1.026 Ergebnisse für „mutter frage kind titel“

Leserforumvon guest-12317.02.2019 11:53:12 | Familienrecht | 24 Antworten | 15.01.2019 11:52
Die Frage ist: hätte die Mutter hier einen Titel erwirken müssen um für die Vergangenheit Unterhalt einfordern zu können? ... Erstmal das Kind soll selber den Vater anschreiben mit den aufgelisteten Forderungen oder gleich versuchen auf der Basis einen Titel zu erwirken? ... Nun stellt das mittlerweile erwachsene Kind aber die Frage, ob es noch Ansprüche geltend machen könnte...
Leserforumvon Heidi2604 | Familienrecht | 2 Antworten | 19.01.2005 09:49
Die Mutter der Kinder ist ebenfalls voll berufstätig und zahlt Kindesunterhalt nach Düsseldorfer Tabelle. ... Und gleich noch eine Frage: sie muß ja dann eine Tagesmutter nehmen, die aber bei Vollzeit ganz schön teuer wird! ... Wenn ein Titel besteht, wird es wohl so sein, dass rückständiger Unterhalt aufläuft, aber das können dir andere hier besser beantworten. ----------------- "VLG nefertari1968 "
Leserforumvon Chrissi1986 | Familienrecht | 2 Antworten | 07.10.2020 00:41
Der Vater hat auch einen Titel beim Jugendamt. Nun lebt das Kind schon seit ein paar Monaten bei der Großmutter, da Mutter und Kind nicht mehr klar kommen (Kind ist weiterhin bei der Mutter gemeldet). ... Nun zur Frage: Muss man die Antwort vom Jugendamt akzeptieren ?
Leserforumvon Bernd18 | Familienrecht | 6 Antworten | 27.03.2009 11:39
Meine frage ist, hab ich Anspruch auf das Geld auch wenn ein Titel vorliegt der aber auf meine Mutter ausgestellt wurde? Hinzu kommt, dass meine Mutter auch mein Kindergeld einbehält, ist sie eigentlich dazu berechtigt? ... Nachdem ich meinen Grundwehrdienst abgeschlossen habe, werde ich mein Abitur machen, soviel zu der frage was ich momentan mache und von was ich lebe.
Leserforumvon Daniel0505 | Familienrecht | 39 Antworten | 14.02.2019 14:38
Es sei denn es gibt einen Titel, dazu später mehr...) Gibt es also keinen Titel, dann kannst du die Zahlung einstellen! ... Gibt es einen statischen Titel der drunter liegt?
Leserforumvon Dr. Eschflegel | Familienrecht | 9 Antworten | 27.05.2010 21:17
Die Frage ist auch, ob das Jugendamt hier überhaupt noch für das Kind tätig werden würde - die Erfahrungen hier im Forum sind da sehr gegensätzlich. ... quote:Es gibt auch noch eine Mutter, die ebenfalls barunterhaltspflichtig ist das ist richtig - meinst Du, dass die Mutter über genügend Einkommen verfügt, dass sie evtl. leistungsfähig ist? ... na, meint eben, das volljährige Kind muss sich kümmern, statt wie bisher die Mutter.
Leserforumvon guest-12312.05.2023 11:53:51 | Familienrecht | 12 Antworten | 03.05.2023 19:57
Die Mutter sagt das Kind sei hier noch gemeldet, doch vom Finanzamt kam das Schreiben, dass hier kein Kind mit Namen exsitiert. Sie möchte vollen Unterhalt und mit einem Titel wäre mein Kind für immer verschwunden. ... Falls der Vater verurteilt wird, dann hat die Mutter einen stinknormalen deutschen Titel in der Hand, aus welchem sie auch vollstrecken kann.
Leserforumvon jumewe | Familienrecht | 4 Antworten | 07.12.2014 19:26
Für die Einschätzung Ihrer Zahlungspflicht ist es nämlich ungeheur wichtig von dem Kind und der Mutter zu erfahren, wie deren Situation so aussieht. ... Die Frage ist immer, wie hoch man pokern möchte. ... Einkommen der Mutter?).
Leserforumvon Serali | Familienrecht | 10 Antworten | 05.08.2013 00:15
Der Anwalt meines LG hatte Sie schon mehrmals darauf hingewiesen das Sie sich etwas anderes suchen soll und auch Bewerbungen zukommen lassen muss, bei der ersten Anhörung hat sie aber behauptet das sie davon ja nichts wusste. nun ist die Frage können wir auf ein Titel hoffen? ... Dann noch eine Frage - wenn wir dann unterhaltszahlungspflichtig sind, müssen wir wirklich den KOMPLETTEN Betrag alleine Zahlen oder muss der Sohn auch seine Mutter mit eineziehen? ... Also hat die Mutter keinen Titel?
Leserforumvon distance | Familienrecht | 3 Antworten | 11.11.2015 09:16
Abgesehen davon kann die Mutter nicht verzichten. Es handelt sich um Ansprüche des Kindes, nicht der Mutter. Aber, ihr sind, solange sie für das Kind vom Job-Center Geld für das Kind erhält, die Hände gebunden.
Leserforumvon buerste69 | Familienrecht | 3 Antworten | 01.04.2009 14:00
Hallo zusammen, ich habe eine Frage zum Kindesunterhalt: Vater zahlt seiner Ex-Frau für seine drei Kinder, die bei der Ex-Frau leben, 1200 € Kindesunterhalt (400 € pro Kind). ... Die Mutter muss für das zum Vater gezogene Kind dann ihrerseits zahlen. ... Nein, es besteht kein Titel.
Leserforumvon Nicola Stern | Familienrecht | 10 Antworten | 20.01.2007 21:47
Ich weiß nicht genau, ob meine Frage in dieses Forum passt. ... Mutter M wendet sich nun an Kind A und argumentiert, Vater V würde ihr ja noch Unterhalt schulden für all die Jahre, in denen er nicht für das Kind (und für die Mutter?) ... da stimmt doch was nicht, wenn sie(die mutter) nicht geklagt/ gepfändet hat.... ergo: kein titel und die mutter hat das kind *übers ohr gehauen* außerdem, wären da tatsächlich forderungen(die belegbar und pfändbar sind, auch ohne titel, da soz.hilfe immer darlehen ist) des soz.amtes, interessiert es das amt überhaupt nicht, ob kind an mutter gezahlt hat oder nicht. im gegenteil, kind könnte sogar ärger bekommen, da forderungen des soz.amtes vorrangig wären vor (tituliert oder nicht)zahlungen an andere(auch familienmitglieder) @nicola wenn es einen titel gibt, erfährst du das im amtsgericht, auch wenn mutter alles vernichtet hat. ich glaube allerdings nicht, dass ein titel existiert, wie denn auch, ohne klage, urteil(beschluß) usw. unbedingt zu einem anwalt!
Leserforumvon Matthias1985 | Familienrecht | 7 Antworten | 14.11.2007 19:19
Jetzt hat meine Mutter das Geld an mich abgetreten, d.h. ich fordere das Geld für mich und meine Mutter ein. ... Ein volljähriges Kind hat keinen Anspruch mehr auf Naturalunterhalt (Betreuung), sondern nur noch auf Barunterhalt (Geld). ... Oder frage gleich beim Anwalt ob er für dich die Kostenhilfe beantragen kann.
Leserforumvon Kallista | Familienrecht | 14 Antworten | 24.01.2009 11:02
ich hab hier nach einer antwort zu meiner frage gesucht, aber nichts gefunden... stell deswegen hier meine frage.. und ich hoffe, das mir jemand weiterhelfen kann, oder auch nur einen link schicken kann... mein freund hat mir seiner ex ein nun 3,5 jähriges kind. er geht voll arbeiten, 1500 netto. das kind hat seinen namen (waren nicht verheiratet) und der wohnsitz des kindes ist auhc bei ihm. die mama geht auch arbeiten, vollzeit. das kind ist von montag abend bis freitag früh bei der mama. sonst immer beim papa. nun die frage. wer bekommt das kindergeld? ... KG bekommt auch die mama. der papa bekommt nichts. die mutter liegt bei 1200 netto, wohnt bei den eltern also nicht in miete. es ist das gemeinsame sorgerecht.. es ist wohl so: das kind lebt beim vater, die mutter hat großzügiges umgangsrecht und die mutter erhält unterhalt sowie das kindergeld. ... Dann würde ich beim JA einen Titel erstellen lassen, indem festgelegt wird, welchen Unterhalt die Mutter ans Kind zu zahlen hat.
Leserforumvon Bettina-braucht-Hilfe | Familienrecht | 8 Antworten | 23.02.2005 19:14
Hi, jetzt komme ich mit einer anderen Frage. Mein LP ist KU pflichtig, keine Frage, will er auch bezahlen. ... Geburtstag endet, da sich dann die Berechnung ändert (Mutter auch barunterhaltspflichtig).
Leserforumvon Rittersporn11 | Familienrecht | 6 Antworten | 29.11.2013 17:51
Hallo, ich bin aus Sachsen, Vater eines 11 jährigen Sohnes, der bei seiner Mutter in Bayern lebt. ... Im Mai forderte das Jugendamt aus Bayern auf Willen der Mutter neue Einkunftsnachweise. ... Wenn du erst in Stufe 1 der DT warst,frage ich mich ob dein Netto bereinigt wurde?
Leserforumvon drea-w | Familienrecht | 8 Antworten | 16.02.2011 09:35
Da das Kind nicht mehr priviligiert ist, muss die Mutter nicht beitragen zum Unterhalt. ... Die ganz andere Frage ist natürlich, ob ein Titel besteht. ... ----------------- " " Am 16.2.2011 von mikkian Hi Drea, der Weg über das Gericht ist nur erforderlich, wenn das "Kind" den Titel nicht herausgibt oder schriftlich auf die Ansprüche verzichtet.
Leserforumvon MS79 | Familienrecht | 18 Antworten | 14.12.2020 18:40
Schreit das Kind oder die Mutter schon, weil UH fehlt? ... Es fehlt im nächsten Monat die komplette Summe UH in der BG aus Mutter und Kind. ... Mutter oder volljähriges Kind muss dem JC mitteilen, dass UH nicht mehr kommt.
Leserforumvon Merkulin | Familienrecht | 8 Antworten | 19.12.2007 13:52
So, der Titel von meinem Vater ist vor 3 Jahren ausgelaufen, da ich seit dem volljährig bin. ... Das einkommen meiner Mutter lag bei ca. 1.300 €/Monat (netto) bei 2 Kinder (1. Kind: Volljährig ;2.Kind 8 Jahre (inzwischen 11) Da mir ein Vorschlag seinerseits vorliegt, dass er 10.000 Euro auf einmal bezahlt und ich ihm den Rest erlasse, stellt sich mir natürlich die Frage wieviel er hätte zahlen müssen in den ltzten 3 Jahren.
Leserforumvon peggyzero | Familienrecht | 10 Antworten | 23.04.2012 10:56
Und wenn du nicht kannst, dann hol dein Kind ab und bring es zu deiner Mutter! Nein, du sollst dein Leben nicht nach der Mutter richten, aber nach dem Kind. ----------------- " " Am 23.4.2012 von peggyzero Wie soll ich mein kind abholen wenn ich zu dem besagten WE 200km weit weg bin? ... Und wenn ich mir so den Titel des Threads anschaue.
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