321 Ergebnisse für „kindergeld anrechnung“

Leserforumvon Mela | Familienrecht | 1 Antwort | 29.12.2004 12:42
Kindergeld bekommt er nicht mehr bzw. wird es nicht vom Unterhalt abgezogen. Für die Steuererklärung 2002 bekam er einen Kinderfreibetrag in Höhe von 2904 € für die Steuererklärung 2003 bekommt er gar nichts da steht dann nur der berühmte Satz: "Die gebotene steuerliche Freistellung des Existenzminimums Ihres Kindes wurde durch das ausgezahlte Kindergeld bzw. vergleichbare Leistungen bewirkt. ... " § 1612 b BGB Anrechnung von Kindergeld „Die Anrechnung des Kindergeldes unterbleibt, soweit der Unterhaltspflichtige außerstande ist Unterhalt in Höhe von 135 % des Regelbetrages zu leisten.„ Wie passt das zusammen ?
Leserforumvon Schmalle177 | Familienrecht | 3 Antworten | 23.03.2006 21:37
Habe eine Frage zur Anrechnung des Kindergeldes. ... Einkommensgruppe und habe gehört das man 35€ Kindergeld pro Kind beim Unterhalt abziehen kann.
Leserforumvon sundowner0879 | Familienrecht | 1 Antwort | 08.05.2007 19:24
Hab da mal einige allgemeine Fragen zur Anrechnung des Kindergeldes bzw. die Hälfte des Kindergeldes auf den Unterhalt. 1. ... Das auf das jeweilige Kind entfallende Kindergeld ist nach § 1612 b Abs. 1 BGB grundsätzlich zur Hälfte auf den Tabellenunterhalt anzurechnen. ... Bei einem Negativsaldo entfällt die Anrechnung.
Leserforumvon BettinaS | Familienrecht | 2 Antworten | 31.12.2006 13:24
Vielleicht könnt ihr mir weiterhelfen: Der KV ist seit dem 1.1.2003 urkundlich zur Zahlung von 326 Euro abzgl. 77 Euro Kindergeld = 249 Euro verpflichtet sowie ab dem 1.11.2003 135% des jew. ... Frage: ist hier noch eine hälftige Teilung des Kindergeldes korrekt oder wie müsste die Anrechnung/Aufteilung aussehen?
Leserforumvon ip611313-77 | Familienrecht | 7 Antworten | 03.03.2024 00:26
Wenn der Unterhaltszahler auf die hälftige Anrechnung besteht, muss das akzeptiert werden. ... Das Kindergeld bekomme ich komplett. ... In der Vereinbarung wollen wir (beide) aber die Anrechnung ausschließen.
Leserforumvon jacky7777 | Familienrecht | 3 Antworten | 04.04.2005 15:41
mein freund zahlt mir für unser gemeinsames kind unterhalt in höhe von 171 euro (welches vom jugendamt laut seinem einkommen festeglegt wurde) nun hat er seine steuererklärung gemacht und die steuerberaterin sagte das sein kind in der steuer nicht geldlich berücksichtigt wird weil er ja dafür das er unterhalt zahlt auch das recht auf das halbe kindergeld hat. die vom arbeitsamt sagen aber das mir das volle kindergeld zusteht.was können wir tun damit mir nur das halbe kindergeld als einkommen angerechnet wird denn ich bin gern bereit ihm das halbe kindergeld zu geben wenn es ihm schon beim finanzamt sowieso als gezahlt angerechnet wird.die vom arbeitsamt haben mir keine ordentlich antwort geben können und weiß nun nicht weiter. vielleicht kann mir jemand sagen wie und was wir nun tun müssen. vlg jacky Am 4.4.2005 von Fran_zi Dein Freund hat Recht auf die Hälfte des Kindergeldes ... normalerweise wird das doch beim berechneten Unterhalt direkt abgezogen. Schau mal auf den Unterhaltstitel. da müsste dann irgendwo X- 77 Euro = 171 Euro stehen. ----------------- "- Dieses Schreiben wurde maschinell erstellt und ist ohne Unterschrift gültig -" Am 4.4.2005 von mannomann Hallo jacky, bitte nichts durcheinanderwerfen: Das Kindergeld als "Geld" steht Dir zu. Die Anrechnung des Kindergeldes bei Deinem Freund ist "nur" eine Anrechnung zur Hälfte um die Höhe des Kindesunterhaltes festzulegen.
Leserforumvon gitte123 | Familienrecht | 1 Antwort | 01.12.2006 11:59
Kindergeld verbleibt Ansspruch von Euro 450,--. ... Heisst das jetzt, dass der KV sich das Kindergeld von den Euro 395,-- abziehen kann? ... Aber dann würde das Kindergeld ja zweimal abgezogen.
Leserforumvon olympia | Familienrecht | 13 Antworten | 06.02.2004 12:35
Habe hier einen Auszug gefunden bezüglich der Anrechnung von KiGe: Bezieht ein Elternteil kein eigenes Einkommen, aber dennoch das volle Kindergeld, so ist das Kindergeld in voller Höhe auf den Unterhaltsanspruch gegen den anderen Elternteil anzurechnen (OLG Brandenburg FamRB 2003,146). ... Davon kann er das volle Kindergeld, also 154,- Euro, abziehen. ... Du schreibst jetzt, dass wir es doch ganz abziehen können, das Kindergeld.
Leserforumvon schlunze | Familienrecht | 4 Antworten | 29.12.2005 22:45
Durch das Urteil des Bundesverfssungsgericht vom 11.1.05 zur Anrechnung von gesetzlichen Soz Versicherungsbeiträgen steht uns Kindergeld auch nach dem 18 Geburstag des Kindes zu. ... Bei mir in dem Bekanntenkreis haben alle ihr Kindergeld wiederbekommen.
Leserforumvon Assi | Familienrecht | 13 Antworten | 16.09.2008 16:23
Richtig ist, dass das Kindergeld hälftig angerechnet wird und der älteren Tochter somit 183,- zustehen. ... Beides unter Berücksichtigung der jeweiligen Anrechnungsregelungen für das Kindergeld. ... Läge der Anspruch bei 384 € ohne KG Anrechnung, wäre weniger Verteilmasse für die volljährige Tochter vorhanden.
Leserforumvon Harzfee | Familienrecht | 2 Antworten | 27.10.2003 12:37
Da du offensichtlich Profi bist auf diesem Gebiet, wüsste ich gern noch etwas zum Thema "staatliches Kindergeld". ... Kindergeld keine hälftige Anrechnung mehr fände, wenn das Kind über 18 Jahre alt ist, sich noch in der Ausbildung befindet und nicht mehr im elterlichen Haushalt lebt.
Leserforumvon Maja-Ratlos | Familienrecht | 4 Antworten | 08.02.2005 10:48
Irgendwo habe ich gelesen, dass das Kindergeld erst ab Gruppe 6 abziehbar ist. ... Unterhalt: Kind 1309,-- Kind 2364,-- Das abzugsfähige Kindergeld beträgt 65,-- Euro pro Kind. ... Anrechnung ) Kind ( 13 Jahre ) = 307 EU ( 57 EU KiGe Anrechnung ) Insgesamt also 556 EU, welche zu zahlen wären.
Leserforumvon Bärli28 | Familienrecht | 1 Antwort | 19.08.2007 08:48
Ich lese immer das man das Kindergeld b.z.w. das halbige Kindergeld mit einrechnen darf,abgesehen vom Einkommen der Mutter. meine Frage: Dürfen wir das Kindergeld bei den 190 Euro Unterhalt die wir zahlen mit reinrechnen???
Leserforumvon Lonicera123 | Familienrecht | 2 Antworten | 30.08.2006 18:50
Wird das Kindergeld einer 18jaehrigen, die noch bei ihrer Mutter wohnt und sich in Ausbildung befindet (Verdienst von ca. 500 Euro) bei der Berechnung ihres Unterhaltsanspruchs den Eltern gegenŸber mit zur Deckung ihres Bedarfs angerechnet, oder wird angenommen, dass das Kindergeld die Mutter erhŠlt, weil die Tochter noch bei ihr wohnhaft ist? ... Es gibt ein BGH Urteil zur Anrechnung von Kindergeld bei Volljährigen BGH XII ZR 34/03.
Leserforumvon Katharina Homberg | Familienrecht | 7 Antworten | 20.02.2008 10:16
Kindergeld ist übrigens 154€ von denen 77€ angerechnet werden. ... Runterscrollen und du findest die Kindergeld-Anrechnung. http://www.treffpunkteltern.de/unterhalt/duesseldorfertabelle.php Grüßle ----------------- " Jeder Mensch gilt in dieser Welt nur so viel, als wozu er sich selbst macht." ... Sie bekommt das KIndergeld vom Ex plus 50€ .
Leserforumvon Denny | Familienrecht | 9 Antworten | 30.04.2004 11:00
Andererseits ist das wenige Kindergeld zum Leben zu wenig und zum Sterben zu viel. ... Meiner Meinung nach, kann die Mutter mit dem Kindergeld eh machen, was sie will. ... Ab 135% Regelunterhalt 50% Anrechnung.
Leserforumvon Ludger | Familienrecht | 5 Antworten | 15.07.2004 18:57
Und wenn ich dann das Kindergeld bekomme, zahle ich meiner Tochter zusätzlich das halbe Kindergeld (77 €) zum Unterhalt, richtig? ... Zur genauen Anrechnung des Kindergeldes hier ein Link: http://www.finanztip.de/recht/familie/berechng.htm Am 16.7.2004 von guest-12320.01.2010 19:55:59 @ alida Und wenn das Kind nicht zu Hause wohnt? Wer bekommt dann das Kindergeld?
Leserforumvon guest123-1320 | Familienrecht | 2 Antworten | 06.01.2007 22:13
Ich dachte immer, das hälftige Kindergeld für den unterhaltsverpflichtenden Elternteil dient zum Ausgleich der Kosten für den Umgang und Versorgung des Kindes in der Zeit des Umgangs. ... Steht ihm dann trotzdem das hälftige Kindergeld zu (er zahlt 135% des Regelunterhalts) und wenn ja, wofür????? ... Also egal, was und wieviel Umgang stattfindet, ändert es nichts an dem Unterhalt, und auch nicht an der Anrechnung des kindergeldes
Leserforumvon Tri-City-Maniac | Familienrecht | 5 Antworten | 11.08.2007 15:19
"Der Unterhaltspflichtige hat gemäß Anspruch daruf, dass sein Anteil an dem Kindergeld auf den von ihm zu zahlenden Unterhalt angerechnet wird. Der Elternteil, in dessen Haushalt das Kind lebt, erhält das Kindergeld. Seit dem 01.01.2001 hat sich beim Kindesunterhalt die Anrechnung des Kindergeldes geändert: Gemäß § 1612b Abs. 5 BGB hat die Anrechnung des Kindergeldes zu unterbleiben, soweit der Unterhaltsverpflichtete außerstande ist, 135 % des Regelbetrags-Unterhaltes zu leisten.Nach dem Urteil BGH 09.11.2005 - XII ZR 31/03 erfolgt bei Vorliegen der folgenden Sachlage trotz Nichterreichens der 135 %-Grenze eine Anrechnung:Übersteigt das hälftige Kindergeld die Differenz zwischen 135 % des maßgeblichen Regelbetrags und dem Betrag, den der Unterhaltspflichtige nach seinen Einkommensverhältnissen zu leisten hat, ist der verbleibende Teilbetrag, der zur rechnerischen Auffüllung auf 135 % des Regelbetrags nicht benötigt wird, anzurechnen."
Leserforumvon kurzk | Familienrecht | 10 Antworten | 28.08.2004 21:20
Geburtstag das VOLLE Einkommen abzüglich dieser Pauschale plus Kindergeld. ... Sie hat also ca. 800 € als Einkommen und ich mit Anrechnung des Wohnungswertes im eigenen Haus ca. 1800 €. ... Sie hat also ca. 800 € als Einkommen und ich mit Anrechnung des Wohnungswertes im eigenen Haus ca. 1800 €.
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