485 Ergebnisse für „mutter heirat“

Leserforumvon alessandro6490 | Familienrecht | 4 Antworten | 03.03.2011 21:33
Ich habe den selben Namen wie mein erzeuger und meine Mutter zu der Zeit! ... Wie wäre es mit Heirat? ... er trägt nämlich den selben Namen wie meine Mutter damals?!
Leserforumvon Famous | Familienrecht | 3 Antworten | 09.01.2007 12:51
Hallo, wenn die Mutter heiratet, das Kind ist unehelich, wie verhält sich das mit dem Nachnamen des Kindes nach der Heirat. ... Famous Am 9.1.2007 von manuela_steinebach Das Kind behält den namen welches es jetzt trägt es sei denn wenn die mutter heiratet und möchte das dass kind den namen des neuen manne´s annimmt kann sie des beantragen aber der papa muss seine zustimmung geben das er damit einverstanden ist Am 9.1.2007 von guest123-1035 --- editiert vom Admin
Leserforumvon Andre Nowak | Familienrecht | 2 Antworten | 22.10.2006 11:08
Es geht sich hierbei um die Namensänderung bei einer Heirat, aber nicht in dem fall, welchen Namen nemmen wir an, sondern welchen Namen kann das Kind haben. ... Die Mutter hat das alleinige Sorge und Umgangsrecht für die kleine. Die kleine trägt den Namen der Mutter.
Leserforumvon Nils28 | Familienrecht | 12 Antworten | 31.05.2007 17:38
Nun stehe ich im Grundbuch und meine Mutter. ... Gönn Deiner Mutter das Glück. ... Am 1.6.2007 von anonym_0405 Der Freund Deiner Mutter hat Anhang und Deine Mutter hat Anhang, nämlich Dich!
Leserforumvon Partnerin16 | Familienrecht | 3 Antworten | 07.06.2007 07:27
Deine Heirat beträfe nur den (nachehelichen) Ehegatten- bzw.
Leserforumvon gemse | Familienrecht | 5 Antworten | 17.05.2011 11:45
Muss er dann den vollen Unterhalt weiter in der Höhe zahlen oder kommt es mehr bzw weniger durch die Heirat. ... Und wie sieht es mit der Unterhaltszahlung zukünftig an die Exfrau nach unserer Heirat aus? ... Unterhalt an die Mutter der Kinder wird nicht bezahlt?
Leserforumvon Dana1234 | Familienrecht | 3 Antworten | 30.06.2015 16:50
Hallo, ich möchte wissen, wie es sich mit dem Kindesunterhalt nach einer Heirat verhält. ... Jetzt heiratet er die Mutter seines 4. ... Wenn dann noch Geld da ist, kommt dann die Mutter, die sich nicht selbst versorgen kann, wegen eines Kleinkindes, dann die Ehefrau, und dann der Rest.
Leserforumvon Anna-Marie | Familienrecht | 2 Antworten | 15.11.2006 16:04
Hallo zusammen, ich bin seit kurzem geschieden,1 Kind lebt bei mir und 2 bei meinem Ex.Habe einen Minijob und möchte bald wieder heiraten.Bis jetzt musste ich keinen Kindsunterhalt leisten,aufgrund meines Minijobs.Wird nach der Heirat das Einkommen meines zukünftigen Mannes bei dem Kindsunterhalt mit angerechnet?Verschlechtere ich mich mit einer Heirat?Wir möchten wieder eine Familie sein und wünschen uns auch ein gemeinsames Kind.Verdienen zusammen 1700Euro Netto.Mein zukünftiger Mann hat auch ein Kind, dass bei uns lebt.Er bekommt keinen Unterhalt für das Kind, weil sein 2.Kind bei der Mutter lebt und es sich so aufhebt.Auch ich bekomme keinen Unterhalt für das Kind, dass bei uns lebt.Kann mir jemand darüber Auskunft geben.
Leserforumvon alessandro6490 | Familienrecht | 0 Antworten | 03.03.2011 21:35
Ich habe den selben Namen wie mein erzeuger und meine Mutter zu der Zeit! ... Nun ist meine Frage: Kann ich den Mädchen namen meiner Mutter annehmen? ... Daher bin ich auch die Idee mit dem Mädchennamen meiner Mutter gekommen?!
Leserforumvon antoine0209 | Familienrecht | 6 Antworten | 12.05.2015 19:06
Ist der zuvor gewählte auf jeden fall unwiederuflich oder bekommen die kinder dann auch den Nachnamen der Mutter wenn der als Ehename gewählt wird??? ... Vaters) abgegeben, sorgerecht geteilt - Heirat mit Nachname d Frau als Ehename - Namensänderung f Kinder möglich? ... Es spielt also bei der Heirat und Familennamensbestimmung keine Rolle ob die Kinder zuvor als Geburtsnamen den der Mutter oder per Erklärung den des Vaters hatten, ja?
Leserforumvon mullfreak | Familienrecht | 6 Antworten | 04.02.2008 21:47
Die Mutter und ich überlegen nun ob wir heiraten oder nicht. ... Bis jetzt bezahle ich an die Mutter mtl. ... -->D. h. ich bin unterhaltsverpflichtet ggü. meiner leiblichen Tochter und der Mutter.
Leserforumvon Koelnerin1983 | Familienrecht | 5 Antworten | 26.04.2011 10:53
Da mein Lebensgefährte aber nicht genug verdient, bezieht die Mutter UHV. ... Bei einer Heirat fällt ja der UHV für meine beiden weg, wer kommt dann auf ??? ... Bei einer Heirat fällt ja der UHV für meine beiden weg, wer kommt dann auf ???
Leserforumvon PauliM | Familienrecht | 15 Antworten | 14.12.2004 13:05
muß ich vielleicht weniger abdrücken, da mit der heirat eine neue unterhaltspflichtige person hinzukommt? ... Heirat bedeutet für Dich: keinen höheren KU. ... Gruß, nachgefragt Am 14.12.2004 von teufelin Boah..... durch Neuheirat mit einer erwerbslosen Mutter der gemeinsamer Kinder soll der Selbstbehalt sinken???
Leserforumvon katze123maus | Familienrecht | 15 Antworten | 12.06.2013 23:07
Lebensgemeinschaft besteht seit 1986. 1988 wird ein gemeinsames Kind geboren. 1989/90 (Wendezeit/neue Bundesländer) wird ein Kredit gemeinsam mit der Mutter des Mannes und der Lebensgefährtin aufgenommen. ... Das Haus der Mutter wird Um-und ausgebaut.1991 zieht das Paar gemeinsam mit dem Kind ins Haus der Mutter. 2004 stirbt die Mutter, der Mann ist Alleinerbe. Der Kredit wird nun nur noch vom Mann und der Lebensgefährtin bedient, nur der Mann steht im Grundbuch. 2005 Heirat des bis dahin in Lebensgemeinschaft lebenden Paares. 2013 möchte der Mann die Scheidung.
Leserforumvon guest-12327.12.2009 00:01:00 | Familienrecht | 24 Antworten | 21.06.2009 11:59
Für die Einbennung bei Heirat eines "Stiefelternteils" gelten dann wieder andere Regeln. ... Wenn dir da als Mutter nichts anderes einfällt als den Namen der Kinder zu wechseln, dann bist du wirklich nicht fähig ein Kind zu erziehen! ... Eine Mutter, die ... quote:... und wo wir durch die schule drauf aufmerksam gemacht worden sind. ... davon "nichts mitbekommen" hat, legt damit allerdings ein mindestens ebenso bedenkliches Zeugnis mangelnder Aufmerksamkeit für die Belange des Kindes ab.
Leserforumvon Luci | Familienrecht | 3 Antworten | 19.06.2003 11:37
Nun würde ich gerne erfahren, ob die Gehälter auch schon bei einem ehelichen Verhältnis zusammengerechnet werden können, oder ob dies erst nach einer Heirat passiert. ... Dann muss aber die Mutter aktiv werden, also mehr fordern.
Leserforumvon guest-12315.01.2014 09:30:16 | Familienrecht | 1 Antwort | 31.08.2011 10:08
Er hat einen finanziell hilfebedürftigen Vater Pflegestufe 1 (allein lebend mit Stundenweiser Betreuung)und ich eine finanziell hilfebedürftige Mutter Pflegestufe 1(im Seniorenheim) Bisher müssen wir nichts zuzahlen da wir selbst hohe finanzielle Verpflichtungen haben ( Hausdarlehen,Auto abzahlen,Unterhalt für Sohn zahlen,) Wie wäre es bei einer Heirat??
Leserforumvon Norddeutscher25 | Familienrecht | 5 Antworten | 01.10.2004 16:37
Oder birgt eine Heirat vielleicht sogar (steuer-)rechtliche Vorteile? ... Nun zur Frage: Deine Freundin ist dir nach der Heirat zu Unterhalt verpflichtet, und dies auch noch vorrangig in Bezug auf deine Eltern. ... Also sind die Eltern weiterhin unterhaltspflichtig, übrigens nicht nur der Vater sondern auch die Mutter (wird immer vergessen), wenn sie über genügend Einkommen verfügen.
Leserforumvon Mariella | Familienrecht | 11 Antworten | 18.04.2004 23:00
Danke für die Hilfe, Lieben Gruß Mariella Am 19.4.2004 von guest123-173 --- Posting wurde vom Admin editiert Am 19.4.2004 von guest123-255 ich verstehe zwar nicht warum er weiterzahlen muss nach der heirat aber in D müsste er weiterzahlen ... ... Die Heirat hat ja nichts mit dem Kind zu tun. Wäre ja auch der Hammer wenn er nicht mehr für sein Kind sorgen müsste nur weil die Mutter wieder heiratet.
Leserforumvon Engelchen* | Familienrecht | 4 Antworten | 17.08.2004 09:11
Entfällt bei einer neuen Heirat der Mutter der Unterhalt für die Kinder von ihrem Vater, oder muss er weiterhin Unterhalt zahlen?
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