21 Ergebnisse für „tabelle sonderbedarf mehrbedarf“

Leserforumvon Helenchen | Familienrecht | 22 Antworten | 14.06.2010 21:10
Ausserdem handelt es sich hier nicht um Sonderbedarf, sondern um Mehrbedarf. ... D.h. also, da er _nur_ nach "Tabelle" zahlt (und zwar die 534 nach Kindergeld), wäre hier ein Mehrbedarf geltend zu machen. ... Mehrbedarf = besonderer Bedarf, der regelmäßig über einen längeren Zeitraum hinweg anfällt und der das Übliche demaßen übersteigt, dass die typischen Durchschnittsbeträge der Düsseldorfer Tabelle dies nicht berücksichtigen Sonderbedarf = unregelmäßiger außergewöhnlich hoher Bedarf, d.h. überraschender, nicht mit Wahrscheinlichkeit voraussehbarer und der Höhe nach nicht abzuschätzender Bedarf, der aus dem laufenden Unterhalt nicht gezahlt werden kann Wenn, dann wäre es allenfalls Sonderbedarf, nicht Mehrbedarf.
Leserforumvon cStefan | Familienrecht | 4 Antworten | 09.09.2010 10:36
Wir berechnen gerade Kindesunterhalt und Ehegattenunterhalt nach Düsseldorfer Tabelle. Wie wird hier mit dem Mehrbedarf (konkret den Kinderbetreuungskosten) umgegangen? ... lg Stefan ----------------- "" Am 9.9.2010 von edy Hallo Stefan, Hier eine Definition Mehrbedarf/Sonderbedarf: http://www.rechtsanwalt-news.de/familienrecht/mehrbedarf-und-sonderbedarf-beim-unterhalt/ M.E., alles was planbar ist,wird mit dem Kindesunterhalt/Ehegattenunterhalt abgedeckt. lg edy ----------------- "Mein Motto: irgendwie geht's schon.."
Leserforumvon guest-12308.01.2018 22:14:15 | Familienrecht | 2 Antworten | 07.01.2018 16:33
hallo, kann mir jemand mitteilen wenn er es weiß, ob bei der schweizer tabelle auch noch mehrbedarf, sonderbedarf oder sonstiges hinzukommt?
Leserforumvon foxy123 | Familienrecht | 4 Antworten | 24.03.2016 00:06
Bisher haben wir uns den Mehrbedarf einkommensabhängig aufgeteilt. ... Der wird üblicherweise auf Basis der Düsseldorfer Tabelle ermittelt. Darüber hinaus kann kann von der Kindesmutter für die Kinder Sonderbedarf geltend gemacht werden.
Leserforumvon Authentisch123 | Familienrecht | 15 Antworten | 30.08.2021 13:00
Frage: sind die anfallenden Benzinkosten Mehrbedarf? ... Tabelle gezahlt. ... [/quote]Das ist kein Argument für Mehrbedarf.
Leserforumvon s@ndinderh@nd | Familienrecht | 6 Antworten | 04.06.2013 13:38
Düsseldorfer Tabelle. ... Ich habe irgendwo gelesen, dass wenn der Nachhilfeunterricht länger andauert es kein Sonderbedarf mehr ist und als Mehrbedarf auch strittig ist. ... Somit wird es höchstens Mehrbedarf und den muss ich nicht unbedingt unterstützen wenn der Kindesunterhalt mehr als die niedrigsten Stufen der Düsseldorfer tabelle beträgt - oder?
Leserforumvon mikkian | Familienrecht | 10 Antworten | 05.03.2009 11:52
Und immerhin hab ich jetzt gelernt, dass es auch einen Unterschied zwischen Mehr- und Sonderbedarf gibt . ... Grüße Am 6.3.2009 von KuschelbaerR Hallo Mikkian, habe nur gefunden, dass auch Mehrbedarf anteilig zu tragen ist, u.a. hier Zitat:Der Kindesunterhalt wird in der Regel durch die Düsseldorfer Tabelle bestimmt. ... In den Sätzen der Düsseldorfer Tabelle, ist aber ein über den Regelbedarf hinausgehender Mehrbedarf nicht enthalten.
Leserforumvon Tom300868 | Familienrecht | 12 Antworten | 09.02.2022 13:11
, sehe ich als einen Sonderbedarf. ... Entschieden wurde, dass Kosten für den Führerschein nicht zum Sonderbedarf gehören (keine überraschende Ausgabe). Entschieden wurde auch, dass Kosten für den Führerschein zum Mehrbedarf gehören können (dazu ist je eine Einzelfallbetrachtung nötig).
Leserforumvon Noyan | Familienrecht | 4 Antworten | 24.11.2017 09:20
KV zahlt freiwilligen (nicht gerichtlich festgelegten) Unterhalt nach der Düsseldorfer Tabelle abzgl. ... Der Kindsvater zahlt doch Unterhalt nach der Düsseldorfer Tabelle. ... Ob Sonderbedarf oder Mehrbedarf zu zahlen ist, das wissen wir nicht.
Leserforumvon eric81 | Familienrecht | 14 Antworten | 11.08.2017 13:33
Es gibt die Zauberworte Mehrbedarf und Sonderbedarf. ... Gaestin Am 22.8.2017 von eric81 Gibt es das Schriftlich mit dem Selbstbehalt für Mehrbedarf oder eine Tabelle wo das steht? ... Die auf jeden Elternteil entfallenden Anteile bzw. tatsächlich gezahlten Beträge sind als Kindesunterhalt vom Einkommen vorweg abzuziehen. 12.4 Zusatzbedarf Bei Zusatzbedarf (Verfahrenskostenvorschuss, Mehrbedarf, Sonderbedarf) gilt § 1606 Abs. 3 Satz 1 BGB (vgl.
Leserforumvon CarlNDS | Familienrecht | 12 Antworten | 22.04.2014 09:03
Mutter verdient netto doppelt so viel wie der Vater (2000 zu 4000€+KU), Vater zahlt Kindesunterhalt laut DD Tabelle und trägt erhebliche Umgangskosten. ... Sie bezieht ihre Forderung auf "Sonderbedarf trotz Kindesunterhalt", da die Betreuungskosten den KU übersteigen. ... Mehrbedarf des Kindes wären Beiträge für den Kindergarten.
Leserforumvon Papa 73 | Familienrecht | 16 Antworten | 23.01.2008 15:34
Hallo an euch alle Ich habe das Problem das mich meine Ex ständig um mehr Geld bittet .Und verweist auf die neue Düsseldorfer Tabelle nach der ich mich bisher ohne Abzug des Kindergeldes gehalten habe .Es besteht auch kein Titel da es für mich kein Grund gab zum Jugendamt zu gehen . ... Googel mal nach Sonderbedarf, da kannst du Näheres erfahren. ... Nur ist es so das die KM immer mehr fordert ich soll hier und da mehr zahlen, sie verweißt auf Mehrbedarf und Sonderbedarf, was meiner Meinung nach den Rahmen sprengt.
Leserforumvon Conny64 | Familienrecht | 22 Antworten | 12.08.2010 22:27
Und daraus resultiert weder ein Anspruch auf Mehrbedarf (Mehrbedarf liegt vor, wenn ein besonderer Bedarf vorliegt, der regelmäßig über einen längeren Zeitraum hinweg anfällt und der das Übliche dermaßen übersteigt, dass die typischen Durchschnittsbeträge der Düsseldorfer Tabelle dies nicht berücksichtigen.), noch Sonderbedarf (diesen definiert das Gesetz in § 1613 Abs. 2 Nr. 1 BGB als unregelmäßigen außergewöhnlich hohen Bedarf, der von beiden Eltern hälftig zu tragen ist.) ... Recht als Mehrbedarf zu sehen. Mehrbedarf liegt vor, wenn ein besonderer Bedarf vorliegt, der regelmäßig über einen längeren Zeitraum hinweg anfällt und der das Übliche dermaßen übersteigt, dass die typischen Durchschnittsbeträge der Düsseldorfer Tabelle dies nicht berücksichtigen.
Leserforumvon ip532842-93 | Familienrecht | 11 Antworten | 28.12.2019 14:33
HIer kann man über Sonderbedarf nachdenken. ... Wenn das Kind krankheitsbedingt mehr Unterhalt als allgemein üblich benötigt, dann kann man Mehrbedarf oder Sonderbedarf geltend machen. ... Zwar sind Mehrbedarf/Sonderbedarf unter bestimmten doch recht engen Voraussetzungen von beiden Elternteilen zu tragen, allerdings wird da schon sehr genau geguckt.
Leserforumvon summer_tina | Familienrecht | 30 Antworten | 25.09.2009 13:10
Hier könnte evtl. ein Mehrbedarf gut umgesetzt werden. ----------------- "Wenn man etliche Bewertungen zugleich bekommt, sind die Trolle mal wieder fleissig gewesen. " Am 26.9.2009 von summer_tina Hallo zusammen, @nero quote:So wie ich das gelesen habe, ist der Sohn ja scheinbar behindert. Hier könnte evtl. ein Mehrbedarf gut umgesetzt werden. ... Der Mehrbedarf besteht hier das er ein Dreirad benötigt.
Leserforumvon Papakind84 | Familienrecht | 13 Antworten | 30.12.2023 09:28
Sie bekommt demnach laut Düsseldorfer Tabelle Unterhalt von mir. ... Ich würde es nicht als Sonderbedarf sehen, da es ja voraussehbar war. ... Mehrbedarf oder Sonderbedarf, an welchem sich der Unterhaltszahler beteiligen muss, das ist mal grob geschrieben das, was nicht planbar ist oder aber eine dauerhafte Belastung darstellt, die über das Normale hinaus geht.
Leserforumvon amoebe1970 | Familienrecht | 21 Antworten | 12.01.2012 11:47
Er zahlt nach DD Tabelle Unterhalt aber nicht hälftig Schulgeld. ... KV zahlt nach DD Tabelle für diese zwei Kinder und für seine ersten zwei Kinder aus erster Ehe. ... Oder für die wird auch mal Sonderbedarf angemeldet. lg edy ----------------- "Mein Motto: "irgendwie geht's schon"" Am 12.1.2012 von amoebe1970 Hallo Edy, ja das stimmt.
Leserforumvon guest-12329.11.2015 17:10:23 | Familienrecht | 10 Antworten | 29.11.2015 08:36
Der Vater bezahlt den gesetzlichen Kindesunterhalt, sowie als Mehrbedarf den Kindergarten mit Mittagessen, und die Krankenversicherung (wir sind alle privat versichert - ich war Grenzgänger). ... Er zahlt irgendwo zwischen Stufe 7 und Stufe 8 der Düsseldorfer Tabelle. ... Ich zahle ja schon Kinderzimmer samt Ausstattung, Tagesbedarf, Sonderbedarf, etc. und mache viel mit den Kindern, was mir noch möglich ist.
Leserforumvon Magaraz | Familienrecht | 10 Antworten | 13.08.2017 19:52
U. auch Mehrbedarf, z, 3. im Falle einer Krankheit, geltend machen. in bestimmten Fällen kann es auch Sonderbedarf verlangen, wenn ein unregelmäßiger, außergewöhnlich hoher Bedarf auftritt, der nicht vom normalen Unterhalt gedeckt wird.
Leserforumvon Zola2801 | Familienrecht | 23 Antworten | 23.12.2023 13:02
Er drückt sich seit 11 Jahren auch nur eine Unterhose für unsere Tochter extra zu kaufen, trotzdessen er neun mal mehr wie ich hat (keine Übertreibung und nein ich lebe nicht von Amt) Und sobald ich einen Sonderbedarf anmelden will werde ich bombardiert mit allen möglichen und unmöglichen Fragen hierzu und ausflüchten weshalb er das alles nicht zahlen wird. ... Denn der Düsseldorfer Tabelle ist es egal, ob man über seine Verhältnisse lebt.
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