Wird von dem angegebenen Unterhalt in der Tabelle das anteilige Kindergeld noch abgezogen oder ist es schon abgerechnet?
Meine Frage: muß ich bei dem Betrag der in der Düsseldorfer Tabelle angegeben ist noch 1/2 Kindergeld ( 77,- Euro) abziehen? ... Tatjana Am 13.10.2003 von Theodor In der Tabelle steht auch etwas von 135% des Regelbetrages : Wenn er in dieser Stufe bezahlen muss, oder höher, dann sind die 77 EUR abzuziehen, sonst nicht. ... Weihnachtsgeld, Urlaubsgeld, Steuerrückzahlung etc bekommst du 269 EUR Kindesunterhalt abzüglich 77 EUR halbes Kindergeld mach 192 EUR.
(Kindergeld erhält die Mutter zu 100%, sie hat auch den vollen Kinderfreibetrag). Ich blicke die Tabelle einfach nicht... ... Kindergeld)?
Laut Tabelle 263 €. Davon wird anrechenfähiges Kindergeld 9 € abgezogen.
Düsseldorfer Tabelle bei privilegierten Volljährigen
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Hallo, ich lese gerade die folgende überraschende Aussage: Zitat:Bei minderjährigen Kindern sowie privilegiert Volljährigen ist der Tabellenbetrag der Düsseldorfer Tabelle um das halbe Kindergeld zu reduzieren, um den Zahlbetrag für den Kindesunterhalt zu erhalten. ... Ab Volljährigkeit wird das ganze Kindergeld angerechnet. ... Der Rest ist nach Leistungsfähigkeit von den Eltern aufzubringen. edy Am 12.3.2018 von noch ein laie Zitat (von quiddje):Hallo, ich lese gerade die folgende überraschende Aussage: Zitat:Bei minderjährigen Kindern sowie privilegiert Volljährigen ist der Tabellenbetrag der Düsseldorfer Tabelle um das halbe Kindergeld zu reduzieren, um den Zahlbetrag für den Kindesunterhalt zu erhalten.
Also dass das Kindergeld anteilig (51,- Euro) abgezogen wird? Laut der Tabelle und verschiedenen Seiten (auch konkrete Rechenbeispiele) hab ich das so verstanden. ... Am 16.9.2007 von guest123-1682 Hallo Janina, quote:Man kann ja erst ab der 135%-Stufe das hälftige Kindergeld abziehen So isses.... und zuvor anteilmäßig.
Ich bin in der Gehaltsgruppe 4 der Düsseldorfer Tabelle eingestuft. ... Wie wird hier das Kindergeld berücksichtigt? VG Am 5.9.2016 von wirdwerden Das Kindergeld wird voll berücksichtigt.
(Düsseldorfer Tabelle sagt ca. 210 €). ... Habe ich das Recht vom 250€ Unterhalt 40€ freiwillige Leistung und 77€ Kindergeld abzuziehen, ohne Ärger zu bekommen? ... Der Mindestzahlbetrag sind 135% des Regelbetrages abzgl. 77€ anteiliges Kindergeld.
Nachdem mein Sohn nun 3 Jahre alt ist und ich nun für die KM keinen Unterhalt mehr zahle, würde ich nun gerne wissen, wie die Düsseldorfer Tabelle genau zu lesen ist und demzufolge, was ich zahlen muss. ... Kann ich ausser dem halben Kindergeldsatz noch weitere Beträge von dem für mich relevanten Wert aus der Düsseldorfer Tabelle abziehen?? ... Kindergeld ist erst ab Stufe 6 zur Hälfte abzusfähig.
--- editiert vom Admin Am 17.6.2007 von guest-12324.11.2010 15:15:24 --- editiert vom Admin Am 17.6.2007 von jimmi34 was ist mit dem Kindergeld ? ist das schon abgezogen bei der voraussichtlichen Tabelle von asp-Ra ? ... Weil in den ersten Rangstufen wird Kindergeld ja nur anteilig abgezogen, bzw. in der 2.Altersgruppe 1.
Ich habe mal in der Düsseldorfer Tabelle nachgesehen, die geht aber nur bis ca. 5000 €. ... Mein Bruder bekommt 160€ Kindergeld und von meinem Vater 300€ Unterhalt. ... Nur in diesem Fall kann man die Düsseldorfer Tabelle zu Rate ziehen.
(zwecks des Grenzbetrags von 8004 Euro) 2) Kann diese Person Kindergeld beanspruchen ohne das es die Eltern bekommen müssen? ... Auch nicht in den Anmerkungen der OLGs zur Düsseldorfer Tabelle. 1. ... Ein Abzweigungsantrag bei der Familienkasse ist möglich, wenn denn überhaupt noch ein Anspruch auf Kindergeld besteht.
Es müsste dann ja auch das erhöhte Kindergeld mit gegen gerechnet werden. ... Das heißt er wird nie für die Kinder vollen Unterhalt zahlen können nach der Düsseldorfer Tabelle. ... - Tabelle 2010 steht noch nicht, aber die Zahler sollen sich schon mal danach richten!
Hallo...ich verstehe die Logig nicht, die hinter dieser Tabelle steckt! ... Kindergeld angerechnet. Wird das Kind dann 6 erhöht sich der Unterhalt aber es wird kein Kindergeld mehr angerechnet.
Frage zur Düsseldorfer Tabelle
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Das Kindergeld ist voll anzurechnen. ... Tabelle abzgl. 184€ Kindergeld abzgl. 310€ Ausbildungsvergütung (bereinigt um 90€) = 170€ Unterhalt anteilm. nach Einkommen der Eltern zu zahlen. ... Und selbstverständlich habt ihr recht, das Kindergeld beträgt nur 184 Euro.
Ein Düsseldorfer Anwalt hat den zukünftigen Mindestunterhalt nach der Logik der bisherigen Düsseldorfer Tabelle weiterentwickelt: http://www.elwu.de/data/DT2007.html Wenn die Richter in Zukunft auch so rechnen, dann stehen viele Väter vor dem Ruin. ... In der Tabelle ist das hälftige Kindergeld (77 Euro) bereits in Abzug gebracht.
Düsseldorfer Tabelle, d. h. genau den Betrag, der für meine Gehaltsstufe ausgewiesen wird. ... [/quote]Diesen Betrag gibt es weder vor noch nach Abzug Kindergeld irgendwo in der Düsseldorfer Tabelle für ein vierjähriges Kind. ... Am 26.2.2024 von DrKurt [quote=smogman]Diesen Betrag gibt es weder vor noch nach Abzug Kindergeld irgendwo in der Düsseldorfer Tabelle für ein vierjähriges Kind.
Moin, wenn eine Mutter für beide Kinder das volle Kindergeld bekommt, kann sich doch der Papa 50% Kindergeld abziehen! ... Düsseldorfer Tabelle bezahlt ( Einkommensstufe 6 ) wird das Kindergeld gar nicht oder nur teilweise angerechnet ) Siehe hier: http://www.treffpunkteltern.de/unterhalt/duesseldorfertabelle.php ( ganz nach unten scrollen )
Ich vermute, dass mein Ex inzwischen nach der alten Tabelle in Stufe 7 liegt vom Gehalt her, und in der neuen Tabelle in Stufe 4. ... Ich haue jetzt einfach mal mit meinem Halbwissen um mich und setze voraus, dass es sich bei dem Titel um einen unbefristeten handelt und das hälftige Kindergeld angerechnet wird: 1) Ja, soweit ich weis, kannst du das alle zwei Jahre mal machen (wäre jetzt aber wohl das letzte Mal!?) 2) in diesem Zuge würde wohl die neue Tabelle herangezogen, da ja eine Abänderung des derzeitigen Titels anstehen würde. 3)Wenn der Unterhalt lediglich für die beiden Jungens ansteht, wäre für den KU eine Höherstufung zumindest für den Kleinen evtl. auch nach Stufe 5 fällig (4: 343€/316€ oder 5: 361€/316€).
Ich habe aus erster Ehe zwei Kinder für die den Tabellenunterhalt nach der Düsseldorfer Tabelle zahle. In meiner zweiten Ehe habe ich ein Kind, für das ich Kindergeld auf meinen Lohn bekomme. In meiner Gehaltsabrechnung steht einmal ein Nettoeinkommen und dann noch das Kindergeld.