10 Ergebnisse für „titel anspruch urkunde partner“

Leserforumvon Nordlicht* | Familienrecht | 13 Antworten | 08.04.2010 15:14
was kommt auf meinen partner zu, wenn er die urkunde unterschreibt? ... Das Kind hat einen Anspruch auf die Titulierung. ... Es gibt eine gefestigte Rechtsprechung, dass man Anspruch auf einen dynamischen Titel hat.
Leserforumvon fb342811-82 | Familienrecht | 31 Antworten | 14.06.2012 10:46
Es existiert ein Titel! ... Wenn er nicht freiwillig die JA-Urkunde unterzeichnet hat, ist dies auch kein vollstreckbarer Titel. ... Sollte ein vollstreckbarer Titel vorliegen, so blühen deinem Partner die von mir beschriebenen Konsequenzen, da hilft auch ein Anwaltsbesuch nichts.
Leserforumvon mikkian | Familienrecht | 19 Antworten | 26.06.2008 08:39
Der bisherige Titel besteht aus einer gerichtlichen Festlegung im Rahmen der o. erwähnten Unterhaltsklage. Muss es dann wieder ein Titel vom Gericht sein oder kann er das auch über das JA neu regeln und festlegen lassen. ... Zum Zeitpunkt der Klage hätte kein Eu-Anspruch bestanden.
Leserforumvon 66sumse | Familienrecht | 28 Antworten | 10.11.2010 14:37
Sie hat ja definitiv keinen Anspruch auf den höheren Unterhalt. ... Sie hat Anspruch auf die titulierte Summe. ... Ich hab die Urkunde nicht gesehen, weiß also nicht, was da ganz konkret draufsteht.
Leserforumvon Ombre | Familienrecht | 10 Antworten | 23.06.2004 15:34
Natürlich sind mir die Gesetze bekannt, dennoch ist es viel mehr die Frage, in wieweit man gewisse Rechte für sich in Anspruch nimmt.
Leserforumvon schlaffreak | Familienrecht | 60 Antworten | 19.05.2005 16:04
ANSPRUCH darauf hat er jedenfalls keinen. ... Und: Mama ist ebenfalls barunterhaltspflichtig, sofern sie über Einkommen verfügt oder aber mit einem Partner zusammenlebt, welcher in der Lage ist, ihr ein "Taschengeld" für die Haushaltsführung zu zahlen.
Leserforumvon Dirk2000 | Familienrecht | 30 Antworten | 24.08.2004 10:56
Hast du auch einen Titel? ... Nein ich habe (noch ) keinen Titel. ... Sie wird natürlich sagen, dass sie kein Geld verdient und sogar Sozialhilfe in Anspruch nimmt.
Leserforumvon Ihr neuer | Familienrecht | 47 Antworten | 18.01.2010 18:42
Es bestehen übrigens für alle Kinder titel. ... Am 19.1.2010 von mikkian Hi, lt. dem Thread vom 01.01. besteht ein Titel und eine Beistandschaft und es wurde UV gezahlt. ... Grüße Am 19.1.2010 von mikkian offtopic Menno Beijing, jede/r hat doch mal den Wunsch, etwas ohne Partner/in oder Kind/er zu unternehmen.
Leserforumvon Feldmeiers | Familienrecht | 54 Antworten | 09.04.2005 11:23
Hallo! Mein Mann war schon einmal verheiratet, 1 Kind ist auch da! Haben beide das Sorgerecht.
Leserforumvon guest-12312.07.2009 08:04:54 | Familienrecht | 69 Antworten | 10.07.2009 15:48
So hoffe ihr konntet mir folgen Viel Glück Am 10.7.2009 von uwe3/61 hallo lady 1, ganz so einfach wie ilka das schreibt ist dies nicht. vorab einen satz zu ilka, sei mir nicht böse, dass ich das von dir geschilderte natürliche recht der mutter alle entscheidungen besser und kindswohlgerechter treffen zu können so nicht sehe und leider viele kinder unter solchen einstelllungen ihre sich völlig selbstüberschätzenden mütter leiden müssen. aber manche mamas sind halt doch besser für die kinder als eltern...und wenn nicht bestimmen sie es halt einfach... um die frage des unterhalts zu beantworten müsste man wissen, ob es einen titel zum unterhalt gibt. falls dies so ist, kann nach meiner auffassung die mutter ausstehende unterhaltsleistungen einforderne. gibt es keinen kann das jungednamt um beistandschaft gebeten werden. dieses wird dann versuchen das geld vom vater zu bekommen und zwar ab dem zeitpunkt der beantragung. sollte der vater nicht leistungsfähig sein, so kann beim alter des kindes das amt einen vorschuss gewähren, den es versuchen wird wieder vom vater zu bekommen. auch bei unterhalt reicht es nicht zu sagen ich kann nicht zaheln, um dann den anspruch nicht mehr bestehen zu lassen. so eifach ist die welt zum glück nicht. welche friste hier zum wegfall bzw. zur einforderung gelten sollte ein anwalt herausfinden. dein mann hat das kind gezeugt und ist somit vater,ob er das nun wahrhaben will oder nicht. er hat eine gesetzlich geregelte pflicht den mindestunterhalt zu leisten und sich auch ent´sprechend zu bemühene. die tatsache, dass er sich ncht interessiert und sogar das sorgerecht abgeben will ändert daran nichts. das ist seine rein persöönliche sache und ändert auch nichts am recht des kindes auf seinen vater. nur mal so nebenbei erwähnt. offensichtlich fehtl bei einigen menschen hier das von mir gewünschte verantwortungsgefühl des kindes gegenüber. merke die konsequenzen nach sex trägt man nicht immer nur dann wenn man lust hat. ... Eine Mutter mit unehelichen Kind wird auch nicht von amtswegen zum gemeinsamen Sorgerecht gezwungen, sie entscheidet ob der vater das Recht dazu bekommt und das wird beim jA per Urkunde geregelt.
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