71 Ergebnisse für „kindesunterhalt trennung berechnung ehefrau“

Leserforumvon Rorilemo | Familienrecht | 6 Antworten | 12.12.2017 20:45
Als es zur Trennung kam zog sie mit den Kindern nach Deutschland zurück. ... Weiss jemand ob es möglich wäre sie als Unterhaltsberechtigt in die Berechnung für den Kindesunterhalt einbeziehen zu lassen? ... Zitat (von Rorilemo):Weiss jemand ob es möglich wäre sie als Unterhaltsberechtigt in die Berechnung für den Kindesunterhalt einbeziehen zu lassen?
Leserforumvon harry3 | Familienrecht | 9 Antworten | 29.11.2003 16:05
Da ich und meine Ex in etwa das gleiche Nettogehalt hatten, hob sich der Kindesunterhalt gegenseitig auf. ... Jetzt kommt eine Forderung an mich wegen Kindesunterhalt für meine Tochter. ... Ich meine aber, es gibt da irgendwo so eine Richtlinie, die besagt, wenn die Ehefrau länger als 3 Jahre auf " eigenen Füssen steht" und sich selbst versorgt hat, kann der Ehemann davon ausgehen, dass sie "nachhaltig für ihren Unterhalt sorgt " und kann zumindest auch Schulden u. ä. , die nach der Trennung angefallen sind, mit in die EU Berechnung einbeziehen.
Leserforumvon midgard | Familienrecht | 4 Antworten | 15.10.2015 15:28
lebt ihr noch in Trennung oder steht die Scheidung schon an? ... Am 16.10.2015 von edy Hallo midgard, zunächst müssen beide Einkommen bereinigt werden.Ich nehme an dein bereinigtes EK ist dann 2600€, dass deiner Frau 1500€, danach wird von deinem Einkomen der Kindesunterhalt abgezogen ( 414€). Dein Einkommen zur Berechnung des Trennungsunterhaltes ca. 2186€ dass deiner Frau 1500€- 2186€ + 1500€ = 3686€ von diesen 3686€ stehen jedem die Hälfte zu.. natürlich muss noch geklärt werden, wer die Wohnungsfinanzierung trägt.usw. lg edy
Leserforumvon Panthera | Familienrecht | 2 Antworten | 19.08.2010 04:22
Was kommt in der Rangfolge zuerst bei einer Trennung ? - der Trennungsunterhalt f. die Ehefrau oder Kindesunterhalt, RA`in der Ehefrau fordert Unterlagen f. die Berechnung des Trennungsunterhaltes f. diie Ehefrau ein. ... -Steht er bei der Berechnung Kindesunterhalt besser da, es sind noch viele gemeinsame Schulden vorhanden, die die Ehefrau mit unterzeichnet hat.
Leserforumvon foreigner | Familienrecht | 4 Antworten | 31.08.2022 09:32
Meine Ehefrau und ich werden jetzt in Trennung leben. ... Bei der Berechnung des Trennungsunterhaltes sind wir über die Frage gestolpert, ob meine Ehefrau während der Trennung das KG für ihr Kind im vollen Umfang bekommt oder wird das bei der Berechnung des Trennungsunterhaltes als Einkommen angerechnet? ... Gilt also das KG für mein Stiefkind als Einkommen und muss bei der Berechnung vollumfänglich berücksichtigt werden oder soll ich das KG eins zu eins an meine Ehefrau weiterleiten?
Leserforumvon VonInteresse | Familienrecht | 15 Antworten | 20.07.2004 11:08
Krankenversicherung 369/Monat weg. kann diese berechnung stimmen mit 325 € Danke -- Editiert von VonInteresse am 23.07.2004 10:31:32 -- Editiert von VonInteresse am 23.07.2004 10:33:47 Am 23.7.2004 von hh Der Kindesunterhalt kommt nicht von Dir, wenn ich das richtig sehe. Er ist daher bei der ganzen Berechnung außen vor. ... Bei dem von dir angegebenen Einkommen ist der Kindesunterhalt schon zu hoch angesetzt, für die Ehefrau bleibt nichts mehr.
Leserforumvon tjk703 | Familienrecht | 3 Antworten | 05.06.2014 22:14
Seit der Trennung im September 2012 zahle ich Kindesunterhalt, womit ich auch keinerlei Probleme habe. Vor dem Grund der Trennung hatten wir noch einen Pkw gekauft, für den ich die monatlichen Raten abtrage. ... Eigentümerin des Fahrzeugs bleibt die Ehefrau.
Leserforumvon haselemm | Familienrecht | 3 Antworten | 25.12.2023 18:22
Aus diesem Verständnis basieren die folgenden Fragen (bitte korrigiert mich, wenn meine Ehefrau nicht unterhaltspflichtig mir gegenüber sein sollte). ... 7)[b]Kindesunterhalt: [/b]wir möchten beide wegen des Wechselmodells gegenseitig auf Kindesunterhalt verzichten und uns schriftlich „wechselseitig von den Ansprüchen freistellen" gibt es hierzu Musterformulare (evtl. einfach zum Ankreuzen) die man ohne Anwalt rechtsgültig ausfüllen kann (ähnlich wie beim „Berliner Testament")? ... [QUOTE]7) Kindesunterhalt: wir möchten beide wegen des Wechselmodells gegenseitig auf Kindesunterhalt verzichten und uns schriftlich „wechselseitig von den Ansprüchen freistellen" gibt es hierzu Musterformulare (evtl. einfach zum Ankreuzen) die man ohne Anwalt rechtsgültig ausfüllen kann (ähnlich wie beim „Berliner Testament")?
Leserforumvon Rainer0505 | Familienrecht | 15 Antworten | 15.04.2005 00:50
Nach unserer Trennung meinerseits sollte ich unser Kind lt. der Mutter auch nicht mehr sehen dürfen. ... Den Kindesunterhalt hatte ich aber bisher immer aufgebracht und bezahlt. ... Tass Kaff Am 15.4.2005 von KuschelbaerR quote:Anhand des nun bereinigten Netto-Einkommens wird der Kindesunterhalt für BEIDE Kinder ermittelt und für die nicht erwerbstätige Ehefrau!
Leserforumvon SaLa123mitglied | Familienrecht | 16 Antworten | 27.05.2015 19:26
Nun müsste er laut Berechnung etwas mehr als 600 Euro für die Kinder zahlen. ... Das die TS hier nun Kindesunterhalt geltend macht, ist absolut legitim. ... LG nero Am 27.5.2015 von hh Zitat:Wenn der Mann Trennungsunterhalt begehrt, hätte er den gleich nach der Trennung geltend machen können, Genauso, wie die Mutter Kindesunterhalt hätte fordern können.
Leserforumvon traxx123 | Familienrecht | 31 Antworten | 16.05.2018 12:03
Und diese Berechnung ist nicht konkret möglich, da es keine konkreten Zahlbeträge an die vorrangig Unterhaltsberechtigten gibt. ... Auch noch nach fast 10 Jahren Trennung. ... Hatte schon die Idee einfach die Trennung bekannt zu geben.
Leserforumvon blinder_deep | Familienrecht | 9 Antworten | 21.04.2013 08:26
Hi, meine getrenntlebende Ehefrau hatte bis zur Trennung ein Fiktives einkommen aus selbständiger Freiberuflicher Tätigkeit, wobei sie ihren jetzigen Partner zu welchem sie auch umgehend umzog,kennenlernte und lebt. ... Die Berchnung des Kindesunterhaltes würde aber höher ausfallen, wenn man Ihr vorhergehendes Einkommen zwar nur Fiktiv zur berechnung nimmt. ... wirdwerden ----------------- "" Am 2.5.2013 von blinder_deep Hi, Ne, will ich nicht wollte ich auch nie, hat mich auch belogen wegen Ihrer Arbeit,deshalb kamm es auch zur Trennung,aber warum soll ich gerade jetzt auf den höheren KH verzichten?
Leserforumvon ftiger | Familienrecht | 19 Antworten | 24.09.2007 08:25
Muss der Ehemann im Falle einer Trennung/Scheidung für die Verluste des Geschäftes, welches als Nebentätigkeit läuft, aufkommen ? ... Der Kindesunterhalt dürfte ca. 410 Euro betragen. 2200 Euro Eikommen Mann abzgl. 410 E = 1790 € Hiervon ist das bereinigte Nettoeinkommen der Ehefrau abzuziehen von 400 € (700 Einkommen abzgl. 300 Verlust) Die Differenz der beiden Einkommen beträgt also 1390€. ... Wie wäre denn dann die richtige Berechnung des Unterhalts im Trennungsjahr und danach, wenn die Einkommen wie genannt stimmen ?!
Leserforumvon pixelshaker | Familienrecht | 38 Antworten | 06.01.2019 19:36
Danach soll das Kindesunterhalt 309 Euro betragen. ... Dann würde ich nur 330 Euro Kindesunterhalt zahlen, richtig? ... Der Selbstbehalt gegenüber deiner Ehefrau beträgt 1200,- Euro.
Nachehelicher Unterhalt.... 3,8 von 5 Sterne
Leserforumvon guest-12306.11.2016 23:01:45 | Familienrecht | 10 Antworten | 28.11.2015 11:02
Ehefrau zahlt keinen Kindesunterhalt, Fall liegt vor Gericht. ... Es scheint eine Ehe von langer Dauer zu sein, da käme es in Betracht, andererseits ginge eine Zahlung ja auch in die Berechnung von Kindesunterhalt mit ein. wirdwerden Am 28.11.2015 von guest-12306.11.2016 23:01:45 Ok, zum Teil verstanden. "Zeit der Trennung" dürfte demnach von der räumlichen Trennung bis zur gerichtlichen Scheidung sein!?
Leserforumvon FamilieAnders | Familienrecht | 31 Antworten | 23.04.2011 11:32
Im Mai 2010 wurde meine damalige Freundin - nun Ehefrau - schwanger. ... Dem Kind bis es eine abgeschlossene Berufsausbildung hat (Kindesunterhalt). ... Im Mai 2010 wurde meine damalige Freundin - nun Ehefrau - schwanger.
Leserforumvon heike1305 | Familienrecht | 2 Antworten | 24.01.2010 23:07
hallo zusammen, habe einen 6 monate alten sohn. der vater hat den unterhalt selbst nach der düsseldorfer tabelle berechnet. da er jedenmonat wegen seiner insolvenz von 2006 eine teil seines lohns gepfändet bekommt, hat er natürlich den nettolohn als massstab zur berechnung genommen, der ihm überwiesen wird. er verdient etwa 3000€ netto und bekommt trotz insolvenz noch locker 1800€ ausbezahlt.habe hier ganz andere summen gelesen die ubrig bleiben müssten. er ist auch verheiratet. lebt aber in einer eigenen wohnung. ist aber wegen steuerklasse 3 auch nach zwei jahren trennung nach wievor bei ihr gemeldet. also offiziel mit ihr zusammen. ein anwalt teilte mir mit, dass trotzallem der unterhalt für die ehefrau(sie hat immer nur auf geringfügig gearbeitet) und die insolvenz vor gehen. stimmt das???? ... An erster Stelle steht der Kindesunterhalt.Sprich....Vom Nettoeinkommen des Ex Mannes wird als erstes der Kindesunterhalt abgezogen.
Leserforumvon Geplagter | Familienrecht | 13 Antworten | 23.01.2008 16:34
Hat er nicht ein Jahr Zeit, vom Zeitpunkt der Trennung, bis er sich eine andere Wohnung suchen muss? ... Es ist nur interessant, ob er den Unterhalt, speziell den Kindesunterhalt zahlt. ... Ich bitte zu beachten, dass es sich hierbei nur um eine überschlägige Berechnung handelt.
Leserforumvon howina | Familienrecht | 14 Antworten | 08.01.2010 13:47
Aber zwecks genauer Berechnung, Berücksichtigung Schulden etc. würde ich schon einen Anwalt empfehlen, am besten ein Anwalt für Familienrecht. ... Die Entfernung hat die Ex verursacht, indem sie nach der Trennung weit weggezogen ist, um sich von weiteren Kerlen weitere Kinder machen zu lassen. ... Er hat für sich einen Selbstbehalt, aber ich als die aktuelle Ehefrau hab GAR nix?
Leserforumvon Minicatter | Familienrecht | 32 Antworten | 27.11.2019 05:01
wirdwerden Am 27.11.2019 von Minicatter bereinigtes Einkommen da Arbeitsweg 50 km 1 Fahrt ist liegt bei 1400 Euro da auch ehrliche Belastungen noch zu tragen sind , die Entfernung habe ich gesetzt da ich dort ne Wohnung gefunden habe , suche aber Nähe der Kinder ne Wohnung , allerdings kann es da auch zu Probleme kommen wegen kosten Arbeitsweg , Kinder damals bei Trennung 4 und 5 Jahre mittlerweile 5 und 6 Jahre , die Berechnung haben die Anwälte berechnet damals mindesunterhalt keine Tetulierung 482 Euro man forderte den mindesunzerhalt da ich den aufbringen muss da mein Netto Einkommen relativ gut ist , jetzt kommt neu Berechnung da meine ex Frau von der arge heute lebt fordert das Arbeitsamt eine neuberechnung die sie nicht möchte da sie meine finanzielle Situation kennt , wenn ich heute nach dem mindesunterhalt bezahlen müsste Sohn mit 6 Jahren kann ich in die privatinsolvenz gehen , habe eine 3,5 Zimmer Wohnung Selbs die könnte ich nicht mehr halten da es sich um ein Junge und Mädchen handelt sehe ich ein Kinderzimmer als Voraussetzung auf die Anzahl der Tage , da es hier das doppelte wie üblich ist .
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