95 Ergebnisse für „kindesunterhalt einkommen zahl euro“

Leserforumvon ernst-r. | Familienrecht | 12 Antworten | 26.01.2006 12:17
Hallo kurze Frage: Wie hoch ist der gesetzliche Mindestsatz für Kindesunterhalt??? ... Am 26.1.2006 von Capitano Merline, ich weiß nicht, wie du auf ein Einkommen von Am 26.1.2006 von Merline ups.....ich habe die Zahl von 700€ netto Einkommen im Kopf......die wurden dann wohl nur in dem anderen Thread erwähnt. ... Ab Einkommenstufe 3 114 % beträgt der Zahlbetrag 316,00 Euro (332,00 Euro Regelunterhalt abzgl. anteiliges Kindergeld von 16,00 Euro = 316,00 Euro).
Leserforumvon Rainer0505 | Familienrecht | 15 Antworten | 15.04.2005 00:50
Den Kindesunterhalt hatte ich aber bisher immer aufgebracht und bezahlt. ... Damit wird die Zahl minderjähriger Sozialhilfeempfänger reduziert. ... DEm Vater meines Kindes wurden insgesammt vom bereinigten Einkommen 25% als berufsbedingte ausgaben berechnet plus die kreditraten,so das er 30 euro KU zahllen muß Der Richter meinte zu mir "ich weiß das ist nicht viel aber sie können ja noch UV beantragen der kleine wird ja erst 6. gruß delphine
Leserforumvon Tri-City-Maniac | Familienrecht | 18 Antworten | 12.04.2011 10:16
Dies wären nach Abzug des Hälftigen Kindergelds dann 291 Euro Kindesunterhalt. ... Bei den knapp über 1800 Euro netto wären das 105 % und auch bei einer Höherstufung (1.901-2.300 Euro) wegen der Zahl der Unterhaltsberechtigten auch nur 110 %. ... Fällt dann die Höherstufung um eine Gruppe dann aus und der Kindesunterhalt für das erste Kind (das mit der Exfrau) beträgt dann nicht mehr 309 Euro, sondern nur 291 Euro?
Leserforumvon Papa939804 | Familienrecht | 6 Antworten | 31.01.2004 22:43
Beim Kindesunterhalt bleibt VORERST alles beim alten. ... Falls dein Einkommennicht ausreicht, wird prozentual geteilt und die Kinder aus erster Ehe bekommen evtl. sogar weniger, als jetzt. ( Kommt auf dein Einkommen an ). ... Gruß Anna ----------------- ""Die Zahl meiner Postings zeugt von Fleiss - und nicht von Expertentum ;-)) " aldi_nord@gmx.de " Am 7.11.2007 von Thomaso Hallo, ich zahle im moment für 3 kinder unterhalt, 2 sind 9 jahre und eins 14 jahre , 571 euro und bin geschieden (Lohnsteuer 1),verdiene 1400 netto.
Leserforumvon Nicki J. | Familienrecht | 41 Antworten | 21.02.2005 12:17
- gibt es einen Höchstbetrag an Kindesunterhalt? ... Das Einkommen Deines Freundes hat damit nichts zu tun. ... Diese Fragen haben damit was zu tun, das mein Freund/Verlobter eine Firma hat und nennen wir mal eine Zahl von vielleicht 10. 000 Euro mtl.
Leserforumvon BitteHelft | Familienrecht | 6 Antworten | 13.09.2013 13:27
Aber solange er nicht mehr Einkommen hat? ... Gleiche Umstände, gleiche Zahl der Kinder, gleiches Alter der Kinder..... http://www.frag-einen-anwalt.de/Pflicht-zum-Kindesunterhalt---f238832.html Sachen gibt's.... ... Leider verdiene ich nicht mehr als 1.500 Euro im Monat und muss, um meine Kinder zu ernähren, dann doch auf das Einkommen von deren Stiefvater zurückgreifen.
Leserforumvon Nun steh ich da :-) | Familienrecht | 14 Antworten | 27.08.2004 21:27
Nun bekomme ich heute nen netten Brief vom Sozialamt das ich meine Vermögensverhältnisse offenlegen soll da meinem Sohn 91 Euro zugesprochen werden sollen. ... Gruß Anna Am 27.8.2004 von Nun steh ich da :-) Hi Anna, unterhalt zahl ich 192.- für meinen Sohn. ... Keine Angaben zu deinem Einkommen machen, wenn die etwas wollen, soll das Amt die Mutter zu einer Unterhaltsklage auffordern. -- Editiert von alida am 28.08.2004 14:18:50 Am 28.8.2004 von Nun steh ich da :-) Hi Alida, bist Du Dir da sicher das ich nur den normalen kindesunterhalt zahlen muß?
Leserforumvon Sandra1979 | Familienrecht | 13 Antworten | 15.12.2004 23:30
Muss ich dann den Kindesunterhalt aufbringen? ... Natürlich weiss ich, dass der Kindesunterhalt für die Kleine da ist und nicht für die Mutter- hab ich auch nie behauptet. ... Rückstände tilgen und ich zahl brav weiter seine und meine Schulden ab.
Leserforumvon Minicatter | Familienrecht | 32 Antworten | 27.11.2019 05:01
wirdwerden Am 27.11.2019 von Minicatter bereinigtes Einkommen da Arbeitsweg 50 km 1 Fahrt ist liegt bei 1400 Euro da auch ehrliche Belastungen noch zu tragen sind , die Entfernung habe ich gesetzt da ich dort ne Wohnung gefunden habe , suche aber Nähe der Kinder ne Wohnung , allerdings kann es da auch zu Probleme kommen wegen kosten Arbeitsweg , Kinder damals bei Trennung 4 und 5 Jahre mittlerweile 5 und 6 Jahre , die Berechnung haben die Anwälte berechnet damals mindesunterhalt keine Tetulierung 482 Euro man forderte den mindesunzerhalt da ich den aufbringen muss da mein Netto Einkommen relativ gut ist , jetzt kommt neu Berechnung da meine ex Frau von der arge heute lebt fordert das Arbeitsamt eine neuberechnung die sie nicht möchte da sie meine finanzielle Situation kennt , wenn ich heute nach dem mindesunterhalt bezahlen müsste Sohn mit 6 Jahren kann ich in die privatinsolvenz gehen , habe eine 3,5 Zimmer Wohnung Selbs die könnte ich nicht mehr halten da es sich um ein Junge und Mädchen handelt sehe ich ein Kinderzimmer als Voraussetzung auf die Anzahl der Tage , da es hier das doppelte wie üblich ist . ... Der Bedarf von Jobcenter für beide Kinder liegt bei 505 Euro und paar kleine Miete etc zahlen tu ich 483,50 Euro die Differenz stocke ich auf und mal sehen ob die sich zufrieden geben . ... Am 30.11.2019 von Minicatter Mein Level ist mittlerweile auf ein Stand von ein ALG 2 Empfänger Also laut Tabelle ist der minderbedarfte 1080 Euro ein ALG 2 emfänger hat etwas über 800 Euro in den 1080 Euro sind 380 Euro für berücksichtigt inklusive Nebenkosten ein AGL2 Empfänger 364,50 , also habe ich sogesehen 280 Euro mehr wie ein ALG2 Empfänger muss aber davon von gez abziehen ein sozial Telefonanschluss bekomme ich nicht ach ja die Grundversorgung Zahnersatz steht mir auch nicht zu so wie volle Hundesteuer etc ich bezahlen müsste , ein AGL2 empfangen bekommt viele Vergünstigungen überall aber für 280 Euro stehen viele Menschen auf und gehen 8 Stunden dafür arbeiten täglich , habe vor 20 Jahren mein Job gewählt um mein Lebensstandard aufzubauen wo mir heute der Gedanke kommt warum man das alles nur macht , da man so weit runtergestuft wird , aber vorweg habe auch gelesen Kinder kosten immer mehr aber auch wenn sie über den Satz kommen wird es bei der Mutter abgezogen somit zahle ich nicht fur die Kinder sondern auch fur meine ex Frau , da wir bei Eheschließung dieses ausgeschlossen haben müsste ich das nicht tun , ich zahle gerne für meine Kinder nur man sollte den Mehrbedarf meinerseits auch sehen da ich sie doppelt so viel habe als andere Väter , man möchte auch mal mit den Kindern unternehmen schwimmen etc.
Leserforumvon Thommy820 | Familienrecht | 12 Antworten | 09.12.2010 09:28
Ich zahl den Unterhalt gern, auch wenn ich nach euren Berechnungen evt. nix zahlen müsste. ... Das Einkommen wird vorher bereinigt,also Netto minus Aufwendungen usw.= bereinigtes Einkommen. ... *gg* LG Thomas ----------------- "" Am 9.12.2010 von henriette68 ... 65 Euro pro Monat nennst du viel???
Leserforumvon Carli001 | Familienrecht | 22 Antworten | 07.12.2004 16:14
Auch nicht das Kindergeld, denn Dein Kindergeld wird auch nicht als Einkommen gewertet! ... Grüße, nachgefragt P.S.: hat sie Dir die 300 Euro Erziehungsgeld schon bestätigt? ... Grüße, nachgefragt Am 7.12.2004 von Carli001 sein einkommen liegt bei 1500 € Am 7.12.2004 von guest123-22 ist das das bereinigte Netto?
Leserforumvon ip611313-77 | Familienrecht | 7 Antworten | 03.03.2024 00:26
Demnach wird der Kindesunterhalt ja jetzt berechnet. Er hat ein Einkommen von Netto ca. 3.100 EUR. ... Wenn kein Titel existierte, dann dürfte ein mündliches "zahl mal mehr" kaum ausreichen, zumal das wohl kaum zu beweisen ist.
Leserforumvon passarinho | Familienrecht | 4 Antworten | 11.10.2012 11:31
Könnte ich gemäß § 1612 BGB wirksam bestimmen, dass ich durch Gewährung von Unterkunft und Verpflegung statt durch Bargeld Kindesunterhalt gewährte? ... Zahl den Quatsch halt und mach dir über die Zeit DANACH Gedanken! ... Es ging um 92 Euro.
Leserforumvon Wetterhexe | Familienrecht | 47 Antworten | 04.07.2005 19:11
Beim Kindesunterhalt meiner 2 Kids macht das pro Kind 10 Euro mehr aus (nach Abzug hälftiges Kindergeld). ... Und der Kindesunterhalt steht denen nunmal zu. ... Dynamisch= In dem Titel steht eine %-Zahl (der Regelbetragsverordnung) Starr= In dem Titel steht ein fester Betrag.
Leserforumvon Keken | Familienrecht | 50 Antworten | 19.06.2004 13:38
Mein Mann zahlt Kindesunterhalt für beide Kinder und zwar den untersten Satz. ... Sonderbedarf beim Kindesunterhalt: 1. ... Hierzu wird von seinem Einkommen der Selbstbehalt von 840,- Euro abgezogen.
Leserforumvon LU1234 | Familienrecht | 25 Antworten | 03.05.2007 19:41
Nun ist es so, daß die Mutter von mir Kindesunterhalt lt. der berühmeten Tabelle bekommt, sind dann bei mir 247€. ... Klar, denn ich für meinen Teil zahl Unterhalt und noch einiges mehr was so anfällt. ... Selbst ein Hartz IV - Empfänger hat mitunter mehr Einkommen, wenn er alle Vergünstigungen für sich nutzt.
Leserforumvon Grübler | Familienrecht | 2 Antworten | 18.09.2003 15:12
Vielen Dank für Euro Hilfe! ... Die Düsseldorfer Tabelle regelt den Kindesunterhalt und gilt für die alten Bundesländer insgesamt. ... Der Betrag von 730,00 EUR stellt eine Richtlinie dar, die den Badarf als "eine greifbare" Zahl darstellt.
Leserforumvon Eckii | Familienrecht | 3 Antworten | 08.01.2007 10:42
ecki Am 8.1.2007 von Thessa Hallo Eckii, also totlachen über Kindesunterhalt??? ... Dein Freund meint sicherlich damit,dass du jetzt weniger zahlen müsstes weil eben deine Tochter etwas Einkommen hat. ... Die 250 euro kommen zur Anrechnung- ist aber wie gesagt abhängig vom Alter der Tochter.
Leserforumvon Rosenheimer61 | Familienrecht | 31 Antworten | 11.01.2010 21:12
Der KU würde dann nach Deinem Einkommen in StKl.4 berechnet. ... Zahl und gut ist. ... Zahl und gut ist.
Leserforumvon Dad1993 | Familienrecht | 11 Antworten | 17.03.2010 14:50
Sie hat, soweit mir bekannt etwa 1360 Euro Freigrenze + Kindesunterhalt von mir 454 Euro + Kindergeld 184 Euro, sowie einen Dienstwagen vom Arbeitgeber. Ich arbeite Teilzeit, habe(berufsbedingt)ein schwankendes Einkommen zwischen 1300 und 1600 Euro Netto, wenn ich nicht krank bin erhalte ich Ende des Jahres ca. 1,5 Gehälter Prämie Netto. ... Die Höhe des unpfändbaren Teils richtet sich nach der Zahl der Unterhaltspflichtigen.
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