333 Ergebnisse für „mutter eltern ausbildung unterhaltspflicht“

Leserforumvon mepu | Familienrecht | 4 Antworten | 10.11.2016 20:30
Nun ist die Frage ob meine Eltern überhaupt Unterhaltspflichtig sind, letztes Jahr ist meine Mutter knapp einer Privatinsolvenz entgangen und ich möchte sie, wie man sich vielleicht vorstellen kann, weiß Gott nicht tiefer in die Misere stürzen. ... Am 10.11.2016 von edy Hallo mepu, wie hoch ist das Nettoeinkommen deiner Mutter? ... Eine Unterhaltspflicht wäre zu bejahen, wenn das Studium den Bereich Marketing wesentlich streifen würde.
Leserforumvon Chicalala | Familienrecht | 1 Antwort | 16.08.2009 18:39
Frage: Ist meine Mutter mir noch gesetzlich zum Unterhalt verpflichtet? ... Meine Eltern haben mich zu keinem Zeitpunkt zu irgendeiner Ausbildung gezwungen. Für das Vorausleistungsverfahren darf die zweite Ausbildung nicht in einem engen sachlichen Zusammenhang zu der ersten Ausbildung stehen.
Leserforumvon Carli123 | Familienrecht | 14 Antworten | 29.03.2016 13:10
Meine Eltern versprachen mir, mich im Studium finanziell zu unterstützen, da ich noch keine Ausbildung abgeschlossen habe. ... Keine Ausbildung, kein Geld, keine Unterstützung....hartz4. ... Eine Unterhaltspflicht der Eltern sehe ich hier nicht mehr.
Leserforumvon Menuell | Familienrecht | 4 Antworten | 13.08.2009 19:58
Hallo, ich bin 20 Jahre alt und lebe bei meiner Mutter, welche Hausfrau und neu verheiratet ist. ... Wenn Du nun in Ausbildung bist, besteht keine gesteigerte Erwerbsobliegenheit seitens Deiner Eltern mehr. ... Keiner Deine Eltern muss Dir noch etwas zahlen.
Leserforumvon kingsh | Familienrecht | 7 Antworten | 01.08.2009 17:23
Grüße -- Editiert am 01.08.2009 19:07 Am 1.8.2009 von kingsh Ja ich bin 20 Jahre alt und fange am Montag meine erste Ausbildung als Versicherungskaufmann an. ----------------- "" Am 1.8.2009 von Haselstrauch Hallo kingsh, richtig ist, dass du mit Beginn deiner Ausbildung einen Unterhaltsanspruch gegenüber beiden Elternteilen, also auch deiner Mutter hast. Allerdings liegt der Selbstbehalt deiner Eltern dir gegenüber bei jeweils 1100 €, d.h. deine Mutter müsste schon mehr als diesen Betrag an monatlichem Einkommen haben, um leistungsfähig zu sein. ... Wie viel verdienst du denn in deiner Ausbildung?
Leserforumvon guest123-1866 | Familienrecht | 11 Antworten | 14.05.2008 16:13
Er ist 21 und lebt bei seiner Mutter (getrennt lebend). Wenn sie ihn rauschmeißt, wie sieht es dann mit der Unterhaltspflicht aus? ... Dann sind die Eltern allerdings für den Unterhalt in voller Höhe haftbar.
Leserforumvon sven_81 | Familienrecht | 13 Antworten | 28.06.2006 10:09
Von einer Unterhaltspflicht wollen sie gar nichts wissen und so einen "Luxus" wie in eine eigene Wohnung zu ziehen hätten sie damals auch gerne gehabt.... also NULL entgegenkommen seitens der Eltern. ... Meine Eltern spielen zudem nun so, als wenn sie auch keinerlei finanzielle Möglichkeiten hätten uns so locker zu unterstützen - ich sehe das allerdings anders: Vater - Alleinverdiener mit 3.140 EUR Einkommen Mutter - Hausfrau dazu: Kindergeld für 4 Kinder Bruder 1: zieht jetzt in eine Studenten-WG (folglich auch Entlastung für den elterlichen Haushalt) Bruder 2: im letzten Schuljahr - danach Ausbildung Was können meine Schwester und ich nun tun? ... Z.B. ein volljähriges, unverheiratetes Kind noch in der Ausbildung, so können die Eltern bestimmen, dass das Kind bei ihnen wohnt, statt sich eine Mietwohnung zu nehmen. § 1612 Abs. 2 BGB....
Leserforumvon ihef | Familienrecht | 28 Antworten | 07.11.2010 10:47
) ihre Unterhaltspflicht erfüllt. ... Die Eltern müssen nur eine Ausbildung bezahlen. ... Die alleinerziehenden Mütter und Kinder lass ich jetzt mal raus.
Leserforumvon ChillaH | Familienrecht | 19 Antworten | 29.12.2015 19:50
Ausbildung. ... Ich sage nur im Voraus, dass die Mutter genau wie der Vater unterhaltspflichtig ist (wäre) und im Fall des Getrenntlebens der Vater zunächst mal die Einkommenslage der Mutter ansehen darf, bevor er zahlen muss. ... LG nero Am 31.12.2015 von wirdwerden Unterhalt haben die Eltern für eine Ausbildung zu leisten.
Leserforumvon fb466025-39 | Familienrecht | 7 Antworten | 17.05.2017 19:43
Ich bin Wohnhaft bei meiner Mutter. ... Da bleibt kein Restbedarf mehr, den beide Eltern decken müssten. ... Deine Eltern müssen dir keinerlei Unterhalt mehr zahlen.
Leserforumvon angua | Familienrecht | 16 Antworten | 15.08.2005 18:29
Geburtstag des Kindes, dass zur Zeit ausser einem Praktikum nichts unternimmt, um eine Arbeit zu finden (hat noch nicht mal eine Ausbildung), keine Unterhaltspflicht mehr gegeben ist? ... ,deine Eltern können da nichts anderes *ausmachen* !! ... Und zwar familien- und sozialrechtlich ) Ein Unterhaltsrückgriff auf die Eltern ist bei Volljährigen, die eine Ausbildung abgeschlossen haben, nicht mehr zulässig.
Leserforumvon ini.her | Familienrecht | 9 Antworten | 05.07.2018 15:56
Rechtlich sind die Eltern verpflichtet, der Tochter einen angemessenen Unterhalt während der Ausbildung ( sind Sie unter 25 Jahre alt und Eltern erhalten Kindergeld?) ... Berry Am 6.7.2018 von quiddje Die Eltern schulden dem Kind eine angemessene Ausbildung. ... Das tangiert aber die Unterhaltspflicht der Eltern nicht.
Leserforumvon malbee | Familienrecht | 6 Antworten | 10.08.2008 19:21
Nicht zuletzt habe ich diesen Weg gewählt wegen massiver Probleme mit meinen Eltern (Mutter Cholerikerin, Vater alkoholkrank/arbeiteitslos). Dereren Situation: Bruttoeinkommen meiner Mutter: 1500 Mtl. ; Mietfreies Wohnen, Vater fällt meiner Mutter kaum zur Last, da er sich bei meiner Großmutter "durchmogelt". ... Der Selbstbehalt deiner Eltern liegt bei 1100 + 800 = 1900€.
Leserforumvon Langzeitzahler | Familienrecht | 6 Antworten | 29.09.2003 00:18
Nur unter den beschriebenen Voraussetzungen besteht ein Anspruch auf Kindergeld für volljährige Kinder, die sich in der Ausbildung befinden. (2) Unterhalt Eine Unterhaltspflicht besteht bis zum 27. ... Grüße Kassandra Am 30.9.2003 von JuR Guten Tag "Kassandra", Die Unterhaltspflicht der Eltern endet nicht mit der Volljährigkeit, sondern in der Regel erst mit der wirtschaftlichen Selbständigkeit ihrer Kinder. ... Dass die Eltern auch unterhaltsmäßig für eine zweite Ausbildung aufkommen müssen, ergibt sich nur in Ausnahmen.
Leserforumvon guest-12309.07.2010 14:55:22 | Familienrecht | 15 Antworten | 08.07.2010 18:11
Womit sich die Frage der Unterhaltspflicht der Eltern erledigt hat. ... Nicht um den Unterhaltsanspruch der werdenden Mutter ggü. ihrer Eltern. wirwerden hat es bereits richtig aufgezeigt. ... Der Vater des ungeborenen Kindes ist der Mutter zum Unterhalt verpflichtet.
Leserforumvon heikemaus | Familienrecht | 19 Antworten | 09.04.2008 10:49
Ist die Unterhaltspflicht mit Abschluss der ersten Ausbildung (zu der nichts Nähers bekannt ist)abgegolten ? ... Grundsätzlich müssen Euch Eure Eltern nur eine Ausbildung finanzieren. ... Eine zweite Ausbildung muss dann finanziert werden, wenn ... * von vornherein ein mit den Eltern abgesprochener Ausbildungsplan bestand, der mehrere Ausbildungen umfasste (z.
Leserforumvon hetti08 | Familienrecht | 8 Antworten | 04.11.2016 11:17
Sie ist 19 Jahre alt und lebt bei der Mutter. ... Gruß hetti08 Am 4.11.2016 von Sir Berry Hallo, die Unterhaltspflicht bei Volljährigen endet mit dem Abschluss der Ausbildung, da man davon ausgeht, dass dann keine Bedürftigkeit mehr besteht. ... Dann könnte nämlich eine Unterhaltspflicht bestehen.
Leserforumvon Irea | Familienrecht | 11 Antworten | 23.11.2010 14:53
Zu den Fakten: Ich, 19, 526€ Netto, Ausbildung. Eltern getrennt lebend. Mein Vater hat sich seine Unterhaltspflicht von einem Anwalt neu ausrechnen lassen und will nun weniger zahlen, was meine Mutter ganz und garnicht passt.
Leserforumvon DevilsAngel1986 | Familienrecht | 12 Antworten | 29.06.2009 22:27
Die Unterhaltspflicht endet, wenn du ein Berufsausbildung abgeschlossen hast, nicht mit Verlassen der Schule! ... Am 29.6.2009 von altona01 Es kommt bei der Unterhaltspflicht doch sehr auf den Einzelfall an. Mit Beendigung der Schule endet keinesfalls die Unterhaltspflicht,Berufsausbildung muß schon sein.
Leserforumvon Nin123 | Familienrecht | 3 Antworten | 18.06.2012 17:46
Am 18.6.2012 von amako Hallo, die Unterhaltspflicht der Eltern endet grundsätzlich nach dem ersten berufsqualifizierenden Abschluss. ... Am 18.6.2012 von nero070 Hallo Nin123, da Du bereits eine abgeschlossene Ausbildung hast, besteht ggü. Deinen Eltern, hier Mutter, kein Anspruch mehr auf Unterhalt.
123·5·10·15·17