an der Düsseldorfer Tabelle ablesen, die ist relevant, es sei denn anderes ist per Gericht oder JA festgelegt.
Leserforumvon guest-12328.05.2018 20:06:09 | Familienrecht | 3 Antworten | 24.05.2018 15:43
Wie wird der zu bezahlende Unterhalt berechnet und wie sieht es mit den Schulden aus, die ich natürlich auch begleichen möchte??? ... Nach Bereinigung des EInkommens gilt die Düsseldorfer Tabelle. Am 25.5.2018 von hh Der Zahlbetrag für das erste Kind beträgt 370€ und für das zweite Kind 302€, insgesamt also 672€.
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