219 Ergebnisse für „mutter berechnung einkommen ehefrau“

Leserforumvon atatat | Familienrecht | 10 Antworten | 10.08.2018 07:08
Hallo, ich habe eine Verständnisproblem bzgl. der Berechnung des Unterhaltes an nicht privilegierte Kinder (über 21 und in der Ausbildung, bei der Mutter wohnend) und der aktuellen Frau (nicht Mutter der Kinder). 1.) ... Wird das Einkommen der Ehefrau bei der Berechnung des Unterhaltes hinzugezogenen. ... Bei der Berechnung des Ehegattenunterhalts so ungefähr. das Einkommen der Ehepartner addiert.
Leserforumvon foreigner | Familienrecht | 5 Antworten | 03.05.2023 20:53
Meine noch-Ehefrau ist nicht die Mutter meiner Tochter, sondern meine zweite Frau, die ich vor vier Jahren geheiratet habe. (Die Mutter meiner Tochter, also meine vor 13 Jahren geschiedene erste Ehefrau, ist vor 7 Jahren nach ein NICHT-EU-Land ausgewandert. ... Nach Berechnung durch BAFöG steht meiner Tochter 201 Eu/Monat vom BAFög zu.
Leserforumvon guest-12324.09.2015 15:33:10 | Familienrecht | 3 Antworten | 31.07.2015 11:18
ER hat 2013 geheiratet, aber nicht die Mutter seiner Tochter. ... Gibt es hierfür auch eine Tabelle, oder hält man sich an das Exestenzminimum wie bei Berechnung von AlG II ??? ... Also wenn z.B. die Mutter des leiblichen Kindes durch Einkommen 1220,- € Netto verdient, oder dazu noch doppeltes Kindergeld, da vom neuen Partner (mittlerweile verheiratet) auch ein Kind da ist und somit eine Nettoeinkommen von mtl. 1588,- € hat.
Leserforumvon guest-12320.06.2018 11:29:02 | Familienrecht | 1 Antwort | 21.07.2017 10:45
Einige Rückfragen zum Elternunterhalt bzw. den Besonderheiten im Rahmen der Berechnung. Meine Mutter (Anfang 60, geschieden, Erwerbsunfähigkeitsrente im unteren Bereich) wird voraussichtlich noch 2017 in ein betreutes Wohnen vermittelt aufgrund einer diagnostizierten Krankheit. ... In meiner Rechnung sind dies: 5.500 Euro Einkommen minus 2.300 Euro Kosten minus 3.240 Euro Selbstbehalt = minus 40 Euro Also können wir keinen Unterhalt leisten?
Leserforumvon Kathelchen | Familienrecht | 9 Antworten | 15.12.2003 08:33
Allerdings wird ihr Einkommen bis auf eine Pauschale von 85 EU mit angerechnet. ... DT. ( Wobei aber keiner mehr zahlen muss, als er es nach alleiniger Berechnung müsste ) Dann wird hiervon noch das Einkommen des Kindes abgezogen und der Rest muss anteilig von beiden Elternteilen getragen werden. ... Zweite Rangstufe = zweite Ehefrau Dritte Rangstufe = nicht eheliche Mutter. (§ 1615l III3) Vierte Rangstufe = volljährigen Kinder Fünfte Rangstufe = die Eltern Am 15.12.2003 von Odil http://www.vaeterseiten.de/ Am 15.12.2003 von Kathelchen Danke das habe ich kapiert.
Leserforumvon Rainer0505 | Familienrecht | 15 Antworten | 15.04.2005 00:50
Nach unserer Trennung meinerseits sollte ich unser Kind lt. der Mutter auch nicht mehr sehen dürfen. ... Bei der Mangelfallberechnung wird das den SB übersteigende Einkommen anteilsmäßig auf alle Berechtigten - hier also auf Ehefrau und beide Kinder - aufgeteilt. ... Beide Ehefrauen wiederum sind gegenüber der nicht verheirateten Mutter privilegiert.
Leserforumvon guest-12324.09.2015 15:33:10 | Familienrecht | 7 Antworten | 21.09.2015 20:44
Begründung ist das die neue Ehefrau mehr als der Unterhaltspflichtige verdient und das eheliche Einkommen zusammen gerechnet wird sodass für beide ein Betrag von 2000€ bei raus kommt, dieser dann durch beide geteilt wird und jeder ein Einkommen von 1000€ hat. ... d.h. du hast dann sogar mehr als Kind und Mutter? ... Die Mutter müsste evtl.
Leserforumvon Wulfgardodin | Familienrecht | 38 Antworten | 29.09.2023 08:01
Meine neue Ehefrau die selbst aufgrund Elternzeit kein Einkommen hat, hat mit mir nun auch ein Kind von 2 Jahren. ... Wie oben ausgeführt würde das ja durch den Naturalunterhalt abgedeckt und durch die Betreuung der Mutter. ... OK ich muss sagen meine Anwältin sagte das sie normal nur die Mütter vertritt.
Leserforumvon jonny1b | Familienrecht | 6 Antworten | 24.02.2010 22:24
Ich bin gegenüber einem 7jähirgen Sohn unterhaltspflichtig und habe bisher auch den durch einen Anwalt der Mutter berechneten Betrag gezahlt. ... Derzeit ist unklar, bzw. wir sind unterschiedlicher Meinung, ob meine Ehefrau unterhaltsberechtigt ist oder eben nicht. ... Berechnung mit 3 Berechtigten natürlich zutreffend.
Leserforumvon fb472563-62 | Familienrecht | 26 Antworten | 15.08.2017 15:51
Zweite Frage, was verdient der Mann, Einkommen bereinigt. ... Meine ganz grobe Berechnung: Einkommen bereinigen, allerdings auch alle Einnahmen wie Weihnachtsgeld, Steuerrückzahlungen in die Berechnung mit reinnehmen. ... Ehefrau) unterhaltspflichtig.
Leserforumvon go616731-49 | Familienrecht | 22 Antworten | 20.09.2022 12:50
Denn offenbar ist die Mutter überzeugt, dass ihre Zahlung, die auf ihrer Berechnung beruht zu niedrig ist. ... Denn genauso wie Sie behaupten, ihre Berechnung sei korrekt, so behauptet ihre Ex-Frau halt, dass deren Berechnung korrekt ist. ... Niemand weiß zB. jetzt, ob die Ehefrau demnächst tatsächlich ihre Arbeitszeit/Verdienst aufstockt.
Leserforumvon Regina H. | Familienrecht | 6 Antworten | 18.10.2015 17:39
Einkommen des Vaters 3400.- nach Abzug ihm zustehender Kosten hat er angeblich noch:2005.- Ehefrau(neu)netto:1105.- zusammengerechnetes Einkommen der jetzigen Eheleute:2749,63 hiervon 1/2 1374,81 abzüglich: Eigeneinkommen Ehefrau: 944,78 ergibt einen ungedeckten Bedarf von 430,03 der neuen Ehefrau Ehemann darf einen Selbstbehalt von 1300.- haben somit ergibt sich kein Unterhaltsanspruch mehr Nun stellen sich 2 Fragen: Muttervon C.und T.ist Hartz 4 Empfängerin C.wohnt bei der Mutter der das geld der Tochter mit angerechnet wird(vorher der Unterhalt den jetzt das Amt zahlt) Es ist auch noch ein Sonderbedarf Zahnspange(Eiegenanteil)offen den der Vater hätte zahlen müssen der weigert sich nun auch in dem Punkt: Meine Fragen: Wenn C.Prozesskostenhilfe bewilligt bekommen hat,kann sie nun sagen:Nein ich klage wegen aussichtslosem Erfolg nicht? ... Ist die Berechnung so richtig, dass die neue Ehefrau einen ungedeckten Bedarf hat und der Ehemann dafür aufkommen muss? ... Und die Frage, ob die neue Ehefrau trotz eigenem Einkommen tatsächlich noch einen ungedeckten Bedarf hat, wäre auch zu klären.
Leserforumvon Mikel1204 | Familienrecht | 2 Antworten | 10.07.2007 07:37
Jetzige Ehefrau nicht berufstätig. ... Der Anspruch der beiden Mädchen ist dann quotiert nach dem Einkommen von Mutter und Vater zu tragen. ... Ich hoffe, dass du nun wenigstens eine Vorstellung davon hast, wie die Berechnung aussieht.
Leserforumvon jacko93 | Familienrecht | 8 Antworten | 01.09.2011 01:20
Dieser muss anteilig gemäß Einkommen entsprechend der Berechnungen von Vater und Mutter bezahlt werden. ... KK für die Ehefrau geht nicht. ... Feht aber noch das Einkommen der Mutter.
Leserforumvon melissalisa | Familienrecht | 6 Antworten | 17.09.2010 10:55
Das bereinigte Einkommen der Eltern wird addiert (ggf. mit fiktivem Einkommen). ... Berechnung also ein Betrag der höher als 353 € ist, muss der Vater trotzdem nur 353 € zahlen. ... Wichtig ist die Frage, ob man bei der Mutter ein fiktiven Einkommen ansetzen kann, wie schneechen aber ja auch schon erklärt hat.
Leserforumvon Ohle30 | Familienrecht | 2 Antworten | 02.09.2009 12:56
Frage: Kann das Einkommen meiner zukünftigen Ehefrau mit in die Unterhaltsberechnung fließen und kann der Mehrverdienst durch die Veränderung der Steuerklasse von 1 auf 3 bei mir, zu einer höheren Unterhaltszahlung führen? ... Vielen Dank schon einmal im vorraus. p.s. ich habe ein gutes Verhältnis zu meinem Sohn und zu seiner Mutter. ... Deine zukünftige Frau ist Deinem Sohn nicht zum Unterhalt verpflichtet, daher findet ihr Einkommen keine Anwendung in der Berechnung. quote:kann der Mehrverdienst durch die Veränderung der Steuerklasse von 1 auf 3 bei mir, zu einer höheren Unterhaltszahlung führen?
Leserforumvon guest-12322.11.2018 06:56:30 | Familienrecht | 7 Antworten | 21.11.2018 07:16
Wird der Lohn der Ehefrau mit bei der Berechnung einbezogen? ... Also, die letzten 12 Monate Einkommen nehmen, incl. ... Der Verdienst der Mutter spielt überhaupt keine Rolle!
Leserforumvon guest-12323.09.2011 20:00:34 | Familienrecht | 4 Antworten | 04.05.2011 10:13
Kind (1 Jahr) Wieder Verheiratet (Mutter erziehlt kein Einkommen da Hausfrau und Kinderbetreuung für Kind 2) Wird in diesem Fall meine Frau zur Berechnung des Kindesunterhaltes laut Düsseldorfer Tabelle berücksichtigt in Form von einer Stufenherabsetzung? ... KG (Hier nur als Berechnungsgrundlage, Kind 2 lebt bei mir und ist gemeinsames Kind mit neuer Ehefrau. Ist meine Berechnung so Richtig oder kann es sein das ich als Berechnung die nächstniedriegere Stufe der Düsseldorfer Tabelle ansetzten kann, da ich ja eigentlich Unterhaltsverpflichtend gegenüber drei Personen bin?
Leserforumvon sunny190082@gmx.net | Familienrecht | 7 Antworten | 04.08.2017 11:31
Ich gebe mal eben die monatlichen Einkommen an (wir haben 2 Kinder): Verdienst Ehefrau netto: 1.400 € Kindergeld Ehefrau: 384,00 € Unterhalt vom Ehemann für die Kinder: 618,00 € Mein Mann verdient ca. 2.500 € im Monat. ... Dies ist das aktuelle Einkommen meines mannes. ... Soweit ich das sehe, sind die Kinder in der Düsseldorfer Tabelle in stufe 7, da das gemeinsame Einkommen von Mutter und Vater etwa in diesem Bereich sind.
Leserforumvon dora2005 | Familienrecht | 2 Antworten | 29.03.2006 16:25
Es besteht eine Unterhaltspflicht für ein Kind, das in Deutschland wohnhaft ist ( bei der Mutter). Der Vater wohnt im Ausland mit neuer Ehefrau. ... Die verschiedenen Abzüge der Ehefrau sind höher als ihr Einkommen und dadurch wird das gesamt Einkommen tiefer.
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