232 Ergebnisse für „kind titel kv gericht“

Leserforumvon guest-12328.02.2009 13:08:32 | Familienrecht | 5 Antworten | 27.02.2009 18:03
-- Editiert am 27.02.2009 18:13 Am 27.2.2009 von Haselstrauch Hallo, zwar kann niemanden den Vater der Kleinen zwingen, einen Titel zu unterschreiben, wenn die Sache nun allerdings zum Gericht geht und ein Urteil bezüglich des KU gefällt wird, erübrigt sich eine Unterschrift des KV, ein Urteil ist ein Titel. ... Bist du dir sicher, dass dieses zweite Kind der einzige Anlass ist, weshalb der KV kein Interesse an seiner Tochter zeigt? ... Beim Gericht wird ein Urteil = Titel erlassen, der ist ohne Unterschrift des Vaters wirksam.
Leserforumvon Löwin wenn es um ihre Kinder geht! | Familienrecht | 7 Antworten | 19.02.2016 09:33
Meine Frage dazu wäre an wen muss ich mich wenden um einen solchen Titel zu bekommen? ... Kind hat einen Unterhaltsanspruch ggü. seinem Vater, müsste dem KV schon eine fiktives Einkommen in Höhe von ca 2.800€ unterstellt werden können, damit alle drei Kinder bedient werden können. ... Also vom Gericht wurde ein fünfstelliger Betrag festlegt den er nun mtl. abzahlen muss.
Leserforumvon guest-12331.05.2011 20:56:07 | Familienrecht | 2 Antworten | 26.06.2008 00:16
Kind gezahlt. ... -Gericht reagiert und wie geht es weiter, dass der KV den Titel endlich unterschreibt? Und was, wenn der KV weiterhin seine Unterschrift (für den KU-Titel) verweigert?
Leserforumvon Tirchara | Familienrecht | 4 Antworten | 26.06.2008 20:52
hallo, es geht um einen bekannen von mir. kurz die vorgeschichte: KM und KV sind 15J zusammen, nicht verheiratet. der gemeinsame sohn ist jetzt 15. vor einem jahr (juli 07) ist die KM von einem tag auf den anderen ausgezogen (zu einem neuen) und hat das kind beim KV gelassen. während der beziehung hat die KM teilweise gearbeitet, teilweise war sie nur hausfrau. auch zuletzt hat sie nicht gearbeitet. der KV verdient als lehrer sehr gut. nachdem auszug der KM ist der KV wegen dem unterhaltstitel zum JA gegangen. ... JA meint nun, die KM verdient zuwenig für KU und macht nichts mehr. der KV ist sich darüber im klaren, das die KM wahrscheinlich nie KU zahlen wird. er möchte aber trotzdem einen titel zur sicherheit für seinen sohn. muß er vor gericht gehen? ... Was hilft ein Titel, der nicht bedient werden kann.
Leserforumvon makkay | Familienrecht | 21 Antworten | 18.12.2007 00:02
Wenn die KM einen Beistand beim JA hat ,und dort den Titel einfordert ,kann der KV doch nicht einfach zum Notar . ... Beantwortet nicht die Frage ,ob der KV einfach zum Notar gehen kann und seinen eigenen Titel erstellen kann ,obwohl die KM einen Beistand beim JA eingerichtet hat und diese vom KV erwarten das er dort einen Titel unterschreibt ! ... Die Folge bei zwei unterschiedlichen Berechnungen wird aller Voraussicht nach der Gang zum Gericht, zwecks Abänderungsklage sein und somit kostet das dann folgende Verfahren auch wieder Geld, Zeit und Nerven, mit dem Unterschied, dass die den Notar beauftragende Partei nochmals draufzahlen könnte (bei unterliegen), während das Kind stellvertretend durch KM und JA kostenfrei (immer?)
Leserforumvon H. Odensack | Familienrecht | 7 Antworten | 07.01.2014 20:25
Also: Kind wurde 18 und beendete die Schule, Ex schrieb, das Gericht habe entschieden, der KV müsse weiter zahlen, da Kind behindert. ... Vom Gericht hat der KV aber nie etwas gehört oder gelesen. ... ----------------- "" Am 7.1.2014 von Pachlus quote:Ex schrieb, das Gericht habe entschieden, der KV müsse weiter zahlen, da Kind behindert.
Leserforumvon JX618 | Familienrecht | 17 Antworten | 05.08.2008 21:31
Hat also weder was mit immer oder einem Titel zu tun.;) Wichtig wäre eine korrekte Berechnung des Unterhalts und einen Unterhaltstitel zu erwirken, wenn der KV zahlungsunwillig ist. ... Du bist verpflichtet das Kind dem KV aktiv zuzuführen. ... Die anderen Punkte sind Teile des Umgangs und Sache zwischen Kind und KV.
Leserforumvon angie69 | Familienrecht | 8 Antworten | 09.11.2006 11:23
Es liegt A ein Titel aus dem Jahr 1999 vor, worin er für je 1 Kind 135 Euro zahlen muss.Die geht aus einem damaligen Einkommen hervor. ... Kann A bei Gericht eine Abänderung des damaligen Titels beantragen? ... Was kann er tun um keine Schulden nach alten Titel weiter anlaufen zu lassen?
Leserforumvon MS79 | Familienrecht | 18 Antworten | 14.12.2020 18:40
Entweder das Kind selbst oder das Job-Center, sofern die den Titel haben. ... Hier ist aber kein Gericht involviert. ... KV hat mitgeteilt, er zahlt nicht.
Leserforumvon nixe | Familienrecht | 20 Antworten | 18.02.2008 17:22
Dann wird ein Gericht die neue Unterhaltshöhe festlegen. ... Wenn das Kind dann 18 wird sieht die ganze Sache noch anders aus. ... , dann bleibt dem KV wohl k
Leserforumvon Hoto1 | Familienrecht | 9 Antworten | 04.01.2008 12:11
Sieh zu, dass der KV das Kind anerkennt. ... Am 4.1.2008 von guest123-1682 Sven, ein Titel besteht wohl keiner über KU? ... egal wie hoch der verdienst vom KV wäre.
Unterhalt vor Gericht 5 von 5 Sterne
Leserforumvon guest-12323.02.2011 11:37:35 | Familienrecht | 7 Antworten | 20.02.2010 07:37
Die vom Jugendamt meinte es wäre sogar schwer 100 Prozent zu verlangen,der Titel wurde 2009 vom Gericht erstellt (Vollstreckbare Ausfertigung). ... Ergo - KV hatte jahrelang keinen Beweis, dass er einen Sohn hat. ... Das weitere Kind ist ehelich?
Leserforumvon fenk2001 | Familienrecht | 14 Antworten | 30.12.2013 14:23
Hallo ans Forum, leider habe ich mit dem KV mal wieder Ärger. ... Nun ist halt meine Frage ob der KV dies einfach so darf? ... Ein Unterhaltspflichtiger kann einen Titel nicht einfach so ignorieren oder abändern, das darf nur das Gericht. ----------------- "" Am 30.12.2013 von fenk2001 Hallo altona, das habe ich ihm auch schon angekündigt da kam nur, mir machst du mit gesetzen keine angst und wenn ich deswegen meinen Job verliere bist du schuld und dann gibts halt gar nichts mehr...
Leserforumvon Maria123439w | Familienrecht | 25 Antworten | 23.04.2010 20:42
KV möchte keinen abgeänderten Titel für die Zeit danach sondern eine gütliche Einigung. soweit so gut. Aber - was wäre wenn der KV nicht mehr zahlt. ... LG Nero ----------------- "" Am 23.4.2010 von Maria123439w hallo Nero, also es ist ja egal, ob ich oder Tochter den Titel will - Fakt ist das dieser vom KV nicht gewünscht ist.
Leserforumvon Lamasa | Familienrecht | 19 Antworten | 14.09.2021 10:41
Bislang wurde weiterhin kein Unterhalt gezahlt und es sind eine Menge Schulden aufgelaufen, nun bin ich mal etwas energischer geworden und da der KV ein weiteres Kind bekommen hat möchte er jetzt den Titel abändern, sein Anwalt macht mir ein Angebot ansonsten geht es wieder vor Gericht. ... Ist die Aussage richtig das das Gericht sowieso nicht unter 100% vom Mindestunterhalt geht? ... Frage: KV ist neu verheiratet und ist jetzt mit seiner Frau unter die "Hundezüchter" gegangen.
Leserforumvon Nola | Familienrecht | 23 Antworten | 20.03.2011 14:37
Ja, Titel wurde erstellt. ... Titel ist für KU. EU geht jetzt vor Gericht.
Leserforumvon marion3500 | Familienrecht | 12 Antworten | 25.02.2019 11:36
Das Gericht hat den Betreuungsanteil von 45% nicht anerkannt, weshalb er voll zahlt. ... Muss der KV das Kind dann auch bei der Krankenkasse bei sich anmelden? ... Oder gibt es einen Titel pro Kind?
Leserforumvon Henzi | Familienrecht | 6 Antworten | 22.03.2009 19:55
KV sagt, nein, er hat nur 1400 Euro netto und eine große Familie zu ernähren, das erste Kind mit Exfrau geht also leer aus. Beim letzten Besuch im Jugendamt meinte die "Rechtsbeiständin", "tja also eigentlich müßte ja der Unterhalt neu berechnet werden und der Titel geändert, weil der Titel so alt ist und das Kind auch schon älter ist und der Vater ja jetzt wieder verdiene. ... Über's Gericht wäre es offiziell und ein Richter könnte dem KV ins Gewissen reden.
Leserforumvon Mel80 | Familienrecht | 43 Antworten | 23.01.2022 16:56
Solange Kind keine Nachweise zur korrekten Berechnung liefert wird der alte Titel weiter bedient und gut ist. ... Über die Verteilung würde das Gericht entscheiden, soweit sich die Beteiligten nicht untereinander einigen können. ... Dann sollte das Kind gleich die o. g. 2500 € für das Gericht und meinen Anwalt mit bezahlen müssen!
Leserforumvon MeAreLegend | Familienrecht | 4 Antworten | 28.02.2017 16:50
Guten Tag, ich habe eine Frage; Kindesvater = KV, Kindesmutter = KM, Kind = KI Zur Geschichte, KM und KV trennen sich ein Jahr nach der Geburt, Mutter macht für das Kind Unterhaltsansprüche geltend, diese bleiben unbeantwortet und letztendlich gerichtlich eingeklagt. ... KM gewinnt Prozess und erhält Titel (gültig bis 2021). ... Wenn die Schulden vom Gericht tituliert wurden ( von -bis =xxy€ ), dann kann evtl. vollstreckt werden.
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