66 Ergebnisse für „pflicht unterhaltsverpflichtung“

Leserforumvon law_and_order | Familienrecht | 3 Antworten | 30.07.2009 18:51
Müsste hier nicht Frau "Z" allein zur Unterhaltsverpflichtung Ihres leiblichen Sohnes "K2Z" insgesamt dann beitragen, was dessen Existenz somit bereits sichert. ... Wie könnte man so einen Sachverhalt klären, damit jener seiner Pflicht nachkommt?
Leserforumvon Carlotta123 | Familienrecht | 13 Antworten | 10.10.2014 17:35
Mit der Befürchtung, die Familie hätte dann ja Einblicke in seine wirtschaftlichen Verhältnisse, wird er meiner Meinung nach nicht um diese Pflicht herumkommen. ... Und selbst dann, wenn man eine sofortige Pflicht der Tochter zur Beantragung von Bafög sieht, beschreibt das OLG ja auch die Folgen einer Verletzung dieser Pflicht.
Leserforumvon Romy_87 | Familienrecht | 18 Antworten | 19.03.2010 22:38
Es ergibt sich folgende monatliche Unterhaltsverpflichtung: ab 19.03.2009 100 % des Mindestunterhaltes der jeweiligen Altersstufe.
Leserforumvon ginapina | Familienrecht | 6 Antworten | 10.08.2015 17:33
Und wo die Mutter, die ab Volljährigkeit genauso wie der Vater in der Pflicht ist? ... Ich würde hier keine Unterhaltsverpflichtung der Eltern erkennen. ... LG nero Am 10.8.2015 von drkabo Zitat:Ich würde hier keine Unterhaltsverpflichtung der Eltern erkennen.
Leserforumvon Frank Bracke | Familienrecht | 1 Antwort | 04.08.2002 15:15
Ich habe für meinen Sohn 18 Jahre lang in voller Höhe Unterhalt gezahlt, bis ich Anfang diesen Jahres vom zuständigen Jugendamt angeschrieben wurde: "Ihre Unterhaltsverpflichtung endet jetzt". ... Ich will jedenfalls nicht mehr zahlen und sehe mich durch das Schreiben vom Jugendamt aus der Pflicht zur Zahlung entlassen.
Leserforumvon Makuta | Familienrecht | 17 Antworten | 01.03.2008 00:22
Da der KV seiner Unterhaltsverpflichtung gegenüber dem Kind nicht nachkommt stellte ich Strafanzeige wegen entspr. ... gruß tirchara Am 1.3.2008 von guest123-1663 --- editiert vom Admin Am 1.3.2008 von guest123-1660 --- editiert vom Admin Am 1.3.2008 von guest123-1663 --- editiert vom Admin Am 1.3.2008 von Tirchara @ camper ich habe die erfahrung gemacht, das die unterhaltspflichtigen, die ihrer pflicht nicht in voller höhe nachkommen können, (du hast ja selbst gründe dafür genannt) von allen seiten (JA, Gericht, usw.) bedrängt werden. und andere die nicht arbeiten wollen (ich spreche hier von 0 bewerbungen) davon kommen. das versteh ich nicht so ganz!
Leserforumvon Lutschpuppe | Familienrecht | 19 Antworten | 31.07.2007 18:47
Hierzu gehört z.B. auch die Pflicht, Arbeitslosengeld zu beantragen: SGB I Sozialgesetzbuch I: Allgemeiner Teil Rechtsstand: § 48 [1] Auszahlung bei Verletzung der Unterhaltspflicht (1) 1Laufende Geldleistungen, die der Sicherung des Lebensunterhalts zu dienen bestimmt sind, können in angemessener Höhe an den Ehegatten oder die Kinder des Leistungsberechtigten ausgezahlt werden, wenn er ihnen gegenüber seiner gesetzlichen Unterhaltspflicht nicht nachkommt. 2Kindergeld, Kinderzuschläge und vergleichbare Rentenbestandteile (Geldleistungen für Kinder) können an Kinder, die bei der Festsetzung der Geldleistungen berücksichtigt werden, bis zur Höhe des Betrages, der sich bei entsprechender Anwendung des § 54 Abs. 5 Satz 2 ergibt, ausgezahlt werden. 3Für das Kindergeld gilt dies auch dann, wenn der Kindergeldberechtigte mangels Leistungsfähigkeit nicht unterhaltspflichtig ist oder nur Unterhalt in Höhe eines Betrages zu leisten braucht, der geringer ist als das für die Auszahlung in Betracht kommende Kindergeld. 4Die Auszahlung kann auch an die Person oder Stelle erfolgen, die dem Ehegatten oder den Kindern Unterhalt gewährt. -- Editiert von meri am 01.08.2007 18:47:37 Am 2.8.2007 von henriette68 Liebe Lutschpuppe (alleine der Name ist schon der Hit) Ich fasse mal kurz zusammen, du hast keinen Bock auf Arbeit, hast dir ein Kind anhängen lassen und versuchst dich jetzt vor allem zu drücken.....
Leserforumvon Dotterkopp | Familienrecht | 3 Antworten | 15.01.2011 18:14
Sollte er eine Ausbildung beginnen, wirkt sich das ja auf die Höhe der Unterhaltsverpflichtung aus. ... Ich wollte auch nur wissen, ob eine Mitwirkungs-"Pflicht" besteht, schließlich stehen dem Unterhaltsschuldner ja auch gewisse Auskünfte zu, und da das Jugendamt die Beistandschaft führt, hätte es ja sein können, dass dieses dann auch gehalten ist, die gewünschten Auskünfte beizubringen.
Leserforumvon Heiner05 | Familienrecht | 2 Antworten | 15.01.2007 15:42
Die --Gemeinde-- darf deshalb auf der Lohnsteuerkarte auch dann nur den Zähler 0,5 eintragen, wenn dem Arbeitnehmer der ganze Kinderfreibetrag zusteht, weil der Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthalt des anderen Elternteils nicht zu ermitteln ist oder der Vater des Kindes amtlich nicht feststellbar ist oder der andere Elternteil voraussichtlich während des ganzen Kalenderjahres nicht unbeschränkt einkommensteuerpflichtig ist oder auf Antrag der Kinderfreibetrag des anderen Elternteils auf den Arbeitnehmer zu übertragen ist, weil der Arbeitnehmer, nicht jedoch der andere Elternteil seiner Unterhaltsverpflichtung gegenüber dem Kind für das Kalenderjahr im wesentlichen nachkommt. ... Das Umgangsrecht und die -pflicht bleibt vom finanziellen Gebaren grundsätzlich unberührt.
Leserforumvon rm2707 | Familienrecht | 11 Antworten | 07.08.2003 12:03
Am 7.8.2003 von guest-12331.05.2011 17:36:49 Da deine Frage so knapp wie möglich gehalten wurde, gebe ich meine Antwort so knapp wie möglich: ja Am 7.8.2003 von JuR Guten Abend, bitte beachten Sie jedoch §1361 Abs.3 BGB (Unterhalt bei Getrenntleben), der auf § 1579 Nr. 2 bis 7 BGB (Beschränkung oder Wegfall der Unterhaltsverpflichtung) verweist: § 1579 Beschränkung oder Wegfall der Verpflichtung Ein Unterhaltsanspruch ist zu versagen, herabzusetzen oder zeitlich zu begrenzen, soweit die Inanspruchnahme des Verpflichteten auch unter Wahrung der Belange eines dem Berechtigten zur Pflege oder Erziehung anvertrauten gemeinschaftlichen Kindes grob unbillig wäre, weil 1. die Ehe von kurzer Dauer war; der Ehedauer steht die Zeit gleich, in welcher der Berechtigte wegen der Pflege oder Erziehung eines gemeinschaftlichen Kindes nach § 1570 Unterhalt verlangen konnte, 2. der Berechtigte sich eines Verbrechens oder eines schweren vorsätzlichen Vergehens gegen den Verpflichteten oder einen nahen Angehörigen des Verpflichteten schuldig gemacht hat, 3. der Berechtigte seine Bedürftigkeit mutwillig herbeigeführt hat, 4. der Berechtigte sich über schwerwiegende Vermögensinteressen des Verpflichteten mutwillig hinweggesetzt hat, 5. der Berechtigte vor der Trennung längere Zeit hindurch seine Pflicht, zum Familienunterhalt beizutragen, gröblich verletzt hat, 6. dem Berechtigten ein offensichtlich schwerwiegendes, eindeutig bei ihm liegendes Fehlverhalten gegen den Verpflichteten zur Last fällt oder 7. ein anderer Grund vorliegt, der ebenso schwer wiegt wie die in den Nummern 1 bis 6 aufgeführten Gründe... Gruß ----------------- "rm" Am 8.8.2003 von JuR Guten Morgen, nach dem von Ihnen geschilderten Sachverhalt kann ich aufgrund der Schwangerschaft Ihrer Noch-Ehe-Frau keinen Grund ersehen, der die Unterhaltsverpflichtung entfallen lässt.
Leserforumvon Juyberger | Familienrecht | 14 Antworten | 08.03.2019 16:17
Zudem hat der Kindsvater des einen Kindes vor dem Familiengericht die Adoption angeboten, um von seiner Unterhaltsverpflichtung loszukommen. ... Pflicht bleibt Pflicht. ... Aber man möchte dies nicht auf Kosten einer weiteren Unterhaltsverpflichtung seitens des ätzenden Kerles.
Leserforumvon Katrienchen | Familienrecht | 7 Antworten | 04.07.2018 22:13
Am 4.7.2018 von Sir Berry Hallo, ich sehe derzeit weder beim Sohn noch bei der Tochter eine Unterhaltsverpflichtung, wobei die Urteile (Situation Sohn) nicht einheitlich sind. ... Wenn denn ein nachgewiesener Anspruch besteht, dann sind beide Elternteile in der Pflicht, das Kindergeld ist voll anzurechnen. ... Hier ist bis zur Volljährigkeit der Vater nicht in der Pflicht.
Leserforumvon Magaraz | Familienrecht | 10 Antworten | 13.08.2017 19:52
Bei der Titulierung allerdings legten die Mitarbeiter nun ein weiteres Schriftstück vor - nennt sich "Niederschrift über die Belehrung vor Anerkennung einer Unterhaltsverpflichtung". ... Diese Pflicht endet nicht mit der Volljährigkeit, wenn sich das Kind darüber hinaus z. ... Deshalb ist es auch nicht zulässig, ohne Einverständnis des Kindesvertreters die zu beurkundende Unterhaltsverpflichtung auf den Zeitraum der Minderjährigkeit zu beschränken.
Leserforumvon joHH | Familienrecht | 7 Antworten | 31.05.2006 10:33
Wie läuft das mit der Unterhaltsverpflichtung, wenn meine exfrau wieder geheiratet hat? ... Ansonsten stehst weiterhin Du in der Pflicht.
Leserforumvon LeaYoda | Familienrecht | 1 Antwort | 19.07.2017 15:21
Inwiefern spielt der nicht vorhandene Kontakt und nicht gewünschte/ blockierte Kontakt über Jahre eine Rolle bei der Unterhaltsverpflichtung? ... Wäre es die Pflicht meines Lebensgefährten, immer wieder nach dem schulischen und beruflichen Ausbildungsstand zu fragen? Oder wäre dies eigentlich seitens der Tochter und Mutter zumutbar und sogar Pflicht, diese Informationen unaufgefordert an ihn weiterzugeben?
Leserforumvon lucky-mona | Familienrecht | 10 Antworten | 17.11.2016 22:53
Auf meinen Hinweis, dass meines Erachtens wegen des Verfahrens die Sperrfrist im Dezember 2015 neu begonnen hat und somit erst im Dezember 2017 endet, erhielt ich inhaltlich folgende Antwort: "In dem Verfahren auf Abänderung der Unterhaltsverpflichtung ihres älteren Sohnes waren wir als gesetzlicher Vertreter in Unterhaltsangelegenheiten nicht beteiligt. ... Und dieser Pflicht bin ich im Rahmen des Gerichtstermins nachgekommen. ... (Bar-) Unterhalt stellt eine Kompensationszahlung zu Ihrer Pflicht und ihrem Recht auf Naturalunterhaltsleistung (Umgang) in Form von Hege, Pflege und Obhut dar.
Leserforumvon bh | Familienrecht | 11 Antworten | 29.05.2008 14:26
Die Mutter hat die Pflicht das Kind ins Leben zu führen. ... In so einem Fall müsste auch die Pflicht der Bettreuungsperson verschärft werden bzw. geahndet werden. ... Wird sich ihr Anwalt wohl um ihre eigene Unterhaltsverpflichtung kümmern müssen...
Leserforumvon Topsbaer | Familienrecht | 11 Antworten | 02.08.2006 11:49
Nur wenn er dazu nicht in der Lage ist, besteht weiter eine Unterhaltsverpflichtung des Vaters. ... Dies verstehe ich im Umkehrschluss so, daß bei einer Zahlung von anderer Stelle die Unterhaltsverpflichtung entfällt. Wenn der Arzt oder das Krankenhaus bei der Geburt einen Fehler gemacht haben und hier freiwillig oder durch Urteil zur Zahlung einer monatlichen Rente verpflichtet wurden, dürfte m.E. der Pflicht entfallen.
Leserforumvon Herdi | Familienrecht | 10 Antworten | 01.09.2014 16:39
Kind ist in der Pflicht, sonst niemand! ... Eine Kürzung um ca. 30 % ist angemessen, damit die Mutter in die Pflicht genommen wird. ... Nach neuesten Urteilen ist das Einkommen des Lebenspartners einzurechnen, wenn es überdurchschnittlich ist, denn die Unterhaltsverpflichtung des Lebenspartner kann als Einkommen angerechnet werden.
Leserforumvon guest-12326.09.2012 09:18:09 | Familienrecht | 15 Antworten | 29.11.2011 13:07
Zahlt er aufgrund eines Urteils, Vergleiches oder Unterhaltsverpflichtung vor dem Jugendamt ....braucht er einen Anwalt, um vor dem Familiengericht den Unterhalt einstellen zu lassen. ----------------- "" Am 29.11.2011 von Besserweiß Ein 17jähriges Kind hat immer Anspruch auf Unterhalt, auch wenn es den ganzen Tag Däumchen dreht. ... Die Pflicht, für die eigene Kauleiste selbst zu sorgen, beginnt ab 15, wenn man abhängt. ----------------- "" Am 29.11.2011 von Besserweiß Belege? ... Es existieren ja keinerlei Sorgepflichten... § 1626 Elterliche Sorge, Grundsätze (1) Die Eltern haben die Pflicht und das Recht, für das minderjährige Kind zu sorgen (elterliche Sorge).
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