59 Ergebnisse für „mutter 18 berechnung zahl“

Leserforumvon mabuse | Familienrecht | 13 Antworten | 17.01.2005 10:24
Durch mein rumgelese hier habe ich erfahren dass ich mir den Unterhalt mit ihrer Mutter ab 18 teilen kann. ... Ich zahl dann einfach soviel wie ich und mein Anwalt für richtig halten und den Rest sollen sie bei Muttern holen ? ... Zur Berechnung des Unterhaltes werden alle Einkommen des Vaters, der Mutter und der Kinder berücksichtigt.
Leserforumvon Holiday | Familienrecht | 15 Antworten | 20.01.2004 22:25
Hallo, meine Tochter ist im Dez. 18 Jahre alt geworden und lebt bei mir. ... Die Berechnung oben oder meine Information? ... Meine Tochter ist im Januar 18 geworden, ich bin wiederverheiratet und wir leben zur Zeit in Amerika.
Leserforumvon Paps | Familienrecht | 9 Antworten | 21.10.2005 15:22
Hallo, Ich hatte vor einiger zeit schon mal um Rat gebeten, wegen Unterhalt ab 18 und Studium. ... Wenn Du Deinen guten Willen zeigen magst, zahl einen geringen Betrag, wieviel kann ich Dir nicht sagen weil ich KEINE Zahl einsetzten kann. ... Wie gesagt, mach vorerst n niedriges Angebot und zahl es bis zur Klärung regelmäßig.
Leserforumvon khzaubermaus | Familienrecht | 17 Antworten | 06.09.2004 14:17
Dort ist eindeutig zu sehen, dass unter "Vergütung" was wegkopiert wurde und eine Zahl handschriftlich überschrieben wurde. ... Das Gericht wird dann entsprechende Einkommensnachweise von allen Seiten forden (Mutter, Vater, Kind). ... D.h. der geht über 18 J. darüberhinaus!?
Leserforumvon Obelisk | Familienrecht | 6 Antworten | 30.01.2016 15:38
Wenn nun in einer Satzung steht: Die Betreuungsgebühren werden entsprechend der Zahl der unterhaltsberechtigten Kinder ermäßigt. ...dann assoziiere ich damit, dass sich die tatsächliche Anzahl der unterhaltsberechtigten Kinder auf die Berechnung auszuwirken hat. ... Kann man mit dieser Satzungskonstellation die nicht im Haushalt lebenden Kinder (beispielsweise bei der Mutter wohnend), die aber sehr wohl einen Unterhaltsanspruch haben und der auch erfüllt wurde, aus der Berechnung der Kita-Kosten ausschließen? ... Satz: K1 lebt bei der Mutter.
Leserforumvon schlaffreak | Familienrecht | 24 Antworten | 28.02.2006 12:17
Mein Einkommen ist 3450 € (netto) Stimmt so meine Berechnung? ... Stufe= 453€ - 154€ KG (da Mutter nicht leistungsfähig ist) - 60€ (Lohn vom Sohn, kleiner Nebenjob verdient ca. 100€-150€) 453€ - 154€-60€= 239€ Ku Ist so meine Berechnung richtig. ... Das einzige was nicht stimmt, ist die Berechnung des Kindergeld.
Leserforumvon Daniel0505 | Familienrecht | 39 Antworten | 14.02.2019 14:38
Können diese zur Berechnung des Kindesunterhaltes herangezogen werden? ... Schreibt sie dich an und sagt: hey, zahl mal weiter.... ... Und die Mutter ist ab 18 nicht mehr die Erziehungsberechtigte!
Leserforumvon huberlix | Familienrecht | 9 Antworten | 06.02.2004 01:46
Er lebt bei seiner Mutter im Haushalt. ... Sie ist zu gleichen teilen (ab 18) genau wie du, barunterhaltpflichtig. ... Da kannst du dir denken, dass du jetzt viel zu viel bezahlst.... zumal keiner mehr zahlen muss, als bei alleiniger Berechnung.
Leserforumvon Norddeutscher123 | Familienrecht | 42 Antworten | 07.09.2006 08:18
Nun zur Sache: Meine Tochter ist im Mai diesen Jahres 18 geworden. ... Dann geht es weiter mit Unterhaltspflichtig ist der Vater (nichts von der Mutter), und man ordnet mich – Nach Berechnung mit Gleichrangigen (was auch immer das heißt? ... Wie sie das mir ihrer Mutter regelt bzgl.Kosten für Unterkunft, Versorgung etc.ist ihre Sache.
Leserforumvon Master24 | Familienrecht | 49 Antworten | 08.12.2004 16:02
Ob diese Pflicht mit dem 18. ... Nun bin ich mit 18 aus dem Hause der Mutter ausgezogen und habe eine Lehre begonnen. ... Wenn se sich weigern zu jemandem zu ziehn, zahl ich einfach nicht, bzw bringe keine belegten Brote hin.
Leserforumvon Thommy820 | Familienrecht | 12 Antworten | 09.12.2010 09:28
Ich zahl den Unterhalt gern, auch wenn ich nach euren Berechnungen evt. nix zahlen müsste. ... Jetzt steht halt auf Wunsch der Mutter eine neue Berechn ung an und ich möcht halt nicht, das wieder falsch gerechnet wird,. ... Verdient die Mutter deines zweiten Kindes?
Leserforumvon silviareisker | Familienrecht | 22 Antworten | 03.01.2008 13:46
Der Junge der Freundin steht kurz vor dem 18. ... Der Vater der bisher immer zahlte, meint er stellt die Zahlung auf das Konto der Mutter mit 18 des Jungen ein. ... Die Mutter sitzt schließlich mit im *Zahl-Boot*.
Leserforumvon Dad1993 | Familienrecht | 11 Antworten | 17.03.2010 14:50
Die Höhe des unpfändbaren Teils richtet sich nach der Zahl der Unterhaltspflichtigen. ... Es kommt auch darauf an, was das Kind ab 18 macht. ... Dann wird es, wie ich es jetzt verstehe so sein: EK Varer 2.450, Mutter 1.360, abzüglich Selbstbehalt Vater 1100, Mutter 850= EK Vater 1.350, Mutter 510.
Leserforumvon wullewupp | Familienrecht | 14 Antworten | 09.09.2011 21:47
Nach der neuen Berechnung müsste ich nicht einmal mehr 200 EUR zahlen. ... Meine Tochter ist bereits 18, m ein Sohn in einigen Wochen. ... Stelle einfach die Zahlung ein ab 18 und warte was passiert.
Leserforumvon Fabula | Familienrecht | 14 Antworten | 26.07.2006 17:24
Hallo, kann mir jemand erklären, wie der Unterhalt für meinen 18-jährigen Sohn, der bei mir (Mutter) lebt berechnet wird. ... Ändert sich dadurch die Berechnung, die du mir aufgestellt hast? ... Im ersten Moment natürlich positiv, aber leider haben wir auch erfahren, dass ein fiktives Anrechnen bei der Mutter bzw. die Kürzung des Selbstbehaltes nicht so ohne weiters möglich ist, wenn nicht gerade das Kind selber die Mutter verklagt.
Leserforumvon maverickgoose | Familienrecht | 27 Antworten | 13.04.2019 09:42
Ich habe folgendes Problem: Mein Sohn der bei seiner Mutter lebt ist im Dezember 18 geworden. ... Er hat den Unterhalt nun über das JA ausrechnen lassen, aber diese Angaben, die sie dort gemacht hat sind offensichtlich falsch, so kommt bei der Berechnung wenn ich mein Einkommen zugrunde lege ungefähr 800 Verdienst der Mutter heraus. ... : Zitat (von maverickgoose):Er hat den Unterhalt nun über das JA ausrechnen lassen, aber diese Angaben, die sie dort gemacht hat sind offensichtlich falsch, so kommt bei der Berechnung wenn ich mein Einkommen zugrunde lege ungefähr 800 Verdienst der Mutter heraus.
Leserforumvon Kathelchen | Familienrecht | 9 Antworten | 15.12.2003 08:33
Genauso oft wie Ehen geschieden werden, steigt die Zahl der Zweitehen. ... Und nicht zu vergessen: Ab dem 18. ... Die älteste, die noch 35 Euro bekommt hat eine eigene Wohnung und die andere 18 jährige wohnt bei der Mutter.
Leserforumvon ogni | Familienrecht | 12 Antworten | 15.06.2005 16:54
Oder zahl ganz einfach nur noch einen gewissen Teil ..... ... Das Jugendamt wird dir dann schon die Berechnung bzw. ... Dann kannst du vielleicht Einblick in diese Berechnung fordern.
Leserforumvon August | Familienrecht | 170 Antworten | 11.10.2004 10:58
Wenn das Kindergeld bei der Berechnung der Sozialhilfe angerechnet wird, warum dann eigentlich nicht zur Berechnung des Unterhalts? ... Es wird bei der Berechnung des Sozialhilfebedarfes nicht als Einkommen angerechnet. ... Juni 2003 Az.: 18 UF 418/02 Rechtsnorm: BGB § 1615) leinad, Kindergeld galt schon immer als Einkommen der Mutter, sofern der Bedarf des Kindes anderweitig ( z.B. durch unterhalt ) gedeckt ist.
Leserforumvon obsession6 | Familienrecht | 35 Antworten | 22.07.2013 09:32
Erst ab seinem 18 Lebensjahr muss auch die Mutter Bar- unterhalt leisten. ... Wisst Ihr dann wie die Berechnung abläuft? ... Außerdem würde BAB zusätzlich bezahlt und müsste bei der Berechnung berücksichtigt werden.
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