366 Ergebnisse für „mutter einkommen wohnung möglichkeit“

Leserforumvon Sonny12 | Familienrecht | 16 Antworten | 31.03.2014 18:30
Am 31.3.2014 von Sonny12 >Kann Jugendamt Kind der Mutter entziehen -Wohnung? ... Platzmangel in der Wohnung, somit keine Möglichkeit dafür und für andere Dinge. ... Am 1.4.2014 von Maliya "Platzmangel in der Wohnung, somit keine Möglichkeit dafür und für andere Dinge.
Leserforumvon bützi | Familienrecht | 10 Antworten | 30.06.2011 17:54
Nein, dann soll Vater ihr doch die Möglichkeit geben bei ihm zu wohnen.... Wenn das Einkommen des Kindes dies ermöglicht. ... Da ist auch das Einkommen des Kindes egal.
Leserforumvon Stiffjoe21 | Familienrecht | 14 Antworten | 26.09.2011 15:13
Am 26.9.2011 von Hexlein456 Und warum will die Mutter Dich rauswerfen? ... Macht mit Deinem Einkommen als Azubi satte 984€. ... Am 26.9.2011 von wirdwerden Nun ja, wenn der Vermieter bereit ist, die Wohnung zu veräußern, sofern es eine Eigentumswohnung ist, oder im Falle anderen Falle gäbe es noch die Möglichkeit, dass der Vermieter fluchs eine Teilung vornehmen lässt, so dass die Wohnung zu erwerben ist.
Leserforumvon rugga | Familienrecht | 9 Antworten | 19.06.2007 20:53
Da ich meine Banklehre beginne, werde ich eine eigene Wohnung beziehen, da mir sonst keine andere Möglichkeit offen steht. ... Weder dein Vater noch deine Mutter müssen dir Unterhalt zahlen. ... Darum ist der Wohnsitz der Mutter nicht ausschlaggebend.
Leserforumvon sunnyboy171981 | Familienrecht | 1 Antwort | 11.01.2018 19:46
Als 2011 die Trennung der Eltern stattfand (Vater zog in eigene Wohnung, Mutter und gemeinsamer Sohn bewohnen Einfamilienhaus weiter), gab der Vater das Mehrfamilienhaus an den Sohn ab, da Ihm die Unterhaltung zu müßig war. ... Somit wir die Zahlung von Sohn als Einkommen des Vaters gewertet. ... Der Vater hat jedoch Bedenken, dass auch dieses Geld als Einkommen angesehen werden könnte und somit Teilweise als Unterhalt an die Mutter abgeführt werden müsste und strebt lieber eine Einmalzahlung an.
Leserforumvon A.A.B. | Familienrecht | 17 Antworten | 22.01.2008 19:45
Am 23.1.2008 von guest123-1682 Hallo, bei einem Einkommen von knapp 2000€ wäre deine Mutter dir in Höhe von 429€ zu Unterhalt verpflichtet, worauf sie natürlich das Kindergeld, die Halbwaisenrente und auch dein Einkommen minus 90€ anrechnen kann. 429 - 154 - 94 - 165 = 16€. ... Eben, die eigene Wohnung wäre zu evtl. zu rechtfertigen. ... An Haselstrauch, daran habe ich noch gar nicht gedacht, ich werde mich mal ans JA wenden, vielleicht gibts ja eine möglichkeit für mich.
Leserforumvon Sascha61 | Familienrecht | 19 Antworten | 26.11.2014 21:32
Im Verlauf einer gütlichen Einigung verweigert die Mutter aber die Herausgabe sämtlicher Belege, die das (angebliche) Einkommen belegen würden. ... Der Betreuungsunterhalt für die Jahre, in denen die Mutter ausschließlich das Kind betreut, soll Sie nach Möglichkeit so stellen, wie Sie auch ohne Kind verdient hätte. ... So lange ich nicht den geforderten Unterhalt zahle, will sie mich nicht in ihrer Wohnung sehen.
Leserforumvon It´s me | Familienrecht | 9 Antworten | 27.04.2015 12:54
(wohl noch) in erster Schulausbildung und lebt nun im Haus der Großeltern...ob allein in der Wohnung ihrer Mutter oder im Zimmer bei ihren Großeltern weiß ich leider nicht. ... Dafür müsste man dein Einkommen UND das Einkommen der Mutter wissen. ... Ein Schulkind auf die Möglichkeit von Arbeit hinzuweisen ist witzig.
Leserforumvon Montag3612 | Familienrecht | 32 Antworten | 05.12.2016 09:30
Sowohl ihre Mutter als auch der Stiefvater wollen sie aus der Wohnung ekeln. ... Genaue Daten zu Einkommen der Mutter und des Vaters hat sie nicht, ich denke das wird die Mutter/Vater auch nur schwer rausrücken gegenüber ihr. ... Dann wird schonmal die wohl nicht ganz hergeholte Möglichkeit ignoriert, dass die Mutter ohnehin nicht leistungsgähig ist.
Leserforumvon mitglied93 | Familienrecht | 13 Antworten | 28.06.2013 22:17
Ich lebe derzeit mit meiner Mutter in einer 3 Zimmer Wohnung und bin 19 Jahre alt. ... Bei meiner Mutter zahle ich derzeit das Kindergeld (Wohnung + Wäsche waschen) + 100€ Kostgeld für Nahrung. ... Ich sehe keine andere Möglichkeit.
Leserforumvon guest-12305.11.2017 12:03:05 | Familienrecht | 10 Antworten | 10.07.2013 18:12
Die Wohnung nehmen oder oder... ... Am 10.7.2013 von altona01 Bei einer Miete von 251,-€ und einem Einkommen von 760,-€ monatlich hättest du mehr als die meisten AlgII-Empfänger, die allein leben. ... Also ich bin aufjeden fall bei meiner Mutter versichert . besteht eine Moglichkeit beim Stadt ein Darlehen auf zu nehmen fur die Renovierung der Wohnung..?
Leserforumvon Paddystar | Familienrecht | 10 Antworten | 20.01.2009 11:24
- Gibt es die Möglichkeit schriftlich festzuhalten dass die Mutter auf Ihren Unterhalt verzichtet. ... - Wir die Wohnung denn vom Arbeitsamt übernommen? ... Netto-Einkommen auch meine Ausgaben beachtet?
Leserforumvon MrT123 | Familienrecht | 9 Antworten | 25.09.2021 08:52
Sie geht nicht arbeiten und hat keinerlei Einkommen. ... Sie geht nicht arbeiten und hat keinerlei Einkommen. ... Wenn nein: Kinder bei der Mutter oder bei dir oder ...?
Leserforumvon willow4 | Familienrecht | 2 Antworten | 21.09.2007 12:12
Der Junge lebt bei der Mutter, ca. 500 km vom Vater entfernt. ... Der Junge ist der Meinung, dass seine Mutter keine Zeit für ihn hat und ihn nicht unterstützt bei den Bewerbungen.Der Vater des Jungen hat aus der Entfernung nicht die Möglichkeit, gezielt zu helfen bzw. hinterher zu sein. ... Außerdem will er sich eine Wohnung nehmen und nicht mehr bei seiner Mutter wohnen.
Leserforumvon Labrador2010 | Familienrecht | 16 Antworten | 10.02.2010 14:54
Sie suchte sich eine Wohnung. 345 Euro Warmmiete und Strom. ... Ihre Mutter war obwohl das Mädchen minderjährig war nur einmal in 2 Jahren in der Wohnung und rief auch nie an. ... Und da das ja auch wegen der Mutter herruht dachte ich es gäbe die Möglichkeit.
Leserforumvon Dotter93 | Familienrecht | 21 Antworten | 11.09.2011 17:55
Meine Mutter möchte mich nun aus der Wohnung werfen (mit einem Brief vom Anwalt, dass ich die Wohnung zu räumen habe) , da wir in letzter Zeit viele Probleme miteinander haben und sich das auch nicht zu bessern scheint. ... Netto-Einkommen und beabsichtigte Abzüge? ... Zusätzlich: Du schreibst, dass deine Mutter einen Anwalt damit beauftragt hat, dich aus der Wohnung zu verweisen.
Leserforumvon m4sterix91 | Familienrecht | 4 Antworten | 21.12.2009 16:59
C) Muss die alleinerziehende Mutter beim Auszug des Sohnes sich evt. eine neue Wohnung suchen oder kann sie in der Wohnung weiterleben? ... Die Frage ist allerdings: Darf der 18-jährige, dessen Einkommen nicht sicher ist und ob er überhaupt Einkommen hat, sich eine Wohnung anmieten. ... Und ja, die nun nicht mehr alleinerziehende Mutter muß höchstwahrscheinlich ausziehen, da ihr das Jobcenter/Arge die nunmehr zu große Wohnung nicht mehr finanzieren wird.
Leserforumvon Irea | Familienrecht | 11 Antworten | 23.11.2010 14:53
Müssten sie die Wohnung komplett bezahlen oder nur zum Teil? ... Das Einkommen deiner Eltern ist hier völlig irrelevant, da du genug für deinen Unterhalt verdienst. ... Je nachdem wieviel Unterhalt dir deine Mutter schuldet, ist die Forderung nach Kostgeld gerechtfertig. -- Editiert am 23.11.2010 15:37 Am 23.11.2010 von quiddje quote:In einer eigenen Wohnung beträge dein Unterhaltsbedarf (inkl.
Leserforumvon Ela-B | Familienrecht | 30 Antworten | 05.01.2004 10:36
Besonderheit bei Frauen ist immer nur noch die Möglichkeit, des nicht arbeiten können, wegen eines Kindes aus 2. ... Ansonsten ist das auch nicht mein Spezialgebiet, es gibt aber mit Sicherheit anwendbare Gerichtsentscheidungen, in wie weit das Einkommen des Ehemann angerechnet wird, bzw. in wie weit ein fiktives Einkommen zugrunde gelegt wird, weil Du ja aufgrund des Kindes mit dem neuen Mann nicht mehr arbeiten kannst. ... Somit hast du ein höheres Einkommen und bist wieder leistungsfähig !
Leserforumvon Rockus | Familienrecht | 23 Antworten | 13.07.2004 17:25
Gibt es nur die gerichtliche Möglichkeit? ... Die Wohnung habe ich aus diesem Grund vor einem halben Jahr schon etwas größer gewählt. ... Selbst wenn sie das Kindergeld bekam (lief aus mit Schulende), wurde es bei der Sozialhilfe als ihr Einkommen angerechnet.
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