22 Ergebnisse für „sohn sozialhilfe studium unterhalt“

Leserforumvon Holger2 | Familienrecht | 9 Antworten | 12.10.2003 22:23
Ich würde auch lieber arbeiten gehen und den Unterhalt bezahlen. ... Arbeitslosengeld, Sozialhilfe und BAföG zählen darunter- diese Beträge sind nicht pfändbar. ... Und die ganze ***** bis zur Volljährigkeit, hoffentlich macht mein Sohn kein Abitur und verdient schnell Geld.... ;-)
Leserforumvon guest-12319.02.2010 17:37:03 | Familienrecht | 23 Antworten | 22.07.2004 21:52
Hallo, wir sind eine kleine Familie (Mutter Elternzeit - bekommt Sozialhilfe, Kind, Vater Student, sind verheiratet) Was kann das Sozialamt als "Unterhalt" vom Vater als Einkommen anrechnen. ... Deshalb ist es doch wohl gaga, dass er davon noch Unterhalt zahlen soll (§77 BSHG "Bafög ist eine zweckbestimmte Leistung und kann nicht zum UH von Angehörigen herangezogen werden"); dann müsste ein Sozialhilfe Empfänger auch UH von seinem Regelsatz bezahlen, oder? ... Von "Unterhalt" der Eltern hat murmelchen hier auch nichts geschrieben.
Leserforumvon klettermax34 | Familienrecht | 1 Antwort | 14.09.2006 10:23
Unterhalt für unseren Sohn zahlt er. ... Ich habe mein Studium noch zu Ende bringen müssen und bin nun auf Jobsuche. Erst seit September konnte ich Sozialhilfe beantragen da ich bis dahin noch Student war.
Leserforumvon maria48 | Familienrecht | 39 Antworten | 03.08.2009 12:15
Mein EX-Mann Beamter braucht für unseren Sohn 17Jahre,Schüler keinen Unterhalt zu zahlen.Das ist ein Urteil beim OLG.Rechsmittel sind nicht zugelassen,so das ich das Akzeptieren muss.Das verstößt zwar gegen Budesrecht aber Richter können Urteilen wie sie wollen.Was kann ich tun,da ich und meine Kinder die Gerichtskosten usw.alleine tragen müssen. ----------------- "maria geschieden 4 Kinder" Am 3.8.2009 von Agenor Hallo! ... Studium oder Berufsausbildung? ... Fürs Studium gibts BAföG, das bei derart geringem Einkommen auch in voller Höhe gewährt worden wäre, auch Studenten können Nebenjobs ausüben (der überwiegende Teil muss das auch!)
Leserforumvon -linda- | Familienrecht | 40 Antworten | 18.04.2005 01:24
Hallo zusammen, ich habe einen kleinen 3jährigen Sohn und studiere jetzt zum zweiten mal, da ich mein erstes Studium damals aus vielen Gründen,allerdings erst nach 4 Semestern, abgebrochen hab. ... Ich weiss sonst echt nicht, wie ich uns durchbringen soll, ohne mein Studium abzubrechen Danke schonmal, L Am 18.4.2005 von DanielB Für dein Kind kannst du, sofern du nicht selbst genügend Geld hast, Sozialhilfe bekommen, für dich selbst dagegen nicht. ... Mit 20 hab ich meinen Sohn bekommen und etwa ein halbes Jahr später hatte ich den Unfall.
Frau und Sohn sind weg 4,2 von 5 Sterne
Leserforumvon KarlFranz | Familienrecht | 281 Antworten | 24.03.2009 19:36
Mein Problem ist, dass mich meine Frau verlassen hat und den gemeinsamen Sohn mitgenommen hat. ... Meine Frage daher: Was kann ich tun, um meinen Sohn zu sehen? ... Als ich das letzte Mal dort war, blieb mein Sohn im Auto, weil er nicht hineingehen wollte.
Leserforumvon WhattaMan | Familienrecht | 15 Antworten | 12.05.2010 13:03
Wenn ich jetzt studieren gehe, wie schaut das mit dem Unterhalt für meinen Sohn aus? ... Am 12.5.2010 von guest-12317.05.2011 21:04:02 Du unterliegst einer gesteigerden Erwerbsobliegenheit, um den Unterhalt für das minderjährige Kind sicherzustellen. quote:Kann mir meine Ex das Studium als "Entziehen der Unterhaltspflich" ankreiden, da ich dazu meinen Job aufgebe und dann Erhaltungssatz falle und nicht mehr zahlen kann? ... Strafrechtlich droht eigentlich nur eine "Gefahr", wenn du tatsächlich über Einkommen verfügst und keinen Unterhalt zahlst.
Leserforumvon 19chris87 | Familienrecht | 9 Antworten | 28.02.2008 11:00
Kann man dieses Studium (welches eigentlich?) ... Soweit ich weiß hat der erste Sohn einen festen Beruf und ist nicht mehr auf Unterhalt angwiesen bzw zu alt und über den zweiten (26 Jahre alt) weiß ich nur, dass er vor einiger Zeit eine Lehre begonnen hat. ... Dieses Studium kann in Bayern nur an dieser FH gemacht werden.
Leserforumvon Balloons | Familienrecht | 67 Antworten | 10.01.2012 18:06
Wenn @M.Hulot wirklich noch Unterhalt bezahlen soll, dann maximal anteilsmäßig einen geringen Betrag. ... Man soll ja die Hoffnung nie aufgeben. @ Camper: Den Paragraph behalte ich mal im Hinterkopf - verstehe ihn im Moment aber nicht ;o) ----------------- " " Am 11.1.2012 von Balloons Doch noch was: Wenn meine Tochter sich mit 28 Mitten im Studium dazu entschließen sollte, doch noch Unterhalt von mir zu fordern, dann müsste ich den für die vergangenen 28 Jahre nachzahlen? ... Unterhalt für die Vergangenheit kann nur gelend gemacht werden, wenn man vorher daran gehindert war, Unterhalt geltend zu machen.
Leserforumvon Sarvenia | Familienrecht | 10 Antworten | 02.04.2003 13:44
Sohn 19 Jahre studium begonnen. ... Unterhaltsstreit in den Jahren 1999-2000, mit dem Ausgang, dass der ältere Sohn mehr Unterhalt erhält als der 2te. ... Trennst Du Dich von Deinem Freund, so steht Dir Erziehungsgeld u. unter Umständen ergänzende Sozialhilfe und von ihm Unterhalt für Dein Kind zu.
Leserforumvon lucresse | Familienrecht | 23 Antworten | 27.10.2013 16:22
Ich bin derzeit noch Studentin und brauche noch etwa 6 Semester, um das Studium abzuschließen. ... Er zählt Unterhalt für sein erste sohn der 12 Jahre alt ist rund 374 Euro monatlich und für das Hauskredit ca 1600 monatlich. ... Als Studentin habe ich keinen Anspruch auf Sozialhilfe.
Leserforumvon Berber | Familienrecht | 37 Antworten | 10.07.2005 02:16
Straffälligen-/Drogenhilfe)" Am 11.7.2005 von azrael Schwiegertochter/-sohn verstehe ich auch noch, da wird es sich um das Einkommen des Ehepartners des zum Unterhalt verpflichteten Kindes handeln, wenn dieser nicht leistungsfähig ist. ... Soll ich die Schule 2 Jahre vor dem Abitur abbrechen nur um dann Sozialhilfe zu kassieren um damit meine Wohnung zu finanzieren,weil ich zu Hause nicht mehr aushalte? ... Der Sohn meiner Freundin wohnt in einer betreuten Wohnung und fühlt sich dort sehr wohl.
Leserforumvon kunstname | Familienrecht | 18 Antworten | 20.06.2004 22:35
N'Abend, Im August werde ich 18 und rechne deshalb schon lange rum wegen dem Unterhalt. ... Dass sie Unterhalt zahlen muss, ist klar, ... nur wieviel ist die Frage. 2. ... Einfach aus der Tatsache, dass ich sein Sohn bin.
Leserforumvon ralf2222 | Familienrecht | 55 Antworten | 29.05.2004 12:06
Läßt sich sehr gut machen neben dem Studium. ... Sind Sohn oder Tochter in einer Schul- oder Berufsausbildung oder studieren sie, können sie bis zum 27. ... Nie wurde da Unterhalt von den Eltern gefordert!!!
Leserforumvon guest123-1983 | Familienrecht | 37 Antworten | 29.11.2004 16:40
Und er hat behauptet, dass die Ausweitung des BU auf nichtehliche Mütter dem Staat Kosten sparen wird, weil er dann nicht mehr den Müttern Sozialhilfe zahlen muss, wenn sie keine Arbeit finden. ... Wenigstens einmal habe ich aufgehorcht, was er ansatzwweise gut argumentiert hat: Wenn durch eine Neuregelung des Unterhaltsrechts in erster Linie die Kinder besser gestellt werden sollen, dann könnte das bedeuten: höhere KU-Sätze, dadruch weniger Unterhalt für die Mütter selbst, und insgesamt plus/minus null im Portemonnaie der betreuenden Mütter. ... Gleichzeitig kann der Unterhaltspflichtige den höheren KU aber nicht mehr von der Steuer absetzen, muss also im Endeffekt mehr an Unterhalt bezahlen.
Leserforumvon wolfgang vogtt | Familienrecht | 58 Antworten | 10.10.2004 16:18
Doch Vorsicht: Dieser ist nichtig, wenn er erkennbar dazu führen würde, dass der eigentlich berechtigte Ehegatte Sozialhilfe beantragen müsste (OLG Schleswig, Urteil v. 19. 12. 2000, Az.: 8 UF 201/99). ... Was den Sohn von ihr angeht, so könntest du sicherlich mit ihm reden, wegen Mietanteil/Kostgeld. ... Angenommen sie hat immer den Haushalt geführt, dafür ist der Mann aber arbeiten gegangen und hat sie (und ihren Sohn!)
Leserforumvon guest-12313.12.2012 14:18:38 | Familienrecht | 124 Antworten | 19.10.2007 01:26
(beide wohnten all die jahre mit im haus) nach diesen jahren war ich nervlich so am ende, dass ich mich trennte um in einer eigenen kleinen wohnung zur ruhe zu kommen. mein mann bezitzt ein mehrfamilienhaus (was zwar in der schon bestehenden partnerschaft - jedoch 2 jahre vor eheschließung angeschafft wurde) hinzu kommen gewerblich vermietete grundstücke am haus, bargeld/sparbücher im 5 stelligen bereich, oldtimer, sowie geerbte grundstücke der verstorbenen mutter. ich lebe auf grund einer krebserkrankung von 740 euro erwerbsunfähigkeitsrente. mein mann arbeitet bei der stadt und verdient 1700 netto (plus miteinnahmen) vor der eheschließung damals, unterschrieb ich einen ehevertrag, in dem ich auf alles verzichtete ALLES - auch unterhalt im härtefall. der notar, der diesen vertrag aufsetzte, wies meinen mann damals schon darauf hin, dass dieser vertrag sehr wahrscheinlich sittenwidrig ist. ich wollte diesen vertrag zum damaligen zeitpunkt aber unbedingt unterschreiben, da es mir wichtig war, meinem mann zu beweisen, dass ich keinerlei finanzielles interesse an ihm habe. dumm ich weiss.. mein mann und ich führten eine gute ehe, durch die beiden pflegefälle im haus jedoch, waren wir beide so eingespannt, dass ein gemeinsames eheleben praktisch unmöglich war. nach dem tod der mutter hoffte ich nach 10 jahren auf ein gemeinsames leben, was wiederum unmöglich war, da wir noch immer für den psychisch kranken bruder meines mannes sorgen mussten. ... Grüße Am 20.10.2007 von Sunbee 1 @tisuna ergänzend zu m. vorrednern: wenn du unter dem bedarf eines sogen. alg2 (hartz4) empfängers lebst, hast du anspruch auf leistungen aus dem sgb XII (sozialhilfe bei erwerbsminderung statt alg2). würdest du auf zahlungen, zu denen dein bald ex verpflichtet ist, verzichten, hast du KEINE chance auf ergänzende leistung, was immer auch passiert. darauf soltest du unter keinen umständen verzichten. sunbee Am 20.10.2007 von Annaminna Hallo tisuna, ich habe Deine Geschichte mehrmals gelesen, weil ich einfach nicht verstehen kann, wie sich ein Mensch so ganz selbst aufgeben kann.
Leserforumvon catchup | Familienrecht | 209 Antworten | 06.01.2005 08:36
Der Staat verfolgt líeber andere um ans Geld zu kommen bevor er den Unterhalt irgendwie berappen muss für die Kinder oder den Müttern. ... Aber Unterhalt für die Kinder des eigenen Landes will man auf Biegen und Brechen nicht bezahlen.
Leserforumvon Capitano | Familienrecht | 187 Antworten | 15.03.2005 15:58
Kann ich ihn auffordern, nun mehr Kinder-Unterhalt zu zahlen? ... Der Vater muß doch Unterhalt zahlen, er ist schließlich der Vater. ... Ich habe keinen Unterhalt von meinem Ex-Mann bekommen, nur meine Tochter.
Leserforumvon sprachloser | Familienrecht | 159 Antworten | 23.09.2004 12:22
Für diese Zeit kann er Sozialhilfe beantragen, weil er ja von irgend etwas leben muss.
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